Protokoll der Sitzung vom 21.06.2017

Wir plädieren an dieser Stelle eindringlich dafür, dass möglichst wenig Mehrarbeitsstunden tatsächlich angeordnet werden. Wir setzen uns vielmehr für freiwillig gehaltene Überstunden ein und wollen dafür einen entsprechenden Anreiz schaffen. Bei dem von unserer Fraktion vorgelegten Aufschlag von 50 % auf die übliche Vergütung für Mehrarbeit sehen wir genau das.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen wir heute möglichst gemeinsam entsprechende Anreize für Mehrarbeit! Stimmen Sie daher unserem Änderungsantrag zu.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Herr Abg. Michel möchte gern zum Änderungsantrag sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der hier wohlmeinend dargestellte Änderungsantrag ist für mich eher aus der Kategorie „schneller, höher, weiter“.

(André Barth, AfD: Wohlgemeint und gut gemacht! – Heiterkeit bei der AfD)

Die anstehenden Stellschrauben aus dem Maßnahmenpaket, über die wir hier diskutiert hatten, setzen wir aus mehreren Aktivitäten zusammen. Aber eines ist ihnen letztlich gemein: Sie bewegen sich im Rahmen des bestehenden Besoldungsrechts. Ich sehe darin, wenn Sie jetzt eine Ausnahme in der Eingruppierung alter Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich zu den anderen Beschäftigten zum Beispiel in der E 13 für Grundschullehrer machen, schon eine Gefahr. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das ausreichend juristisch durchgeprüft haben; denn Fakt ist eines: Ich bin mir nicht sicher, ob es klagefest ist, in ein und derselben Besoldungsgruppe deutlich unterschiedliche Vergütungen der Mehrarbeit zu machen.

Deshalb plädiere ich dafür: Schauen wir uns erst einmal diese angedachten Maßnahmen des Maßnahmenpaketes an, prüfen Sie das noch einmal durch, ob das letztendlich so sein soll und ob das klagefest ist, und dann

(André Barth, AfD: … stimmen Sie zu?!)

denke ich, der Antrag ist aufgrund dieser wackligen Füße letztendlich nur abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Herr Lippmann, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Worterteilung. Ich möchte noch zwei Sätze zu dem Änderungsantrag sagen: Ich schließe mich ausdrücklich dem Kollegen Michel an, was die Frage einer eventuellen Ungleichbehandlung in demselben Vergütungsbereich angehen könnte, und dass das schon juristisch wenig tragfähig ist.

Ich möchte aber für meine Fraktion noch einmal zum Ausdruck bringen – Sie haben es gerade schon in der Rede gehört –, dass es natürlich, wenn man es als Fraktion für grundsätzlich falsch hält, die Mehrarbeit nur noch pekuniär und nicht mehr über den Freizeitausgleich abzugelten, aus unserer Sicht wenig tauglich ist, dafür noch mehr Geld zu zahlen, weil hier die Fürsorgepflicht hinter das zurücktritt, was sie aus Sicht einer gesunden Bedienstetenschaft im Freistaat Sachsen tun sollte.

Von daher werden wir das auch aus diesen Gründen ablehnen.

(André Barth, AfD: Und Herr Gebhardt?)

Ich komme jetzt zur Abstimmung, wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag. Wer gibt diesem Änderungsantrag der AfD seine Stimme? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür hat es eine große Mehrheit abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich rufe die Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2 auf. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei

Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist der Überschrift und den zwei Artikeln mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse jetzt über das Gesetz in Gänze abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier Gegenstimmen und Stimmenthaltungen; dennoch wurde der Gesetzentwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Drucksache 6/8699, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/9709, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Es gibt wieder eine allgemeine Aussprache der Fraktionen. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Frau Abg. Fiedler; danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Abg. Fiedler, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Schwerpunkt des vorliegenden Staatsvertrages bilden die Regelungen zum Deutschlandradio. Mit der vorliegenden Novellierung werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Jahr 2014 zur Staatsferne und zur Vielfalt in der Gremienzusammensetzung für den Sender umgesetzt. Dies hat eine durchaus wichtige sachsenspezifische Komponente: Im Hörfunkrat wird die derzeit freie Stelle des Bundes der stalinistisch Verfolgten durch einen Vertreter des sächsischen Landesverbandes der Vereinigung der Opfer des Stalinismus besetzt werden.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, in der Diskussion über Qualitätsjournalismus und die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einmal deutlich zu machen, dass das Deutschlandradio mit seinem Informationsangebot, unter anderem mit täglich 500 Minuten Nachrichten, ein ausgezeichnetes Beispiel für die geforderte hohe Qualität ist und damit einen wichtigen und unerlässlichen Beitrag für das Informationsangebot der Bürger leistet.

Den zweiten Teil des vorliegenden Gesetzentwurfes bildet die Zustimmung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Die Ministerpräsidenten aller Länder haben sich darauf geeinigt, den Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro beizubehalten. Sie weichen damit von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) ab. Die KEF hatte vorgeschlagen, den Beitrag um 30 Cent pro Monat abzusenken. Bei

der Analyse des Finanzbedarfes wird aber deutlich, dass dann in der nächsten Beitragsperiode ab 2021 eine deutliche Erhöhung des Beitrages notwendig werden würde. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht die Beitragsstabilität. Dafür werden in der kommenden Beitragsperiode die jetzt angelegten Rücklagen aufgelöst.

Beitragsstabilität wird aber nur dann möglich sein – das möchte ich an dieser Stelle auch sagen –, wenn die Rundfunkanstalten in ihren Bemühungen nicht nachlassen, Reformen und Strukturveränderungen anzugehen. Hierzu sind wir auf die Vorschläge und Reformprogramme, die für den Herbst dieses Jahres angekündigt sind, sehr gespannt.

Kurz zusammengefasst, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir werden dem Staatsvertrag heute zustimmen und damit unseren Beitrag dazu leisten, dass er am 1. September 2017 in Kraft treten kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Das war Frau Fiedler für die CDU-Fraktion.

Nun die Fraktion DIE LINKE. – Herr Panter, ich bitte noch um etwas Geduld. – Herr Abg. Neubert, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir heute verabschieden werden, gehört sicherlich zu unspektakuläreren. Einmal abgesehen von der AfD werden hier sicher alle zustimmen.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Was?)

Von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik sind das Deutschlandradio und damit der traditionsreiche Deutschlandfunk am allerwenigsten

umstritten. Selbst ein großer Teil der hartnäckigen Fernsehverweigerer und scharfen Kritiker der Rundfunkbeiträge räumt die hohe Qualität dieses Hörfunkprogramms ein. Für die Befürworter des öffentlichen Rundfunks, zu denen DIE LINKE gehört, ist es geradezu ein Juwel der öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft. Hinzu kommt, dass dieses Juwel vergleichsweise preiswert ist. Von den 17,50 Euro Rundfunkbeitrag gehen gerade einmal 48 Cent an das Deutschlandradio – ziemlich genau ein Neuntel dessen, was das ZDF erhält.

(Sebastian Wippel, AfD: Ein Juwel für 48 Cent?)

Der vorliegende Änderungsstaatsvertrag dient im Wesentlichen einerseits der Anpassung an die modernen Zeiten – sprich: an die Konvergenz der Medien – und andererseits an das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Gremienzusammensetzung.

Bemerkenswert und unterstützenswert ist die Tatsache, dass im Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs zur geringfügigen Absenkung des Rundbeitrags gefolgt wurde; dadurch kann eine finanzielle Reserve geschaffen werden, um zukünftige finanzielle Bedarfe der Rundfunkanstalten abzufedern.

Eine so harmlos klingende Veränderung wie die Ersetzung der Begriffe „Programm“ und „Sendung“ durch den Terminus „Angebot“ macht die Veränderung der Medienwelt in den letzten 20 Jahren deutlich. Das, was diese Medienanstalt an Information, Bildung und Unterhaltung leistet, lässt sich heute nicht mehr in die Begriffe des klassischen Rundfunks pressen. Man kann auf den Internetseiten des Deutschlandfunks nicht nur Programmbegleitendes lesen, sondern praktisch alle Programmbeiträge, egal ob Nachrichten, Kommentare, Hörspiele, Features oder Musiksendungen, auch entsprechend den eigenen Bedürfnissen zu jeder Tages- und Nachtzeit rezipieren. Das ist eine erreichte Qualität, von der man, wenn Sie zurückblicken, vor zehn Jahren noch geträumt hätte, wenn man eine Lieblingssendung oder einen Hintergrundbericht zu einem akutellen Thema verpasst hatte. Hinter dem Austausch der Begriffe „Sendung“ und „Angebot“ steckt eine grundlegende Veränderung der Medienwirklichkeit.

Was die vorgesehene veränderte Zusammensetzung von Hörfunkrat und Verwaltungsrat anbelangt, so kann man diese Veränderung in vier Punkten zusammenfassen: erstens mehr Frauen, im Idealfall die Hälfte der Mitglieder; zweitens weniger staatlicher und parteipolitischer Einfluss; drittens mehr Transparenz – künftig öffentliche Hörfunkratssitzungen –; viertens zeitgemäße Zusammensetzung des Hörfunkrats, was die Auswahl der entsendungsberechtigten Institutionen anbelangt.

Gerade bei Letzterem hätten wir uns ein wenig mehr Mut gewünscht; aber es geht in die richtige Richtung. Vertrete

rinnen und Vertreter des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates, des Verbandes der Internetwirtschaft, des Lesben- und Schwulenverbandes, der Hochschulrektorenkonferenz, der Kulturpolitischen Gesellschaft, des Deutschen Museumsbundes und des Weißen Rings sitzen künftig mit am Tisch. Warum es auch Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Jugendherbergswerks und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes geschafft haben, erschließt sich mir nicht ganz. Hier scheinen die Grenzen zwischen gesellschaftlich relevanten Interessen und schnödem Lobbyismus zu verschwimmen. Aber na ja.