Protokoll der Sitzung vom 11.12.2018

Danke schön, Herr Präsident. – Übrigens, Herr Piwarz, hätten Sie vor zehn Jahren auf meine Vorschläge gehört, hätten Sie das Problem nicht und könnten sich für die Weiterentwicklung von Schule – –

(Zurufe von der CDU und der SPD)

Frau Falken, Sie gehen bitte auf den Entschließungsantrag ein. Die Debatte zu dem Vorhergehenden ist beendet.

Ja, Entschuldigung, Verzeihung. Entschuldigen Sie bitte, Herr Präsident!

Ich will den Entschließungsantrag kurz einbringen. Wir haben in der Diskussion schon viel darüber gesprochen. Ich habe eine Korrektur. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen: In I.6 haben wir leider einen kleinen Fehler. Es geht um den Abbau von Arbeitnehmerrechten. Das ist uns beim Übertragen leider passiert, sodass es nicht ganz klar ist. Es geht mit der Verbeamtung auch um eine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte.

Aber ich möchte mich ganz kurz darauf beziehen, welche Forderungen wir hier aufstellen. Ich möchte sie kurz

benennen oder vielleicht auch das eine oder andere erläutern.

Eine langfristige Personalplanung, Herr Staatsminister, bitte, haben wir immer noch nicht.

(Staatsminister Christian Piwarz: Natürlich haben wir die!)

Wir brauchen eine langfristige Personalplanung. Die Lehramtsausbildungskapazitäten müssen erhöht werden. Sie alle haben die neuen Zahlen für die kommenden Schülerzahlen bekommen, die in den nächsten Jahren in Sachsen existieren oder bis 2030 zu erwarten sind. Daran müssen wir die Lehramtskapazitäten anpassen, und wir haben sehr viele Leute, die das Lehramt studieren – nicht immer die richtige Fachrichtung, das will ich eingestehen. Aber es gibt sehr viele junge Leute, die die Ausbildung machen möchten, und das sollten wir ihnen auch gewähren.

Ja, wir müssen über die Zulagen reden. Wir brauchen eine monatliche Ausgleichsleistung für die Lehrerinnen und Lehrer, die nicht verbeamtet werden können. Ich glaube, wir müssen an dieser Stelle auch ganz klar die Motivation erhöhen. Und, Herr Piwarz, natürlich haben wir auch im Freistaat Sachsen – deshalb gehört es hier in dieses Parlament – die Möglichkeit, mit unseren Vertretern Einfluss zu nehmen, wenn es um Tarifverträge der Länder geht, und zwar so Einfluss zu nehmen, dass Sie hier nicht etwas sagen und, wenn Sie dann in Berlin oder Potsdam sitzen, etwas anderes machen. Das heißt, wir fordern ein, dass es tarifliche Regelungen gibt. Im Übrigen, Herr Piwarz, die Stufe 6 wurde nicht eingeführt, um einen Ausgleich für die Verbeamtung zu haben. Schauen Sie sich das bitte noch einmal an.

(Staatsminister Christian Piwarz: Reden Sie mal mit denen, mit denen Sie verhandelt haben! Die haben etwas anderes gesagt!)

Das habe ich getan.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag ist eingebracht. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Herr Bienst, bitte.

Danke, Herr Präsident. Ich denke, a) haben wir kein Verständnis für diesen Entschließungsantrag und b) sind die Argumente, die in diesem Entschließungsantrag zu finden sind, eigentlich ausgetauscht. Wir werden diesen Antrag ablehnen.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte sehr, Herr Lippmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Entschließungsantrag steht viel Richtiges, was wir teilen.

Zwei Punkte stoßen aber durchaus auf Kritik, jetzt einmal fernab der Frage, ob man mündlich noch etwas ändern kann und was das jetzt genau war. Ich habe mich schon gefragt, was der Punkt 6 eigentlich sein soll. Schon aus den Gründen – ich habe es ahnen können, jetzt ist es auch klar – haben wir ein kleineres Problem.

Wir teilen den Punkt 7 in I. ausdrücklich nicht. Ich sage es noch einmal: Eine gute Auswertung der Personaldaten, die wir haben, unter dem Schutzregime des Beamtengesetzes, wie es im § 118 vorgesehen ist, ist eine solide Grundlage, um in diesem Land eine ordentliche Personalplanung betreiben zu können. Wir haben das jahrelang nicht gemacht, und das war das Problem. Ja, natürlich gibt es da Datenschutzvorbehalte. Aber in der Massivität, wie das hier vorgetragen wird, vermag ich das nicht zu teilen. Übrigens war auch ein Ergebnis der Anhörung, dass es relativ wenige geteilt haben.

Deshalb bitte ich um punktweise Abstimmung der römischen Punkte, Herr Präsident, weil wir uns dem Punkt II vollumfänglich anschließen können. Es ist nicht die Frage, zurückzuschauen, was wir alles debattiert haben und was wir an dem Gesetz für klug oder weniger klug halten, sondern was man in Zukunft anders machen muss, damit wir nicht in solche Situationen kommen. Da teilen wir den Entschließungsantrag ausdrücklich.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Lippmann. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Frau Wilke, bitte.

Danke. Der Antrag enthält zwar einiges, was wir auch kritisiert haben, geht aber doch weit darüber hinaus, enthält Unterstellungen, die wir nicht mittragen können. Wir lehnen ihn daher ab.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 6/15757. Punktweise Abstimmung ist begehrt, und zwar nach den römischen Punkten. Wer dem Punkt I des Entschließungsantrages zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmen dafür, Stimmenthaltungen, ist Punkt I des Antrages nicht beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über Punkt II des Entschließungsantrages. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Da beide Bestandteile des Entschließungsantrages abgelehnt sind, erübrigt sich die Schlussabstimmung. Frau Falken, bestehen Sie dennoch darauf?

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Nein!)

Das ist nicht der Fall, meine Damen und Herren. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetzes

zum Unterhaltsvorschussgesetz

Drucksache 6/14654, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/15551, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration

Wir kommen nun zur Aussprache, zunächst in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD-Fraktion, dann die AfDFraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Für die CDU-Fraktion beginnt Frau Abg. – – Jetzt habe ich den Namen vergessen.

(Cornelia Blattner, CDU: Blattner!)

Frau Blattner, Entschuldigung, ich lerne das noch. Sie haben jetzt das Wort, bitte sehr.

Gern. – Sehr geehrter Herr Tagungspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt zum „Gesetz zur Änderung des Aufgabenübertragungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz“. Das Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes regelt Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsausfallleistungen an alleinstehende Eltern. Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt für seine minderjährigen Kinder leisten kann, übernimmt zunächst der Staat diese Leistung. Dies stellt für mich schon eine sehr wichtige sozialpolitische Leistung dar, eine familienpolitische Leistung, die Alleinerziehenden zugutekommt, für deren Kinder kein oder nicht in entsprechender Höhe gesetzlicher Mindestunterhalt durch den Unterhaltsverpflichteten gezahlt wird.

Das Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes regelt, wer berechtigt ist, diese Leistung zu beziehen, den Umfang der Unterhaltsleistung, die Ersatz- und Rückzahlungspflicht, Auskunfts- und Anzeigepflichten und die Aufbringung der Mittel.

Zur Historie: Seit 1995 sind die Landkreise und die kreisfreien Städte in Sachsen für die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes zuständig. Seit 2004 sind Landkreise und kreisfreie Städte auch für die Führung von Rechtsstreitigkeiten und für die Vollstreckung zuständig. Am 1. Juli 2017 änderte der Bund das Unterhaltsvorschussgesetz. Infolgedessen muss das Sächsische Aufgabenübertragungsgesetz nunmehr angepasst werden.

Dazu gehören zum Beispiel die Ausweitung des bezugsberechtigten Personenkreises unter bestimmten Voraussetzungen und die Normierung der Vollzugserleichterung beim Rückgriff auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil. Mit diesem Gesetz wurde der Bundesanteil an der Kostentragung und an Rückgriffseinnahmen von einem Drittel

auf 40 % erhöht. Die im Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz geregelte Aufbringung der Mittel und die Beteiligung an den Rückerträgen durch den Freistaat Sachsen, die Landkreise und die kreisfreien Städte ist ab diesem Zeitpunkt anzupassen.

Die geänderte Rechtslage wirkt sich seit dem 1. Juli 2017 zum einen bei den Eltern und zum anderen bei den Kommunen aus. Für die Eltern gilt: Bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten; die bisher gültige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich jeweils nach dem Alter der Kinder und beträgt für Kinder von null bis fünf Jahren monatlich 154 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 205 Euro und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren gegenwärtig 273 Euro.

Zum anderen betrachte ich jetzt die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf den Freistaat und die Kommunen. Die Mittel für den Unterhalt werden weiterhin vom Bund, vom Land und von den Kommunen getragen. Der Bund, ich sagte es bereits, übernimmt 40 %, der Rest wird von Kommune und Land getragen. In Sachsen ist es so, dass das Land und die Kommunen jeweils 30 % übernehmen. Von den Einnahmen, die durch Rückgriff generiert werden, behalten die Kommunen 60 %, 40 % gehen an den Bund zurück.

Betrachten wir einmal die Fallzahlenentwicklung. Der Bundesgesetzgeber ist bei der Verabschiedung des Gesetzes von einer Steigerung der Fallzahlen um 27 % ausgegangen. Im Rahmen der Anhörung zum Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetz wurde beispielsweise für die Stadt Dresden deutlich gemacht, dass sich die Zahl fast verdoppelt hat: von 3 613 im Jahr 2016 auf 6 871 im Juni 2018. Die Ausgaben sind im selben Zeitraum von 6,9 Millionen Euro auf 14,5 Millionen Euro gestiegen, die Einnahmen von 1,16 Millionen Euro auf 1,33 Millionen Euro. Damit geht auch ein entsprechender Personalmehrbedarf einher.

Das Fazit daraus: Erstens ist die Verabschiedung des Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetzes notwendig, um das geänderte Bundesrecht auf Landesebene umzuset

zen. Zweitens: Durch die bundespolitische Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes – insbesondere die Erweiterung des berechtigten Personenkreises, die ich grundsätzlich begrüße – sind die Anstrengungen von Bund und Ländern zu erhöhen, um die Rückholquote zu verbessern.

Die Regierungskoalition hat bereits im vergangenen Jahr einen Antrag in diesem Haus eingebracht. Dabei ging es unter anderem um bundesweit einheitliche Vorgehensweisen und Zusammenarbeit, um denkbare administrative Hilfen des Freistaates für die Kommunen und um eine mögliche stärkere Einbindung der Anwaltschaft im Rahmen der Rechtspflege.