Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Hinzu kommen überregionale Angebote zur Qualifizierung und Vernetzung, also ein landesweiter Workshop, der im September 2007 stattfinden soll, voraussichtlich mit Parallelangeboten für Schülerinnen und Schüler, um die Kooperation der Projektschulen untereinander zu stärken.

Ferner haben die anerkannten Schulen in Sachsen-Anhalt eine Einladung zum bundesweiten Treffen dieser Netzwerk-Schulen erhalten. Das Treffen wird im Juni 2007 in Chemnitz stattfinden. Darüber hinaus fahren Schülerinnen und Schüler anerkannter Schulen in Sachsen-Anhalt zu bundesweiten Workshops zur Stärkung beispielsweise der Medienkompetenz im Bereich Zeitungsarbeit, Radio, Plakatgestaltung usw.

Ein weiterer Schwerpunkt in der Landeskoordination ist die Öffentlichkeitsarbeit. Diese halte ich für sehr wichtig, um das Projekt bekannt zu machen, die Schulen zu motivieren, sich zu beteiligen, zum Beispiel durch die Präsentation des Projekts im Rahmen von Fachtagungen und Lehrerfortbildungen - das halte ich für besonders wichtig -, die Integration der Projektpräsentation in schulinterne Lehrerfortbildungen und schließlich auch allgemeine Öffentlichkeitsarbeit durch Werbung.

Zu Frage 2: Im Moment sind in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Projekts die Sekundarschule der Völkerfreundschaft in Köthen, das Guths-Muths-Gymnasium in Quedlinburg, das Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasium in Wolmirstedt, die Förderschule „Pestalozzi“ in Sangerhausen und die Sekundarschule „Maxim Gorki“ in Schönebeck anerkannt. Im Verfahren befindet sich derzeit das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Gardelegen. Die Titelverleihung soll am 22. Februar stattfinden. Ich glaube, das haben Sie auch in der Frage erwähnt.

Eine anerkannte Schule im Projekt „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ muss, um den Titel zu behalten, mindestens einmal im Jahr eine entsprechende Projektinitiative ergreifen und die Ergebnisse der Bundeskoordination jeweils zum Jahresende bekannt geben. Nach Auskunft der Bundeskoordination und nach den Erfahrungen der Landeszentrale für politische Bildung ist das auch gewährleistet. Einige Schulen gehen mit ihren Initiativen übrigens über dieses Mindestmaß hinaus.

Aus der Sicht der Landeszentrale für politische Bildung ist das Projekt „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ sehr gut geeignet, die Nachhaltigkeit einzelner Maßnahmen in den genannten Themenfeldern zu stärken. Das hängt zusammen mit dem kontinuierlichen Engagement, das hierbei ermöglicht wird, mit der guten Zusammenarbeit zwischen Schülern und Lehrern, mit der Vermittlung weiter führender Kenntnisse und Erfahrungen durch die bundes- und landesweite Vernetzung, mit den Kooperationsbeziehungen zwischen den beteiligten Schulen und mit Einrichtungen in freier Trägerschaft und mit der Weitergabe von Wissen, Erfahrung und Motivation im Hinblick auf den persönlichen Einsatz für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz an unseren Schulen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Herr Minister, es gibt eine Nachfrage von Frau Knöfler.

Sehr geehrter Herr Minister Olbertz, wir bringen dem Engagement von Schülern und Schülerinnen, das nötig ist, um diesen Titel zu erreichen, große Wertschätzung entgegen. Darüber sind wir uns einig: Wir können die Arbeit nicht hoch genug einschätzen.

Ich möchte aber Folgendes noch einmal nachfragen: Am 15. Dezember 2006 wurde dem Guts-Muths-Gymnasium in Quedlinburg aufgrund der Fusion der beiden Häuser noch einmal der Titel „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung verliehen. Ich weiß, dass Frau Habisch von der Landeszentrale für politische Bildung die Grüße der Landesregierung überbracht hat. Ich möchte Sie fragen: War Ihnen der Termin der Verleihung dieses Titel bekannt? Aufgrund welcher Tatsache konnte das Kultusministerium an dieser Auszeichnungsveranstaltung nicht teilnehmen?

Herr Minister, vielleicht können Sie die Frage beantworten. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie das auch schriftlich tun.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich denke, solche Teilnahmeentscheidungen und Terminkoordinierungen müssen in der Eigenverantwortung der Exekutive vorgenommen werden. Ich bin mir ganz sicher, dass ich von dem Termin Kenntnis hatte. Ich bin mir ganz sicher, dass ich mir die Teilnahme überlegt habe, aber durch eine andere wichtige Verpflichtung daran gehindert gewesen bin. Eine andere Erklärung fällt mir dazu gar nicht ein. Wichtig genug ist uns das Thema. Eigentlich kann ich das nicht weiter vertiefen, weil es immer wieder einmal vorkommt, dass ich Termine, die mir am Herzen liegen, absagen muss oder dass ich mich vertreten lassen muss. Das liegt in der Natur meines Amtes.

Das war eine ehrliche Antwort. Herzlichen Dank.

Wir kommen zu der Frage 4. Sie wird von der Abgeordneten Frau Weiß von der CDU-Fraktion gestellt. Es geht

um die zukunftsfähige Gestaltung der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt. Für die Landesregierung wird nachher der Minister der Finanzen Jens Bullerjahn antworten. - Bitte schön, Frau Weiß.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat im Entwurf zur zukunftsfähigen Gestaltung der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt eine Reduzierung der Zahl der Finanzämter von derzeit 21 auf 14 vorgesehen. Im zukünftigen Harzkreis ist die Steuerverwaltung des Landes zurzeit mit drei Finanzämtern vertreten, deren territoriale Zuständigkeiten allerdings über das Kreisgebiet hinausgehen.

Zukünftig soll anstelle der Standorte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode nur noch ein Standort bestehen. Nach dem derzeitigen Sachstand soll bei der Beurteilung des zukünftigen Finanzamtsstandortes der Standort Halberstadt nicht mehr in der engeren Auswahl sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kriterien haben dazu geführt, dass Halberstadt nicht mehr als potenzieller Standort herangezogen wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die dortige Liegenschaft erst vor kurzem mit erheblichem Finanzaufwand saniert wurde?

2. Unter welchen Voraussetzungen käme Halberstadt als zukünftiger Finanzamtsstandort in Betracht bzw. nach welchen Kriterien hat die Landesregierung eine Vorauswahl zwischen den oben genannten drei Standorten getroffen? Das heißt, gab es neben der Beurteilung des zukünftigen Personalbedarfs und der Auslastung landeseigener Liegenschaften weitere fachliche Kriterien, die für die Entscheidungsfindung gegen den Standort Halberstadt herangezogen worden sind? - Danke.

Herzlichen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist, so denke ich, nachvollziehbar. Das Recht werde ich niemandem absprechen; das gilt für alle Abgeordneten. Gestatten Sie, dass ich die Fragen wie folgt beantworte.

Zu Frage 1: Das Ziel der Finanzamtsstrukturreform ist es insbesondere, die Flächenauslastung - das ist in dem Gutachten der Oberfinanzdirektion nachlesbar; das war übrigens auch eine Aufgabenstellung bei diesem Gutachten - in den landeseigenen Liegenschaften zu erhöhen sowie die künftige Zahl der Finanzämter an die vorgesehene Landkreisstruktur in Sachsen-Anhalt anzupassen.

Meinem auf der Grundlage dieser Zielsetzung erarbeiteten Vorschlag, die Zahl der Finanzämter bis 2010 von derzeit 21 auf 14 zu reduzieren, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 14. November 2006 zugestimmt. Die Grundlage ist die Regelung „11 + 3“, also elf Landkreise und drei kreisfreie Städte. Somit wird in jedem Landkreis sowie in jeder kreisfreien Stadt - ich habe es gerade erwähnt - ein Finanzamtsstandort für die jeweilige Region erhalten.

Aufgrund der prognostizierten Einsparungen im Leitungsbereich der Finanzämter sowie der geringeren Bewirtschaftungskosten können langfristig erhebliche Haushaltseinsparungen realisiert werden. Ich möchte hinzufügen, dass dabei natürlich auch immer die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt wurde.

Für den Finanzamtsstandort im Landkreis Harz wurde wie auch für die übrigen Standorte untersucht, an welchem der bereits vorhandenen Standorte, Halberstadt, Quedlinburg oder Wernigerode, eine Unterbringung des künftig erheblich größeren Finanzamtes in einem Gebäude am wirtschaftlichsten realisiert werden könnte.

Nach der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der OFD Magdeburg - das ist in diesem Gutachten sehr ausführlich nachzulesen; das wurde übrigens auch im Finanzausschuss erläutert - war bei einem zunächst geschätzten Investitionsvolumen in Höhe von 7,5 Millionen € in Quedlinburg eine Unterbringung in Halberstadt wirtschaftlich nicht möglich. In Halberstadt ist das derzeitige Finanzamt in zwei Liegenschaften untergebracht. Eine Liegenschaft zur Aufnahme des künftigen größeren Finanzamtes für den Harzkreis ist in Halberstadt nicht vorhanden bzw. im Falle des früheren Fachhochschulgeländes nur mit erheblichem Sanierungsaufwand herzustellen.

Die mir vorgestern von der Stadt Halberstadt vorgelegten Standortkonzeptionen „Grundschule/Sekundarschule“ ändern an der bisherigen Einschätzung nichts. Die Finanzverwaltung hat bislang keine weiter gehenden Erfahrungen mit dem Umbau und mit der Nutzung einer sanierten Schule. Probleme dabei sind die Fläche, der Grundriss und die Raumaufteilung. Ich habe die Ämter besucht und weiß, dass das bezogen auf die Raumgröße und auf die Nutzung unterschiedlichster Art von anderen Strukturen abweicht. Wir haben allerdings auch keine guten Erfahrungen mit der Nutzung eines sanierten Gebäudes dieses Gebäudetyps als Finanzamt gemacht.

Im Übrigen hat dieser kurzfristige Vorschlag der Stadt Halberstadt nicht die Verbindlichkeit, die in dieser Phase von anderen Anbietern gefordert wurde. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir am Montag in der Konferenz der Staatssekretäre und am Dienstag im Kabinett abschließend darüber beraten wollen. In Bitterfeld habe ich darauf gedrungen, dass sich bei solchen Betrachtungen ein Sonderkreistag mit diesem Thema - ich glaube, das findet heute statt - befassen muss.

Die vorgenommene Kostenschätzung kann von hier aus in der Kürze der Zeit nicht überprüft werden. Es kann insbesondere nicht geprüft werden, ob alle Belange der Steuerverwaltung berücksichtigt sind. Allein die Ausbringung der Hauptnutzfläche reicht hierfür nicht aus. Ob die neuen Vorschläge der Stadt Halberstadt wirtschaftlicher sind als die anderen diskutierten Varianten in Wernigerode oder Quedlinburg, ist deshalb fraglich und kann nicht abschließend bestätigt oder kritisch hinterfragt werden, zumal dann auch die Nachnutzung der Liegenschaft Finanzamt Quedlinburg nicht gesichert wäre. Das ist für uns eine wichtige Frage, wie innerhalb der jeweiligen Region frei bleibende Liegenschaften verwendet werden.

Bei der Entscheidung gegen Halberstadt wurde neben raumordnerischen Gesichtspunkten, auf die ich noch eingehen werde, berücksichtigt, dass die neue und größere Kreisverwaltung, die künftig in Halberstadt ihren Sitz haben wird, Liegenschaften zur Unterbringung ihrer

zentralisierbaren Verwaltungsbereiche benötigen wird. Eine wirtschaftliche Nachnutzung der landeseigenen Liegenschaft erscheint deshalb möglich, wie es auch in anderen Landkreisen der Fall ist.

Zu Frage 2: Nach der Entscheidung der Landesregierung am 14. November 2006 - ich habe es eben angesprochen - kommt Halberstadt auch aus raumordnerischen Gründen als Finanzamtsstandort nicht in Betracht. Sie wissen, auf welcher Grundlage diese Diskussion geführt wurde. Die Entwicklung des zukünftigen Personalsbedarfs sowie die wirtschaftliche Auslastung der vorhandenen Raumkapazitäten der landeseigenen Liegenschaften der Steuerverwaltung sind zentrale Kriterien für Strukturentscheidungen.

Darüber hinaus gehören zu den mit der Neuordnung der Finanzämterstruktur verfolgten Zielsetzungen die Reduzierung und das Auslaufen von Anmietungen, der Verzicht auf die Einrichtung von Außenstellen sowie die Beibehaltung eines Finanzamts - ich habe es gerade erwähnt - pro Landkreis und kreisfreier Stadt. Weitere steuerfachliche Kriterien sind bei der Entscheidung gegen den Standort Halberstadt wie auch bei anderen Entscheidungen dann nicht mehr herangezogen worden.

Gemeinsam mit Herrn Minister Daehre halte ich die Berücksichtigung der raumordnerischen Gesichtspunkte neben den fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien insbesondere bei der Auswahl der Finanzamtsstandorte dort für zulässig, wo es Diskussionen zum Ausgleich für vorher getroffene Entscheidungen zum Kreissitz gegeben hat. Dieses haben wir gemeinsam im Lenkungsausschuss wie auch im Kabinett zu der Grundlage unserer Entscheidung gemacht.

Deswegen gab es die Entscheidung, sich im Harzkreis zwischen den Standorten Wernigerode und Quedlinburg zu entscheiden auf Grundlage eines weiteren Berichts der OFD und einer Kabinettsbefassung, die am Dienstag stattfinden wird. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt zwei Nachfragen von Frau Dr. Klein und von Herrn Gallert.

Herr Minister, das Thema Finanzämter ist heiß umstritten. Die Begründungen, die dafür immer wieder kommen, sind die Wirtschaftlichkeit und die notwendige Einsparung von 16 und ein paar Millionen Euro.

Ich habe folgende Frage: Es gab im Januar 2006 einen Zwischenbericht der OFD genau zu diesen Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Darin wurde festgestellt, wenn im Zuge der Gebietsreform der Grundsatz umgesetzt wird, je Landkreis ein Finanzamt vorzuhalten, wird es einen Minderertrag, also ein Minus von 48 Millionen € geben. Wenn der Grundsatz umgesetzt würde, je Landkreis mindestens ein Finanzamt, möglicherweise zwei, wären es immer noch 8,6 Millionen € weniger. Daraufhin empfahl die OFD im Januar, man solle alles so lassen, wie es ist.

Im Juli kommt dann der Abschlussbericht der OFD und auf einmal haben wir in einem Zeitraum von zehn Jahren einen Gewinn von 16,8 Millionen € - glaube ich -, wenn wir pro Landkreis ein Finanzamt vorhalten. Ich kann diese Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehen. Ich wür

de gern eine Erläuterung dafür bekommen, welche Kriterien sich zwischen Januar und Juli diesbezüglich geändert haben, sodass diese Differenz möglich geworden ist.

Zuallererst würde ich empfehlen, die OFD zu fragen, weil es ein Bericht der OFD ist.

Zweitens. Ich will nicht kneifen. Ich habe nie nachvollziehen können, wie jemand politisch wie auch fachlich aufschreiben oder auch in einer umkämpften Situation den Leuten erzählen kann, dass alles so bleiben kann, wie es ist. Wir haben eine Analyse der Flächen vorgenommen. Wir haben eine Anpassung der Einwohnerzahlen vorgenommen, auch anhand der jetzt vorliegenden Einwohnerentwicklung. Ich bin schon erstaunt darüber, dass man in Kenntnis der Zwänge, die wir haben, bei zentralen Aufgaben davon ausgeht, dass alles so bleiben kann, wie es ist.

Ich habe in dieser Woche auch bei einer Demonstration gehört: Uns interessiert der Sparwillen der Regierung nicht. Das verstehe ich alles. Ich weiß auch - ich habe in dieser Woche auch mit den Personalräten gesprochen -, dass das nicht unumstritten ist. Trotzdem trage ich am Ende die Gesamtverantwortung und ich stehe zu diesem Gutachten. Ich bin bereit, über alle anderen Details - übrigens schon mehrfach im Finanzausschuss angesprochen - immer wieder in Ruhe zu reden. Nur: Diejenigen, die das grundsätzlich ablehnen, sind mir bisher immer die Antwort darauf schuldig geblieben, wie sie die nächsten Jahre finanzpolitisch bestreiten wollen.

Herr Minister, es gibt eine Nachfrage von Frau Dr. Klein.

Ja, gern.

Meine Frage zielte auf die Differenz zwischen zwei Berichten eines Gremiums ab. Ich habe nicht die Frage gestellt, ob das sinnvoll ist oder nicht. Für mich ist die Frage nicht beantwortet.

Frau Dr. Klein, deswegen sagte ich im ersten Satz: Das müssen Sie die OFD fragen. Ich habe als Minister - ich weiß, dass Sie mich vom ersten Tag an kritisch beobachten - mit dem Bericht vom Januar 2006 so viel noch nicht zu tun. Ich stehe zu dem, was jetzt vorliegt, und werde das auch offensiv und auch öffentlich begleiten und verteidigen.

Ich weiß ja, dass es innerhalb der Finanzämter wie auch der OFD Meinungen dahin gehend gibt, dass alles so bleiben könnte, wie es ist. Dazu sage ich als Finanzminister: Ich habe bisher kein Argument dafür bekommen, warum es ausgerechnet bei der Finanzverwaltung anders sein soll als in anderen Verwaltungen. Deswegen kann ich mit dem Bericht, so wie er fachlich in den Monaten nach dem Januar erarbeitet wurde, gut umgehen und stehe auch dazu.

Vielen Dank. - Herr Gallert hat das Wort, bitte schön.

Daran knüpfe ich an. Wenn Sie genau das tun, Herr Bullerjahn, dann müssten Sie wissen, woher die Differenz kommt. Ansonsten könnten Sie sich darauf nicht berufen. Insofern verstehe ich die Antwort nicht.