Zentrales Ziel der neuen Vertragsgebührenordnung ist die leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen. Diese und einige andere neu geschaffene Regelungen auch innerhalb des Vertragsarztrechts sollen dazu beitragen, dass sich mittel- bzw. langfristig die Probleme der vertragsärztlichen Versorgung weitestgehend lösen lassen.
Auch wenn das grundsätzliche Problem des Ärztemangels durch den Petitionsausschuss nicht beseitigt werden konnte, konnte jedoch im Einzelfall für die Petenten eine positive Lösung gefunden werden.
Leicht zurückgegangen ist die Zahl der abschließend behandelten Petitionen, die Probleme mit der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Inhalt haben. Betrafen im letzten Berichtszeitraum 2006 etwa 11 % der abschließend behandelten Petitionen des Fachgebietes Inneres und Medien Probleme der Bürger mit der Gebühreneinzugszentrale, so waren es im Berichtszeitraum für das Jahr 2007 noch etwa 9 %.
Zugenommen hat die Zahl der abschließend behandelten Petitionen im Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit:
75 Petitionen gegenüber 58 Petitionen im Vorjahr. 78,7 % gleich 59 von insgesamt 75 Petitionen dieses Sachgebietes betrafen Beschwerden der Bürger hinsichtlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also Arbeitslosengeld II. Die Petenten beschwerten sich hierbei wie in der vergangenen Zeit insbesondere über zu lange Bearbeitungszeiten, über die Höhe der gezahlten Leistungen, über die Nichtgewährung des tatsächlich anfallenden Mietzinses wegen nicht angemessenen Wohnraums oder über die Rückforderung bereits gezahlter Leistungen.
Beschwerden über zu lange Bearbeitungszeiten der Arbeitsgemeinschaften und der Eigenbetriebe gehörten zu den häufigsten. Es ist jedoch so, dass der Gesetzgeber keine starren Fristen für die Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen vorgegeben hat, sondern dass § 17 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches I lediglich bestimmt: „Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend und zügig erhält.“
Ist über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Zeit entschieden worden, so ist gemäß § 88 des Sozialgerichtsgesetzes nach Ablauf von sechs Monaten seit Antragstellung Klage beim Sozialgericht zulässig.
Da es bei der Bearbeitung von Anträgen zum Beispiel wegen hoher Arbeitsbelastung oder wegen komplexer Sachverhalte bzw. notwendiger Ermittlungen zu Verzögerungen kommen kann, gibt es nach SGB I die Möglichkeit der Sicherstellung des laufenden Unterhalts durch Zahlung von Vorschüssen. Danach hat ein zuständiger Leistungsträger auf Antrag des Hilfebedürftigen Vorschüsse zu zahlen, wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht, aber die Feststellung der Höhe voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Hilfebedürftigen wurde daher empfohlen, einen Antrag auf Zahlung von angemessenen Vorschlüssen auf die ihnen voraussichtlich zustehenden Leistungen nach dem SGB II zu stellen.
In einigen Fällen verkennen die Leistungsempfänger leider, dass sie selbst einen Teil dazu beitragen, ob ihr Antrag schnell oder weniger schnell bearbeitet werden kann. So sind sie verpflichtet, alle Änderungen, die für die Leistungsgewährung wichtig sind, insbesondere Einkommensveränderungen, unverzüglich dem Leistungsträger bekannt zu geben. Hierbei auftretende Versäumnisse führen ebenfalls zu verlängerten Bearbeitungszeiten.
Im Sachgebiet Umwelt wurden schwerpunktmäßig Petitionen zu den Themen Wasser- und Abwasserzweckverbände, Lärmbelästigung, Abfallentsorgung und Renaturierung behandelt.
Nach dem Erscheinen eines Artikels in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 6. Februar 2007 wurde bei einigen Grundstückeigentümern, die ihr Abwasser über eine dezentrale Abwasseranlage entsorgen und von ihrem Abwasserzweckverband aufgefordert wurden, sich an die vorhandene zentrale Abwasserleitung anzuschließen, der Eindruck erweckt, es gebe jetzt einen grundlegenden Kurswechsel bei der Abwasserbeseitigung hin zu dezentralen Lösungen. Dies war jedoch nicht der Fall. Die dezentrale Abwasserbeseitigung über Hauskläranlagen und die Abwasserbeseitigung über zentrale ortsnahe Kläranlagen sind bereits seit Jahren ein fester Be
standteil der Konzepte der Aufgabenträger. Eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer, auf Bundes- oder auf Landesebene hat es in letzter Zeit nicht gegeben.
Die Abwasserbeseitigung über dezentrale Anlagen ist immer dann sinnvoll, wenn sie unter Berücksichtigung der Gesamtkosten kostengünstiger als der Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen ist und wenn die gesonderte Beseitigung des Abwassers wasserrechtlich und technisch möglich ist. Das heißt jedoch nicht, dass überall eine dezentrale Abwasserbeseitigung sinnvoll ist. Sie kann dort nicht zugelassen werden, wo dies zu einer zu hohen Belastung der aufnehmenden Gewässer und zu höheren Kosten für die Bürgerinnen und Bürger führen würde. - Der vom Petenten geforderte Beitrag für den Anschluss seines Grundstücks an die zentrale Abwasseranlage war vergleichsweise niedrig.
Aus mehreren Landkreisen erreichten den Petitionsausschuss Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die Höhe der Abwassergebühren. Sie forderten die Einflussnahme des Landes auf den Abwasserzweckverband. Die Betroffenen vermuteten als Gründe für die gestiegenen Gebühren beispielsweise Fehlleistungen der Geschäftsführung oder überdimensionierte Kläranlagen.
In den meisten Fällen sind die Gründe für den Anstieg der Gebühren vielschichtig. So hatte ein Abwasserzweckverband in den zurückliegenden Wirtschaftsjahren weder durch Erhebung kostendeckender Gebühren noch durch effektive und zeitnahe Beitragserhebung für ausreichende Einnahmen zur Deckung des Betreiberentgelts, in dem der Kapitaldienst und die Betriebskosten enthalten sind, Sorge getragen. Infolgedessen hatte der Verband erhebliche Fehlbeträge erwirtschaftet. Seit Beginn der Gebührenerhebung im Verbandsgebiet betrug der Kostendeckungsgrad nur 25 bis 48 %.
Zur Deckung der nicht durch Gebühren gedeckten Kosten hat das Land über drei Teilentschuldungsverträge und über Liquiditätshilfen an die Mitgliedsgemeinden mehrere Millionen Euro an Zahlungen geleistet. Die Zahlungen des Landes waren stets mit Auflagen zur Erhebung kostendeckender Entgelte und zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit einem benachbarten Aufgabenträger verbunden. Die Erfüllung dieser Auflagen wird von den Aufsichtsbehörden überwacht.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hatten auch nach dem Bekanntwerden der Hintergründe für die notwendige Gebührenerhöhung wenig Verständnis für die Situation. Leider kann der Petitionsausschuss an dieser Stelle nur aufklärend tätig werden.
Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können den Anlagen 1 bis 9 der Beschlussempfehlung entnommen werden.
Zu guter Letzt möchte ich nicht versäumen, mich für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung zu bedanken.
Aufgrund ihrer Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drs. 5/1112 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Petitionen für den Zeitraum 1. Juni 2007 bis 30. November 2007 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bedanke mich zunächst für Ihren ausführlichen Bericht. Dadurch bin ich auch verleitet worden, noch einmal richtig hineinzuschauen. Dabei habe ich festgestellt, dass wir als Fachausschuss im Unterschied zu früheren Legislaturperioden nicht mehr wichtige Petitionen ausgehändigt bekommen. Es muss sicherlich nicht jede Petition sein. Ich habe aber festgestellt, dass im Bereich Finanzen, der uns unmittelbar betrifft, zumal wir die Finanzstrukturreform hoch- und herunterdiskutiert haben, zwei Sammelpetitionen mit mehr als 1 300 Unterschriften vorliegen. Wenn wir so etwas mitgeteilt bekämen, wäre das durchaus hilfreich.
Vielleicht können Sie noch einmal überlegen - das wäre meine Bitte -, ob wir solche Petitionen überwiesen bekommen könnten. Wir haben sie nicht überwiesen bekommen. Ich habe mich mit den finanzpolitischen Sprechern abgestimmt. Es wusste keiner, dass es diese Petitionen gab. Wir als Fachpolitiker sollten sicherlich einmal darüber nachdenken, wie wir bei solchen großen und uns unmittelbar betreffenden Petitionen mit teilweise 5 300 Unterschriften einbezogen werden können. - Danke.
Sehr geehrte Frau Klein, wenn es dieses Begehren im Ausschuss gab, dann habe ich grundsätzlich über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Wir haben sehr viele Petitionen an Ausschüsse überwiesen. Aber ich kann Ihnen sagen, dass die Ausschüsse im Ergebnis oft nur mitgeteilt haben, dass sie sich mit diesem Anliegen befasst haben. Weiter stand nichts dabei. So ist die Reaktion gewesen.
Deswegen haben wir in letzter Zeit wenig an andere Ausschüsse überwiesen. Wir haben jetzt festgelegt, dass Petitionen nur mit Aufträgen an andere Ausschüsse überwiesen werden, die dann von den jeweiligen Ausschüssen mit erledigt werden. Das ist eigentlich unsere Handlungsweise für die nächste Zeit. - Bitte.
Danke sehr, Frau Weiß, für die Berichterstattung und für die Beantwortung der Frage. - Es ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Herr Grünert, bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich an die Beantwortung der letzten Frage anschließen, weil das genau der Gegenstand ist. Ich möchte also mit meinem Redebeitrag nicht auf die Berichterstattung und auf die entsprechende Druckvorlage eingehen, die Frau Weiß für den Ausschuss vorgetragen hat, sondern mehr auf die Frage, wie das Parlament und seine Ausschüsse mit Petitionen überhaupt umgehen. Das möchte ich anhand von drei Beispielen einmal darstellen, weil wir uns im Prinzip eine Möglichkeit nehmen, um als Landtag, als Gesetzgeber, rechtzeitig auf Problemlagen reagieren bzw. dann auch gesetzgeberisch agieren zu können. Ich mache das einmal an drei Themen deutlich.
Das erste Thema - Frau Weiß ging schon darauf ein - betrifft die Unterversorgung mit Fachärzten. Die Petitionen zu diesem Thema hatten uns schon vor eineinhalb Jahren und vor noch längerer Zeit ereilt, sodass wir mehrfach überlegt haben, sie dem zuständigen Fachausschuss zu übertragen. Unser letzter Antrag, den wir im Petitionsausschuss gestellt haben, hat aufgrund der Erfahrungen mit bisherigen Überweisungen an Fachausschüsse zu keiner Mehrheit geführt, sodass nicht an den Sozialausschuss überwiesen wurde.
Erst nachdem umfangreiche Berichterstattungen in der „Volksstimme“ über die Heldentat von Herrn Gürth oder die Fragen im Zusammenhang mit Frau Dr. Henneberg in Magdeburg das Problem noch einmal in die Öffentlichkeit gerückt haben, gab es Bewegung. Aber das Problem ist lange nicht aufgeklärt. Natürlich gibt es in diesem Bereich bundesdeutsche und Landeskompetenz. Es geht jetzt darum zu klären, wie wir als Landtag die auskömmliche Versorgung im Bereich der ärztlichen und insbesondere im Bereich der fachärztlichen Versorgung entsprechend berücksichtigen und Wege suchen können, wie wir es hinbekommen.
Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang stellen die Abwasser- und Wassergebühren dar. Nicht eine Sitzung des Petitionsausschusses vergeht, ohne dass wir zwei oder drei Petitionen zum Abwasser-, Wasser- oder Straßenausbaubereich haben. Nun sage ich auch nichts Neues, wenn ich erwähne, dass wir noch ein Gesetz in der Warteschleife haben, ein so genanntes Artikelgesetz, mit dem man eigentlich genau das beheben wollte, was den Hauptfrust verursacht, nämlich dass Grundgebühren erhoben werden, die schon fast 90 % der eigentlichen Gebühr ausmachen, sodass der Bürger durch Einsparungen die Gebühren nicht nennenswert senken kann.
Es geht darum, dass man bei der Grundgebührenerhebung im ländlichen Raum einen Mindestverbrauch von 30 m³ zugrunde legt. Gucken Sie sich das an. Die meisten Bewohner im ländlichen Raum haben einen Jahresverbrauch von 20 m³. Die haben also allein wegen dieser Festsetzung gar keine Chance, durch Ressourceneinsparungen Kostensenkungen zu erzielen.
Unsere Überweisungen in die zuständigen Fachausschüsse endeten in der Regel so: Wir haben die Petition zur Kenntnis genommen, keine Stellungnahme, zurück an den Petitionsausschuss. - Damit können wir nicht umgehen. Damit vergibt sich der Landtag maßgebliche Möglichkeiten, um Einfluss zu nehmen und nicht nur den Petenten in seiner Einzelproblematik zu reflektieren. Der Landtag vergibt sich insbesondere die Möglichkeit zu
prüfen, welche Verantwortung er in diesem Zusammenhang hat und wie er seiner Funktion als Gesetzgeber gerecht werden kann.
Ein Letztes scheint mittlerweile auch ein Stück weit Volkssport zu sein. Ich möchte das hier noch einmal erwähnen. Es wird vielleicht Herrn Daehre, der jetzt zumindest nicht mehr auf dem Stuhl sitzt, interessieren. Wir haben mehrfach Petitionen gehabt, in denen es darum ging, dass so genannte Erholungsbauten ohne entsprechende Rechtsgrundlage in Wohnbauten umgewidmet worden sind.
Nicht die Frage des Einschreitens von Kommunal- und Rechtsaufsicht ist jetzt Gegenstand. Nein, es wird nachträglich durch Veränderungen der Flächennutzungsplanung und der Bauplanung geltendes Recht geschaffen, sodass illegale Bauten nachträglich legalisiert werden. Wenn das die Art und Weise und das Verständnis von Politik und von Rechtsdurchsetzung ist, dann haben wir zumindest ein Auge darauf zu werfen, inwiefern tatsächlich die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um geltendes Recht für alle sichtbar zu machen, durchzusetzen und letztlich auf solche Vorgänge zu reagieren.
Abschließend richte ich noch einmal meine Bitte an alle im Landtag vertretenen Fraktionen: Lassen Sie uns gemeinsam Petitionen viel stärker als Seismograf für notwendige gesetzliche Änderungen begreifen und das Mittel der Überweisung von Petitionen an die Fachausschüsse ernsthaft prüfen, damit wir nicht nur den Petenten in seiner unmittelbaren Befindlichkeit unterstützen, sondern uns als Parlament näher am Leben befinden, indem wir die Frage reflektieren und prüfen, ob daraus eine gesetzliche Konsequenz abzuleiten ist. Es ist ein Abwägungsprozess. Dazu möchte ich Sie alle recht herzlich einladen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Grünert, ein Stückchen weit muss ich Ihnen Recht geben. Einige Petitionen müssten zu Diskussionen in den Fachausschüssen führen. Auf die Überweisung solcher Petitionen an die Fachausschüsse ist verzichtet worden, weil zu oft die lapidare Antwort kam.
Aber in einem Fall kann ich Ihnen nicht so richtig Recht geben. Das ist diese eine Petition, auf die Sie jetzt besonders hingewiesen haben. Es ist die Petition hinsichtlich der augenärztlichen Versorgung. Die haben wir mit Absicht nicht an den Sozialausschuss überwiesen, weil dieser sich zu dem Zeitpunkt schon seit längerer Zeit und mehrmals mit dieser Problematik beschäftigt hatte. Das war uns bekannt. Wir hätten auch nichts Neues hineinbringen können. Wir hätten die Petition nicht abschließen können. Wir hätten der Dame nichts weiter sagen können. Es wäre nur hinausgezögert worden.
Zu den Abwasser-, Wasser- und Straßenausbaugebühren. Sie weisen uns immer am meisten darauf hin und kennen sich auch am besten mit kommunaler Selbstverwaltung bzw. mit Zweckverbandssatzungen und dergleichen aus. Es fehlt uns eigentlich oft die Eingriffsmöglichkeit. Trotzdem könnte man sich angesichts der
großen Unterstützung, die es im Land aufgrund der Ausschussbefassung früher schon gegeben hat und nach wie vor noch gibt, mit mancher Problematik noch einmal beschäftigen.
Bezüglich der Umwidmung in Wohngebäude gebe ich Ihnen wirklich Recht. Aber in Zukunft - dafür können nicht nur die Fachausschüsse etwas - sollten wir uns und vor allen Dingen die Berichterstatter auf bestimmte Petitionen besser vorbereiten. Die reine Überweisung - das hat Frau Weiß vorhin schon gesagt - nützt uns überhaupt nichts. Damit kann ein Fachausschuss oft gar nichts anfangen, sagen wir einmal ganz überzeugt.
Wir als Berichterstatter sollten bei bestimmten Themen einen Auftrag formulieren, über den wir im Petitionsausschuss abstimmen oder den wir zuvor noch umformulieren können. Aber zuerst sollten die Berichterstatter anregen, ob wir etwas überweisen.