Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

Entwurf eines Gesetzes zum JugendmedienschutzStaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/299

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 4/374

Ich bitte Herrn Schomburg, als Berichterstatter des Ausschusses für Kultur und Medien das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu einem der kürzesten Gesetze, die wir je verabschiedet haben, auch eine ganz kurze Berichterstattung. Nach einer kurzen Vorstellung des Gesetzentwurfs im Ausschuss durch einen Mitarbeiter der Staatskanzlei gab es unter den Fraktionen im Kulturausschuss keine weitere Diskussion. Mit neun Jastimmen und bei drei Stimmenthaltungen wurde dem Hohen Hause die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Schomburg. - Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung im vereinfachten Verfahren. Zunächst lasse ich über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt zu? - Die Mehrheit wächst. Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen bei der PDS-Fraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen der PDS-Fraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt diesem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das ist das gleiche Stimmverhalten wie eben. Damit ist das Gesetz ohne Gegenstimme beschlossen und der Tagesordnungspunkt 7 beendet.

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden vereinbarungsgemäß zu Beginn der morgigen Sitzung behandelt.

Somit kommen wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 10:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/401

Ich bitte zunächst Herrn Minister Professor Dr. Paqué, als Einbringer für die Landesregierung das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften werden Ihnen Änderungen zu zwei Gesetzen des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt, erstens zum Versorgungsrücklagengesetz und zweitens zum Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt.

Der Anlass dieser Gesetzesänderungen liegt außerhalb der Landeskompetenz. Der Bundestag hat mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 auch das Bundesbesoldungsgesetz geändert, was wiederum Auswirkungen auf die Bildung der Versorgungsrücklagen des Landes hat.

Konkret geht es um § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes. Diese Bestimmung gab und gibt den Ländern vor, eine Versorgungsrücklage oder mehrere Versorgungsrücklagen zu bilden. Auf diesem Wege soll Vorsorge für die Zahlung von Versorgungsbezügen in späteren Jahren getroffen werden. Auf die Mittel der Versorgungsrücklagen soll daher erst ab dem Jahr 2014 zugegriffen werden.

Das Land übernimmt mit den vorgelegten Gesetzesänderungen diese Bundesvorgaben in die Landesgesetze, und zwar in die §§ 5 und 7 des Versorgungsrücklagengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und in das Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir mit diesen Veränderungen ohnehin das Versorgungsrücklagengesetz und das Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband ändern müssen, haben wir weitere Änderungsbedarfe, die diese Gesetze betreffen, aufgegriffen. Dies betrifft in erster Linie das Versorgungsrücklagengesetz.

Wie Sie wissen, wird die Gewährträgerhaftung für die deutschen Landesbanken zukünftig wegfallen. Wir haben unter einem anderen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung den entsprechenden Beschluss gefasst. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bildung der Versorgungsrücklagen.

So bindet § 5 Abs. 2 des Versorgungsrücklagengesetzes das Finanzministerium, die Mittel des Sondervermögens in handelbaren Schuldverschreibungen der Länder und des Bundes oder solcher Institutionen anzulegen, die der Gewährträgerhaftung oder der uneingeschränkten Verbürgung von Land und Bund unterliegen. Diesem Gebot sind wir gefolgt. Dabei zeigte sich in der Vergangenheit, wie erwartet, dass die Schuldverschreibungen der Landesbanken hinsichtlich der Rendite am interessantesten sind.

Wenn nun aber durch den Wegfall der Gewährträgerhaftung diese sehr attraktive Möglichkeit der Anlage wegfällt, müssen wir uns neu ausrichten, um eine zufrieden stellende Verzinsung des Sondervermögens sicherzustellen. Wir brauchen neue Anlagemöglichkeiten. Wir möchten daher die in § 5 des Versorgungsrücklagengesetzes enthaltene Bindung aufheben und durch eine zielorientierte Formulierung ersetzen. Klar muss dabei aber bleiben, dass die Sicherheit der Anlage oberste Priorität hat. In § 5 Abs. 2 soll es daher zukünftig heißen:

„Die dem Sondervermögen zufließenden Mittel und deren Erträge sind zu marktüblichen Bedingungen vor allem an den Zielen Sicherheit, Rendite und Liquidität orientiert anzulegen.“

Ich möchte in diesem Zusammenhang ergänzend auf zwei Punkte hinweisen.

Erstens. Wir werden, bevor wir die neuen Anlagemöglichkeiten nutzen, weitere restriktive Vorgaben in Anlagerichtlinien niederlegen und dem Beirat des Sondervermögens vorlegen. In diesem Beirat sind auch Vertreter des DGB, des Deutschen Beamtenbundes und des Richterverbandes vertreten.

Zweitens. Der Gesetzentwurf wird auch die Möglichkeit vorsehen, die Verwaltung der Mittel auf Dritte zu übertragen. Dies hat praktische Gründe. Das Finanzministerium ist nur begrenzt in der Lage, Sondervermögen optimal zu bewirtschaften. Je größer die Zahl der Sondervermögen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und je umfangreicher die Sondervermögen, umso weniger können die vorhandenen Kräfte im Ministerium ihrer Aufgabe vollständig gerecht werden. Da es aber auch nicht unsere, das heißt die Aufgabe des Finanzministeriums ist, in großem Umfang Bankgeschäfte oder bankähnliche Geschäfte zu betreiben, müssen wir uns die Möglichkeit offen halten, in diesem Bereich professionelle Dritte einzuschalten und uns dann auf die Kontrolle dieser Personen zu beschränken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich auf eine Änderung des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband hinweisen. Eigentlich versteht es sich von selbst, dass zu den Pflichtmitgliedern im Versorgungsverband neben den Gemeinden

und Landkreisen auch die Verwaltungsgemeinschaften gehören. In § 10 des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband sind sie gleichwohl nicht aufgeführt. Dies ist schlicht ein Fehler, den wir bei dieser Gelegenheit gleich mit korrigieren.

Meine sehr verehrten Abgeordneten! Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Minister Paqué. - Die PDS-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet; deshalb beginnt die Debatte mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Es spricht Frau Dr. Hüskens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in weiten Teilen eine Anpassung an das Bundesgesetz vollzogen werden. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung dieses Bundesgesetzes ist die Umsetzung in Landesrecht erforderlich.

Trotzdem möchte ich zumindest zwei Bemerkungen zur Sinnhaftigkeit insbesondere der versorgungsrechtlichen Regeln machen; denn wie beim Sondervermögen Altlasten halte ich es auch bei der Versorgung der Beamten nicht für sonderlich sinnvoll, die Mittel in einem Sondervermögen separat zu führen.

Die Vorschrift, ein derartiges Vermögen einzurichten, basiert meiner Meinung nach weniger auf volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern es ist eigentlich der Versuch, der Diskussion um die Beamtenpensionen zu entgehen. Technisch wäre es - das ist über Jahre hinweg so praktiziert worden - durchaus möglich, den Finanzbedarf für Pensionen in den laufenden Haushalt einzustellen und entsprechend im Voraus zu kalkulieren, zumal wir hierbei nicht, wie beim Sondervermögen Altlasten, eine Mischfinanzierung haben.

Des Weiteren zeigt die Änderung der Bundesregelung einmal mehr, dass wir derzeit in der Bundesrepublik zu wirklichen Reformen nicht in der Lage sind, auch nicht im öffentlichen Dienst. Wir wissen zwar alle, dass wir uns auf die Dauer nur eine effiziente und schlanke Verwaltung leisten können und dass wir uns von vielen lieb gewonnen Aufgaben des öffentlichen Dienstes trennen müssen. Wir sind aber nicht in der Lage, diese Erkenntnis in praktische Politik umzusetzen. Gleichwohl - ich habe es eingangs gesagt - müssen die Regelungen des Bundes in Landesrecht umgesetzt werden. Die FDPFraktion wird dies unterstützen.

Die übrigen Änderungen, die die Landesregierung in dem Gesetzentwurf vorschlägt, sind meines Erachtens sinnvoll, sowohl was die Möglichkeit anbelangt, die Gelder des Sondervermögens durch Dritte verwalten zu lassen, als auch die Öffnung hinsichtlich der Anlageform. Ich halte es für angemessen, dass die Mittel in verschiedenen Bereichen angelegt werden können. Dabei ist es erforderlich, dass die Gelder in einer sicheren Form bei einer möglichst hohen Rendite angelegt werden.

Die FDP-Fraktion unterstützt die vom Minister vorgelegten Änderungen und beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Finanzausschuss.

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Doege das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich kann es relativ kurz machen.

Die mit dem Gesetzentwurf vorgelegten Änderungen hat der Finanzminister hinreichend erläutert. Auch meine Vorrednerin Frau Dr. Hüskens ist auf einige Punkte eingegangen.

Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen. Ich denke, dass wir offene Fragen und Klärungsbedarf, den es sicherlich an der einen oder anderen Stelle gibt, im Finanzausschuss ausräumen können, insbesondere, was die Verwaltung des Sondervermögens durch Dritte anbelangt. Auch wir sehen die Notwendigkeit, dass die Sicherheit dieser Einlagen auf Dauer gewährleistet werden muss. Den vorgeschlagenen Änderungen können wir zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zuruf von Herrn Bullerjahn, SPD)

- Auch wir plädieren für eine Überweisung an den Finanzausschuss. - Danke.

Vielen Dank, Herr Doege. - Für die CDU-Fraktion erhält Herr Maertens das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch nicht das wiederholen, was bereits gesagt wurde. Der Herr Minister hat im Grunde die wesentlichen Inhalte beschrieben.

Besonders wichtig wird sicherlich die Kontrolle des Sondervermögens sein. Diesbezüglich verweise ich auf die Anlagerichtlinien, die in Ihrem Hause noch erarbeitet werden müssen. Diese werden sicherstellen müssen, dass Transparenz und Offenheit hinsichtlich des verwalteten Vermögens gewährleistet sind und dass auch die Erreichung der Anlageziele, nämlich Sicherheit, Rendite und Liquidität, durch diese Anlagerichtlinien ermöglicht wird.

Ich möchte an dieser Stelle eine Bemerkung zu der Begründung des Gesetzentwurfes machen, die mir an einer Stelle etwas pikant erscheint. Es wird darauf verwiesen, dass man erwartet, dass der aus einer Vermögensverwaltung durch Dritte resultierende Ertrag auch unter Berücksichtigung der hierfür anfallenden Kosten den Ertrag aus einer eigenen Verwaltung übersteigen wird. Zum anderen geht die Landesregierung davon aus, dass das Risiko geringer sei, wenn Dritte diese Mittel verwalten.

Wenn ich diese Begründung wörtlich nehme und richtig verstanden habe, so hat man im Ministerium gewisse Zweifel daran, dass man mit dem Vermögen richtig umgeht und das Risiko im Griff hat. Vielleicht kann man das einmal klarstellen. - Danke sehr.

(Zustimmung bei der CDU)