Es gibt allerdings noch ein paar Altverträge. Das spielte gerade bei der Wasserversorgung eine Rolle. Dabei hat man unter der alten Regierung aus CDU und SPD zum Beispiel tatsächlich Folgendes geschafft:
Man hat nur 49 % verkauft, hat aber dem privaten Anteilseigner einen Riesengewinn versprochen. Den bezahlt jetzt der Berliner Steuerzahler aus den alten Verträgen heraus. Dazu sage ich: Herzlichen Dank! Das machen aber unsere Leute in Berlin nicht. Deswegen ist Berlin wahrlich kein Argument gegen den gesetzlichen Mindestlohn.
(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Das wollte er, aber ich will nicht antworten! - Herr Stahlknecht, CDU: Das ist aber Kneifen!)
Es ist natürlich das gute Recht eines jeden im Parlament, vor der Antwort auf eine Frage zu kneifen. Dieses kann jeder für sich in Anspruch nehmen. Das will ich niemandem in Abrede stellen.
Aber es ist jammerschade, dass man eine Nachfrage nicht zulässt, insbesondere wenn man die Privatisierungspolitik auch der PDS in Berlin so interpretiert, wie das hier geschehen ist, wo allein im Fall Vivantes - das wurde schöngeredet - 3 800 Stellen und 1 000 AzubiStellen abgebaut werden, und das vor dem Hintergrund der Debatte heute Morgen, in der Ihre Fraktionskollegin von Bulimie in der öffentlichen Verwaltung SachsenAnhalts sprach, davon, dass zu wenige Leute an Bord sind.
Eine Frage muss jetzt im Raum stehen bleiben, die aber angebracht ist. Sie haben gestern und heute den Schlachthof Halberstadt zum volkswirtschaftlichen Mustermodell erklärt. Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass der Schlachthof Halberstadt, für den sich die gesamte PDSFraktion einsetzt, der der öffentlichen Hand Gebühren in Höhe von 2,5 Millionen € schuldet und nicht zahlt, aber aus dem der Geschäftsführer wahrscheinlich ein paar Hunderttausend Euro Pension herauszieht, noch nicht einmal Mindestlohn zahlt?
Herr Präsident, ich will nur kurz auf den Vortrag von Herrn Gallert eingehen, was das Thema angeht: Was darf die Opposition und was darf sie nicht?
Natürlich darf sie hier jeden im Rahmen der Geschäftsordnung zulässigen Antrag stellen. Das ist überhaupt kein Problem. Aber sie weiß im Vorfeld bei manchen Anträgen genau, dass zwischen der CDU und der SPD kein Vereinigungsparteitag stattgefunden hat - das ist bei anderen Parteien der Fall -,
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei der CDU - Herr Kosmehl, FDP, und Herr Franke, FDP, lachen)
sondern dass es eine Koalition gibt und dass in dieser Koalition die CDU trotzdem die CDU bleibt und die SPD trotzdem die SPD bleibt und dass es außerhalb jeder Erfolgsaussicht liegt, wenn ein Antrag im Landtag gestellt wird, der eine andere Partei, nämlich die CDU, binden will, einen SPD-Parteitagsbeschluss umzusetzen. Das wusste die PDS vorher. Deshalb braucht sie sich nicht zu wundern, wenn ich diesen Antrag auch mit den Worten charakterisiere: Ich halte es für Polemik, weil der Versuch von vornherein aussichtslos war und er auch gar nicht hätte umgesetzt werden können.
Es ist eine sehr kurze Zwischenbemerkung. Es ist, glaube ich, das vierte Mal gewesen, dass Herr Gürth die Pensionsfrage beim Schlachthof angesprochen hat.
Ich möchte ihm sagen, dass er grundsätzlich falsch informiert ist. Es wird dazu eine öffentliche Äußerung des betreffenden Schlachthofes geben. Ich möchte ihn auch darauf hinweisen, dass die Frage, was dort tatsächlich passiert ist, von Wirtschaftsprüfern abgesegnet und entsprechend geprüft worden ist. Eigentlich ist das, was Sie machen, Rufmord,
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte beendet. Sie haben vielleicht bemerkt, dass sich der gesamte Landtag in seltener Einmütigkeit an vereinbarte Redezeiten nicht gehalten und auch von der Möglichkeit des Fragens, Antwortens und der Zwischenbemerkungen reichlich Gebrauch hat. Ich habe Sie daran nicht hindern wollen, weil das Thema alle so interessiert hat, sodass es wohl auch angemessen war, hierauf etwas Zeit zu verwenden,
allerdings mit dem Ergebnis, dass wir jetzt 90 Minuten Rückstand gegenüber unserer bisherigen Zeitplanung haben. Nur dass Sie das wissen.
Jetzt stimmen wir über den Antrag der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/642 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen stimmen dagegen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Nun stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/656 ab. Wer stimmt zu? - Antragsteller plus FDP. Wer stimmt dagegen? - Linkspartei.PDS. Damit ist der Alternativantrag mehrheitlich angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Ende des letzten Jahres befinden sich zwei Gesetzentwürfe in der parlamentarischen Beratung, die für den Sport in Sachsen-Anhalt relevant sind. Das ist zum einen der Gesetzentwurf der FDP zur Sportförderung und zum anderen der Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, der eine Verordnungsermächtigung für diesen Regelungskreis vorsieht, ohne allerdings irgendeine inhaltliche Vorgabe zu machen.
Die Diskussion in den Ausschüssen zu diesem Sachverhalt ist demzufolge von zwei Aspekten getragen worden: erstens von der Frage, ob die Verordnungsermächtigung im Gesetzentwurf über die Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - -
Frau Dr. Hüskens, warten Sie bitte einmal einen Augenblick. - Wer den Raum jetzt aus irgendeinem Grund verlassen muss, sollte das tun. Ansonsten muss der Lärmpegel deutlich gesenkt werden, auch bei der Linkspartei. - Bitte sehr, Frau Dr. Hüskens.
Wenn alle Nicht-Sportler dann rausgegangen sind. - Also: erstens von der Frage, ob die Verordnungsermächtigung in dem Gesetzentwurf über die Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in der vorgelegten Fassung ausreicht oder ob sie verfassungsrechtlich bedenklich ist, und zweitens von der Frage, ob es hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung zwischen dem Gesetzentwurf der FDP und der vorgesehenen Verordnung der Landesregierung Unterschiede gibt oder ob wir uns vor allem über die Frage streiten, wie dies geregelt werden soll, also per Gesetz oder per Verordnung.
Den ersten Punkt werden wir wohl bald durch ein Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes geklärt haben. Der zweite Punkt sollte eigentlich längst geklärt sein; denn um das herauszufinden, haben Vertreter aller Fraktionen in den Ausschüssen nachgefragt, ob zumindest Grundzüge der Verordnung vorgelegt werden könnten, für die die Regierung eine Ermächtigung haben möchte. Dies traf auf Zustimmung der Vertreter der Regierung. Sowohl Frau Kuppe als auch Frau Dienel haben uns das mehrfach versichert, und es schien kein Problem zu sein, dies zeitnah vorzulegen. Ganz ehrlich: Es wäre sicherlich ein Stück aus dem Tollhaus, wenn die Regierung im Herbst 2006 neue Regelungen ankündigt und im April 2007 noch nicht einmal Eckpunkte vorlegen kann.
Bisher wissen wir aber nur, dass die Verordnung die Nutzung und die Gebührenerhebung für kommunale Sportstätten regeln soll, insbesondere die Nutzung durch Schulen und die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zugunsten bestimmter Gruppen. Das konnte man einmal in einer Pressmitteilung nachlesen.
Daraus kann ich jetzt schließen: Die Landesregierung weiß tatsächlich noch nicht, was sie will, oder hat sich noch nicht auf das geeinigt, was sie wollen darf. Ich