Protokoll der Sitzung vom 15.03.2018

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Wer möchte hierzu sprechen? – Frau Abg. Lang, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank. Ich möchte ganz kurz zum Änderungsantrag erwidern, dass die Ziffern 7 und 8 bereits in der Umsetzung sind und deshalb von uns abgelehnt werden. Zum Punkt IV ist zu sagen: Wir haben im Vogtland mit dem Modellprojekt gerade erst begonnen. Es ist natürlich erst einmal abzuwarten, wie die Umsetzung erfolgt und die Ergebnisse sein werden. Genau aus diesem Grund werden wir diesen Antrag auch generell ablehnen. – Vielen Dank.

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Wehner, bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident! Der Arzt vor Ort, der Erstkontakt beim Arzt ist durch nichts zu ersetzen. Eine Behandlung ausschließlich über Digitalisierung – Videosprechstunden – ist ausdrücklich nicht gewünscht. Deshalb lehnen wir den Antrag auch ab.

Wie irreführend das ist, wenn man sich über das Internet über Krankheiten oder über Behandlungsmöglichkeiten informiert, das sieht man. Da kann es zu Fehldiagnosen kommen. Das ist von uns nicht gewollt.

Zum Breitbandausbau, der in dem Änderungsantrag gefordert ist: Wir hatten das Thema bereits gestern im

Landtag unter Tagesordnungspunkt 9. Ich bitte darum, dass wir das hier nicht vermischen.

Sie fragen nach rechtlichen, finanziellen, technischen Hemmnissen. Finanzielle Hemmnisse: Das ist eine Frage der Priorität; das können Sie jederzeit in der Haushaltsberatung entscheiden. Aber da haben selbst die GRÜNEN darauf hingewiesen, dass viel Geld nicht immer viel hilft, das heißt, dass der Bauherr auch entsprechend gute Projekte haben muss.

Die Frage nach rechtlichen und technischen Hemmnissen haben Sie sich eigentlich selbst beantwortet. Sie wollen immer, dass alles schneller geht, sagen aber dann, dass es der Datenschutz ist, der beachtet werden muss. Dann dauert es eben ein Stück weit länger.

Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen vermag ich nicht zu erkennen.

Wer der Drucksache 6/12713 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat die Drucksache dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer stimmt der Drucksache 6/12063 zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Antrag beschlossen, meine Damen und Herren.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7

Klimaschutz sozial gerecht: Für eine nachhaltige energetische

Gebäudesanierung und bezahlbare Energiepreise für alle

Drucksache 6/12637, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: zunächst die einreichende Fraktion DIE LINKE, danach CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abg. Böhme. Herr Böhme, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute einen Antrag vor, der zum einen ökologische Ziele hat – in dem Fall die Senkung des Energieverbrauchs – und zum anderen auch immer sozial gerecht gestaltet werden soll.

Dazu fordern wir unter anderem, dass energetische Sanierungen von Wohnanlagen am Ende nicht dazu führen dürfen, dass die Menschen bzw. die ursprüngliche Bewohnerschaft der sanierten Häuser aufgrund steigender Mieten ausziehen müssen.

Außerdem fordern wir zum Beispiel kostenlose Energieberatungen oder eine Abwrackprämie für alte, stromfressende Geräte, die ausgetauscht werden können, damit zum einen Strom gespart und zum anderen der Geldbeutel geschont wird.

Und wir fordern, dass es keinen Menschen in Sachsen mehr geben soll, dem der Strom abgestellt wird, nur weil er oder sie keine Rechnungen zahlen konnte. In Leipzig, Chemnitz oder Dresden waren das allein im letzten Jahr über 8 000 Menschen. Das ist nicht hinnehmbar, meine

Damen und Herren. Es gibt ein Grundrecht auf Wohnen, und dazu zählt auch Strom.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass die Energiewende noch nicht von allen Teilen der Gesellschaft mitgestaltet werden kann. Es scheitert dabei nicht nur am nötigen Kapital, sondern auch an den politischen Rahmenbedingungen, die eine Beteiligung erst gar nicht ermöglichen.

Um das zu ändern, haben Sie bereits von unserem Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung bei Windenergieanlagen gehört, den wir im April zur Abstimmung stellen. Mit dem heutigen Antrag möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, die Staatsregierung zu beauftragen, dass Privathaushalte Energie sparen und ökologisch erzeugen können und dabei auch finanziell entlastet werden, vor allem einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Diese sollen vor allem nach der Sanierung nicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden.

Dazu sind aus unserer Sicht folgende Schritte notwendig, die sich im vorliegenden Antrag wiederfinden: Wir wollen dabei erstens die Richtlinie energetische Sanierung wieder mit finanziellen Mitteln ausstatten. Bis zum Jahr 2016 waren dort noch 14 Millionen Euro eingestellt; im aktuellen Haushalt gibt es vom Freistaat dazu nichts. Wir möchten das ändern bzw. mindestens die frühere Förderung erreichen.

Außerdem möchten wir dazu auch, dass in den Fördergegenständen der Richtlinie Kohle, Öl, Gas und Nachtspeicherheizungen nicht wie bisher durch Brennwertzentral

heizungsanlagen, sondern durch Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien, Wärmepumpen und Wärmenetze ersetzt werden. Denn es soll am Ende auch eine Energiewende sein, die erneuerbar ist. Was nützt es denn, wenn wir fossile Technologien einsetzen? Sie sind zwar zunächst effizienter, aber deren Ende ist bereits absehbar. Diese Förderung würde dies für Jahrzehnte wieder zementieren. Das ist das Problem.

Außerdem möchten wir die Richtlinie Wohnraumförderung neu beleben. Dafür ist aktuell Geld im Haushalt eingestellt. Wir möchten dazu aber Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien, von Wärmepumpen und Wärmenetzen in die Fördergegenstände aufnehmen.

Zweitens. Dämmung ist nicht gleich Dämmung und nicht immer ökologisch. Wir haben erhebliche Probleme bei Dämmstoffen wie Styropor. Heute ist die Entsorgung und natürlich auch die Herstellung aus fossilen Grundstoffen höchst bedenklich. Dafür gibt es allerdings ökologischere Materialien als Alternativen, die auch entsprechend zertifiziert sind. Das möchten wir auch in Zukunft fördern.

Drittens sollte der Freistaat nur noch diese ökologischen Dämmstoffe einsetzen und verwenden.

Viertens, zum Thema Energiearmut. Es gibt in Deutschland leider keine einheitliche Definition. Früher – vor 30 Jahren vielleicht – konnte man von Energiearmut sprechen, wenn es an einigen Tagen oder Stunden keine oder wenig Energie gab und damals die Menschen auf Anhieb wussten, wo Kerzen im Schrank oder Taschenlampen unter dem Bett liegen und zu finden sind. Heute wissen das auch noch viele Menschen, allerdings aus anderen Gründen, und zwar, weil ihnen der Strom abgestellt wurde. Nicht, weil ihnen zu wenig Energie zur Verfügung steht, sondern schlicht, weil die Rechnung nicht bezahlt werden konnte. Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal im 21. Jahrhundert, was sich ändern muss.

(Beifall bei den LINKEN)

Allgemein kann man von Energiearmut sprechen, wenn jemand sein Zuhause nicht angemessen beheizen kann oder Probleme hat, seine Strom- und Gasrechnung zu bezahlen. So beschreibt es zumindest das bifa Umweltinstitut der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Das ist noch sehr allgemein gefasst.

Etwas genauer nimmt es wiederum die Bundesregierung der 18. Legislaturperiode auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit der Drucksache 11052. Dort gelten Haushalte demnach als energiearm, wenn mehr als 10 % des verfügbaren Einkommens für die Energieversorgung aufgewendet werden müssen.

Das sind immerhin 13 % in ganz Deutschland. Also mehr als jeder 10. Haushalt gilt als energiearm. Nun kann man sagen, das liegt an den zu geringen Einkommen. Ja, das kann man sagen. Man könnte auch sagen, das liegt an den zu hohen Strompreisen.

Was man sich aber am Ende nicht aussuchen kann, sind die individuellen Schicksale der bundesweit über 300 000 Menschen, bei denen am Ende eine Stromsperre durchgeführt wurde, die im Dunkeln sitzen und nicht warm kochen können. Diese Zahl bleibt stabil hoch und das wollen wir nicht weiter hinnehmen.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir fordern daher die Staatsregierung auf, gemeinsam mit den Kommunen und dem Bund Lösungen zur Verhinderung von Energiearmut zu finden und zu entwickeln und schlichtweg auch umzusetzen, sodass insbesondere Stromabschaltungen in Privathaushalten aufgrund offener Zahlungsaufforderungen vermieden werden können. Eine Möglichkeit kann dabei sein, die kommunalen Stadtwerke auf Stromsperren gänzlich verzichten zu lassen. Man könnte aber ebenfalls, auch wenn es nicht unsere Ideallösung ist, über das System von Prepayment-Zählern nachdenken, die in betroffenen Haushalten flächendeckend eingeführt werden können, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher immer genau wissen, wie viel Strom am Ende noch übrig ist oder auch Kleinstbeträge überwiesen werden können, um weitere Tage Stromversorgung zu haben.

Fünftens. Wir wollen einen Fonds auflegen lassen, mit dem alte energieintensive elektronische Haushaltsgeräte ausgetauscht werden können, wofür es staatliche Förderungen gibt. Wir hatten in Deutschland vor ein paar Jahren die Abwrackprämie. Das zeigt, dass so etwas politisch möglich ist. Lassen Sie es uns deshalb etwas ökologischer gestalten. Denn immerhin 30 % des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland kommen aus Privathaushalten und ein Großteil davon wiederum aus energiefressenden Haushaltsgeräten. Man könnte so einen schnellen und wirksamen Beitrag als Staat leisten, dass der Energieverbrauch gesenkt wird und letztendlich auch weniger Emissionen ausgestoßen werden. Zusätzlich schafft man noch die Möglichkeit einer sozialen Unterstützung für Menschen, die nicht aus dem Teufelskreis von hohen Energiekosten herauskommen und sich so neue Geräte anschaffen können.

Sechstens. Wir wollen, dass sich die Staatsregierung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten und letztendlich auch beim Bund dafür einsetzt, dass die Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches II und VII erarbeitet und bestehende Richtlinien entsprechend angepasst werden. Diese sollen ermöglichen, dass Überschreitungen der Richtwerte für angemessene Nettokaltmieten nach energetischer Sanierung von den Behörden akzeptiert werden, wenn der Energieausweis einen niedrigen Energieverbrauch ausweist. Sollte es nach der Sanierung dazu kommen, dass die Wohnung teurer ist als vorher – und das ist leider meistens auch der Fall –, dann sollen diese Mehrausgaben berücksichtigt und erstattet werden. Es darf nämlich nicht sein, dass am Ende Menschen mit niedrigen Einkommen nicht in energetisch

sanierten Wohnungen leben können. Das ist kein Privileg für Reiche, meine Damen und Herren.

Siebentens. Wir finden, dass es auch eine entsprechende Komponente im Bereich des Wohngeldes braucht, die Schwankungen der aktuellen Heizkosten mit einbezieht. Es kann auch mal wieder einen harten Winter in Deutschland geben. Die Betroffenen haben dann Betriebskostennachzahlungen zu meistern, mit denen vorher nicht kalkuliert wurde, auch nicht bei den Wohngeldstellen, die Daten von vor zig Jahren benutzen, um das Wohngeld auszurechnen. Daher halten wir es für wichtig, dass beim Wohngeld auch eine stärkere Energiekomponente hinzukommt.

Achtens. Wir haben ein Problem damit, dass nach einer Modernisierung von Gebäuden die Vermieter eine sogenannte Modernisierungsumlage von bis zu 13 % verlangen können – und das auch noch, wenn faktisch die Kosten für eine Modernisierung bereits aufgebraucht wurden und die Mieter es immer noch abbezahlen müssen. Für viele Vermieter ist das eine reine Gelddruckmaschine, indem sie einfach irgendetwas sanieren, zum Beispiel das Anbringen eines Fahrstuhls, und die Mieter dann für immer und ewig diese Modernisierung bezahlen müssen mit bis zu 13 % Mieterhöhung. Wir halten das für absurd und sehen die vielen Menschen in den Großstädten, die genau aus solchen Gründen ihre Wohnung verlassen müssen, sodass es letztendlich zu einer Verdrängung von Menschen mit niedrigen Einkommen führt, die sich die hohen Mieten nicht mehr leisten können. Auch die neue Bundesregierung hat das bereits erkannt und will die sogenannte Modernisierungsumlage von 13 auf 8 % senken. Wir als LINKE müssen keinen Kompromiss mit der CDU schließen und schlagen Ihnen daher vor, es auf 6 % zu senken, wie es auch der deutsche Mieterschutzbund fordert.