Protokoll der Sitzung vom 13.12.2001

Darüber hinaus gilt im Land Sachsen-Anhalt nach der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden das Zucht- und Handelsverbot für Hunde gefährlicher Rassen und deren Kreuzungen untereinander. Das schließt das gewerbsmäßige Verbringen solcher Hunde nach Großbritannien aus.

Dem privaten Verbringen gefährlicher Hunde nach Großbritannien steht bei Beachtung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften rechtlich nichts im Wege. Moralisch gesehen erscheint das private Verbringen von in Deutschland schon nicht mehr vermittelbaren gefährlichen Hunden jedoch zumindest zweifelhaft, weil ein hier vor Ort bestehendes Problem damit nur in einen anderen Mitgliedstaat verlagert werden soll.

Zu 2: Die Zucht von und der Handel mit gefährlichen Hunden sind inzwischen aufgrund der Gefahrenabwehrregelungen der Länder überwiegend verboten. Insofern wird sich die Anzahl gehaltener gefährlicher Hunde schrittweise verringern. Die Landesregierung hält des

halb Verbringungsvorschriften für gefährliche Hunde in andere Mitgliedstaaten für entbehrlich, zumal neben Deutschland auch bereits andere Mitgliedstaaten, zum Beispiel Frankreich, Verbringungsverbote für gefährliche Rassen erlassen haben.

Danke, Herr Minister.

Wir kommen zu der Frage 2 zu dem Thema Schuldendiensthilfezahlung des Landes. Als Fragestellerin erteile ich der Abgeordneten Frau Krause das Wort. Es antwortet darauf Minister Herr Dr. Harms.

Seit Beendigung der Sommerferien gehen die Kinder der Geistig-Behinderten-Schule sowie die Kinder der Wander-Grundschule nach dem Um- und Ausbau der Wander-Grundschule im Rahmen eines Pilotprojektes der integrativen Schule von geistig behinderten Schülern und Grundschülern in ihre neue Schule. In der Bauphase sowie bei der Übergabe mit sehr viel Aufmerksamkeit, Anerkennung und Würdigung des Mutes für ein solches zwei Schulformen übergreifendes integratives Projekt seitens verschiedener Landesregierungsmitglieder versehen, gibt es nun allerdings finanzielle Probleme für die Stadt Gardelegen. Diese sind dem Vernehmen nach durch die bisherige Nichtzahlung des Darlehens seitens des Landesförderinstitutes verursacht. Folgen sind ein Eingreifen in die Rücklagen der Stadt und somit Zinsverluste.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin liegen die Ursachen für die erst sehr späte Zahlungsbestätigung des Landes an die Stadt zu Anfang November, verbunden mit dem Zahlungstermin 1. Dezember, wenn die Stadt vier Wochen vorher das Geld abgerufen hat?

2. Kann die Zahlung eines Teilbetrages in Höhe von 2,5 Millionen DM vom Gesamtbetrag in Höhe von 3,65 Millionen DM, der bereits abgerechnet und von der Stadt vorfinanziert wurde, kurzfristig - im laufenden Monat - erfolgen bzw. welche Gründe sprechen dagegen?

Herr Minister.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Krause!

Zu 1: Gemäß § 73 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kann das Land nach Maßgabe des Landeshaushaltes die Schulträger bei Schulbaumaßnahmen unterstützen. Das Land hat mit Zuwendungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag die Durchführung dieser Aufgabe dem Landesförderinstitut übertragen. Die entsprechenden Regelungen wurden im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt im November 2000 veröffentlicht.

Das LFI konnte bisher kein Darlehen gewähren, da der Schulträger der Wander-Grundschule, die Stadt Gardelegen, bisher keine Mittelanforderung gestellt hat. Richtig ist, dass die Zahlungsbestätigung des Landes, die so genannte Globalzusage, am 2. November 2001 erteilt wurde. Diese konnte erst bei Vorliegen aller Fördervor

aussetzungen erfolgen. Durch den Schulträger kam es mehrfach zu Kostenänderungen im Rahmen der baufachlichen Prüfung und der Realisierung des Vorhabens und damit zur Abweichung von den Angaben bei der Antragstellung. Dies hat letztendlich zu dem langen Bearbeitungszeitraum geführt.

Zu 2: Die Ausreichung des Darlehens in Höhe von 2,5 Millionen DM kann nach entsprechendem Mittelabruf durch den Schulträger erfolgen. Der Abruf kann gemäß der Bekanntmachung des MK vom 28. August 2000 grundsätzlich nur zum 1. März, 1. Juni, 1. September und zum 1. Dezember eines Jahres beim LFI erfolgen. Ausnahmsweise ist in diesem Einzelfall vereinbart worden, dass eine Prüfung des Mittelabrufs durch das zuständige Staatshochbauamt sowie die Ausschreibung der Refinanzierungsdarlehen durch das LFI kurzfristig umgesetzt werden, sobald der Antrag vorliegt. Mit anderen Worten: Wir sind nicht an diese vier Stichdaten gebunden.

Danke, Herr Minister.

Die Frage 3 zum Thema Kammergründung der psychologischen Psychotherapeuten stellt die Abgeordnete Frau Dr. Weiher.

Im Gespräch mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe psychologischer Psychotherapeuten am 23. Oktober 2001 war noch ein Errichtungserlass favorisiert. Zwischenzeitlich wurde aus dem Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales signalisiert - allerdings ohne Zeitangabe -, dass die Novellierung des Kammergesetzes für Heilberufe bevorzugt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was veranlasst die Landesregierung, vom ursprünglichen Vorhaben des Errichtungserlasses, der die Kammergründung für Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt ermöglichen würde, abzugehen?

2. Ist der Landesregierung bewusst, da die Novellierung des Kammergesetzes für Heilberufe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr in dieser Legislaturperiode realisiert wird, dass die psychologischen Psychotherapeuten nicht in der Bundeskammer vertreten sein können und somit wichtige Fragen von Aus- und Weiterbildung nur unzureichend geklärt werden?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin Frau Dr. Kuppe.

Frau Präsidentin! Bevor ich die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Weiher beantworte, stelle ich Folgendes vorweg: Das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales hat in Besprechungen mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe psychologischer Psychotherapeuten Sachsen-Anhalt stets erklärt, dass für die Gründung einer Kammer für diese Heilberufe eine gesetzliche Regelung notwendig sei. Von einem Errichtungserlass der Landesregierung ist unsererseits nicht gesprochen worden.

Gemäß Artikel 87 Abs. 5 der Landesverfassung können Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu denen Kammern für Heilberufe zählen, nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gebildet werden. Dementsprechend sind die Angelegenheiten der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der Tierärztekammer und der Zahnärztekammer durch das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt geregelt.

Da dieses Gesetz keine Ermächtigung dafür enthält, weitere Kammern für Heilberufe durch Verordnung zu errichten, bestand ursprünglich der Plan, die vorgesehene umfassende Novellierung des Gesetzes über Kammern für Heilberufe zum Anlass zu nehmen, Vorschriften über die Errichtung einer Kammer für psychologische Psychotherapeuten aufzunehmen. Dieses Gesetzesvorhaben erfordert jedoch wegen der Abstimmung mit den einzelnen Kammern und den beteiligten Ministerien eine erhebliche Bearbeitungszeit.

Daher beabsichtigt die Landesregierung, die Errichtung der Kammer für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einem eigenen Gesetz über die Psychotherapeutenkammer zu regeln, und zwar unabhängig von der Novellierung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt. Möglicherweise ist mit dem in der Kleinen Anfrage so bezeichneten Errichtungserlass der Landesregierung dieser auf die Kammer für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschränkte Gesetzentwurf gemeint.

Zu 1: Zur Errichtung einer Kammer für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist ein Arbeitsentwurf entwickelt worden. Dieser wird demnächst der Arbeitsgruppe psychologischer Psychotherapeuten Sachsen-Anhalt zur Stellungnahme zugeleitet werden.

Zu 2: Auf die Antwort zu Frage 1 nehme ich Bezug. Im Übrigen gibt es eine Bundeskammer, die nur eine privatrechtliche Vereinigung von Kammern für psychologische Psychotherapeuten aus den Bundesländern sein könnte, noch nicht. Eine Bundeskammer kann in Fragen der Aus- und Weiterbildung auch nur Empfehlungen geben. Entscheidungen treffen der Bund für den Bereich der Ausbildung und die Bundesländer für den Bereich der Weiterbildung.

Der Landesregierung ist bekannt geworden, dass an den Beratungen für eine zukünftige Bundeskammer und deren zukünftige Angelegenheiten auch Verbände und Berufsangehörige aus Bundesländern teilnehmen werden, in denen noch keine Kammern gebildet wurden. Aus diesem Grund werden für Berufsangehörige aus Sachsen-Anhalt keine Nachteile zu befürchten sein.

Danke, Frau Ministerin.

Die Frage 4 stellt die Abgeordnete Frau Wiechmann zum Thema Spanner und Exhibitionisten in der Personenauskunftsdatei des Landes Sachsen-Anhalt.

Spanner und Exhibitionisten sind nicht grundsätzlich harmlos, sondern oft zugleich Täter schwerster Verbrechen bis hin zum Sexualmord. Dies haben nicht nur die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Tätern der furchtbaren Verbrechen Ende des letzten Jahres in Filderstadt und Heidelberg gezeigt, bei denen die sechsjährige

Alexandra und die zwölfjährige Vanja-Elena ermordet worden waren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele so genannte Spanner sind in der Personenauskunftsdatei des Landes Sachsen-Anhalt erfasst; wie viele davon sind der Polizei mehrfach aufgefallen und wie viele davon haben gravierende Sexualdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung begangen?

2. In wie vielen Fällen zeigte die Erfassung in der Personenauskunftsdatei einen einschlägigen „Karriereverlauf“ auf, und zwar vom scheinbar harmlosen Exhibitionismus bzw. heimlichen Beobachten aus sexuellen Motiven oder sexuell motivierten Wäschediebstahl bis hin zum sexuellen Missbrauch von Kindern, zur Vergewaltigung oder zum sexuell motivierten Tötungsdelikt?

Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Dr. Püchel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wiechmann wie folgt.

Zu 1: Eine Personenauskunftsdatei wird im Land Sachsen-Anhalt nicht geführt. Ich gehe davon aus, dass in der Fragestellung das polizeiliche Informations- und Auskunftssystem, kurz Polis, gemeint ist. In Polis werden zu den dort erfassten Personen unter anderem Informationen gespeichert, die Auskunft über bisher verübte Straftaten geben.

Ein Vorgang, der gemeinhin als „Spannen“ bezeichnet wird, also das sexuell motivierte Eindringen in die Intimsphäre einer Person durch heimliches Beobachten, verletzt ohne das Hinzukommen weiterer Umstände noch keine Strafnorm. Aus diesem Grunde werden so genannte Spanner in Polis nicht erfasst, sodass diese Frage nicht zu beantworten ist.

Zu 2: Soweit in Frage 2 auch nach Exhibitionisten gefragt wird, kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass in der Datei zum aktuellen Stand vom 6. Dezember 2001 insgesamt 365 Personen mit dieser kriminologischen Kurzbezeichnung erfasst sind.

Die weitergehenden Fragen zur einschlägigen Motivation von Diebstahldelikten oder gar zur Anzahl von Personen, die mit sexuell motivierten Handlungen auffallen und daneben oder in der folgenden kriminellen Karriere schwere Sexualdelikte begehen, sind bei weitem zu komplex, um sie anhand der Datei ohne weiteres beantworten zu können. Hierzu wären, soweit überhaupt möglich, zeitaufwendige Einzelrecherchen erforderlich, die in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten sind.

Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass die Landesregierung selbstverständlich alle Möglichkeiten prüft, um kriminelle Karrieren, auch die angesprochene vom Spanner bis hin zum sexuellen Gewalttäter, nachhaltig zu bekämpfen. Hierzu zählt insbesondere eine Ausweitung der Gendatei auf entsprechende Einstiegstaten, also minderschwere Delikte, wie zum Beispiel die sexuelle Belästigung.

Die Innenministerkonferenz hat unter meinem Vorsitz bereits am 10. Mai dieses Jahres den Beschluss gefasst zu prüfen, ob die Notwendigkeit einer Erweiterung der gesetzlichen Voraussetzungen zur DNA-Analytik besteht. Diese Überlegungen dauern derzeit an.

Ich selbst halte eine solche Erweiterung für geboten. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass ein erheblicher Prozentsatz der Täter, die wegen leichterer Vergehen mit sexuellem Hintergrund aufgefallen sind, später schwerere sexuelle Delikte begehen. Die Möglichkeit einer DNA-Analyse muss deshalb konsequenterweise auch auf solche Einstiegstaten ausgedehnt werden, wenn wahrscheinlich ist, dass der Straftäter künftig eine schwere Straftat begehen wird.

Danke, Herr Minister.

Die Frage 5 stellt der Abgeordnete Herr Weich zum Thema Kampf gegen so genannte Disko-Verkehrsunfälle.

Nahezu bundesweit wollen die Polizeien verstärkt gegen so genannte Disko-Unfälle vorgehen. Dabei setzt die Polizei auf intensive Gespräche mit den 18- bis 24-Jährigen, anschauliche Demonstrationen von Unfallfolgen, aber auch auf verschärfte Verkehrskontrollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele so genannte Disko-Unfälle wurden im Lande Sachsen-Anhalt vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2001 polizeilich erfasst, wie viele Tote und Verletzte waren zu beklagen und welches sind die verkehrsrechtlichen und persönlichen Hauptunfallursachen für die Disko-Unfälle?