Protokoll der Sitzung vom 30.08.2017

(Beifall bei der AfD)

Herr Anton, es ist übrigens schlicht falsch, dass eine Ordnungswidrigkeitenreglung vom Ministerium kommen muss. Das macht die untere Behörde. Schauen Sie einfach noch einmal nach. Das macht aber überhaupt nichts.

Viel spannender als das, was Sie hier erwähnt haben – das war auch nicht so besonders spannend oder überraschend –, ist doch das, was in unseren europäischen Nachbarländern passiert. Wir haben das Verbot der Vollverschleierung seit April 2010 in Belgien, seit April 2011 in Frankreich, seit Januar 2012 in den Niederlanden, seit 2016 in Bulgarien und Lettland und seit 2017 in Österreich. Ich möchte Sie noch einmal auf das Ziel des Gesetzes in Österreich hinweisen – ich zitiere –: „Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich“. Wenn Sie sich noch an meinen ersten Redebeitrag erinnern, dann habe ich den zweiten Satz in

Anlehnung an die Ziele des Gesetzes in Österreich formuliert.

Im Kanton Tessin haben wir natürlich noch die Volksabstimmung vom 22.09.2013. Da wurde ein Gesichtsverhüllungsverbot in die Verfassung aufgenommen. Wir als AfD haben eine Affinität zu mehr Bürgerbeteiligung. Natürlich werden wir uns das merken.

Ich merke ganz deutlich, dass hier die Frage der Bundestagswahl und der Wahlerfolge pulsiert. Kommen wir also zu Umfragewerten.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die „ARD“ im August 2016 gefragt hat, wer von den Bürgern für Vollverschleierung und wer dagegen ist. Die klare Antwort war, dass 80 % für ein Burkaverbot waren. 51 % sind für ein generelles Burkaverbot, 30 % sind für ein teilweises Burkaverbot.

Herr Pallas, dass Sie sich bei der AfD dermaßen ins Zeug gelegt haben, finde ich verständlich. Sie haben sich nicht nur bei unserem Gesetzesentwurf furchtbar ins Zeug gelegt, sondern haben sich auch bei einem möglichen Gesetzesentwurf Ihres Kollegen Herrn Staatsminister Ulbig furchtbar ins Zeug gelegt. Der hat die Berliner Erklärung der Innenminister im Jahr 2016 mit verabschiedet und sich für ein beschränktes Burkaverbot ausgesprochen. Er kam im Herbst 2016 nach Hause und hat gesagt, dass er das umsetzen möchte, weil das etwas für Sachsen und wichtig für uns sei. Er hat dazu Pressemitteilungen abgegeben. Aber dann hat Herr Panter gesagt: Das kommt für uns nicht infrage. Sie haben deutlich gemacht, dass das so bleibt. Das finde ich gut. Wir nehmen es einfach einmal so hin.

Wir haben mittlerweile auf Bundesebene ein Gesetz für ein Teilverbot der Vollverschleierung. Bayern hat das, was Herr Ulbig wollte, jetzt umgesetzt. Sie möchten das, was Bayern umgesetzt hat, ein Jahr später auch machen. Das ist erfreulich.

Ich sage: Vielen Dank für die herrliche Debatte und für die Redebeiträge.

Unsere demokratischen, rechtlichen und kulturellen deutschen Standards müssen erhalten bleiben. Unsere Rechtsordnung ist mit islamischen Regeln wie Zwangsheirat, Unterdrückung von Mädchen und Frauen, Vollverschleierung und Scharia-Recht nicht vereinbar.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Pallas, bitte. Sie möchten eine Kurzintervention vortragen?

Ja, eine Kurzintervention, Frau Präsidentin!

Mit Ihrem Verweis auf die Stimmungslage im Vorfeld der Bundestagswahl hatten Sie den Finger an genau der richtigen Stelle, Frau Dr. Muster. Genauso empfinde ich Ihren Gesetzesentwurf. Ich glaube, dass Sie selbst diesen

Gesetzentwurf nicht furchtbar ernst nehmen, sonst hätten Sie die Ergebnisse der Expertenanhörung ein bisschen aufmerksamer aufgenommen und hätten in Ihrem Änderungsantrag, den Sie jetzt schon eingebracht haben, nicht nur die rechtsförmlichen Hinweise des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtages aufgenommen, sondern auch den einen oder anderen Punkt, in dem auf handwerkliche Mängel hingewiesen wurde, verarbeitet. Das haben Sie nicht gemacht. Es geht Ihnen auch gar nicht darum.

Sie wollen genau jetzt im Zeitraum vor der Bundestagswahl Stimmung machen. Das ist Ihr Recht. Aber ich finde es nicht besonders redlich.

Es bleibt dabei, dass wir uns intensiv für Integration einsetzen, währenddessen Sie sich intensiv für Ausgrenzung einsetzen.

Ich möchte gern noch zwei Dinge geraderücken, die vorhin angesprochen wurden. Erstens. Es ist mitnichten so, dass der Freistaat Sachsen die sächsischen Begegnungsstätten fördert. Im Gegenteil, diese werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Das hat sicher seine Berechtigung. Das Zweite ist, dass es einen einfachen Grund dafür gibt, dass derzeit mancher Sprachkurs nicht voll besetzt ist. Es liegt daran, dass die Zahl an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zurückgeht.

Vielen Dank.

(Lachen bei der AfD)

Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall – – Entschuldigung, Frau Dr. Muster, Sie dürfen noch antworten.

Herr Pallas, ich habe die Ausführungen der Gutachter nicht nur gehört und gelesen, ich habe sie auch verstanden. Ich habe daraus auch differenziert vorgetragen, aber ich habe das Gefühl, dass alles, was ich gerade in meinen Redebeiträgen gesagt habe, an Ihnen abgeperlt ist, weil Sie einfach mit einer vorgefertigten Meinung hier aufgekreuzt sind. Das ist nicht schlimm, ich nehme es zur Kenntnis.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Anton, auch eine Kurzintervention?

(Rico Anton, CDU: Ja!)

Bitte.

Frau Dr. Muster, ich will kurz auf Ihren letzten Redebeitrag eingehen. Diesen hätten Sie sich lieber ersparen sollen; denn Sie haben teilweise widersprüchlich argumentiert, was ihren eigenen Gesetzentwurf und den vorherigen Redebeitrag anbelangt.

Erstens. Die aufgezwungene Verschleierung ist doch gar nicht Thema Ihres Gesetzentwurfes. Eine solche Form der

Verschleierung, wenn sie aufgezwungen wird, ist nicht von Artikel 4 Grundgesetz geschützt, und sie verstößt auch gegen andere Grundrechte. Sie müssten ja unterstellen, dass jede Verschleierung aufgezwungen ist, damit der Regelungsbereich Ihres Gesetzentwurfes nicht verfassungswidrig wäre.

Zweitens. Die Verfassungswidrigkeit Ihres Gesetzentwurfes ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich. Dazu brauche ich keinen Gutachter, der mir das sagt; das liegt auf der Hand.

Drittens. Sie beschreiben, dass der Schutzbereich des Artikels 13 Unverletzlichkeit der Wohnung in Literatur und Rechtsprechung strittig ist. Das ist richtig. Aber: Wenn dem so ist, dann ist es umso absurder, wenn Sie darauf die Definition in der Abgrenzung zum öffentlichen Raum aufbauen wollen.

Ich will noch etwas klarstellen: Die CDU-Fraktion – das haben Sie zum Schluss sogar beschrieben, Frau Dr. Muster – will ein beschränktes Burkaverbot, der Koalitionspartner will es nicht. Die Regeln besagen: Wenn es nicht beide wollen, dann kann es nicht stattfinden. Das ist halt so, aber wir sind verfassungstreu. Das bedeutet: Das, was wir wollen, steht im Einklang mit der Verfassung. Das, was Sie wollen, ist offensichtlich nicht in Einklang mit der Verfassung zu bringen,

(Zuruf von der AfD)

und es ist, das muss ich in aller Deutlichkeit sagen, derartig schlampig ausgestaltet, dass das für niemanden, der sich wirklich ernsthaft mit diesen Fragestelllungen auseinandersetzt, –

Die Redezeit ist zu Ende.

– jemals zustimmungsfähig sein kann.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Frau Dr. Muster, bitte.

Herr Anton, ich möchte Ihnen ausdrücklich für diese Kurzintervention danken. Ich kann noch auf den Aspekt der Freiwilligkeit des Tragens einer Vollverschleierung eingehen.

Ich hatte gesagt, Gutachter eins und zwei haben ausgeführt, es liegt kein Eingriff in Artikel 4 vor. Dann ist es auch unerheblich, ob die Vollverschleierung freiwillig oder unfreiwillig getragen wird.

Die dritte Gutachterin hat gesagt: Es liegt ein Eingriff in die Glaubensausübungsfreiheit vor. Den Gründen der Gutachterin drei bin ich nicht gefolgt. Aber nach dem, was sie vorgetragen hat, müsste man bei einem freiwilligen Tragen einer Vollverschleierung jeweils im Einzelfall prüfen. Wenn klar erkennbar ist, dass die Burka freiwillig

getragen wird, dann sollen sie auch in Deutschland die Burka tragen.

Ich muss allerdings von mir weisen, Herr Anton, ich hätte gesagt, die Wohnung ist nach Artikel 13 nicht klar definiert. Ich habe gesagt, wir haben kilometerweise Rechtsprechung, wo dieser Terminus klar definiert wurde, und dabei bleibe ich auch.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Lippmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Auch ich möchte eine Kurzintervention zum ursprünglichen Redebeitrag von Frau Dr. Muster machen.