Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

(Christian Piwarz, CDU: In den Oberschulen!)

Herr Piwarz, wir haben uns das genauer angeschaut. Es gab im Ausschuss auch eine Diskussion dazu. Ja, Sie haben recht, dieser Absatz des Paragrafen wird erst im

Jahre 2018 zum 01.08. eingeführt. Da wir aber wissen, dass Schulsozialarbeit eine ganz wichtige Größe ist, bin ich sehr froh, dass wir uns da einig sind. Ich weiß auch, dass es viele Leute bei Ihnen in der Fraktion gegeben hat, die sehr dafür gekämpft haben, Schulsozialarbeit an den Schulen anzubieten. Gerade deshalb wäre es notwendig, Herr Piwarz, dass wir auch in diesem kommenden Schuljahr Schulsozialarbeit wirklich verpflichtend anbieten.

(Zurufe von der CDU: Das kostet mehr als 15 Millionen Euro!)

Natürlich muss man dafür noch einmal Geld in die Hand nehmen, weil die 15 Millionen Euro nicht ausreichen werden – gar keine Frage. Das wäre nach unserer Auffassung auch möglich.

Also: Wir wollen den Rechtsanspruch im Gesetz und die verpflichtende Möglichkeit der Schulsozialarbeit. Damit haben dann auch die Spitzenverbände kein Problem mehr; denn diese haben es ganz klar angemahnt, dass es, wenn es Schulsozialarbeit gibt – sei es verpflichtend oder nicht –, dann auch wirklich durch den Freistaat finanziert wird. Nur dann wird das auch passieren. Deshalb sind wir für verpflichtende Schulsozialarbeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Wer möchte dazu sprechen? – Frau Friedel, bitte.

Der Antrag gibt die Gelegenheit, das Thema Schulsozialarbeit, das manchmal etwas missverstanden wird, noch einmal ganz kurz aufzufächern: Wir haben bereits mit dem Doppelhaushalt 2017/18 ein Landesprogramm Schulsozialarbeit geschaffen, das mit 15 Millionen Euro ausgestattet ist und woraus ab dem Schuljahr 2017/18 Schulsozialarbeit an vielen Schulen finanziert wird.

(Christian Piwarz, CDU: Aber nicht an allen!)

Richtig, aber nicht an allen Schulen. Das war auch nie Ziel des Programms. Wir haben es ja immer noch mit einer kommunalen Aufgabe zu tun und sind sehr froh, dass wir trotzdem als Land so viel dazu beitragen.

Wir haben das zweite Thema „Schulsozialarbeit an Oberschulen“, das sogar im Schulgesetz verankert ist und wo wir sagen: Wenn wir das als Ausstattungsmerkmal einer Oberschule definieren, dann muss das auch zu 100 % vom Land finanziert werden. Wir sollten das daher mit dem Schulgesetz verabschieden. Das Schulgesetz tritt im August 2018 in Kraft – und das auch nicht ohne Grund, nämlich weil wir gesagt haben, dass es ein großes Gesetz mit vielen Verordnungen ist. Wir möchten nicht, dass die Einführung schnell zwischen Abitur, Prüfungszeit und Sommerferien geschieht.

(Zurufe von der CDU)

Da wäre Frau Kollegin Falken die Erste, die hier vorn stehen und sagen würde, es sei eine Zumutung, das so schnell zu machen. Auf diese Zumutung wollten wir

verzichten. Dass es dann an der einen oder anderen Stelle auch erst 2018 zur Einführung kommt – sprich, auch die Schulsozialarbeit an Oberschulen –, muss man dann in Kauf nehmen. Das ist aber gar nicht schlimm, weil wir ab 2017 schon das Landesprogramm haben, aus dem wir Schulsozialarbeit finanzieren können. Insofern gibt es auch inhaltlich keinen Grund, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den soeben eingebrachten Änderungsantrag abstimmen. Wer erteilt diesem seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Zu Artikel 1 Nr. 6 gibt es des Weiteren die Drucksache 6/9248, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wird Einbringung gewünscht? – Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! In unserem Änderungsantrag geht es hier um zwei Dinge.

Wir sind erst einmal froh, dass das Thema Evaluation jetzt im Gesetz verankert ist. Allerdings sind wir mit der Formulierung, dass eine regelmäßige Durchführung der Evaluation stattfinden soll, nicht ganz zufrieden. Wir möchten das etwas konkreter formulieren und daher gern eine Frist einführen, alle wie viele Jahre eine Evaluation durchzuführen ist. Unser Vorschlag lautet hier: mindestens alle vier Jahre.

Die zweite Änderung, um die es in diesem Änderungsantrag geht, ist, dass Schulträger für den laufenden Lehr- und Lernmittelbedarf Anträge zur Bewirtschaftung übergeben können, also nicht sollen. Hier soll die Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Kommunen im Vordergrund stehen.

Gibt es Redebedarf dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer erteilt seine Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt die Drucksache 6/9273, Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Frau Zais, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Ich bringe jetzt einen Sammelantrag ein. Unter anderem bezieht sich dieser Antrag auf den § 3 b, aber auch auf weitere Änderungen in § 26, § 37 und in der Folge auf die Paragrafen, die sich mit den Rechten der Schulkonferenz befassen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang etwas zu wenigen Punkten sagen, unter anderem zu den uns vorgeschlagenen Neuformulierungen in § 26, also dem Paragraf, der unter „Allgemeines“ firmiert. Er befasst sich unter anderem auch mit der Schulpflicht. Wie so viele andere bildungspolitische Sprecherinnen und Sprecher aus den Fraktionen wurde auch ich im Zusammenhang mit dem Prozess der Erarbeitung des Schulgesetzes mit Eltern konfrontiert, die der Auffassung sind, dass das System Schule für ihr Kind nicht das richtige System ist; vielen sind sie auch unter dem Begriff „Freilerner“ bekannt.

Wir möchten, selbst wenn es aus unserer Perspektive keinerlei Abstriche an der Schulpflicht gibt – ich bin selbst eine große Verfechterin der Schulpflicht –, doch mit dieser Neuformulierung dazu beitragen, dass diese Eltern künftig weniger kriminalisiert werden und dass es ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren gibt.

Der § 37 ist der Paragraf, der sich tatsächlich mit dem Thema Umwelterziehung befasst. Im Beschlussvorschlag des Ausschusses wird er gestrichen. Wir sind der Auffassung, dass es nicht ausreicht, das Thema Umwelterziehung als ein Thema unter vielen Themen im § 1 zu nennen. Wir sind der Auffassung, dass der Erhalt der natürlichen Umwelt ausdrücklich als wichtig im Bewusstsein auch der Schülerinnen und Schüler verankert werden muss. Wir messen dem Paragrafen zur Umwelterziehung eine so hohe Bedeutung bei, dass wir ihn nicht missen möchten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Wer möchte dazu sprechen? – Frau Kersten, bitte.

Wir werden bei einzelnen Ziffern, zum Beispiel bei den Ziffern 1, 2 und 4, zustimmen; bei Ziffer 3 sieht es dann schon etwas anders aus. Sie haben aus dem Paragrafen „Sexualerziehung“ die Bedeutung von Ehe und Familie für Staat und Gesellschaft herausgestrichen, das missfällt uns. Daher werden wir bei dieser Ziffer dagegenstimmen. Bei allen weiteren Ziffern werden wir uns enthalten.

Wir stimmen jetzt zunächst über die Drucksache 6/3273, Ziffer 1, ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Trotz Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf Artikel 1, Nr. 6, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Trotz einer Reihe von Gegenstimmen ist der Nr. 6 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Wir kommen zu Artikel 1, Nr. 7, Drucksache 6/9249, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Ich bitte um Einbringung. Frau Kersten, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier geht es, wie schon von mir angesprochen, um unseren Vorschlag für ein längeres gemeinsames Lernen. Das ist, wie heute schon mehrfach gehört, eine der großen Forderungen im Anhörungsverfahren gewesen, und damit haben Sie, Frau Zais, auch recht: Die meisten Sachverständigen hatten sich letztlich positiv in dieser Richtung geäußert.

Wir stellen uns aber den Schritt nicht ganz so weit vor. Unser längeres gemeinsames Lernen soll von der 1. bis zur 7. Klasse im sächsischen Schulsystem etabliert werden, und das bis 2020/2021: Vier Jahre gemeinsames Lernen an der Grundschule, dann weitere drei Jahre gemeinsames Lernen an der Oberschule. Erst nach der 7. Klasse sollen sich Eltern und Kinder entscheiden müssen, wie der weitere Bildungsweg aussehen soll.

Für uns ist also eine Trennung nach der 4. Klasse zu früh, denn Lehrstoff und Anforderungen verändern sich eben mit dem Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen. Deshalb lohnt sich schon ein Blick auf die Leistungen in der 7. Klasse. Wir sind auch der Meinung, dass die weitere Bildungswegentscheidung dann möglicherweise leistungsgerechter und auch unter Einbeziehung der Kinder erfolgen kann.

Wir sehen auch im längeren gemeinsamen Lernen eine Stärkung unserer Oberschulen. Auch das haben wir heute schon an verschiedenen Stellen gehört. Unsere Oberschulen haben nicht mehr den Ruf, den sie bräuchten. Sie sind nicht mehr die tragende Säule unseres Schulsystems.

Ich weiß nicht, ob die anderen Fraktionen das auch wahrnehmen: Es gibt immer mehr die Tendenz, dass die duale Berufsausbildung nicht mehr diesen Ruf hat, den sie eigentlich haben sollte. Gerade mit diesem Blick ist es für uns auch wichtig, die Oberschulen zu stärken. Auch in diesem Sinne ist unser Änderungsantrag zu verstehen.

(Beifall bei der AfD)

Möchte jemand dazu sprechen? – Herr Bienst, bitte.

Wir haben uns diesbezüglich bereits ausgetauscht. Dieser Vorschlag der AfD-Fraktion ist organisatorisch schwer realisierbar. Zum Inhaltlichen haben wir bereits heute mehrfach Stellung genommen. Aus den genannten Gründen werden wir diesen Antrag ablehnen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der AfD zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf Nr. 7, Drucksache 6/9271, Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN. Der Antrag ist eingebracht worden. Gibt es dazu noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen gibt es nicht. Trotz Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 7, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen gibt es nicht, aber eine Reihe von Stimmen dagegen. Dennoch wurde der Nr. 7 mit Mehrheit zugestimmt.

Wir kommen zu Nr. 8 unter Artikel 1, Drucksache 6/9237, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Falken, bitte.

In diesem Änderungsantrag geht es uns um die Zahlen für die Berufsschulen, einmal um die Zahl der Schüler, um überhaupt eine Berufsschule erhalten zu können, weiter um die 16 Schüler, um eine Klasse bilden zu können. Das halten wir für falsch. Das hat bisher auch keine Rolle im Gesetz gespielt. Klar ist es in der Verwaltungsvorschrift fixiert gewesen. Allerdings sehen wir schon noch einen Unterschied zwischen einer Verwaltungsvorschrift und einem Gesetz. Wir glauben, dass die Gesetzesfassung mit einer Verwaltungsvorschrift nicht mehr auszuhebeln wäre, ganz logisch, das kann auch nicht mehr sein.

Wir werden große Probleme haben, wenn wir im Schulgesetz festschreiben, dass es 16 Schüler im Berufsschulbereich sein müssen in einer Klasse von unterschiedlichen Berufszweigen, in denen ausgebildet wird. Wir wollen auf keinen Fall, dass Klassen nicht mehr gebildet werden können, weil sie nicht auf die vorgeschriebenen 16 Schüler kommen und wir damit auch länderübergreifend Klassen bilden müssten. Wir wollen, dass die Möglichkeit besteht, Handwerksberufe oder ähnliche Berufe nach wie vor im Freistaat Sachsen zu erhalten und auch mit kleineren Klassen solche Ausbildungen durchzuführen.

Sie kennen die Kleine Anfrage, die ich, als dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgelegt wurde, zu der Problematik der Grenze innerhalb der einzelnen Berufsschulen gestellt habe. Dabei haben Sie genau wie wir festgestellt, dass dies zahlreiche Berufsschulen betrifft, insbesondere im ländlichen Raum und nicht in den Städten, selbst mit der neuen Zahl, die jetzt durch die Koalition eingebracht worden ist. Hier möchte ich daran erinnern – wie vorhin schon gesagt –, dass wir auf jeden Fall anstreben, mehr Schülerinnen und Schüler ins staatliche System der Berufsschulen zu bekommen, nicht nur in Berufsschulen der freien Träger.

In diesem Antrag haben wir auch die Schülerobergrenzen fixiert: von 28 auf 25. Im Freistaat Sachsen hat es zahlreiche Diskussionen über die vergangenen 13 Jahre hinweg gegeben, seit 2004, nachdem im neuen Gesetz die Zahl von 28 Schülern festgelegt worden ist. Wir glauben, es sind zu viele. Deshalb möchten wir gern, dass es eine Obergrenze von 25 gibt.