Protokoll der Sitzung vom 01.02.2017

Im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 – das möchte ich Ihnen gern zitieren – steht im § 23, dass bergmännische Tätigkeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit

gleichgestellt waren, in der Versicherte – das steht unter 2. – „...Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Aufschluss, Gewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung der in Bergbaubetrieben gewonnenen Rohstoffe stehen und in der Anordnung Nummer 1 über den Katalog der bergmännischen Tätigkeiten vom 29. Mai 1972 genannt sind, ausgeübt haben.“ In dieser Anordnung gibt es diese Übersicht.

Sehr geehrter Herr Lippold, ehrlich gesagt: Ich war auch oft im Westen unter Tage, und ich habe dort gesehen, wie Hauer gearbeitet und dass Staub, toxische Belastungen, schwere Arbeit und Strahlung stattgefunden haben. Das war nicht weit weg von dem, wie Bergleute in der DDR gearbeitet haben. Die Folgen des Bergbaus sind im Westen dieselben. Sie brauchen doch nur einmal in die Senkungsgebiete im Saarland zu gehen oder in Gebiete,

die saniert werden, nach Frechen usw. Sie müssen hier nicht so draufhauen. Der Westen hatte keinen sauberen Bergbau im eigentlichen Sinne. Das ist unverschämt, was Sie vorhin geäußert haben.

(Beifall bei den LINKEN)

Sie können heute Ihre Empathie für die Bergleute zeigen, indem Sie unserem Antrag zustimmen. Wir werden jetzt namentliche Abstimmung beantragen.

(Zurufe von der CDU: Ach!)

Das hat nichts mit öffentlichkeitswirksamer Unterstellung zu tun,

(Zurufe von der CDU: Nein!)

sondern es ist im Sinne der Bergleute und der sächsischen Betriebe.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Unruhe bei der CDU)

Herr Scheel, wollten Sie noch etwas sagen? Eine Kurzintervention? – Nein. Gut, ich höre einmal zu, was Sie zu sagen haben.

Frau Präsidentin! Ich könnte jetzt auch so lange warten, bis Sie die Abstimmung aufrufen. Ich beantrage nur schon einmal für meine Fraktion eine namentliche Abstimmung nach § 105 der Geschäftsordnung.

Das habe ich schon registriert. Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Wir sind natürlich vorbereitet. Ich bitte um hohe Konzentration beim Namensaufruf. Wir brauchen noch ein Mikrofon, und dann kann es losgehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit L wie Lima.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Befindet sich noch eine Kollegin oder ein Kollege im Raum, die bzw. der noch nicht aufgerufen wurde? – Das kann ich nicht feststellen, Frau Präsidentin.

Gut. Damit kommen wir jetzt zur Auszählung. Ich bitte um einen Moment Geduld.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Das Ergebnis liegt vor: Mit Ja stimmten 32 Abgeordnete, mit Nein 71 Abgeordnete. 13 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten und 10 Abgeordnete waren nicht anwesend. Damit ist der Antrag der Linksfraktion mit Mehrheit abgelehnt und der Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10

Kostenfreies WLAN für wohnungslose Hilfsbedürftige

Drucksache 6/8183, Antrag der Fraktion AfD

Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion, Herr Abg. Hütter, danach kommen die CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung. Herr Hütter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für Menschen, die in Sachsen keinen festen Wohnsitz haben, stellen sich viele Fragen: Wo komme ich unter? Wie erhalte ich soziale Hilfe? Wo bekomme ich etwas zu essen?

Im digitalen Zeitalter stellt sich aber auch immer öfter die Frage, welche mittlerweile genauso wichtig ist und die selbstständige Beantwortung der vorgenannten Fragen zumeist ermöglicht: Wie komme ich an Informationen aus dem Internet?

Weit über tausend Personen sind in Sachsen von der Wohnungslosigkeit betroffen. Genaue Zahlen gibt es leider nicht. Die Sächsische Staatsregierung blockt hier und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen. Andere Länder wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen sind da einen Schritt weiter. Leider werden durch den Freistaat Sachsen die Zahlenwerke nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Allein in Dresden gibt es über 300 Plätze zur Unterbringung von Wohnungslosen. Sachsenweit werden einige Hundert Unterbringungsmöglichkeiten von Kommunen zur Verfügung gestellt.

Sanitäranlagen, Wärme und Strom sind erfreulicherweise eine Selbstverständlichkeit in den Unterkünften. Die Internetzugangsmöglichkeiten sollten es auch sein. Das ist aber leider zurzeit nicht der Fall.

In den Übergangswohnheimen Hubertusstraße und Emerich-Ambros-Ufer in Dresden steht der Internetzugang im Rahmen der niederschwelligen sozialpädagogischen Betreuung kostenlos zur Verfügung. Dauerhaft besteht diese Möglichkeit jedoch nicht. In anderen Wohnheimen ist es ähnlich gelagert.

Der Zugang zum Internet ist aber heutzutage ein entscheidender Teil des Alltags, und jeder Bürger sollte daran teilnehmen können, egal, ob mit oder ohne Wohnung. Der Antrag der GRÜNEN „Freifunk in Sachsen fördern“, der morgen auf der Tagesordnung steht, widmet sich diesem Thema im Großen und Ganzen – so auch der Antrag der LINKEN mit fast gleichlautendem Namen. Es scheint, als wäre dieser die Blaupause der GRÜNEN gewesen.

Unser Antrag konzentriert sich auf die Internetzugangsmöglichkeit für Menschen ohne festen Wohnsitz. Diese ist leichter realisierbar als ein Internet für alle. Wenn man die

Internetzugangsmöglichkeiten insgesamt ausweiten will, dann ist es ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.

Der Internetzugang ist insbesondere in den Unterkünften und Anlaufstellen wichtig. Der kostenfreie Internetzugang im öffentlichen Raum über kommunale oder private Hotspots beispielsweise ist dagegen kein gleichwertiger Ersatz; denn dabei ist der Nutzer stets von äußeren Bedingungen wie Wetter, Öffnungszeiten von Lokalitäten oder dem Zugang zu einer Stromquelle abhängig.

Um das Internet nutzen zu können, brauchen die Wohnungslosen selbstverständlich auch internetfähige Geräte. Diese sind häufig nicht vorhanden, aber längst nicht so oft, wie man vermuten dürfte. Nach Schätzungen sind etwa 40 % der Betroffenen im Besitz von WLAN-fähigen Geräten wie Smartphones oder älteren Laptops. Das sind nicht immer die neuesten Modelle, aber durchaus funktionstüchtig.

Die Vermeidung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit ist vorrangige Aufgabe unserer Kommunen. Diesen obliegt es damit, die Ausstattung der Unterkünfte zu regeln. Die Frage, ob die Untergebrachten auch eine ständige Internetzugangsmöglichkeit haben, ist von umfassender, ja, landesweiter Bedeutung. Deshalb bringt die AfD-Fraktion dieses Thema in den Landtag ein. Offensichtlich kann sich die Sächsische Staatsregierung sehr wohl kommunale Themen auf die Fahne schreiben, wie bei der Förderung von Hotspots in touristisch relevanten öffentlichen Bereichen, zum Beispiel wie bei Teil B der „Richtlinie Digitale Offensive Sachsen“ geschehen. Die Förderung des Tourismus ist sicherlich wichtig, aber die Teilhabe von Wohnungslosen am gesellschaftlichen Leben ist es eben auch.

Anders als in der DiOS-Richtlinie soll mit unserem Antrag nicht nur die Anschaffung und Installation, sondern auch der Betrieb gefördert werden. Es sollen 90 % der Gesamtkosten staatlich übernommen werden. Diese Größe orientiert sich an der Höchstförderquote nach Teil B der Richtlinie DiOS, auch wenn dort lediglich 80 % förderfähig sind und der Betrieb nicht von der Förderung umfasst ist.

Die in unserem Antrag sehr hohe Übernahme der Kosten resultiert aber auch aus der hohen Bedeutung des Anliegens. Unserer Meinung nach ist sie im humanen Sinne höher zu bewerten als touristische Anliegen. Die Finanzierung ist über den allgemeinen Staatshaushalt abdeckbar. Hier gibt es finanzielle Reserven; zum Beispiel sind allein im Einzelplan 15 um die 100 Millionen Euro. Dies ist weit mehr, als dafür nötig wäre. Die Kommunen sind

hingegen finanziell kaum belastbar. Viele agieren an der Grenze ihrer Belastbarkeit.

Vor der Finanzierung steht natürlich die Ermittlung von grundsätzlichen Anschlussmöglichkeiten und finanziellen Belastungen. Dies bezwecken wir mit dem Punkt 1 unseres Antrags.

Punkt 2 bezieht sich selbstverständlich auf die Errichtung und den Betrieb in kommunalen Obdachlosenunterkünften und sonstigen Anlaufstellen und nicht allgemein. Das sollte aus dem Kontext hervorgehen. Sicherheitshalber sage ich es noch einmal dazu.

Aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden kann die Staatsregierung solche Internetzugangsmöglichkeiten in den entsprechenden Unterkünften nicht vorschreiben; sie kann sie nur begründet vorschlagen. Nicht nur die Kommunen haben ein Selbstverwaltungsrecht.

Bei den Fraktionen hier im Landtag ist es ähnlich. Deshalb kann unsere Fraktion lediglich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag bitten – was ich hiermit tue.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU Herr Abg. Krauß, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnungslosigkeit ist eine Herausforderung für uns als Gesellschaft – keine Frage. Man muss aber etwas dazusagen, wenn man von Wohnungslosigkeit spricht: Niemand muss wohnungslos sein. Jeder bei uns im Land hat das Recht auf eine Wohnung. Das ist das Erste, was man dazusagen muss.

Das Zweite: Auch wenn jemand wohnungslos ist, bekommt er bei uns ein Dach über dem Kopf. Die Kommunen und die kleineren Städte halten Wohnungen vor. Die größeren Städte – Herr Kollege Hütter hat das Beispiel Dresden genannt – haben entsprechende Wohnheime, in denen man untergebracht wird. Es ist richtig so, dass es diese Hilfe gibt. Es ist auch richtig so, dass wir für diese Menschen Beratungsangebote haben, dass wir ihnen helfen, wieder ein geregeltes Leben zu führen. Sie haben in den Beratungsstellen die Möglichkeit, im Internet zu surfen. Das ist alles unbenommen und richtig.

Ich frage mich aber: Ist es das zentrale Thema für den Freistaat Sachsen, dass Wohnungslose auch WirelessLAN bekommen?