Das hat nichts damit zu tun, dass Sie Wahlgeschenke verteilen. Das Geld muss aus der Steuer genommen werden. Ich weiß auch, warum Sie das nicht machen wollen: weil Sie sich hinstellen wollen, dass Sie keine Steuererhöhung vornehmen. Aber wenn Sie
Wahlgeschenke machen, dann müssen Sie auch alle daran beteiligen, und das ist ein Punkt, den Sie wiederum nicht beachten.
Aus diesem Grund ist der Antrag unausgegoren und wir können ihm in dieser Form auch nicht zustimmen.
Herr Krauß, nebenbei noch eine Kleinigkeit: nachschüssig gezahlte Rente seit 2004. Obwohl der Staat die Rente am Anfang des Monats zahlen muss, zahlt er sie ganz locker am Ende. Ich habe es einmal ausgerechnet, es sind ungefähr 18 Millionen Euro, die man jedes Jahr an Zinsen einspart bei 1 %. Das ist ein zinsloser Kredit auf Kosten der Rentenzahler, das ist Ihre Politik. Was Sie eben gesagt haben – wenn jemand gearbeitet hat, dass er dann mehr verdienen soll –, das machen Sie ja gerade nicht. Sie stellen die Leute fast gleich, die nicht gearbeitet haben, mit denen, die arbeiten. Auch das ist Ihre Politik.
Fakt ist eines: Das Wichtigste sind die rentenfremden Leistungen. Wir hätten so viel Geld in der Rentenkasse, dass wir diese Diskussion gar nicht führen müssten, wenn Sie diese Rentenkasse wirklich einmal in Ruhe lassen und sie als Privatgeld der Arbeitnehmer betrachten würden.
Meine Damen und Herren, nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abg. Zschocke, bitte sehr; Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir GRÜNEN unterstützen die schnellstmögliche Anhebung des Rentenwertes Ost auf Westniveau. Der vorliegende Antrag der LINKEN suggeriert allerdings, dass DIE LINKE die schnelle Angleichung der Berechnungsgrößen, quasi schnellstmögliche Rentenanhebung, anstrebt.
Zur Wahrheit gehört aber dazu – und das haben Sie, Frau Schaper, selbst ausgeführt –, dass Sie die Höherwertung der Ostrentenpunkte so lange beibehalten wollen, bis überall im Osten das westdeutsche Lohnniveau erreicht ist. Da bekommen Sie ja auch regelmäßig prominente Schützenhilfe aus der sächsischen CDU. Die einzige Fraktion, die die Rentenwerte Ost und West konsequent angleichen will, das sind wir im Bundestag. Wir sagen eben ehrlich, dass ab dem Stichtag, ab dem die Entgeltpunkte bundeseinheitlich berechnet werden, auf eine gesonderte Hochwertung der danach entstehenden Entgeltpunkte in Ostdeutschland verzichtet werden muss.
Bestandsschutz sollen nach unseren Vorstellungen diejenigen Rentnerinnen und Rentner haben, deren Rentenpunkte in der Vergangenheit bereits höher bewertet wurden.
Natürlich gibt es strukturschwache Regionen und einkommensschwache Gruppen, meine Damen und Herren – die gibt es aber eben in Ost und West. Das kann am Ende nicht über ein für Ost und West unterschiedliches Rentenrecht ausgeglichen werden. Deswegen wollen wir eine
konsequente Rentenwertangleichung. Ein in Gelsenkirchen verdienter Euro darf doch künftig bei der Rente nicht weniger wert sein als ein in Chemnitz verdienter Euro – und umgekehrt selbstverständlich auch nicht.
Natürlich haben wir niedrige Einkommensgruppen und auch unregelmäßige Erwerbsbiografien im Blick, und für diese haben wir GRÜNE genau das Rezept einer Garantierente entwickelt. Ein solches funktionales Äquivalent zu diesem Ungerechtigkeitsproblem ist im Antrag der LINKEN allerdings nicht vorgesehen.
Noch ein Wort zu den in der DDR geschiedenen Frauen. Um deren Benachteiligung entgegenzuwirken, fordern wir auch seit Jahren eine Regelung in Anlehnung an den Versorgungsausgleich, also ihrem Rentenkonto für die Ehezeit zusätzlich die Hälfe eines durchschnittlichen Rentenanspruchs gutzuschreiben und den Ausgleich aus Steuermitteln zu finanzieren, da ein rückwirkender Versorgungsausgleich bei dieser Gruppe eben nicht möglich ist, Herr Krauß. Das geht so nicht. Da sind wir in der Zielstellung Ihrem Antrag sehr ähnlich.
Ich will noch auf einzelne Berufsgruppen und rentenrechtliche Sonderregelungen in der DDR eingehen. Grundsätzlich ist es so, dass die Vereinigung der Rentensysteme im Wesentlichen eine Angleichung an Westrecht war. Das kann man im Nachhinein beklagen, ja – das war aber damals politisch ausdrücklich so gewollt, und deswegen müssen wir schon genau hinschauen: Wo gibt es qualitativ vergleichbare Sonderregelungen eben auch im westdeutschen Rentenrecht? Darum braucht es eine differenzierte Betrachtung der in Ihrem Antrag aufgeführten Berufsgruppen.
Zum Beispiel bei den Bergleuten wollen wir auch Entschädigungsleistungen – das haben wir hier schon diskutiert –, auch die westdeutschen Bergleute, die unter gesundheitlich belastenden Bedingungen gearbeitet
haben, bekommen einen rentenrechtlichen Ausgleich. Insofern sind besondere Regelungen hier für die Braunkohleveredelung gerechtfertigt; das hat Dr. Lippold auch schon ausgeführt.
Bei den Ballettmitgliedern haben wir zwar eine andere Vorstellung, wie man es umsetzt, aber das Ziel unterstützen wir grundsätzlich.
Im Gesundheits- und Sozialwesen müssen wir über Lösungen nachdenken. Aber so, wie Sie es vorschlagen, lässt es sich nicht mit den vor über 20 Jahren vereinbarten Überleitungsprinzipien beim Rentenrecht in Einklang bringen.
Bei den Forst- und Landwirten muss man auch genau hinschauen, denn in der DDR gab es ja für selbstständige und mithelfende Angehörige phasenweise überhaupt keine Rentenversicherungspflicht. Das wollen Sie jetzt im Nachhinein korrigieren – das sehen wir kritisch.
Eine Besserstellung für Mitglieder des Staatsapparates und der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR lehnen wir natürlich ab, weil es die einzigartigen, unmittelbar
Zusammenfassend: Wir lehnen Ihren Antrag nicht durchweg ab, haben aber an einigen Stellen wirklich eine andere Auffassung und andere Lösungsvorschläge – deswegen von uns eine Enthaltung.
Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde? – Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird? – Frau Staatsministerin Klepsch, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Inhalt des Antrags ist hinreichend erläutert worden. Deswegen möchte ich aus der Sicht der Staatsregierung nur noch auf wenige Punkte im Zusammenhang mit der Angleichung der Rentenwerte zwischen Ost und West eingehen.
Ja, die Staatsregierung betrachtet das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung differenziert. Zum einen soll die Rentenanpassung in sieben Jahren, bis zum Jahr 2025, erfolgen. Zum anderen soll die Hochwertung der Löhne ebenfalls bis 2025 verschwunden sein.
Ja, die Rentenanpassung ist nach einem Vierteljahrhundert eine mehr als berechtigte Forderung der hier lebenden Menschen. Dagegen hat der Freistaat seine Vorbehalte gegen ein schnelles Abschmelzen der Hochwertung immer wieder deutlich gemacht. Wir haben dies im Bundesrat immer wieder vorgetragen – leider vergeblich.
Folgende Protokollerklärung zum Rentenüberleitungsabschlussgesetz haben wir gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Berlin und Thüringen am 31. März im Bundesrat abgegeben – ich möchte diese Protokollerklärung zitieren –: „Das Statistische Bundesamt und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben neue Daten zur Rentenentwicklung vorgelegt. Danach soll in Westdeutschland die Rente um 1,9 %, in den neuen Ländern um 3,59 % steigen. Die Länder Sachsen, Brandenburg, Berlin und Thüringen erwarten von der Bundesregierung, dass sie die sich durch die Vorlage der Daten ergebende Veränderung in geeigneter Weise im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreift und den vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend anpasst. Es soll sichergestellt werden, dass alle Rentnerinnen und Rentner an der tatsächlichen Entwicklung teilhaben können. Der sich daraus ergebende Spielraum sollte dazu genutzt werden, den Zeitraum bis zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte zu verkürzen.“
Meine Damen und Herren! Ja, wir sind froh, dass die Hochwertung der Löhne nicht schon, wie laut Antrag zu vermuten wäre, ab 2018 – Frau Schaper hat es in ihren weiteren Ausführungen etwas korrigiert –, sondern erst ab 2025 entfällt. Damit kommen wir auch unseren in Arbeit befindlichen Menschen entgegen, die auf ihre künftigen Rentenansprüche schauen müssen. Auch das ist für uns Generationengerechtigkeit.
Die geforderte Finanzierung aus Steuermitteln hat der Bundesrat bereits beschlossen; nun muss noch die Entscheidung im Bundestag gefällt werden.
Das Thema Versorgungsunrecht der ostdeutschen Rentner – Frau Schaper hat schon darauf hingewiesen – wurde bereits am 1. Februar 2017 hier in diesem Hohen Haus sehr breit und ausführlich erläutert.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Aufgerufen ist die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Schaper, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abg. Lang und Herr Abg. Zschocke, ich danke Ihnen für Ihre sachlichen Beiträge in dieser Debatte.
Herr Krauß, ich habe schon viel von Ihnen gehört. Aber das, was Sie heute vorgebracht haben, war wirklich jenseits von Gut und Böse. Es war einfach der Ausbund. So am Thema vorbeizureden, ganz bewusst auf das Thema Stasi abzuzielen, damit eine ganze Rentnergeneration zu verunglimpfen und alles über einen Kamm zu scheren – das ist einfach unsäglich.
Mit keinem Wort, noch nicht einmal in Näherung, steht in unserem Antrag etwas davon drin. Aber um das zu wissen, hätte man den Antrag lesen müssen. Dafür hatte man bei der CDU wahrscheinlich keine Zeit; sei’s drum.
(Frank Heidan, CDU: Nicht so pauschal, bitte! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Heidan hatte ihn gelesen!)
Frau Ministerin, Sie haben etwas vorgetragen, was im Prinzip in die gleiche Richtung geht. Sie haben es bis 2025 vor. Sie konnten mir aber nicht überzeugend darlegen, was sich in sieben Jahren geändert haben wird, dass es erst dann und nicht schon heute möglich ist. Warum machen Sie das, was Sie 2025 angeblich vorhaben, nicht bereits jetzt, sodass auch Menschen, die 1989 schon 65 Jahre alt waren, noch etwas davon haben?
Es geht in diesem Zusammenhang auch nicht darum, was in Schleswig-Holstein ist. Es geht einfach um das Recht derer, die vor 1989 ihre Ansprüche erarbeitet haben. Natürlich ist es so, dass es immer noch eine Ungerechtigkeit bei den Löhnen gibt. Das ist ein ganz anderes Feld, das wir in der aktuellen Politik ohne Zweifel angehen müssen. Wir können aber das eine Unrecht nicht mit einem anderen Unrecht vergelten.
Es ist ihr Recht, schlicht und ergreifend! Es ist diskriminierend, diese Gruppe außen vor zu lassen, sich aber dann hier hinzustellen und zu sagen, in Schleswig-Holstein gebe es auch Menschen, die weniger verdienen. Das ist einfach daneben. Sie, die Koalition aus SPD und CDU, wollen dieses Unrecht erst 2025 beseitigen. Mit keiner Silbe sagen Sie hier, warum das nicht schon 2018 geht. Das finde ich sehr schade.
(Zuruf von der CDU: Haben Sie nicht zugehört? Das hat er doch mehrfach gesagt! – Christian Piwarz, CDU: Sie müssen schon noch zuhören!)
Ja, genau. Vor allen Dingen Herr Krauß hat inhaltlich unheimlich viel dazu beigetragen. Da kann man noch im Nachhinein Beifall klatschen.
Ich bitte Sie, die Argumente noch einmal zu überdenken. Es ist einfach an der Zeit. Warten Sie nicht bis 2025!
Vielleicht haben Sie ab 2019 in einer neuen Konstellation wieder eine andere Ausrede. Machen Sie das, was Sie heute tun können!