„Wie schon erwähnt, soll das Kommunalabgabengesetz auch den besonderen Verhältnissen in unserem Land angepasst werden. So sieht die Novelle für übergroße bebaute Grundstücke die Möglichkeit der Kostenbegrenzung vor. Damit wird besonders der Grundstückssituation im ländlichen Raum Rechnung getragen.
Gerade durch die Bodenreform sind in unseren Dörfern relativ große Grundstücke entstanden, auf denen Neubauern gesiedelt haben. Grundstücksgrößen von 2 000 bis 3 000 m² sind keine Seltenheit. Häufig leben in diesen Neubauernhäusern ältere Menschen, die die hohen Abgaben belasten. Man kann sich vorstellen, was auf diese Bürger zukommen würde, wenn es bei der gezielten Berechnung nach der Grundstücksgröße bliebe.“
Sie sehen also: Die Intention des Gesetzes war eine andere. Wir kommen jetzt mit unserer Änderung zu der ursprünglichen Intention der Regelung zu den übergroßen Grundstücken wieder zurück.
Die Regelung zeigte bisher eine Billigkeitsregelung in Form eines Erlasses per Gesetz. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dagegen gewehrt, dass per Gesetz ein Erlass verordnet wird, der zu Einnahmeverlusten führt.
Das hat nichts mit der Privilegierung von Privateigentum zu tun. Es ist vielmehr so, dass auch in anderen gesetzlichen Regelungen eine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich genutztem Vermögen vorgesehen ist, etwa im Steuerrecht und im Kommunalabgabengesetz. Sie wissen auch, dass das Kommunalabgabengesetz zum Beispiel Beiträge für gewerbliche Grundstücke nach der Grundstücksgröße erhebt.
Die zweite wesentliche Änderung - darauf sind meine Vorredner eingegangen - ist die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Diesbezüglich möchte ich mich den Vorrednern anschließen, dass es hier zu einer wesentlichen Entlastung der Kommunen kommt, in Abstimmung mit den entsprechenden Verbänden, und unbillige finanzielle Nachteile - auch im EU-Vergleich - vermieden werden.
Die bei der letzten Änderung aufgenommene Regelung, wonach die Landkreise in Form einer Information bei der Regelung der Tierkörperbeseitigungspflicht im Genehmigungsverfahren und bei der Kostenaufstellung beteiligt werden, findet unsere Zustimmung. Ich bitte Sie daher, diesem Gesetz zuzustimmen.
Vielen Dank, Abgeordnete Frau Schindler. Es gibt noch eine Frage des Abgeordneten Herrn Kosmehl. Möchten Sie diese beantworten? - Bitte schön, Herr Kosmehl.
Frau Kollegin Schindler, wir durften bei der abschließenden Beratung im Innenausschuss erleben, dass das zuständige Fachministerium, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, von dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen überrascht war und diesem aus fachlicher Sicht nicht zugestimmt hat.
Haben Sie mittlerweile zwischen den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung Einvernehmen darüber hergestellt, sodass auch das zuständige Umweltministerium jetzt aus fachlicher Sicht mit der Änderung einverstanden ist?
Ich sehe das Nicken des innenpolitischen Sprechers; ich persönlich habe das nicht getan. Es ist dann so der Fall.
Damit haben Sie sich erklärt. Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine Fragen mehr. Dann ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zum Abstimmungsverfahren.
Herr Grünert, habe ich es richtig verstanden: Sie beantragen eine namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drs. 5/1650? - Dann können wir mit der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag beginnen. Frau Fiedler wird die Namen aufrufen. Ich bitte Sie, laut „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu sagen. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Frau von Angern Ja Herr Barth Nein Herr Bergmann - Herr Bischoff Nein Herr Prof. Dr. Böhmer Nein Herr Bommersbach - Herr Bönisch Nein Herr Borgwardt Nein Herr Born Nein Herr Dr. Brachmann - Frau Brakebusch Nein Herr Brumme - Frau Budde Nein Frau Bull Ja Herr Bullerjahn - Herr Czeke Ja Herr Daldrup Nein Frau Dirlich Ja Herr Doege Nein Herr Dr. Eckert Ja Herr Felke - Frau Feußner Nein Frau Fiedler Ja Herr Dr. Fikentscher Nein Frau Fischer Nein Herr Franke Ja
Herr Gallert Ja Herr Gebhardt Ja Herr Geisthardt - Frau Gorr Nein Herr Graner Nein Frau Grimm-Benne - Herr Grünert Ja Herr Gürth Nein Herr Güssau Nein Frau Hampel - Herr Harms Nein Herr Hartung - Herr Hauser Enthaltung Herr Heft Ja Herr Henke Ja Herr Höhn Ja Frau Hunger Ja Frau Dr. Hüskens Ja Frau Dr. Klein Ja Herr Kley Ja Frau Knöfler - Herr Dr. Köck Ja Herr Kolze Nein Herr Kosmehl Ja Herr Krause Ja Frau Dr. Kuppe Nein Herr Kurze Nein Herr Lange Ja Herr Lienau Nein Herr Lüderitz Ja Herr Madl Nein Herr Mewes Ja Herr Miesterfeldt Nein Frau Mittendorf - Frau Dr. Paschke Ja Frau Penndorf Ja Herr Poser Nein Herr Dr. Püchel Nein Herr Radke - Herr Reichert Nein Frau Reinecke Nein Frau Rente Ja Frau Rogée Ja Herr Rosmeisl Nein Herr Rothe Nein Herr Rotter Nein Frau Rotzsch Nein Herr Scharf Nein Herr Dr. Schellenberger Nein Herr Scheurell Nein Frau Schindler Nein Frau Schmidt Nein Herr Dr. Schrader Ja Herr Schulz Nein
Herr Schwenke Nein Frau Dr. Späthe Nein Herr Stadelmann Nein Herr Stahlknecht Nein Herr Steinecke Nein Herr Sturm Nein Frau Take Nein Herr Dr. Thiel Ja Herr Thomas Nein Frau Tiedge Ja Herr Tögel Nein Herr Tullner Nein Herr Weigelt Nein Frau Weiß Nein Frau Wernicke Nein Herr Wolpert Ja Herr Zimmer Nein
Ich frage noch einmal: Gibt es jemanden, der seine Stimme nicht abgegeben hat? Ich frage die Damen und Herren Abgeordneten, die hier im Saal sind: Ist noch jemand dabei, der seine Stimme zur namentlichen Abstimmung über die Drs. 5/1650 nicht abgegeben hat? - Frau Knöfler.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Auszählung für einen kleinen Moment und bitte Sie, im Saal zu bleiben.
Ich darf derweil Seniorinnen und Senioren aus Quedlinburg auf der Tribüne begrüßen. Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung mitteilen: Für diesen Antrag haben 31 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 53 Abgeordnete gestimmt. Es gab zwei Enthaltungen. Damit ist der Antrag in der Drs. 5/1650 abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, ob wir in Anwendung des § 32 unserer Geschäftsordnung über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abstimmen können. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, die sieben Artikel, Abstimmung über die Artikelüberschrift, Abstimmung über die Gesetzesüberschrift - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - und schließlich Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Ableh
nung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltung bei der FDP und bei der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Wir können den Tagesordnungspunkt 4 verlassen. Ich unterbreche die Sitzung zu einer Mittagspause, wenn Sie einverstanden sind. Wir treffen uns um 13.15 Uhr hier wieder.
Meine Damen und Herren! Wir fangen schon einmal an. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, möchte ich eine Mitteilung machen bzw. noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Tagesordnungspunkt 9 ohne Debatte stattfindet - nicht dass noch jemand vergeblich einen Redebeitrag vorbereitet - und dass der Tagesordnungspunkt 25, der am morgigen Tag behandelt werden sollte, auf die Januarsitzung vertagt wird.
Welche Tagesordnungspunkte vorgezogen werden können, werden wir im Verlauf der Debatte klären. Die parlamentarischen Geschäftsführer sind gefragt, das vorzubereiten.
Die erste Beratung fand in der 43. Sitzung des Landtages am 11. September 2008 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Tögel. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Wirtschaftsausschuss in der 43. Sitzung am 11. September 2008 beauftragt, sich mit dem vorgenannten Gesetzentwurf, der der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dient, zu befassen und eine Empfehlung vorzulegen.
In dieser Landtagssitzung wurden das in Rede stehende Änderungsgesetz sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Ingenieurgesetzes unter einem Tagesordnungspunkt beraten und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Auch in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses wurden die beiden Gesetzentwürfe zusammen unter einem Tagesordnungspunkt beraten.
Da es sich aber um zwei unabhängige Gesetzentwürfe handelt, hat der Wirtschaftsausschuss verabredet, dass diese in der zweiten Lesung im Landtag als eigenständige Tagesordnungspunkte aufgerufen werden; siehe
auch Tagesordnungspunkt 6. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass die organisatorischen Ausführungen zu diesen beiden Gesetzentwürfen sehr ähnlich sein werden.
Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die erste Beratung im Ausschuss fand am 24. September 2008 statt. In dieser Sitzung verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, von den Kammern, nämlich der IHK und der Architektenkammer, eine schriftliche Stellungnahme zu erbitten und, sofern die Kammern es wünschten, auch eine Anhörung durchzuführen. Die Architektenkammer gab eine schriftliche Stellungnahme ab, sprach sich aber auch für eine Anhörung im Haus aus, die am 22. Oktober 2008 stattfand.
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 22. Oktober 2008 wurden die Stellungnahmen ausgewertet. In der Sitzung am 26. November 2008 erarbeitete der Wirtschaftsausschuss die Empfehlung an den Landtag.
Die Architektenkammer verdeutlichte in ihrer Stellungnahme, dass sie es für problematisch hält, dass nach Nr. 4 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzentwurfes künftig Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner bereits nach der Absolvierung eines dreijährigen Studiums in die Architekten- und Stadtplanerliste eingetragen werden.