Ich schlage das auch deshalb vor, weil ich einen gewissen Widerspruch zwischen den beiden Punkten im Antrag der CDU-Fraktion sehe. Unter Punkt 1 wird die bessere finanzielle Ausstattung einer Institution angemahnt, die sich mit dem Jugendschutz im Internet befasst. Dass die Fülle von Informationen, die täglich neu ins Internet kommt, wegen des wenigen Personals, worüber Herr Schomburg bereits sprach, kaum auswertbar ist, ist durchaus verständlich.
Unter Punkt 2 wird jedoch eine integrative Regelung für den Jugendschutz gefordert, der der Ausbau von Jugendschutz.net nicht zwingend vorausgehen müsste.
In diesem Zusammenhang sollte auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion gesehen werden, bei dem ich zum Beispiel mit Blick auf den ersten Anstrich durchaus Schwierigkeiten bei der Umsetzung sehe, gerade wegen des Unterschiedes zwischen dem Internet und den anderen Massenmedien hinsichtlich der Technik. Der Antrag sollte in die Ausschüsse überwiesen werden, damit wir uns eine fundierte Meinung bilden können.
Namens der PDS-Fraktion schlage ich deshalb die Überweisung des Antrags in die oben genannten Ausschüsse vor, wobei der Ausschuss für Kultur und Medien federführend beraten sollte. - Danke schön.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Bereits im Jahr 1997 verständigten sich die Jugendministerinnen und Jugendminister der Bundesländer und richteten die gemeinsame Stelle für Jugendschutz - Jugendschutz.net - ein. Eigentlich sollten die Anbieter im Internet selbst dafür sorgen, dass ihre Angebote gesetzlich und menschenwürdig sind. Aber leider ist dem nicht so.
Jugendschutz.net bemüht sich nun ständig, schwarze Schafe aufzuspüren und sie dann mit allen gesetzlichen Mittel dazu zu bewegen, ihre Homepage zu säubern. Leider hatten einige Anbieter schon vor dieser Ministerkonferenz Schlupflöcher für ihre jugendgefährdenden Informationen und Anleitungen gefunden und nutzen diese immer noch.
Auch wenn seit 1997 für die Medienangebote im Internet Jugendschutzvorschriften in Kraft sind, bleibt die Medienwelt ein medienrechtlicher Irrgarten. Allein die Tatsache, dass Mediendienste und Teledienste durch zwei unterschiedliche Gesetzeswerke getrennt werden, obwohl beide Anbieter über die gleichen Möglichkeiten verfügen, Unrecht und Unmoral zu verbreiten, verlangt von den Parlamentariern schnellstes Handeln. Beide Gesetzeswerke unterscheiden sich nämlich im Bereich des Jugendmedienschutzes drastisch.
Medienrechtliche Unterscheidungen verwirren und sind für uns unverständlich, denn wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. Verbreitet ein Teledienst schwer jugendgefährdende Angebote, ist das eine Straftat. Ein Mediendienst begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. Oder: Pornografie und Gewaltverherrlichung fahrlässig verbreitet durch einen Teledienst ist eine Straftat; die Verbreitung solcher Inhalte durch einen Mediendienst ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Nun sind die Parlamentarier gefordert, schnell Abhilfe zu schaffen, um dem Treiben unseriöser und gleichgültiger Anbieter Einhalt zu gebieten. Die gesetzlichen Grundlagen müssen vereinheitlicht werden. Natürlich muss die Landesregierung vom Parlament nachdrücklich dazu aufgefordert werden, bei den Verhandlungen zum nächsten Rundfunkänderungsvertrag auf eine Zusammenfassung des Jugendschutzes zu dringen.
Die Medientechnik ist so hochwertig und modern, dass es erforderlich geworden ist, der gemeinsamen Stelle für Jugendschutz im Internet, Jugendschutz.net, die modernste Technik und für hoch qualifizierte Mitarbeiter ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch wir fordern die Landesregierung auf, sich bei der Jugendministerkonferenz für die sofortige Verbesserung der finanziellen Ausstattung der gemeinsamen Stelle für Jugendschutz einzusetzen.
Bei allem Bemühen der Politiker darf bei den jugendlichen Nutzern des Internets nicht der Eindruck entstehen, dass sie von diesen bevormundet werden. Die Nutzung dieses wichtigen Mediums trägt wesentlich zur Erziehung und Entwicklung unserer Kinder bei. Der beste Schutz für unsere jungen Menschen ist, sie zu lehren, mit Gefahren umzugehen. Man sollte natürlich auch die Eltern unserer Kinder über die Gefahren aus dem Internet aufklären, damit diese ihre Aufsichtsund Erziehungspflichten besser wahrnehmen können. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich unter dem Blickwinkel des gesetzlichen Jugendschutzes mit Medieninhalten beschäftigt, der wird das Gefühl des Unbehagens nie richtig los. Dabei sind es weniger die klassischen Bereiche wie Buch, Video und Fernsehen, die mir Sorge bereiten, als vielmehr Dinge, die mir bei den Recherchen in letzter Zeit im Internet untergekommen sind, Dinge, die jeden normalen Menschen an der Menschlichkeit zweifeln lassen und einen bitteren Geschmack von ohnmächtiger Wut zurücklassen.
Wer dies noch nicht festgestellt hat oder mir nicht glauben will, kann ja einmal beispielhaft eine Seite, die bei mir nachzufragen ist, aufrufen. Ich möchte sie jetzt nicht nennen, weil sich Jugendliche im Raum befinden. Ich denke, wenn dadurch die Kenntnis gewachsen sein wird, wird mir jeder Recht geben, dass die Inhalte auf dieser Seite bereits für Erwachsene fast unverdaulich sind, geschweige denn von Kindern oder Jugendlichen verarbeitet werden können.
Übrigens, Herr Schomburg: Der sicherlich von Ihnen persönlich formulierte Antrag könnte auch von mir stammen. Einige meiner Fraktionskollegen behaupten sogar, ich hätte Sie benutzt, um ihn in den Landtag einzubringen, was natürlich nicht stimmt.
Der Änderungsantrag, den wir entgegengesetzt haben, ist Beweis genug dafür, dass das nicht der Fall ist.
Im Übrigen bin ich ebenso wie die CDU-Fraktion der Ansicht, dass die Landesregierung auf dem Gebiet des Jugendschutzes im Internet mehr tun sollte. Allerdings steht Sachsen-Anhalt mit diesem Problem nicht allein; denn Jugendschutz im Internet ist ein weltweites Problem, das das Land Sachsen-Anhalt nicht allein bewältigen kann. Selbst im nationalen Rahmen und auf EUEbene wird es in absehbarer Zeit keine befriedigende Lösung geben.
Die in Rheinland-Pfalz sitzende Einrichtung „Jugendschutz.net“ war ein erster Versuch und auch ein Beweis dafür, dass sich die Länder der hier drohenden Gefahren durchaus bewusst sind. Jugendschutz.net ist eine Einrichtung, die bereits 1997 gegründet wurde und von den Ländern gemeinsam finanziert wird.
Die Gesamtkosten - Herr Schomburg hat es schon erwähnt - belaufen sich derzeit auf 400 000 DM jährlich. Man braucht kein Finanzgenie zu sein, um festzustellen, dass das Thema den einzelnen Ländern im Durchschnitt nicht einmal 40 000 DM im Jahr wert ist. Das ist eine Summe, die - wenn ich grob schätze - die Vermutung zulässt, dass der Jugendschutz im Internet für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt durch maximal 2,5 Planstellen abgedeckt wird. Das ist angesichts der Dimension der Aufgabe, jugendgefährdende Inhalte im Internet zu ermitteln, sehr wenig.
Hätte Jugendschutz.net mehr Geld zur Verfügung, so würde es sicherlich in der Lage sein, noch mehr an Gewalt, Pornografie oder extremistischer Propaganda zu entdecken und bis hin zu den Urhebern zurückzuverfolgen. Das Entdecken bestimmter Webseiten allein reicht nicht aus. Die Verbreitung der Inhalte muss wirksam gesteuert werden und eine zukünftige Auswertung muss mit einer schnellen Ahndung bei Gesetzesverstößen einhergehen. Mit anderen Worten: Jugendschutz.net als zentrale Stelle der Länder oder der Landesmedienanstalten muss so viel Geld zur Verfügung haben, dass es die Verbreitung der teilweise verbrecherischen Inhalte weitestgehend verhindern kann.
Insofern hat unser Änderungsantrag das Ziel, den Jugendschutz im Gesamtzusammenhang der Reform der Medienordnung, über die die Ministerpräsidenten bereits verhandeln, zu betrachten. Hierbei sollten wir drei Dinge erreichen.
Zweitens. Die Landesmedienanstalten und/oder Jugendschutz.net sollen beim Vollzug der gesetzlichen Regelungen eine zentrale Aufgabe bekommen. Die beiden Stellen haben aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit, Erfahrungen und Kenntnisse beste Voraussetzungen, den Jugendschutz in Deutschland zu stärken.
Drittens. Der gesetzliche Jugendschutz und die Verbreitung von Medienkompetenz sollten Hand in Hand gehen. Auch an dieser Stelle haben die Landesmedienanstalten schon jahrelange Erfahrungen und gute technische und medienpädagogische Voraussetzungen. Unter dem Dach der Landesmedienanstalten könnte ein vernetztes System entstehen, das die bisherigen Einzelinitiativen zusammenführt und einen zentralen Zugriff ermöglicht.
Am Ende will ich nicht vergessen, bei allem Tatendrang auf Artikel 5 des Grundgesetzes zu verweisen. Darin wird die Zensur vor der Veröffentlichung eines Medieninhalts verboten. Staatliche Stellen, die gesetzlichen Jugendschutz umsetzen sollen, dürfen grundsätzlich erst dann eingreifen, wenn ein Medieninhalt bereits auf dem Markt ist. Der freien Verbreitung von Medien und Meinungen wird durch das Grundgesetz ein hoher Stellenwert zugeschrieben. Die Diskussion über den Jugendschutz in den Medien darf also nicht dazu herhalten, aus scheinbarer Angst vor unerwünschten Inhalten die Meinungs- und Informationsfreiheit zu gefährden.
Herr Schomburg, ich habe Sie so verstanden, dass Sie den Antrag der CDU zurückziehen würden, wenn wir Punkt 1 Ihres Antrages als weiteren Anstrich in unseren Änderungsantrag einfügten.
Ich kann dem folgen und trage für das Protokoll folgende Formulierung vor: Dem Änderungsantrag der SPD in Drs. 3/4560 wird als letzter Anstrich folgender Text hinzugefügt:
Das würde in den Text passen, wenn man es im Zusammenhang mit dem Eingangssatz liest. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Die Debatte wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Herrn Schomburg abgeschlossen.
Ich muss zunächst über den Antrag auf Überweisung in die Ausschüsse für Kultur und Medien zur federführenden Beratung sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport abstimmen lassen. Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den vorliegenden Änderungsantrag ab, der jetzt, da die CDU ihren Ursprungsantrag zurückzieht, der eigentliche Antrag ist. Wer diesem Antrag mit der vorgetragenen Veränderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen?
Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dem Antrag zugestimmt worden. Über den Ursprungsantrag brauchen wir nicht zu beschließen, weil er zurückgezogen worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gerichtsverhandlung im Fall Klein hat unlängst die Zeit der 70erJahre in das öffentliche Blickfeld gerückt. In den Medien, insbesondere im Fernsehen, haben sich zu diesem Zeitabschnitt deutscher Geschichte zum Teil hochrangige Politiker geäußert, wobei diese aber zu erstaunlichen Ergebnissen kommen. Danach sei die 68er-Bewegung notwendig gewesen und habe viel Gutes für die Demokratie und Liberalität gebracht.
Der politische Ideologie-Chaot Johano Strasser äußerte sich gar als Weltverbesserer nach der Berichterstattung des „Spiegels“ zum Problem der 68er wie folgt:
„Ein ganz großer Verdienst der 68er-Bewegung liegt darin, dass sie wesentlich dazu beigetragen hat, aus diesem noch sehr autoritären Deutschland eine relativ normale westliche Demokratie zu machen.“
Der Linksliberale Gerhard Baum von der FDP, der die letzte intakte Polizeitruppe Deutschlands, den Bundesgrenzschutz, kaputtgemacht hat, führte zu den 68ern aus: „Es war im Grunde ein zweites Gründungsdatum der Republik.“
Rezzo Schlauch, Fraktionschef der Grünen im Bundestag, wird wie folgt zitiert: „Sie tun so, als ob wir schon damals ein liberales, weltoffenes, tolerantes Land gewesen wären. Das war mitnichten so.“