Protokoll der Sitzung vom 14.11.2008

Zu den Prüfungsrechten habe ich ausgeführt, dass ich an dieser Stelle ebenfalls Diskussionsbedarf sehe, allerdings in einer anderen Richtung. Hier greift genau die gleiche Begründung, die zur Änderung im Gesetzentwurf geführt hat, dass nämlich die Regelung, nach der bei den Eigenbetrieben keine Prüfungsrechte eingeräumt werden, wieder herausgenommen worden ist.

Ich denke, dass wir diesen Punkt im Innenausschuss aus kommunalrechtlicher Sicht bewerten können. In der Vergangenheit ist es auch nicht üblich gewesen, dass Veränderungen im Kommunalrecht vom Finanzausschuss mitberaten worden sind.

Eine Nachfrage?

Frau Schindler, der Landesrechnungshof ist für die Prüfung der Zweckverbände zuständig. Vorhin wurde der Zweckverband Bodeniederung angesprochen. Erstens. Kennen Sie einen Gesamtbericht des Landesrechnungshofes zur Prüfung der Zweckverbände?

Zweitens. Wenn an dieser Stelle umfängliche Prüfungsrechte eingeräumt werden, dann müsste die Prüfordnung des Landesrechnungshofes verändert werden. Es würde eine zusätzliche Aufgabe übertragen, die mit einem zusätzlichen Personalbedarf einhergeht. An dieser Stelle sehen Sie keinen Handlungsbedarf, halten es nicht für notwendig, im Finanzausschuss darüber zu beraten?

Ich habe meine Auffassung vertreten und möchte sie jetzt nicht weiter begründen.

Herr Wolpert, bitte.

Ich komme noch einmal auf die Begründung zurück, die Sie zu der Frage gegeben haben, warum man die Fraktionsstärke von zwei auf drei Mitglieder erhöhen muss. Sie sagten, dass es einen erhöhten Aufwand gibt, den die kommunale Ebene nicht mit einem Apparat begleiten könne, wie er im Landtag vorhanden ist. Inwiefern erhöht sich der Aufwand, wenn ich statt einer Fraktion jetzt zwei Mitgliedern Informationen geben muss? - Wenn ich keine Fraktion habe, dann habe ich doch eigentlich einen höheren Aufwand, weil ich jeden Einzelnen unterrichten muss. Vorher hat es genügt, jeweils die Fraktionen zu unterrichten.

Ich meine nicht die Unterrichtung, sondern die Einbeziehung in Beratungen und den entsprechenden Durchlauf im Beratungsgang. Ich habe es vor allen Dingen auch unter dem Gesichtspunkt, wie es von Herrn Grünert angetragen wurde, gesehen, dass entsprechende Geschäftsstellen eingerichtet werden müssen und sollen. In größeren Kommunen sind diese meistens schon vorhanden. Hierbei geht es auch um die größeren Kommunen. Bei kleineren Kommunen soll es bei einer Fraktionsbildung ab zwei Mitgliedern bleiben, weil die Anzahl der kommunalen Vertreter insgesamt nicht so groß ist.

Es geht um die Absprache zwischen Fraktionen, es geht um die Einbeziehung in entsprechende Vorbesprechungen usw. Ich räume ein, dass einzelne Mitglieder dann außen vor sind, wenn sie sich keiner Fraktion anschließen. Das ist aber im Fall von zwei oder drei Mitgliedern gleich. Es steht jedem Mitglied eines Gemeinde- oder Stadtrates frei, allein zu bleiben und sich keiner Fraktion anzuschließen.

Herr Wolpert.

Wollen Sie mir damit sagen, dass einzelne Mitglieder aus Vorbesprechungen und anderen Informationsprozessen herausgehalten werden sollen und dass das das übliche Verfahren ist, das Ihnen für die gemeindliche Ebene vorschwebt?

(Frau Budde, SPD: Jetzt reicht es, Herr Wolpert! Irgendwann ist einmal Schluss mit diesen Unter- stellungen!)

Also, ich habe es gerade gesagt: Wir wollen sie nicht heraushalten, sondern das ist die freie Entscheidung der einzelnen Vertreter.

(Frau Budde, SPD: Richtig! Ob sie mitmachen oder nicht mitmachen!)

Ich denke, dass wir darüber auch im Ausschuss weiter diskutieren können.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Wolpert, FDP: Frau Budde, bei Unterstellungen und Polemiken sind Sie doch Meister! Da brauchen Sie mir doch keinen Vorwurf zu machen!)

Vielen Dank. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Es geht jetzt um die Überweisung des Gesetzentwurfes und der Änderungsanträge in den Ausschuss. Dass diese überwiesen werden, ist klar, und zwar an den Innenausschuss zur federführenden Beratung. Darüber stimmen wir jetzt erst einmal ab.

Wer ist dafür, den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge an den Innenausschuss zur federführenden Beratung zu überweisen? - Das sind alle. Es ist so beschlossen worden.

Jetzt sind noch zwei Ausschüsse offen. Es ist begründet worden, dass der Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen werden soll.

(Herr Wolpert, FDP: Das habe ich nur erwähnt!)

- Das war nur eine Erwähnung, aber kein Antrag von Ihnen? - Gut.

Dann geht es jetzt darum, ob der Gesetzentwurf vom Finanzausschuss behandelt werden soll. Die einen haben gesagt, er müsse automatisch vom Finanzausschuss behandelt werden, und die anderen haben dem widersprochen, weil er nicht in den Landeshaushalt eingreife. Also stimmen wir über die Mitberatung des Finanzausschusses ab.

Wer stimmt einer Überweisung des Gesetzentwurfes und der Änderungsanträge an den Finanzausschuss zur Mitberatung zu? - Die Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden. Die Beratung findet ausschließlich im Innenausschuss statt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 beendet.

(Frau Dr. Hüskens, FDP, meldet sich zu Wort)

- Bitte schön.

Herr Präsident, damit es nicht das gleiche Theater gibt, wie wir es schon einmal hatten, bitte ich darum, dass von der Landtagsverwaltung geprüft wird, ob der Gesetzentwurf eine finanzielle Auswirkung hat und demzufolge automatisch in den Finanzausschuss überwiesen werden müsste; denn das kann ja jetzt offensichtlich niemand eindeutig klären. Ich möchte nicht, dass wir dann wieder die gleiche Diskussion haben und hier wieder eine Ehrenrunde drehen müssen, um den Fehler zu heilen.

Mit Blick darauf habe ich das extra noch einmal erwähnt und darüber abstimmen lassen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu den beiden letzten Tagesordnungspunkten.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Digitalisierung von Kulturgut in Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1581

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1595

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Reinecke von der SPD-Fraktion. Anschließend gehen wir in die Debatte. Jetzt hat aber erst einmal Frau Reinecke das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man als gewöhnlicher Kulturkonsument zum Beispiel in Vorbereitung oder Nachbereitung eines Theater- oder Museumsbesuches Informationen sucht, so greift man bekanntlich entweder zu einem Lexikon, zu Fachbüchern oder man geht heutzutage ins Internet, gibt Suchbegriffe ein und wird auch fündig.

Hegt man jedoch einen komplexeren und wissenschaftlichen Anspruch und benötigt man einen deutschlandweiten oder gar internationalen Überblick, fällt die Internetrecherche schon schwerer. So fehlt derzeit eine systematische Bearbeitung des deutschen und europäischen Kulturgutes. Dem soll mit unserem Antrag Abhilfe geschaffen werden.

Ziel ist es, mit der europäischen digitalen Bibliothek Europeana - ich verwende bewusst die deutsche Formulierung - ein mehrsprachiges gemeinsames Zugangsportal zur Verbreitung des europäischen Kulturgutes zu schaffen und die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und die Online-Zugänglichkeit des kulturellen Materials zu verbessern. Den Bürgerinnen und Bürgern soll die Möglichkeit eröffnet werden, zu Studien-, Arbeits- und Freizeitzwecken online auf die digitalen Informationen zurückzugreifen.

Ende des Jahres 2008 soll die Europeana bereits zwei Millionen digitalisierte Dokumente und Werke aus Europas Archiven, Museen und Bibliotheken zugänglich machen. Im Jahr 2010 sollen bereits sechs Millionen Dokumente und Werke erfasst sein. Dabei ist jeder EU-Mitgliedstaat selbst für die Einbindung des eigenen kulturellen und wissenschaftlichen Erbes in die europäische digitale Bibliothek verantwortlich.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darum bitten, sich von dem Begriff der Bibliothek nicht verunsichern zu lassen. Gemeint ist hiermit einfach eine große Datenbank.

Die EU-Mitgliedstaaten sind in einem Beschluss übereingekommen, dass dazu nationale Strategien erarbeitet werden. Letztlich bedeutet dies für Deutschland den Aufbau einer deutschen digitalen Bibliothek.

Unter der Federführung der KMK ist von Bund, Ländern und Kommunen ein Eckpunktepapier erarbeitet worden. Derzeit befindet sich das Eckpunktepapier zur Abstimmung in den jeweiligen Landesministerien. Die Angelegenheit soll meines Wissens bis Ende März 2009 abgeschlossen sein. Ich gehe davon aus, dass der Kultusminister im Anschluss sicherlich einiges dazu ausführen wird.

Es ist vorgesehen, ein Kompetenznetzwerk als Träger der deutschen digitalen Bibliothek zu errichten. Mit der Erarbeitung eines solchen Kompetenznetzwerkes beauftragte die KMK das Institut für Museumsforschung. Grundlage soll ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern sein. Für Sachsen-Anhalt ergeben sich daraus ab dem Jahr 2010 Kosten in Höhe von ca. 40 000 €. - So viel, meine Damen und Herren, zur Vorgeschichte und zu den Grundlagen dieses Themas.

Wer jetzt aber glaubt, dass das Land damit seine Hausaufgaben gemacht hätte, der irrt; denn eine deutsche digitale Bibliothek führt Dokumente und Werke aus Archiven, Museen und Bibliotheken aller Bundesländer zusammen. Die Länder ihrerseits stehen somit vor der Aufgabe, die eigenen Dokumente und Werke nach fachlichen Gesichtspunkten zu registrieren, schrittweise zu digitalisieren und dann dieser deutschen digitalen Bibliothek zuzuleiten.

Dafür müssen unsere Kultureinrichtungen ihre Bestände dokumentieren, sich an Standards für die Erschließung halten, eine Software benutzen, die Austauschstandards unterstützt, und Daten für die gemeinsame Präsentation

in Portalen freigeben. Das ist, wie ich meine, eine anspruchsvolle Aufgabe.

Um Einzellösungen, Insellösungen zu vermeiden, entwickeln die einzelnen Länder Landesportale. Während Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit DigiCult bereits ein solches Portal besitzen, befinden sich derartige Portale im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Sachsen, in Thüringen und in Brandenburg in Vorbereitung. Nach unseren Informationen ist in unserem Bundesland der Museumsverband im Rahmen seiner institutionellen Förderung vom Kultusministerium mit der Digitalisierung beauftragt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der Sicht der Koalitionsfraktionen scheint es sinnvoll und notwendig zu sein, dass das Land zu diesem anspruchsvollen und wichtigen Thema dem Landtag eine Konzeption vorlegt. Bis auf die Mitarbeit an dem Entwurf gemeinsamer Eckpunkte von Bund, Ländern und Kommunen zur Errichtung einer deutschen digitalen Bibliothek sind uns bisher keine konkreten Aktivitäten der Landesregierung bekannt.

Das Thema fand in der öffentlichen Wahrnehmung bisher schlicht nicht statt. Ich möchte an dieser Stelle auch selbst eingestehen, dass ich bis zum Frühsommer dieses Jahres auch noch nicht genügend für dieses Thema sensibilisiert war. Ich denke, bei diesem Thema müssen wir in Sachsen-Anhalt ein Stück vorankommen.

Dabei interessiert uns natürlich insbesondere, ob und, wenn ja, in welchem Umfang bisher Vorarbeiten für eine Digitalisierung des Kulturgutes in den Kultureinrichtungen stattgefunden haben.

(Unruhe)