Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

Deshalb ist uns das Thema nicht neu. Sie haben uns aber Gelegenheit gegeben, nochmals darzustellen, was aus unserer Sicht notwendig und erforderlich ist. Sie können

sich sicher sein, dass wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen werden. Es ist Ihr Recht und Privileg, darauf hinzuweisen. Vielleicht gewinnen Sie auch noch an Kompetenz, es bedarf für die Entscheidung aber Ihres Mitwirkens nicht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – André Barth, AfD: Mal sehen, ob der Koalitionspartner mitmacht!)

Kollege Hartmann sprach für seine CDU-Fraktion. Jetzt frage ich noch einmal. Besteht Gesprächsbedarf bei der Fraktion DIE LINKE? – Keiner. SPD, Kollege Pallas? – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Kollege Pallas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es wurde schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Aus diesem Grund habe ich drei meiner vier Blätter auf meinem Platz liegengelassen und möchte lediglich die Zusammenfassung meiner Rede vortragen. Ich fasse die Punkte, die jetzt zusammengetragen wurden, zusammen.

Erstens. Die Grundannahme, der grenznahe Raum sei besonders von Einbruchskriminalität belastet, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall.

(André Barth, AfD: Klar! Das Gegenteil!)

Zweitens. Für eine besondere Privilegierung von Unternehmen im grenznahen Raum gibt es schon vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, im Gegenteil, es wäre ungerecht gegenüber allen anderen Unternehmen.

Drittens. Es gibt bereits Unterstützungsangebote für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe seitens des SMWA, der Sächsischen Aufbaubank und auch der sächsischen Polizei Präventionsangebote.

Schließlich würde ein Beschluss des Antrages zur weiteren ungerechtfertigten Verunsicherung der Bevölkerung, insbesondere im grenznahen Raum, beitragen.

Wir nehmen die subjektive Seite, die real existierenden Ängste, Herr Beger, sehr ernst, aber wir müssen sie in Einklang mit den objektiven Fakten bringen. Der richtige Weg für eine Stärkung der subjektiven Sicherheit liegt in der Präsenz von Polizei, in einer effektiveren Ermittlungsarbeit, die zu einer besseren Aufklärung führt, und intensiveren Fahndungsmaßnahmen. Das ist gut für die subjektive Sicherheit, aber eben auch für die objektive Seite. Daran arbeitet die Koalition. Das haben wir in den letzten Plenarsitzungen mehrfach unter Beweis gestellt. Es ist doch völlig klar, dass wir in Sachsen besser werden müssen und besser werden wollen. Schließlich haben wir nach wie vor zu viele Kfz-Diebstähle, zu viele Einbruchsdelikte, und zwar in ganz Sachsen von Bad Muskau bis Bad Elster.

Wir lehnen den Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Das war Kollege Pallas von der SPD-Fraktion. Gibt es jetzt noch weiteren Gesprächsbedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Es ergreift Herr Staatsminister Martin Dulig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist klar, dass Sicherheit ein wichtiger Standortfaktor für unsere Unternehmen ist. Deshalb ist das Thema Unternehmenssicherheit ein sehr wichtiges Anliegen für mich. Das Problem mit der Debatte ist nur, dass sie der Sache nicht gerecht wird. Das kann sie auch nicht; denn wenn wir mit Statistiken und Entwicklungen argumentieren, ist das dem konkret Betroffenen völlig egal.

Das heißt, die Debatte hat zwei Teile. Der eine ist, was man konkret tun kann, und der andere ist, ob es tatsächlich dem Sicherheitsgefühl entspricht. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir die Angst nicht so politisieren, dass sie missbraucht wird. Daher ist es gut, wenn wir auf Fakten schauen.

Zunächst zur Frage, was wir für die Unternehmen tun, um sie vor Einbrüchen zu schützen. Die Staatsregierung hat eine Menge an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Einbrüchen vorzubeugen, egal, ob in Privatwohnungen oder in Werkstätten und Büros, und auch unabhängig davon, in welcher Region Sachsens die Räumlichkeiten liegen. Die Maßnahmen der Polizei sollen an dieser Stelle nicht vertieft werden, aber wir dürfen zu Recht erwarten, dass diese Maßnahmen wirken und die Sicherheit sich noch weiter verbessern wird. Zusätzlich gibt es kostenlose Präventionsangebote wie „Sicheres Unternehmen“ und „Sicheres Handwerk“. Hier arbeiten erfahrene Expertinnen und Experten konkret und passgenau an Empfehlungen für das einzelne Unternehmen, um Sicherheitslücken zu beseitigen.

Wir fördern Investitionen in effektive Sicherheitstechnik und Sicherheitskonzepte auch aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung mit den bekannten und bewährten Förderinstrumenten. So können die Unternehmen die verschiedenen Darlehensprogramme und staatlichen

Bürgschaften nutzen, um in Sicherheitstechnik zu investieren. Außerdem bietet der Freistaat Zuschüsse für Sicherheitsberatung durch Fachleute im Programm „Betriebsberatung, Coaching“ unserer Mittelstandsrichtlinie. Unterstützt wird zum Beispiel die Erarbeitung professioneller und passgenauer Sicherheitskonzepte. Die beste und teuerste Sicherheitstechnik nützt nur, wenn die Prozesse im Unternehmen darauf abgestimmt sind, dass die Tore nachts verschlossen sind, die mit Sicherheitsglas versehenen Fenster geschlossen bleiben oder die Wegfahrsperre aktiviert wird.

Wenn ein Unternehmen die Produktion stoppen muss, weil ein wichtiges Arbeitsgerät gestohlen wurde, und dadurch in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist, stehen im Programm „Rettung und Umstrukturierung“ kurzfristige Rettungsdarlehen zur Verfügung. Die Unterstützung, die wir gewährleisten, ist aber nicht auf einen speziellen Teil Sachsens in Grenznähe bezogen.

In den letzten Jahren ist immer mehr von der gefühlten Sicherheitslage die Rede. Damit wird das eigenartige Phänomen beschrieben, dass die Kriminalitätsstatistik und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit auseinanderfallen. Ein Erklärungsversuch ist, dass viele Straftaten nicht mehr gemeldet werden würden. Das glaube ich nur in diesem Fall nicht. Wenn man eine Anzeige bei der Polizei schon für die Versicherung braucht, dann meldet man einen Einbruch natürlich. Leider gibt es eine reale Bedrohung durch Einbruchkriminalität in Sachsen wie in vielen anderen Ländern auch. Kriminalität verunsichert und das darf man nicht verharmlosen. Ich will das auch nicht in Abrede stellen. Allerdings müssen wir aufpassen, dass mit der gefühlten Unsicherheit nicht Politik gemacht wird, sondern uns darum kümmern, dass es echte Sicherheit gibt.

(Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

Die AfD-Fraktion fordert nun die Staatsregierung auf, für den Einbruchschutz von Unternehmen ein neues zusätzliches Förderprogramm aufzulegen. Nicht für alle Unternehmen, sondern nur für die mit Betriebsstätten in der Nähe zur Grenze zu unseren Nachbarn Polen und Tschechien. In diesen Regionen sollen Unternehmen Zuschüsse gewährt werden, wenn sie in Einbruchsicherung investieren. Es bleibt aber die Frage: Warum nur dort? Zur Begründung dieses Antrages werden von der AfD-Fraktion so bezeichnete „valide Daten“ angeführt. Es sind aber nicht objektive Daten gemeint.

Wenn wir den Blick auf ganz Sachsen richten, sehen wir, dass die Anzahl der Einbrüche pro Einwohner im Grenzraum nicht höher als in anderen sächsischen Landkreisen ist. Die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sind deutlich stärker betroffen, die Großstädte sowieso. In den westdeutschen Ballungsgebieten gibt es übrigens ein Vielfaches an Einbrüchen pro Einwohner sowohl in Werkstätten als auch in Wohnungen.

Ich will aber noch einmal auf meinen Eingangssatz hinweisen. Dem Betroffenen sind die Zahlen egal. Ich verstehe nur nach wie vor Ihre Begründung nicht, warum das nur für die Grenzregion gelten soll. Da hilft die Statistik, die genau diese Legende zerstört.

Nun hat die AfD zur Begründung ihres Antrages die Ergebnisse der Befragung unter Handwerksunternehmen im Landkreis Görlitz herangezogen. Die Handwerker wurden gefragt, wie sie die Sicherheitslage einschätzen, in welcher Form und in welchem Ausmaß sie bisher von Eigentumskriminalität betroffen waren und welche wirtschaftlichen Folgen die Wahrnehmung der Sicherheitslage auf die wichtigen Entscheidungen der Unter

nehmen hat. Gefragt wurde also nach der Betroffenheit des Einzelnen sowie nach dem subjektiven Sicherheitsgefühl.

Das Ergebnis dieser Befragung zeichnet ein dramatisches Bild; das ist wahr. Ein hoher Prozentsatz der Handwerker, die sich zurückgemeldet haben, war Opfer von Einbruchdiebstählen, bezweifelt die Qualität der Polizeiarbeit und sieht seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Kriminalität beeinträchtigt.

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Allerdings ist die Umfrage nun wirklich ungeeignet dafür, darzustellen, wie die Lage tatsächlich ist. Ich bin ganz bei Herrn Stange. Dieses ist eine subjektive Umfrage, die nicht genutzt werden kann, um objektiv dieses Thema zu bearbeiten. Sie trifft nämlich keine Aussage darüber, welcher Anteil der Handwerksunternehmen tatsächlich von Einbrüchen betroffen ist. Zurückmelden wird sich tendenziell eher jemand, der bereits betroffen war. Das Ergebnis ist also verzerrt und kann schon vom Untersuchungsdesign her nicht zeigen, ob im Grenzraum häufiger eingebrochen wird als in anderen Regionen.

Deshalb hilft uns an dieser Stelle tatsächlich die amtliche Kriminalitätsstatistik. Diese zeigt deutlich, dass die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs an der Grenze zu Polen und Tschechien nicht höher ist. Deshalb kann es auch dafür kein Sonderprogramm geben.

(Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Herr Staatsminister Dulig, ist es aus Ihrer Sicht vorstellbar, dass es auch Unternehmer gibt, die, obwohl sie betroffen waren, nicht an der Befragung teilgenommen haben, obgleich sie in der Vergangenheit vielleicht schon an Befragungen teilgenommen haben, weil sie der Meinung sind, die ganzen Befragungen bringen ja sowieso nichts?

Noch einmal, bitte. Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.

Ist es für Sie vorstellbar, dass es auch betroffene Unternehmer gibt, die an der Befragung nicht teilgenommen haben, weil sie solche Befragungen schon kennen und von dem tatsächlich praktischen Ergebnis dieser Auswertung der Befragungen nicht überzeugt sind?

Das denke ich auch. Und ich danke Ihnen für die Unterstützung, dass die Umfrage deshalb nicht objektiv ist.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte aber an der Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass es die Debatte zur sogenannten oder tatsächlichen Grenzkriminalität seit Jahren gibt. Das ist kein neues Phänomen. Deshalb kann man darauf hinweisen, dass auch die Prävention tatsächlich wirkt. Immer häufiger scheitern auch Diebe an der Einbruchsicherung. Der Anteil der im Versuch steckengebliebenen Diebstähle steigt kontinuierlich von Jahr zu Jahr und liegt inzwischen bei über einem Drittel. Von daher haben wir an dieser Stelle eine Entwicklung, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.

Deshalb sollten wir uns auch nicht einreden lassen, dass die Sicherheitslage immer schlechter wird. Den konkret Betroffenen muss man helfen. Das ist keine Frage. Deshalb darf man das Thema auch nicht bagatellisieren, man darf es aber auch nicht instrumentalisieren. Wir bitten deshalb, den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der SPD und teilweise bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die AfD-Fraktion. Herr Beger, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich die Redebeiträge von CDU und SPD analysiere, komme ich zu dem Schluss, dass sie den Antrag sehr wohl begriffen haben und diesen Antrag zu einem späteren Zeitpunkt selbst leicht abgeändert ins Plenum einbringen werden. Ihre Begründungen waren durch die Bank weg unterirdisch, weltfremd und teilweise unverschämt. Aber nichts anderes haben wir von Ihnen erwartet. Ich hoffe und wünsche mir, dass genug geschädigte Handwerksbetriebe heute diese Debatte verfolgt haben und sich selbst ein Bild machen konnten, wie sich die Regierungskoalition von CDU und SPD zu diesem wichtigen Thema positioniert.

Nun zum eigentlichen Schlusswort. Wir haben uns mit den Ausführungen der Staatsregierung genauso intensiv wie mit den zahlreichen Gutachten der Handwerkskammern zum Thema "Sicherheit im grenznahen Raum" auseinandergesetzt. Intensiv war auch die heutige Debatte. Die Debatte genauso wie die Gutachten der Kammern haben gezeigt: Beratungen sind ein Lösungsansatz. Die Lösung sind sie aber nicht. Ja, wir nehmen zur Kenntnis, dass es zinsverbilligte Darlehen für KMU im GuWProgramm gibt. Ja, es gibt Mikrodarlehen für Kleinunternehmen zur Finanzierung und Sicherheitstechnik. Ja, Bürgschaften werden auch angeboten.

Am langen Ende haben diese Maßnahmen allesamt jedoch einen entscheidenden Nachteil. Die Unternehmer tragen die Kosten der Investition zu 100 %. Ihnen mag zwar bei der Anschaffung von Sicherheitstechnik geholfen sein, auf den Kosten dafür bleiben sie jedoch sitzen. Kein Wunder, dass gerade an diesem Punkt Nachbesserungen von denjenigen gefordert werden, die dafür Sorge tragen, dass die öffentliche Sicherheit und die öffentliche

Ordnung von der Polizei gewährleistet werden können. Zur Erinnerung: Öffentliche Sicherheit bedeutet die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt.

Helfen Sie den Unternehmen in Sachsen, ihre Rechtsgüter besser vor Diebstählen zu schützen. Fordern Sie Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen und stimmen Sie unserem Antrag zu.

Vielen Dank.