In diesem Antrag haben wir auch die Schülerobergrenzen fixiert: von 28 auf 25. Im Freistaat Sachsen hat es zahlreiche Diskussionen über die vergangenen 13 Jahre hinweg gegeben, seit 2004, nachdem im neuen Gesetz die Zahl von 28 Schülern festgelegt worden ist. Wir glauben, es sind zu viele. Deshalb möchten wir gern, dass es eine Obergrenze von 25 gibt.
Zum ersten Thema, zur Mindestklassengröße bei Berufsschulen: Wir sind uns, glaube ich, relativ einig, was die Zielsetzung angeht. Es kann nicht sein, dass an einzelnen Standorten Berufe verschwinden, obwohl sie dort gebraucht werden. Das ist auch tatsächlich nicht die Intention, sondern das, was wir hier beschreiben, ist eine Planungsgrundlage. Wir haben gleichzeitig, wie Sie in Abs. 5 lesen, die Vorschrift, die es bereits bisher gab, dahin gehend ergänzt, dass von diesen Schülerzahlen in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
Es wird sogar eine Reihe von Ausnahmefällen benannt, insbesondere aus landes- und regionalplanerischen Gründen – darüber kann man schon diskutieren, weil ein Berufsschulnetz innerhalb des ländlichen Raumes natürlich eine ganz wesentliche regionalplanerische Größe ist – oder bei überregionaler Bedeutung der Schule, was man bei Berufsschulen recht oft haben dürfte, oder des Ausbildungsberufes, aus besonderen pädagogischen Gründen usw.
Sie kennen diese Ausnahmeregelungen auch, und das wird eine Ausnahmeregelung sein, die – denke ich – im Bereich Berufsschulen durchaus ab und an Anwendung finden wird, erst recht, wenn wir die Berufsschulplanung tatsächlich zentralisieren und aus einer Hand haben, weil dann auch das Ermessen bei solchen Ausnahmegründen viel einfacher auszuüben ist.
Zum Thema Klassenteiler: Wir haben das selbst sehr intensiv diskutiert, weil sich natürlich zahlreiche Hinweise und Anregungen von Eltern, Lehrkräften, Schülern auf den Klassenteiler bezogen. Ich verstehe, dass man das beantragt. Ich verstehe nicht, dass man es vorher nicht durchdenkt, ehe man es beantragt.
Frau Kollegin Zais hat erfreulicherweise mal eine schöne Kleine Anfrage gestellt über alle Oberschulkassen, die wir in Sachsen haben. Da gibt es eine schöne Liste. Wir haben überlegt, wie wir denn die Oberschulen stärken können. Vielleicht können wir nur in der Eingangsklasse, nur in der 5. Klasse, die Klassengröße auf 25 absenken. Wenn dann einer dazukommt oder zwei im Laufe der nächsten Schuljahre, dann ist es eben so, aber ab der 5. Klasse 25. Wir haben das anhand der schönen Liste von der Kleinen
Anfrage durchgerechnet und stellen fest, wir brauchten im ersten Jahr 117 neue Klassen, 220 neue Lehrer. Im zweiten Jahr wachsen die mit, und dann brauchen wir wieder 117 neue Klassen, 220 neue Lehrer. Nach fünf Jahren haben wir allein durch die Absenkung der Eingangsklasse Oberschule einen zusätzlichen Lehrkräftebedarf von 1 300 Lehrkräften,
nur Oberschule. Dann machen wir den ganzen Spaß vielleicht noch einmal am Gymnasium und sagen: Über den Daumen werden wir noch mal – –
In den Gymnasien brauchen wir das, an den Grundschulen brauchen wir das auch. So sind wir ganz schnell bei 5 000 zusätzlichen VZÄ..
Frau Friedel, sind Sie auch meiner Auffassung: Wenn man 2004 diese Regelung bereits getroffen und den Vorschlag der Eltern 2004 im neuen Gesetz ganz schnell aufgenommen hätte, bevor die neue Regierung gebildet wurde, als wir zumindest rechnerisch einen großartigen Überhang an Lehrerinnen und Lehrern hatten, dann hätte man ganz anders ausbilden können.
Liebe Frau Kollegin Falken, wenn Sie jetzt den Antrag zurückdatieren und mir zusichern, dass wir dann im Jahr 2004 landen, dann würde ich dem Antrag zustimmen. So ist das wirklich theoretisch und vergossene Milch.
Wir können an dieser Situation jetzt nichts ändern. Ihr Antrag produziert einen zusätzlichen Lehrkräftebedarf von 4 000 bis 5 000 VZÄ in den nächsten fünf Jahren, wo wir ohnehin nicht wissen – Sie reden morgen darüber in der Aktuellen Debatte –, wie wir den aktuellen Unterrichtsausfall reduzieren können.
Wir werden diesem Änderungsantrag zustimmen, da er ähnliche Forderungen unserer Fraktion aufgreift, die wir dann noch einbringen werden. Wir fordern zwar eine Absenkung der Mindestschülerzahl auf 24, sind aber nicht so kleinlich und würden uns freuen, wenn es wenigstens 25 wären. Von daher stimmen wir zu.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf die Drucksache 6/9250, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Ich bitte um Einbringung, Frau Kersten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte es eben angekündigt, dass auch wir zu dieser Nummer einen Änderungsantrag beisteuern. Es geht hier um drei Dinge.
Einmal möchten auch wir die Mindestschülerzahl an Berufsschulzentren gestrichen haben. Dann – ich hatte es eben erwähnt – möchten wir eine Absenkung der Klassenobergrenze von 28 auf 24. Wir haben übrigens einen Mehrbedarf von 1 000 Lehrern ermittelt. Das sind circa 60 Millionen Euro im Jahr. Wie Sie auf die 4 000 bis 5 000 kommen, ist uns doch ein wenig schleierhaft.
Drittens geht es – ich hatte es in meinem Eingangsstatement bereits erwähnt – um die Klassenzusammenlegungen an Gymnasien. Das entspricht unserem Antrag vom Sommer 2015. Wir wollen, dass die Regelung auch für Gymnasien gilt, dass Klassen nicht beim Übergang von der 9. zur 10. Klasse zusammengelegt werden sollten. Dabei sollten wir auch den Blick auf unsere Lehrkräfte richten, denn für diese ist es auch eine ziemliche Strukturveränderung, ein ziemlicher Stress, wenn sie kurz vor Beginn des Kurssystems ihre ganzen Klassen neu strukturieren müssen.
Frau Präsidentin! Ich greife nur noch einmal die Absenkung auf 24 heraus und betrachte das einmal rein fiskalisch. Ich möchte auch der AfD nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir momentan noch ein Nehmerland sind. Nennen Sie mir einmal ein Geberland, das eine solche geringe Schülerzahl hat. Da gibt es keines. Wir würden dann Vorreiter sein. Ich denke, es wäre unfair, von anderen Ländern Geld zu bekommen, um hier großzügig damit zu arbeiten.
Wer möchte dem AfD-Antrag zustimmen? – Wer möchte dagegen stimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf Drucksache 6/9272, Ziffer 1, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ist der schon eingebracht gewesen? – Noch nicht. Frau Zais, bitte.
Danke, Frau Präsidentin! Hiermit bringe ich den letzten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein. Er bezieht sich auf die im Antrag angegebenen Ziffern.
Es geht um das Thema Inklusion. Ich habe heute schon in der Eingangsrede gesagt, dass wir bei dem auf der Grundlage des Koalitionsvorschlages angenommenen Beschluss im Ausschuss für Schule und Sport kritisiert haben, dass es beim Thema Inklusion tatsächlich an einer rechtlichen Bestimmtheit fehlt. Wir haben dazu entsprechende Änderungen eingebracht. Insbesondere, sagen wir, darf die Einführung der Inklusion nicht an Soll- oder Kannvorschriften scheitern. Wir brauchen einen verbindlichen Rahmen, verbindliche Regelungen zur Schaffung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Natürlich wissen wir, dass hier nicht alle Blütenträume mit einem Mal reifen. Wir haben in der Debatte durchaus wahrgenommen, dass insbesondere Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer erhebliche Probleme mit dem Tempo der Einführung der Inklusion hätten. Ich finde auch, dass man das bedenken muss. Aber es geht natürlich nicht, dass man die Weigerung einer Lehrergruppe zum Anlass nimmt, verbindliche Regelungen über das Tempo und den Umfang der Einführung oder Durchsetzung der Inklusion zu vermeiden.