Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

Wir hatten heute hier im Hause zum Beispiel das Thema der Schulbauförderung - es ging um das Konjunkturprogramm - und es wurde gefragt, warum die Umsetzung von Förderprogrammen in diesem Bereich etwas länger dauere. Ich habe dafür eine mögliche Erklärung anzubieten. Wir haben nämlich im Unterausschuss und dann auch im Finanzausschuss selbst im Zusammenhang mit dem Ganztagsschulprogramm den folgenden Beschluss gefasst, dem Sie heute gewissermaßen beitreten sollen:

„Der Ausschuss für Finanzen/Unterausschuss Rechnungsprüfung erwartet, dass das Kultusministerium künftig bei Förderprogrammen alle denkbaren Kriterien bereits im Vorfeld erwägt.“

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP, und von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Angesichts dessen ist es wohl verständlich, dass man zu tun hat. Gut Ding will eben Weile haben.

Ein weiteres Thema will ich exemplarisch ansprechen: Auf Seite 73 der Vorlage finden Sie das Thema Haushaltskonsolidierung in den Kommunen. Auch dabei geht es um ein Thema, das im Rahmen des Konjunkturprogramms größere Bedeutung erlangt. Wir haben dazu beschlossen - ich zitiere -:

„Der Ausschuss für Finanzen/Unterausschuss Rechnungsprüfung hält es für notwendig, in den gesetzlichen Vorschriften eine Klarstellung zum Grad der Verbindlichkeit der beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepte für nachfolgende Haushaltsplanungen vorzunehmen.“

Ich denke, das ist ein ganz wichtiges Thema. Hier sind wir als Parlament gefordert, wenngleich wir die Landesregierung vorerst gebeten haben, dem Unterausschuss Rechnungsprüfung bis zum 30. Juni 2009 über das Veranlasste zu berichten. Ich denke, wir sollten das Thema wirklich sehr ernst nehmen. Ich bitte die Innenpolitiker, das sehr zügig in Angriff zu nehmen, damit auch im Rahmen der Kofinanzierung des Konjunkturprogramms, die möglicherweise schwierig werden könnte, Rechtssicherheit besteht, auch im Zusammenhang mit den schon gefassten Haushaltskonsolidierungsbeschlüssen.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Ein weiteres wichtiges Thema mit einer vielleicht etwas überraschenden Wendung haben wir unter der Überschrift „Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen“ behandelt. Es ist auf Seite 99 zu finden.

Wir haben unter anderem empfohlen, dass das Ministerium des Innern in enger Zusammenarbeit mit den kom

munalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof ein Handbuch über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen erstellt, das die Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Transparenz und Kontrolle der kommunalen Beteiligungsgesellschaften definiert.

Die Landesregierung ist auch in diesem Fall gebeten worden, bis zum 30. Juni 2009 über das Veranlasste zu berichten. Ich sehe dem mit sehr viel Spannung entgegen. Ich ahne, dass wir auch darüber zu interessanten Diskussionen kommen werden.

Zwei Themen möchte ich noch kurz anreißen, die uns schon lange Zeit beschäftigen. Sie finden in dem Bericht zwar überhaupt keine Erwähnung, haben aber wiederum Relevanz für das Konjunkturprogramm. Dabei handelt es sich erstens um ein Thema aus dem Jahresbericht 2003 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2002, das ziemlich harmlos klingt. In dem Bericht - Teil 1 - heißt es unter Nr. 12 nämlich:

„Fehlende Einnahmen aufgrund der Nichtgeltendmachung von Zinsansprüchen des Landes in den klassischen Städtebauförderprogrammen“.

Das klingt harmlos. Daraus entwickelte sich aber eine sehr grundsätzlich geführte Debatte über den Umgang mit Verwendungsnachweisen. Wir hatten zwischendurch festgestellt, dass dort ein riesiger Berg an nicht abgearbeiteten Verwendungsnachweisen aufgelaufen war. Es gab solidarische Hilfe unter den Ministerien, man hat sich untereinander Personal ausgeborgt, um die Fülle zu bewältigen. Ich hoffe, dass letztlich keine EU-Fördermittel verloren gehen, weil Verwendungsnachweise nicht rechtzeitig geprüft werden konnten.

Jetzt sind wir dabei, die Prüfung der Verwendungsnachweise neu zu strukturieren, um einerseits zu vermeiden, dass es bei der Einbeziehung der kommunalen Rechnungsprüfungsämter zu Doppelkontrollen kommt, und um andererseits zu verhindern, dass bei der Kontrolle von Sachverhalten eventuell Lücken entstehen.

Hierbei geht es sehr schleppend voran. Hier ist noch mehr Wille zur Lösung des Problems bei den einzelnen Häusern und den beteiligten Akteuren gefordert. Ich möchte das an dieser Stelle ausdrücklich betonen. Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr nach vier Jahren der Behandlung im Unterausschuss endlich zu Potte kommen; denn auch hier könnte, wie gesagt, in absehbarer Zeit eine größere Flut von neuen Verwendungsnachweisen auf die Häuser zurollen, die dann bewältigt werden muss.

Ein weiteres Thema - das klingt zunächst ebenfalls harmlos - sind die Kosten des Zuwendungsverfahrens beim Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt aus dem Jahresbericht 2004, betreffend das Jahr 2003. Das Landesförderinstitut gibt es so nicht mehr, das heißt heute IB; die IB ist der Rechtsnachfolger dieses Landesförderinstituts.

Hierbei geht es um die Frage, wer die Abarbeitung von Förderprogrammen übernimmt, und zwar sowohl hinsichtlich der Verteilung der Mittel als auch hinsichtlich der späteren Prüfung der Verwendungsnachweise. Auch hier kommen wir leider zu keinem schlüssigen Ergebnis, und das auch schon seit mehr als drei Jahren.

Diesbezüglich sind solche Fragen zu klären wie die Dienstherrenfähigkeit der IB, weil zum Beispiel auch Personal übergehen muss, wenn die Förderprogramme

übergehen. Wir können nicht die Leute in den Häusern arbeitslos machen, während auf der anderen Seite alles überquillt.

Diese Problemkreise bewegen wir schon lange. Ich hoffe, dass wir auch hier, wieder im Zusammenhang mit möglichen Förderprogrammen, die im Rahmen des Konjunkturprogramms neu aufgelegt werden, endlich zu einer Lösung kommen.

Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Rechnungshofsberichtes 2007. Auch der Bericht von 2008 liegt schon vor und ist sehr interessant. Sie können sich auch gern, wenn Sie die Themen besonders interessieren, die Anlagen zu der Drucksache ansehen; denn mitunter sind dort sehr interessante Lösungsansätze enthalten, die wir in den Ausschüssen weiter verfolgen sollten.

Wir sollten das alles sehr ernst nehmen. Wir im Unterausschuss tun das. Der Unterausschuss hat dem Finanzausschuss empfohlen, der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen. Dieser hat das einstimmig getan. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der LINKEN)

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Bönisch. - Jetzt spricht die Abgeordnete Frau Dr. Klein von der Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Ansinnen, zur vorliegenden Beschlussempfehlung zu sprechen, hat, wie schon bei den erledigten Petitionen, bei einigen Verwunderung hervorgerufen,

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

weil es bisher üblich war, dass man dem Finanzausschuss und hier im Speziellen dem Unterausschuss Rechnungsprüfung blind vertraute und Beschlussempfehlungen durchwinkte.

Dieses Vertrauen in den Finanzausschuss und in den Rechnungsprüfungsausschuss, verehrte Kolleginnen und Kollegen, will ich auch nicht erschüttern. Aber es geht hierbei um die Entlastung einer Landesregierung für ein Haushaltsjahr und es geht auch hierbei um damit verbundene Arbeitsaufgaben. Ich halte es schon für wichtig, dass man zumindest in einer kurzen Diskussion auf einige Punkte eingeht. Kollege Bönisch hat das eben für den Ausschuss getan. Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen.

Wenn Sie sich die Beschlussempfehlung anschauen, dann sehen Sie unter Punkt 5, dass es noch eine Reihe offener Fragen gibt, zu denen die Landesregierung im Laufe des nächsten Jahres Bericht erstatten soll.

Im vergangenen Jahr wurde zum Beispiel öffentlich und sehr intensiv über die Situation beim Landessportbund diskutiert. Am Rande hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss aufgrund der Kritik des Landesrechnungshofes mit der fehlenden Transparenz bei der Förderung der Sanierung des Neubaus von Sportstätten auseinandergesetzt. Das finden Sie auf den Seiten 21 und 22 der Anlage.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat die Überarbeitung der Sportstättenrichtlinie zugesagt. Bis zum 31. Mai 2009 soll der Ausschuss einen Bericht zu einem ersten Entwurf erhalten und bis zum Beginn der Beratungen über den Haushaltsplan 2010/2011 soll der Abschlussbericht vorliegen.

Diese Sportstättenrichtlinie liegt aber nicht in der Kompetenz des Rechnungsprüfungsausschusses - er fordert das lediglich ein -, sondern in der Kompetenz des Sozialausschusses. Für dessen Arbeit wäre es aus meiner Sicht förderlich, wenn er die Diskussion und die Erwartungen des Rechnungsprüfungsausschusses kennt und in seine Arbeit einbezieht.

Auf einen weiteren Problemkomplex, der uns sehr intensiv beschäftigt hat und der sehr stark die Arbeit des Innenausschusses tangiert, hat Kollege Bönisch schon verwiesen. Es geht um die Haushalts- und Finanzlage der kommunalen Körperschaften und die Haushaltskonsolidierung.

Ich glaube, das war eines der wenigen Beispiele, bei dem wir aus eigener Kraft zunächst nicht zu einer Beschlussempfehlung gelangt sind und das Thema absetzen mussten. Das Problem bestand in der Verbindlichkeit der Haushaltskonsolidierungskonzepte. Sie waren und sind nach wie vor umstritten. Das haben wir auch in der vom Innenausschusses durchgeführten Anhörung vernommen.

Wir haben - Herr Bönisch hat es bereits gesagt - in der Beschlussempfehlung sehr salomonisch formuliert, dass es eine Klarstellung zum Grad der Verbindlichkeit geben soll. Über diesen Grad der Verbindlichkeit gehen die Vorstellungen sehr weit auseinander. Das Leben stellt diesbezüglich immer wieder neue Herausforderungen, nehmen wir nur die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise.

Hierzu haben wir einen echten Dissens. Ich glaube, dieser wird, wie die Anhörung zeigte, nicht so einfach zu lösen sein.

Heiß umstritten waren auch - hierzu gibt es einen Dissens quer durch die Fraktionen - die Schlussfolgerungen des Rechnungsprüfungsausschusses zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und hier vor allen Dingen zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes. Das spielt auch im Zusammenhang mit dem Kommunalverfassungsrecht eine Rolle.

Hierfür werden wir Lösungen finden. Es gibt umfangreiche Schlussfolgerungen des Rechnungsprüfungsausschusses. Diese sollten in der Diskussion über das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes zumindest zur Kenntnis genommen werden. Vielleicht ist das hilfreich, um zu einer Lösung zu kommen.

Man könnte noch manches sagen. Für mich - auch das hat Herr Bönisch gesagt - wäre entscheidend: Stecken Sie die Beschlussempfehlung und die Anlagen nicht in den großen Rundordner, sondern arbeiten Sie damit. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Dr. Klein. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bönisch.

(Herr Bönisch, CDU: Ich verzichte!)

- Er verzichtet. Die FDP-Fraktion hat bereits verzichtet. - Herr Doege, möchten Sie sprechen? - Es spricht Herr Doege von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Protokoll kann ich meine Rede leider nicht geben, aber ich werde versuchen, die Dinge relativ kurz zu fassen.

Es ist ein höchst seltener Fall, dass zu einer Haushaltsrechnung eine Debatte im Landtag stattfindet. Frau Dr. Klein wies gerade darauf hin. Aber die Thematik, mit der wir uns beschäftigt haben, ist doch für alle Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder von erheblicher Brisanz. Wir haben versucht, im Unterausschuss Rechnungsprüfung diese Thematik zu stemmen. Letztlich ist es aber auch die Aufgabe des Fachausschusses, nämlich des Innenausschusses, zu einer entsprechenden Regelung zu kommen.

Dem einen oder anderen ist vielleicht bekannt, dass am 15. Januar 2008 das Oberverwaltungsgericht Magdeburg ein Urteil bezüglich der Verbindlichkeit bzw. Nichtverbindlichkeit von Haushaltskonsolidierungskonzepten gefällt hat. Mit Blick auf dieses Urteil muss man feststellen, dass es eigentlich keine verbindlichen Haushaltskonsolidierungskonzepte gibt, sondern dass diese nur von Jahr zu Jahr fortgeschrieben werden müssten. Das ist aber nicht im Sinne des Erfinders; denn wenn man eine Haushaltskonsolidierung ernsthaft betreiben will, muss diese für länger als ein Jahr gelten.

Frau Dr. Klein hat die Position der Fraktion DIE LINKE dargestellt. Die Fraktion DIE LINKE lehnte den Beschlussvorschlag des Landesrechnungshofs mit der Begründung ab, dass sie, solange der Bund und das Land die finanzielle Absicherung der Aufgabenerfüllung der Kommunen nicht gewährleisteten, letztlich keine Notwendigkeit sähen, den Handlungsrahmen für die kommunale Ebene einzuengen. Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE ist die Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Kommunen die Grundvoraussetzung, um auch hier in puncto Haushaltskonsolidierung stringentere Dinge festzulegen.

Dieser Auffassung könnte man folgen. Ich möchte aber aus der Sicht der SPD-Fraktion sagen, warum ich sie an der Stelle so nicht mittragen kann. Seitens der CDUFraktion wurde ebenfalls bezweifelt, dass die Kommunalaufsicht, sowohl auf der kreislichen als auch auf der Ebene des Landesverwaltungsamts, in der Lage sei, die Wirtschaftlichkeit der aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen. Es wurde auf das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts hingewiesen, das eine Änderung der Verbindlichkeit vorsieht.

Kollege Harms bezweifelte letztlich, dass das OVG-Urteil eine Forderung beinhaltete, hierfür eine verbindliche Regelung festzulegen. Mein geschätzter Kollege Bönisch wies darauf hin, dass es zahlreichen Kommunen nicht möglich gewesen sei, seriöse Haushaltskonsolidierungskonzepte aufzustellen, und plädierte letztendlich für eine jährliche Fortschreibung.