Zweitens. Sie können es nicht besser wissen, deshalb möchte ich Sie in diesem Punkt korrigieren. Das Verwaltungsgericht Dresden hat exakt drei Beschlüsse für rechtswidrig erklärt, die dort angegriffen worden sind. Selbstverständlich nicht den Beschluss, der auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Mietpreisbremse gefasst worden ist.
Drittens. Sie haben uns dafür kritisiert, dass wir in dieser Stadt im Flutgebiet den Bau von Luxuswohnungen verhindern. Ja, dazu stehe ich. Ich halte es für grob dämlich, mitten im Überschwemmungsgebiet der Elbe Wohnungsbau zu betreiben. Deshalb sind wir der CDU in dieser Stadt dabei entgegengetreten. Das lassen wir nicht zu.
Sie bemängeln hier, dass in Dresden Wohnraum fehlt und dadurch Mieten steigen. Dann müssen Sie sich Kritik gefallen lassen. Wenn Sie mit Ihren Beschlüssen – und es waren mindestens drei B-Pläne am 10.07. im Dresdner Stadtrat beschlossen worden –, wenn Sie mit Ihrem Handeln dazu beitragen,
das ist zur Sache, Frau Jähnigen, vielleicht weiten Sie ein bisschen Ihren Horizont, dann merken Sie das auch –, wenn Sie mit Ihren Beschlüssen dazu beitragen, dass in Dresden nichts mehr gebaut wird,
dass Häuslebauer, die mit ihrem persönlichen Geld Wohnraum schaffen, dazu genötigt werden, Zinsen für Kredite zu zahlen, die sie nicht ausgeben können, dann fordere ich Sie hier auf, statt zuerst nach dem Staat zu schreien, erst einmal mit Ihrer konkreten Politik dafür zu sorgen, dass in Dresden Wohnraum entstehen kann, und zwar auf völlig normalem Weg ohne staatliche Subventionen. Die Pflicht haben Sie.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir haben jetzt genug Dresdner Kommunalpolitik im Sächsischen Landtag besprochen.
Dennoch möchte ich kurz auf den Hobbypsychologen André Schollbach reagieren, der der SPD Schizophrenie diagnostiziert hat. Eigentlich möchte ich ihm und auch Frau Jähnigen danken; denn Sie beide haben darauf hingewiesen, dass wir uns völlig zu Recht im Dresdner Stadtrat dafür eingesetzt haben, dass die Stadtverwaltung die nötigen Voraussetzungen dafür schafft, damit die Landesregelungen greifen können – und das hat sie noch nicht.
Nun können wir lange darüber streiten, woran das liegt, ob es an den konkreten Personen liegt oder ob es vielleicht auch sachliche Gründe dafür gibt. Nichtsdestotrotz haben Sie recht. Wir haben uns im Dresdner Stadtrat als SPD dafür ausgesprochen, und trotzdem habe ich – genau aus diesen Gründen – vorhin ausgeführt, weshalb wir uns auch auf Landesebene für eine vernünftige Wohnungspolitik und bezahlbaren Wohnraum einsetzen. Die entsprechenden Passagen und Regelungen im Koalitionsvertrag haben Kollege Fritzsche und ich mehrfach benannt. Das muss ich, denke ich, nicht wiederholen.
Aber ich möchte das Konstrukt noch einmal deutlich machen. Es geht darum, dass eine Landesregelung, ein Erlass geschaffen werden kann, der aber bestimmte
Voraussetzungen aus den betroffenen Kommunen, aus den Ballungsräumen erfordert; und diese liegen eben noch nicht vor. Ich kann es nicht ändern. Es ist aber nun einmal so, und aus diesem Grund sehe ich überhaupt keinen Widerspruch zu unserem Verhalten auf der kommunalen Ebene.
Ich weiß, dass Sie von Beruf Rechtsanwalt sind, und ich glaube auch, dass Sie ein ganz guter Rechtsanwalt sind, und rate Ihnen, dass Sie als Schuster bei Ihrem Leisten bleiben und sich nicht weiter mit Psychologie befassen sollten.
Gibt es weiteren Redebedarf oder Kurzinterventionen? – Bitte sehr, Herr Spangenberg; 2 Minuten und 11 Sekunden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch einmal etwas sachlicher zu der Sache. Wir haben schon eine Kappungsgrenze von 20 %, und wir haben eine Vergleichsmiete. Wir haben also zwei Sperren, und die Senkung auf 15 % wird doch keine großen Auswirkungen haben, sondern Sie machen doch nur eines: Sie wollen Ihrer Klientel erzählen, dass Sie für die große Mietsenkung sind. Das Einzige, das Sie erreichen, ist, dass Sie die Vermieter verprellen, indem Sie denen erklären: Oh je, hier ist schon wieder etwas im Gange. Sie kommen dann lieber gar nicht erst hierher, um zu bauen, weil es schon wieder teurer für sie wird und die relativ geringe Rendite wieder sinkt.
Das ist das Einzige, das Sie hier erreichen, und ich sage es Ihnen noch einmal: Außerdem würden die Menschen, wenn die Mieten wirklich heruntergedrückt werden, wieder versuchen, in die Ballungsgebiete zu ziehen, und der ländliche Raum würde wieder nicht die notwendige Aufmerksamkeit bekommen, die er braucht. Das sollten Sie sich einmal überlegen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, dass wir nun dem Staatsminister das Wort geben, wenn es keinen Widerspruch gibt. Herr Staatsminister Ulbig, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Pallas, Sie haben die Frage gestellt, warum der Antrag jetzt gestellt worden ist.
Ich hatte schon eine leise Ahnung, aber der Verlauf der Debatte hat mich zumindest bestärkt, dass meine Ahnung wahrscheinlich die richtige gewesen ist.
Deshalb möchte ich, obwohl das in einigen Redebeiträgen durchaus schon getan worden ist, noch einmal einige Dinge richtigstellen und aus der Perspektive der Staatsregierung Stellung beziehen; denn wenn man sich die Begründung des Antrags anschaut sowie das, was von der Einbringerin und von Herrn Schollbach gesagt wurde, so ging es ziemlich munter durcheinander. Einmal wird von Bestandsmieten gesprochen, dann von Neuvertragsmieten, und als Lösung wird jeweils das Festlegen einer Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB genannt – im Übrigen das Bürgerliche Gesetzbuch und nicht, wie gestern in der Pressemitteilung stand, das Baugesetzbuch.
Die Kappungsgrenze gilt ausschließlich für Bestandsmietverträge, nicht für Neuverträge, um dies noch einmal klar und deutlich zu sagen. In Ihrem Antrag steht, dass in den letzten zwei Jahren von einer Bestandsmietensteigerung um 4,6 % auszugehen ist. Hochgerechnet auf drei Jahre bedeutet das 6,9 %, wenn Sie nicht unsere, sondern die eigenen Zahlen zugrunde legen wollen. Das bedeutet im Klartext: Für die zurückliegende Zeit wäre ein solches Instrument ins Leere gegangen. Aber Sie können sich sicher sein, Frau Jähnigen, Herr Schollbach und all jene, die mir oder der Staatsregierung etwas unterstellt haben: Die Mietentwicklung in den Ballungsräumen, insbesondere in Dresden, nehmen wir schon ernst; aber – dies wurde mehrfach gesagt – ich kann eben erst auf Antrag tätig werden. Das heißt, die Städte müssen formal anmelden, und es tut mir leid, wenn ich als Nichtjurist zwei Juristen erklären muss, dass ein Beschluss in einem Stadtrat noch kein Antrag ist und damit das Innenministerium nicht zum Vollzug von Beschlüssen von Stadträten angehalten ist, um das noch einmal klar und deutlich zu sagen.
Was das sogenannte Untätigsein betrifft: Wir haben mit dem SSG gemeinsam eine Umfrage gestartet. Ich habe Ihnen alles erläutert, was das Zusammenarbeiten mit den Städten und Gemeinden betrifft. Es ist schon einigermaßen besonders, aber zumindest hat sich nach der Antwort der Staatsregierung kurzfristig eine Änderung ergeben; denn die Stadt Dresden hat am 12. Januar 2015 einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 558 Abs. 3 BGB eingereicht. Am 15. Januar 2015 ist sie eingegangen. Ich erinnere nur daran: Unsere Stellungnahme ist am 19.12.2014 versandt worden, um es noch einmal deutlich zu machen.
Wir prüfen jetzt sehr intensiv, und wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann werden wir selbstverständlich tätig werden. Aber zwei Dinge sollten in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen werden:
Erstens: Nur weil das vielleicht in Dresden, zumindest bezogen auf die konkrete Antragstellung, nötig wird, sagt das noch nichts über den Rest des Landes, weil wir dort, im Gegenteil – das ist mehrfach ausgeführt worden –, Leerstand haben und noch mit fallenden Mieten zu kämpfen haben.
Zweitens – auch dies möchte ich Ihnen noch einmal sagen –: Je lauter nach einer Kappungsgrenze gerufen wird, desto wahrscheinlicher sind kurzfristige starke Mietsteigerungen, sozusagen als vorweggenommene Reaktion der Vermieter; denn es ist ein einfacher Marktmechanismus, den ich Ihnen wahrscheinlich mit der Verknappung der Butter nicht weiter erläutern muss.
Was Ihnen, wenn man es sich genauer anschaut, offensichtlich doch Bauchschmerzen macht, sind die Neuvertragsmieten. Dort geht es um die sogenannte Mietpreisbremse. Ich möchte das nicht noch einmal alles ausführen, da dies zum Thema Koalitionsvertrag von den Koalitionspartnern hier sehr gut und deutlich vorgetragen worden ist. Wir haben gesagt, sobald die Voraussetzungen gegeben sind, werden wir auch das prüfen und tätig werden. Aber die Voraussetzungen müssen eben gleichermaßen erfüllt sein, das sollten die Juristen auch wissen. Außerdem steht darin: Wir schaffen Anreize für Bautätigkeit, und die Staatsregierung will den Stadtumbau daher auch künftig finanziell unterstützen und Förderinstrumente flexibler gestalten. Deshalb, Herr Schollbach, auch aus meiner Sicht – ich habe Ihnen das, als wir uns das erste Mal im Plenum begegnet sind, in der Diskussion gesagt –: Wir könnten in eine politische Diskussion eintreten, aber Sie sollten kein dummes Zeug erzählen.
Wenn Sie von einer Zweckentfremdung der Wohnungsbaumittel für den Abriss sprechen, dann ist das dummes Zeug und entspricht nicht den Tatsachen; denn die Wohnungsbaufördermittel, die wir bekommen, setzen wir für diesen Zweck ein. Sie werden in den Fonds eingelegt. Wir haben drei Landeswohnungsbauprogramme, und dort wird nichts für den Abriss verwendet.
Es gibt ein ganz anderes Programm, das nennt sich Stadtumbau. Dort wird das Geld gerecht eingesetzt. In Zukunft können wir uns politisch auseinandersetzen und eine Diskussion darüber führen, ob die eine oder die andere Meinung richtig ist. Aber Sie sollten es tunlichst unterlassen, uns Dinge zu unterstellen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen möchte und der auch im Koalitionsvertrag steht, das sind die baukostensenkenden Rahmenbedingungen für Neubau. Auch dies ist ein Thema, zu dem wir uns verständigt haben – Stichwort Bauordnung als Beispiel, nach der der Stellplatznachweis zukünftig in die Hoheit der Kommunen gegeben werden kann.