Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

Dann bitte.

Landesrecht kann sich nicht über das Grundrecht stellen. Das hat im Schulgesetz nichts zu suchen. Meine Frage ist: Natürlich gehören christliche Traditionen zu unserem Land. Jüdische nicht?

Warum stehen die dann nicht drin?

Wenn man schon so legalistisch herangeht, weil wir es hier mit einer „insbesondere“Formulierung zu tun haben, die andere Traditionen nicht ausschließt.

(Beifall bei der SPD und der CDU – Cornelia Falken, DIE LINKE: Aber das Besondere hervorhebt!)

Ja, natürlich wird da etwas Besonderes hervorgehoben.

(Unruhe)

Frau Friedel, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Selbstverständlich.

Frau Zais, bitte.

Wenn diese Debatte jetzt als legalistisch diffamiert wird, muss ich wirklich fragen: Was ist das Wesen von Diskriminierung?

(Zurufe von der CDU)

Ich muss mir doch anschauen, was eine solche Formulierung im Alltag bewirkt.

(Petra Zais, GRÜNE: Das ist ein Gesetz!)

Genauso gut könnte ich doch an der Formulierung, Schülern soll Ehrfurcht vermittelt werden, Anstoß nehmen. Ist Ehrfurcht immer eine positive Eigenschaft? Ist

das nicht auch ein wenig autoritär oder Ähnliches? Was bewirkt diese Formulierung konkret im Alltag von Schulen? Sie bewirkt nicht, dass irgendwo Kreuze aufgehängt werden.

(Petra Zais, GRÜNE: Wenn sie nichts bewirkt, hat sie erst recht nichts darin zu suchen!)

Sie bewirkt nicht, dass irgendwo gebetet wird. Sie bewirkt nicht, dass irgendjemand wegen seines religiösen Glaubens oder wegen seiner weltanschaulichen Vorstellungen diskriminiert wird.

(Unruhe)

Wenn all das nicht der Fall ist, spricht nichts dagegen, keinen geschichts- und sinnentleerten Text zu haben, sondern zu sagen, wo wir herkommen. Das kann man auch in ein solches Gesetz schreiben. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine ganze Reihe von Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich lasse jetzt abstimmen über Artikel 1 Nr. 3, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch ist Nr. 3 mit Mehrheit angenommen worden.

Ich rufe auf Nr. 3 a des Artikels 1, die Drucksache 6/9270, Ziffer 2 des Änderungsantrages Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Das ist eingebracht. Gibt es dazu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen jetzt abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Nr. 3 a auf, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch ist Nr. 3 a mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf Artikel 1 Nr. 4, Drucksache 6/9235, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und bitte um Einbringung, wenn gewünscht. – Herr Kosel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zur Begründung unseres Änderungsantrages einleitend auf ein aktuelles Pressezitat von Frau Staatsministerin Stange, die innerhalb der Regierung für Angelegenheiten des sorbischen Volkes zuständig ist, Bezug zu nehmen. Frau

Ministerin Stange hat „eine Unzufriedenheit in Teilen der sorbischen Bevölkerung ausfindig gemacht. Im Kern betreffe das die Sorge um den Fortbestand der sorbischen Kultur und Sprache.“ Dieser Erkenntnis der Staatsministerin ist durchaus zuzustimmen.

Leider wird der vorliegende Gesetzentwurf dieser Erkenntnis nicht gerecht. Vielmehr führt der Koalitionsantrag dazu, dass die Vertreter der Sorben nicht mit allen ihren Sorgen gehört werden, sondern nur mit den „grundsätzlichen“. Was aber ist in diesem Zusammenhang „grundsätzlich“, und wer entscheidet, was „grundsätzlich“ ist? Ist es der zuständige Sachbearbeiter, der Abteilungsleiter, der Staatssekretär oder doch die Ministerin, und, wenn ja, welche? Die aus dem SMK oder die aus dem SMWK?

Herr Kollege Bienst, Sie haben in der Eingangsdebatte einen Zwischenruf getätigt, den ich so verstanden habe, es hätte Absprachen dazu gegeben. Herr Kollege, die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und nicht an Absprachen. Also ist es wichtig, was im Gesetz steht.

Meine Damen und Herren! Hier drohen willkürliche Ermessensanwendungen und Zuständigkeitschaos, die der notwendigen Zusammenarbeit zwischen Vertretern des sorbischen Volkes und des Freistaates Sachsen beträchtlichen Schaden zufügen können. Meine Damen und Herren, wenn der Dialog zwischen Freistaat Sachsen und Sorben gelingen und die Unzufriedenheit unter den Sorben nicht noch weiter wachsen soll, müssen die Vertreter der Sorben das Recht haben, mit allen ihren Sorgen angehört zu werden. Nur so wird dieser Dialog, der gerade im schulischen Bereich dringend nötig ist, die nötigen Erfolge zeigen und unserem verfassungsrechtlich gebotenen Umgang mit dem sorbischen Teilstaatsvolk entsprechen.

Auch würde das Hohe Haus mit der Annahme unseres Änderungsantrags mit dem minderheitenrechtlichen

Niveau in Brandenburg gleichziehen, wo es zur Anhörung der sorbischen Vertreter ausreicht, wenn ein Beratungsgegenstand die Rechte der Sorben „berührt“.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Änderungsantrag.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Bienst von der CDU, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Kosel! Wenn ich von Absprachen spreche, heißt das, dass wir die sorbischen Belange bzw. die Vertreter der Sorben in diesen Prozess aktiv mit eingebunden haben. Wir haben lange Gespräche sowohl mit der Domowina als auch mit dem Sorbischen Kulturverein geführt, auch mit sorbischen Menschen, die hier in diesem Haus sitzen. Im Ergebnis gab es eine Anhörung. Das, was jetzt im Schulgesetz steht, ist eins zu eins – Maria Michalk hat es ja hier

bekannt gegeben, das können wir auch im Protokoll nachlesen – mit diesen Gremien abgestimmt.

Ich bitte einfach nur darum, Ihren Antrag erst einmal abzulehnen und unserem Antrag zuzustimmen. Damit werden wir den Belangen der sorbischen Bevölkerung auch gerecht.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Kersten, bitte.

Wir werden dem Antrag zustimmen. Aus unserer Sicht macht es schon Sinn, dass man bei Angelegenheiten, die die Sorben betreffen, auch die Vereinigungen einbezieht, die letztlich deren Interessen vertreten.

(Christian Piwarz, CDU: Das ist doch überhaupt nicht die Frage des Antrags! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Es gibt jetzt keinen weiteren Redebedarf. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer erteilt seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür und einer Stimmenthaltung ist der Änderungsantrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt Artikel 1 Nr. 4 auf. Wer der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist Artikel 4 dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe jetzt Artikel 1 Nr. 5 auf. Ich sehe keine Änderungsanträge. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung. Wer erteilt dieser seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 5 dennoch mit Mehrheit beschlossen.

Ich rufe jetzt Artikel 1 Nr. 6 auf. Es geht um die Drucksache 6/9236, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Falken, Sie haben das Wort.

Wir wollen mit diesem Änderungsantrag erreichen, dass es eine verpflichtende Schulsozialarbeit gibt, und zwar in allen Schularten, also nicht nur vielleicht, eventuell und möglicherweise, oder vielleicht haben wir auch gerade nicht genügend Geld, und deshalb kann es auch nicht stattfinden. Beispielsweise haben wir jetzt die Variante, dass für die Mittelschulen dies nicht wirklich verpflichtend ist; Frau Zais hat es vorhin erklärt.

(Christian Piwarz, CDU: In den Oberschulen!)