Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

Bevor ich zum Ende meiner Rede komme, möchte ich auf die kleine Einschränkung zu sprechen kommen, Herr Czeke, die Sie betrifft. Sie sagten in ihrer Rede, dass die Wirtschafts- und Sozialpartner bei der Erstellung der Förderrichtlinien einbezogen werden sollten.

Wenn Sie sich die Aufgaben der Regionalen Begleitausschüsse anschauen, dann werden Sie feststellen, dass es gar nicht deren Auftrag ist. In der Geschäftsordnung für die Begleitausschüsse für EFRE und ESF steht in Artikel 1 - Zuständigkeit -, dass sie für die Überwachung und Begleitung der oparationellen Programme zuständig sind und eben nicht für die Erstellung von Förderrichtlinien. Auch in Artikel 2 der Geschäftsordnung finden Sie keine einzige Aussage zur Erstellung von Förderrichtlinien.

Ich erspare mir an dieser Stelle die Aufzählung der Aufgaben. Ich denke, das können wir intensiver im Ausschuss erörtern.

Im Namen der CDU-Fraktion beantrage ich, den Antrag in den zuständigen Europaausschuss zu überweisen, und zwar nur in den Europaausschuss. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Schulz. - Herr Czeke, Sie können noch einmal erwidern.

Frau Präsidentin! Da ich meine Redezeit vorhin absolut nicht ausgeschöpft habe, komme ich dem gern noch einmal nach. Die Feststellung, dass die Fraktionen bei diesem Thema sehr eng beieinander sind, freut mich. Das ist bei europapolitischen Themen nicht immer so.

Die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung der Förderrichtlinien ist so, wie es der Vorsitzende unseres Europaausschusses eben dargestellt hat. Aber es steht dort auch nicht, dass es nicht an der Tagesordnung wäre, dass man den fachlichen Rat der Wiso-Partner einholt.

Herr Bischoff, es gibt konkrete Hinweise

(Herr Bischoff, SPD: Aber es steht nicht in der Begründung!)

- ja, gut, das können wir auch im Ausschuss beraten -, dass die Partner aus dem Bereich Wirtschaft oder Soziales geäußert haben, sie hätten den Eindruck, sie würden nur noch pflichtgemäß eingeladen; ihre Meinung werde zwar gehört, aber sie verhalle dann.

Das ist nicht im Sinne des Erfinders. An dieser Stelle wollen wir Abhilfe schaffen. Deswegen beantragen wir auch die Überweisung in eine Vielzahl von Ausschüssen. Alle Ausschüsse, die damit befasst sind, haben wir in unserem Antrag benannt. Dies zur Klarstellung. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Czeke. - Wir beenden die Debatte und treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1788 ein.

Ich sage einmal: Dieser Antrag ist von seinem Wesen her so angelegt, dass darüber eigentlich direkt abgestimmt werden müsste. Herr Schulz hat die Überweisung des Antrages in den Europaausschuss beantragt. Wir haben es an einigen Stellen bereits praktiziert; aber so ganz schlüssig ist es nicht.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Berichterstattung im Ausschuss!)

- Ich sage es nur der Form halber. Es hätte ein Änderungsantrag vorliegen müssen, der zum Inhalt haben müsste, dass eine Überweisung in die genannten Ausschüsse nicht erfolgen soll.

(Herr Borgwardt, CDU: Aber es wollen doch alle!)

Das wäre nur der Europaausschuss. - Ich lasse jetzt darüber abstimmen. Wer der Überweisung des Antrags in der Drs. 5/1788 an den Europaausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen.

Wer für die Überweisung an die weiteren im Antrag genannten Ausschüsse stimmen möchte, den bitte um ich das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die FDP. Damit ist der Antrag an den Europaausschuss überwiesen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen - Drs. 5/1762

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Weiß. Bitte sehr, Sie haben das Wort, Frau Weiß.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der schriftliche Bericht des Petitionsausschusses nach Ziffer 9 seiner Verfahrensgrundsätze für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2007 bis zum 31. November 2008 liegt Ihnen als Anlage 12 zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über erledigte Petitionen in der Drs. 5/1762 vor.

Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Bürger Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 548 Bürgerbegehren ein. Davon konnten 441 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet werden. 85 wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 22 Petitionen wurden an den Bundestag oder die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.

Mit über 20 % war im Sachgebiet Inneres und Medien der höchste Eingang von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von den Sachgebieten Gesundheit und Soziales, Wirtschaft und Arbeit sowie dem Sachgebiet Justiz. Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.

Vergleicht man die Berichtszeiträume der vergangenen Jahre, so ist ein stetiger Rückgang beim Eingang von Petitionen zu verzeichnen - ein Phänomen, das nicht nur der Petitionsausschuss unseres Landes festgestellt hat. Betrachtet man die Statistik anderer Bundesländer, so zeigt sich, dass auch in diesen ein Rückgang von Petitionen zu verzeichnen ist. Über die Gründe hierfür kann man nur spekulieren.

Viele Bürger nutzen jedoch die Möglichkeit, Sammelpetitionen einzureichen. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. 13 Sammelpetitionen gingen im Berichtszeitraum ein. Dies sind zwölf weniger als im vergangenen Berichtszeitraum. Würde man jedoch jede Unterschrift als Einzelpetition zählen, käme man auf nahezu 10 000 Petitionen.

Damit haben sich im Vergleich zum vergangenen Tätigkeitsbericht mehr Bürger an den Ausschuss gewandt. Beispielsweise seien hier die Themen genannt: Ausnahmegenehmigung für Sekundarschulstandorte, Forensische Ambulanz auf dem Werder in Magdeburg, Neutrassierung der Bundesstraße B 190n, Bau einer Mobilfunkanlage, Abwasserverband Mansfeld-Schlenze und der Tagebau Lützen, wobei es zu Demonstrationen vor dem Landtag kam.

Ein Blick in die Beschlussempfehlung und den Tätigkeitsbericht zeigt Ihnen, dass die Themen, mit denen

sich der Ausschuss beschäftigte, wieder sehr vielfältig waren. In 16 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 571 Petitionen, 489 davon abschließend. Hierbei führt wiederum das Sachgebiet Inneres und Medien mit 23,3 % abschließend behandelter Petitionen. Etwa 13 % dieser Petitionen betrafen Ausländerangelegenheiten. Etwa gleich bleibend ist die Zahl abschließend behandelter Petitionen, die Probleme mit der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Inhalt hatten.

Im Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit ging die Zahl der abschließend behandelten Petitionen zwar insgesamt zurück, jedoch ist die Anzahl der Petitionen, soweit sie Beschwerden der Bürger hinsichtlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und hinsichtlich des Arbeitslosengeldes II betrafen, gleich geblieben. Wie in den vorherigen Berichtszeiträumen gingen Beschwerden insbesondere über zu lange Bearbeitungszeiten, die Höhe der gezahlten Leistung oder die Nichtgewährung des tatsächlich angefallenen Mietzinses wegen nicht angemessenen Wohnraums ein.

12,7 % der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv oder teilpositiv erledigt angesehen werden, sei es, dass behördliches Handeln korrigiert wurde oder aber ein Kompromiss bzw. eine Lösung im Sinne der Petenten gefunden wurde.

So beschwerte sich ein Petent über die Ablehnung seiner Bewerbung für die Aufstiegsausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst. Polizeivollzugsbeamte können zwar zur Ausbildung für den gehobenen Dienst zugelassen werden, wenn sie unter anderem nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre im mittleren Dienst und dabei grundsätzlich mindestens sechs Monate außerhalb der Landesbereitschaftspolizei tätig waren. Eine erfolgte Abordnung des Petenten, welche die Sechsmonatsfrist geringfügig unterschreitet, wurde nach nochmaliger Prüfung als eine Verwendung außerhalb der Landesbereitschaftspolizei gewertet. Damit erfüllt der Petent die Anforderungen und seine Bewerbung für die Aufstiegsausbildung ist in das Auswahlverfahren einzubeziehen.

In einem weiteren Fall begehrten die Petenten die Erstattung des Differenzbetrages hinsichtlich eines nach Ihrer Ansicht vom ARoV Halle bei seinen Entscheidungen über die Rückübertragung eines Grundstücks zu hoch festgesetzten und von ihm hinterlegten Ablösebeitrages. Der Petitionsausschuss hat die Petition mehrfach behandelt. Dem Petenten wurde empfohlen, einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zu stellen. Nachdem die Petenten diesen Antrag fristgerecht stellten, entschied das ARoV nach nochmaliger Prüfung zugunsten der Petenten. Der Gesamtablösebetrag wurde reduziert, sodass die Petenten einen Erstattungsanspruch haben.

Wie sehr der Ausschuss um das Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrfach behandelt sowie Ortstermine und Anhörungen durchgeführt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden.

Soweit der Ausschuss nicht im Sinne der Petenten tätig werden konnte, musste er immer wieder deutlich machen, dass er keine eigene Abhilfekompetenz hat und nicht in dem vom Petenten gewünschten Sinne auf die Verwaltung einwirken kann. Er versuchte jedoch dazu beizutragen, durch ausführliche Erläuterungen Bürgern

die Entscheidung der Verwaltung näher zu bringen und eventuell bestehende Missverständnisse zwischen Bürger und Verwaltung auszuräumen.

So lagen dem Ausschuss einige Beschwerden über die Arbeit der Jugendämter vor. Gegenstand dieser Beschwerden waren Stellungnahmen der Jugendämter gegenüber den Vormundschaftsgerichten oder den Familiengerichten im Zusammenhang mit Verfahren, die die elterliche Sorge, die Ausübung der Personensorge und die Begleitung von Pflegefällen durch Jugendämter betreffen.

Die Petitionen ließen jedoch vielfach nicht erkennen, ob und inwieweit die Kritik begründet ist. Die Bearbeitung derartiger Petitionen gestaltete sich für den Petitionsausschuss besonders schwierig, zumal die Aufgaben der Jugendhilfe als Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung ausgeführt werden und in den behandelten Fällen gerichtliche Entscheidungen vorlagen. In diesen Fällen kam dem Ausschuss die Aufgabe zu, den Petenten den Sachverhalt und gegebenenfalls die Rechtslage verständlich zu machen.

Der Petitionsausschuss traf und trifft seine Entscheidungen überwiegend einvernehmlich und ohne Rücksicht auf die Parteizugehörigkeit. Von den 489 abschließend beratenen Petitionen wurden lediglich sieben Petitionen nicht einvernehmlich entschieden.

Zu guter Letzt möchte ich es nicht versäumen, den Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses zu danken.

(Beifall im ganzen Hause)

Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden. An dieser Stelle möchte ich es auch nicht versäumen, Herrn Grünert, der auch Mitglied des Petitionsausschusses ist und für ein halbes Jahr ausfällt, auf diesem Wege und, ich glaube, in Ihrer aller Namen eine gute Besserung zu wünschen.

(Beifall im ganzen Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 5/1762 für den Zeitraum vom 1. Juni 2008 bis zum 30. November 2008 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

(Beifall bei allen Fraktionen)

Danke sehr, Frau Abgeordnete Weiß, für die Berichterstattung. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Rente. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Fraktion hat die heutige Debatte nicht beantragt, weil wir die Arbeit des Petitionsausschusses infrage stellen, sondern weil wir zunehmend feststellen, dass die Landesregierung und einige Ministerien zum Teil voreingenommen zu Petitionen stehen, Stellungnahmen voreingenommen bzw. beratungsresistent abgeben