(Beifall bei der FDP - Unruhe bei der SPD - Zuruf von der SPD: Was soll denn das? - Herr Gallert, DIE LINKE: Das kriegen wir beim Sport noch einmal umgekehrt, Herr Kley! - Heiterkeit)
der die Problematik an dieser Stelle konsequent aufzuarbeiten beginnt. Ich kann Ihnen nur viel Kraft dabei wünschen, das Thema hier wirklich zu beherrschen, wobei natürlich eine Stellungnahme der Landesregierung, die sich nur auf ein Drittel der Problemfälle, nämlich auf die 72 unter Bergaufsicht stehenden Gruben, bezieht, für die Opposition schon ein bisschen dünn ist. Dazu hätte man von der anderen Seite deutlich klarere Aussagen erwarten können. Aber - dazu soll ja nun der Antrag der Fraktion DIE LINKE dienen - vielleicht kann diesbezüglich zukünftig noch zur Aufhellung beigetragen werden.
Hierbei, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir dem Alternativantrag nicht zustimmen können, weil dieser nämlich nicht die Frage der bisher unterlassenen Bescheidanpassungen behandelt. Hierbei wird offensichtlich ein Problem, das in größerem Maße festgestellt wurde, nicht diskutiert. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage der kriminellen Energie einzelner Unternehmer - die steht ja immer - gilt es natürlich zu verhindern.
Die Frage ist: Wie? - Zum einen dadurch, dass es ausreichende Kontrollen gibt. Sehr geehrter Herr Kollege Stadelmann, wenn Sie sich einmal eine gut funktionierende Deponie zu früheren Zeiten angeschaut haben - mittlerweile gibt es kaum noch welche; sie sind ja geschlossen -, dann haben Sie doch bestimmt festgestellt, dass fast jeder Wagen, der hereingekommen ist, kontrolliert wurde und möglichst noch von jedem Fahrzeug eine Probe genommen wurde. Das geht alles, das funktioniert. Aber dann kann ich natürlich nicht zu Dumpingpreisen versuchen, eine legale Müllentsorgung an diese Stelle umzulenken.
Und eine Diskussion dahin gehend, wenn die Tonne nicht mehr 20 € kostete, sondern die ordnungsgemäße Entsorgung - hierbei geht es um die ordnungsgemäße Entsorgung! - einen Hunderter kostete, das wäre niemandem zumutbar - das ist ein völlig falscher Ansatz. Dieser hat die Bundesrepublik schon vor Jahren in eine umweltpolitische Diskussion geführt, von der wir eigentlich dachten, dass sie heute überwunden wäre. Das ist ein falsches Denken. Hierbei kann es nur um die Einhaltung von gesetzlichen Standards gehen und nicht um ein Abweichen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Frage der Verfüllung zu klären. Die kann nicht darin bestehen, dass man hier unzulässige Abfälle einlagert.
Inwieweit die Landesregierung durch Nichthandeln das eine oder andere offenkundig unterstützt hat, ist ja an dem jetzigen Urteil des Gerichts hier in Magdeburg zu erkennen, worin nämlich darauf verwiesen wurde, dass die Rechtsgrundlagen offensichtlich unzureichend gewesen seien, dass Handlungen unterblieben seien und deshalb die Gefahr bestehe, dass hierbei - der Kollege Graner hat darauf hingewiesen - offenkundig in größerem Umfange organisches Material eingelagert wurde, obwohl es dort nicht hingehört hätte, weil organisches Material nicht in Gruben verwertet werden darf. Das geht einfach nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Verwaltungshandeln hat diese kriminelle Energie noch begünstigt und hat zu Abfallströmen in Deutschland geführt, die nicht in unser Land gehören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass die nächsten Phasen, sowohl die Diskussion im Umweltausschuss als auch insgesamt das Licht der Öffentlichkeit, dafür sorgen werden, dass in Sachsen-Anhalt auch in jenem Bereich Recht und Gesetz so umgesetzt werden, wie wir es im Bereich der Deponien schon einmal positiv erlebt haben.
Ich glaube, dass gerade hierbei gehandelt werden muss, um all jene Unternehmen zu schützen, die ordnungsgemäß mit Abfällen umgehen, die in Sachsen-Anhalt viele Millionen Euro in die Hand genommen haben, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Die
se Unternehmen dürfen nicht darunter leiden, dass einige kriminelle Abfallunternehmen hier offensichtlich mit Augen-zu-und-durch weiter handeln dürfen. Hier müssen die Gesetzestreuen zu ihrem Recht kommen und nicht die, die einfach als Billiganbieter das Recht brechen.
Vielen Dank, Herr Kley, für Ihren Beitrag. - Für die CDU erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Stadelmann das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Kley, ich möchte auf keinen Fall in Verruf kommen, dass ich hier der Billigheimer bei der Abfallentsorgung bin. Ich habe lediglich darauf aufmerksam gemacht, was für Folgen das nach sich zieht. Ich habe nicht gesagt, dass das verboten ist, dass das schlecht ist oder dass wir andere Gesetze haben wollen. Ich habe dargestellt, was für Folgen das nach sich zieht: eine Verfünffachung, so meine ich, zumindest dieses Abfallsegmentes.
Dass Sie unserem Alternativantrag nicht zustimmen wollen, weil darin nicht dargestellt werde, was die Regierung bisher in der Sache getan habe, kann ich nicht nachvollziehen, weil wir in Punkt 1 Abs. 2 des Antrages ausdrücklich hineingeschrieben haben - ich zitiere -:
„Gleichzeitig sind die Aktivitäten der Landesbehörden vor und seit dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse aufzuzeigen.“
Das ist ja heute auch schon von beiden betreffenden Ressorts - zumindest so weit, wie man das hier in der Debatte tun kann - dargestellt worden. Ich denke, das kann man sicherlich im Ausschuss an der einen oder andere Stelle noch vertiefen.
Des Weiteren ist hier auch schon gesagt worden, gerade auch noch einmal von Herrn Minister Dr. Haseloff, dass eine Verbesserung des Vollzuges durchgesetzt werden soll. Das ist unter Punkt 2 unseres Antrages enthalten.
Unter Punkt 3 des Antrages ist der Aspekt „Ablauforganisation und Zusammenwirken der Landesbehörden“ aufgenommen worden. Dazu gibt es ja mittlerweile einen Kabinettsbeschluss, wie man das regeln wird, bis bundesgesetzliche Regelungen dazu anderes vorgeben. Wir haben hierbei auch mit Bezug auf die Bundesratsinitiative - es gibt ja eine Bundesratsinitiative - noch einmal ausdrücklich auf einen beschleunigten Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens gedrängt. Insofern - vielleicht können Sie sich das noch einmal kurz durchlesen - werbe ich dafür, doch unserem Alternativantrag zuzustimmen.
In Richtung des Kollegen Lüderitz möchte ich noch sagen: Es werden hier keine neuen Zuständigkeiten oder neue Aufgaben an die Landkreise verteilt. Das ist Aufgabe des Landkreises und ist durchzusetzen. Ich sage
schon jetzt von dieser Stelle aus, dass wir uns demnächst auch im Umweltausschuss einmal darüber unterhalten werden, wie überhaupt verschiedene Verordnungen von den Landkreisen durchgesetzt werden. Ich nenne als Beispiele nur einmal die Verpackungsverordnung oder die Altautoverordnung.
Punkt 2. Ich wollte Herrn Lüderitz noch etwas zu dem Stichwort Bayern sagen. Ich kenne dieses bayerische Papier natürlich auch: Leitfaden zu den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen. Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie nicht gesagt haben, aus welchem Jahr das stammt. Aber man muss dazu wissen, dass die Bayern die Laga M 20 nicht in einen Erlass oder eine Richtlinie umgesetzt haben; die machen in dieser Hinsicht sozusagen ihr eigenes Ding.
Bei uns ist es so, dass diese technischen Regelungen in der so genannten Laga M 20 zwar nicht Gesetz oder Verordnung sind, sie sind aber so genannte normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften. Das heißt, sie binden den Verwaltungsvollzug bei ihrer verbindlichen Einführung; und diese Regelungen sind bei uns eingeführt.
Insofern, sage ich einmal, ist das bayerische Papier sehr interessant. Das sollte man sich einmal ansehen, weil Fachleute lange daran gearbeitet haben. Darüber hinaus hat es einige Jahre praktischen Vollzugs hinter sich. Aus diesen Gründen ist es sicherlich gut, sich einmal damit auseinanderzusetzen. Aber wir werden es wohl nicht im Verhältnis 1 : 1 übernehmen können.
Herrn Bergmann - ich möchte noch etwas zur Zertifizierung sagen - empfehle ich, sich vielleicht einmal mit der IHK oder dem Forum der mitteldeutschen Entsorgungswirtschaft zu treffen und sich dort über die Zertifizierung zu informieren.
Es ist natürlich nicht automatisch so, dass diejenigen Unternehmen, die zertifiziert sind, die Guten sind, und diejenigen, die nicht zertifiziert sind, die Bösen; das wissen wir alle. Man muss an dieser Stelle aber auch einfach einmal anerkennen, dass die Unternehmen mit erheblichem Aufwand - das betrifft die überwiegende Zahl aller Unternehmen - ein Qualitätsmanagement- und -sicherungssystem einführen, um auch und gerade unter, sagen wir einmal, unsicheren Rechtslagen einen Standard zu schaffen, auf den sie sich selbst festgelegt haben und der auch mit den Behörden abgestimmt ist.
Man muss dazu auch sagen, dass in Bayern im Rahmen des Umweltpaktes das Eckpunktepapier zur Verfüllung der Gruben auf eine Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und dem Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e. V. zurückgeht. An dieser Stelle haben wir wieder die Vereinbarung mit den Verbänden, von denen ich vorhin gesprochen habe.
Vielen Dank, Herr Stadelmann. Es gibt zwei Nachfragen, einmal des Abgeordneten Herrn Czeke, zum anderen des Abgeordneten Herrn Heft. Wollen Sie antworten?
Herr Kollege Stadelmann, Wir sind ja nun der Sache etwas näher gekommen. Kollege Graner sagte vorhin, dass es Unternehmen gebe, die Arbeitsplätze höher stellen würden als die Umwelt. Ich meine, aus Ihrem Vortrag ist das nicht deutlich geworden. Ob es tatsächlich die Arbeitsplätze sind, die die Motivation begründen, oder ob es nicht das monetäre Geschäft ist, sei dahingestellt.
Sie haben eben eine Zahl genannt. Wir gehen davon aus, dass die Verbringung bei 20 € je Tonne liegt, sage ich mal, und die Verbrennung bei 100 €, dass das Verhältnis also 1 : 5 beträgt. Von mir als Gebührenzahler verlangt die Kreisverwaltung - so wird angenommen -, dass ich für den von mir verursachten Müll eine Gebühr entrichte. Dieser liegen ganz ordnungsgemäß die Verbrennungskosten von 100 € je Tonne zugrunde. Wie kommt dann Ihre Logik zustande, dass sich eine Verfünffachung der Gebühren abzeichnen würde? Das Geschäft aus der Differenz von 80 € machen doch zwei oder vielleicht drei unter sich aus, ohne dass der Gebührenzahler davon einen Rabatt erhält. Wie kommt diese Ihre Logik zustande?
Danke, Herr Präsident. - Herr Kollege Stadelmann, Sie sind am Ende Ihres Beitrages recht umfangreich auf die Frage Qualitätsmanagement, Zertifikate eingegangen. Meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass Zertifikate lediglich Momentaufnahmen darstellen und unter dem Strich nichts anderes ausdrücken - in einem Satz auf die Formel gebracht -: Ich kann, wenn ich will. In welchem Umfang ist Ihnen das bekannt, insbesondere dass Zertifikate nicht nachhaltiges Handeln bedeuten?
Ich habe die Frage jetzt nicht ganz verstanden; ich versuche trotzdem eine Antwort. Ein Zertifikat ist natürlich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erteilung des Zertifikats. Die Zertifikate, die erteilt werden, gerade in der Abfallwirtschaft, behandeln sozusagen Funktionsabläufe und Stoffströme. Auch wenn es eine Momentaufnahme ist, können Sie die nicht sofort umsetzen. Herr Bergmann hat ja vorhin gesagt - das kann man natürlich so sehen -: Wer einmal ein kriminelles System zertifiziert hat, kann es auch weiterlaufen lassen.
Auf der anderen Seite muss man aber wissen, dass die natürlich von Berufsverbänden, von der IHK usw. streng überwacht werden und einer Eigenkontrolle unterliegen. Ich möchte wirklich an dieser Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht rütteln, sowohl was die Abfallwirtschaft, aber auch was andere Bereiche betrifft, wo wir das ja auch haben. Ich möchte das nicht infrage stellen, weil
ich glaube, dass sich da viele mit viel gutem Willen und auch großem finanziellen Aufwand engagieren. Das sollte man anerkennen.
Herr Stadelmann, es gibt noch eine letzte Nachfrage von Herrn Bergmann. Wollen Sie diese auch noch beantworten?
Es gibt keine Nachfrage, ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben. Ich will das, was Jürgen Stadelmann zur Zertifizierung gesagt hat, in keiner Weise infrage stellen. Ich habe nur darauf hingewiesen, wie man es auch illegal nutzen kann. Um eine wichtige Aufgabe wie die Zertifizierung nicht in Misskredit zu bringen, sage ich das noch einmal deutlich.