Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

Herr Thiel, bitte.

Keine Nachfrage, Frau Präsidentin, mehr eine Intervention.

Frau Schmidt, Herr Geisthardt, ich will noch einmal darlegen, warum sich unsere Fraktion heute zu Wort gemeldet hat. Es geht nicht darum, gewissermaßen anhand von Einzelpetitionen noch einmal einen politischen Aufschlag zu bestimmten Dingen zu machen. Uns war es wichtig, dass über den Petitionsbericht hier noch einmal diskutiert und geredet werden kann und dass die Fraktionen die Möglichkeit haben, ihre Sichtweise darzulegen, wie bestimmte Dinge gelaufen sind.

Die Schlussfolgerungen, die Frau Rente vorgetragen hat, was bestimmte Gesetzlichkeiten betrifft, haben wir auch als Anregung verstanden. Wir waren es einfach leid, die vielfältige Arbeit, die der Petitionsausschuss geleistet hat, einfach sang und klaglos abstimmen zu lassen. Vielmehr wollten wir den Fraktionen Gelegenheit geben, zu bestimmten Dingen etwas zu sagen. Deswegen bitte ich Sie, unser Anliegen zu verstehen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Okay. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Schmidt. - Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der Drs. 5/1762. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 9 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP und Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Einige wenige. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind auch einige wenige aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Drucksache so beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Zweite Beratung

Wissenschaftliche Begleitung des qualifizierten Programms zur Schulsozialarbeit im Rahmen des ESFProgramms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs 2007 bis 2013“

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1129

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/1796

Die erste Beratung fand in der 36. Sitzung des Landtages am 29. Februar 2008 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kurze. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag in der Drs. 5/1129 wurde am 29. Februar 2008 in der 36. Sitzung des Landtages eingereicht.

Die Landesregierung berichtete in dieser ersten Lesung, dass die Vorbereitungen für das qualifizierte Programm zur Schulsozialarbeit im Rahmen des ESF-Programms bereits angelaufen sind und die wissenschaftliche Begleitung von vornherein vorgesehen war.

Die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, beabsichtigte jedoch mit dem Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, genau festzulegen, wie das neue Programm der Schulsozialarbeit konkret wissenschaftlich begleitet werden soll. Des Weiteren wurde eine Berichterstattung im Sozial- sowie im Bildungsausschuss durch die wissenschaftlichen Begleiter beantragt. Der Antrag wurde somit federführend in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.

Der Ausschuss für Soziales hat sich erstmals in der 28. Sitzung am 25. April 2008 mit dem Antrag beschäftigt. Darin hat die Landesregierung den aktuellen Sachstand der Vorbereitungen zur Durchführung des ESFProgramms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs 2007 bis 2013“ dargelegt und erörtert, welchen Zweck man mit der wissenschaftlichen Begleitung dieses Programms verfolgt.

Die Fraktion DIE LINKE bekräftigte nochmals ihren Standpunkt, dass zur Beseitigung der Mängel im Schulsystem eine wissenschaftliche Begleitung des ESF-Programms erforderlich sei. Außerdem könnten mit den daraus gewonnen Erkenntnissen die in der Landtagssitzung am 29. Februar 2008 aufgeworfenen Fragen beantwortet und die Praxisbezogenheit erhöht werden.

Die Fraktion der FDP bezweifelte, dass das ESF-Programm umfassend wissenschaftlich begleitet werden muss; denn es existieren bereits zahlreiche ähnlich gelagerte Studien.

Auch die Fraktion der CDU sprach sich dagegen aus, weitere Studien zu den Gründen für schulischen Misserfolg in Auftrag zu geben. Vielmehr sollte die Richtlinie

für das ESF-Programm gegen Schulversagen und vorzeitigen Schulabbruch auf der Grundlage bestehender Erkenntnisse ausgestaltet und schnellstens in Kraft gesetzt werden.

Diejenigen - das sei mir erlaubt zu sagen -, die die wissenschaftliche Begleitung in der Regel schon seit Jahren machen, müssten mittlerweile jeden einzelnen Schulverweigerer persönlich kennen - so wurde im Ausschuss schon gespaßt.

Die bei der ersten Ausschussberatung zu dem Antrag von den Ausschussmitgliedern noch aufgeworfenen Fragen zu den Durchführungsmodalitäten des ESF-Programms wurden von der Landesregierung beantwortet.

In der 31. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 1. Oktober 2008 fand eine weitere Beratung über diesen Antrag statt. Dabei kritisierte die Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung dem in dem Antrag geäußerten Anliegen, mit geeigneten Partnern eine wissenschaftliche Begleitung des Programms zu vereinbaren und in der Vereinbarung einen Zwischenbericht vorzusehen, bisher nicht ausreichend nachgekommen sei.

Die Landesregierung berichtete über den damaligen Stand zur Vorbereitung der wissenschaftlichen Begleitung und stellte in Aussicht, dem Ausschuss die Leistungsbeschreibung zur wissenschaftlichen Begleitung nach deren Fertigstellung zur Verfügung zu stellen und erneut im Ausschuss zu berichten, sobald die Vergabe der Leistungen der wissenschaftlichen Begleitung erfolgt sei.

Diesem Verfahren konnte auch die antragstellende Fraktion zustimmen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem mitberatenden Ausschuss zu empfehlen, den Antrag in der Drs. 5/1129 in unveränderter Fassung anzunehmen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Stellungnahme zugeleitet. Der mitberatende Ausschuss hat sich in der 36. Sitzung am 26. November 2008 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und einstimmig beschlossen, dieser zu folgen.

In der abschließenden Beratung in der 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 11. Februar 2009 berichtete die Landesregierung, dass das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Kultusministerium gemeinsam Ende 2008 einen Vertrag mit der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg über die wissenschaftliche Begleitung des ESF-Programms unterzeichnet hätten.

In diesem Vertrag seien die zu untersuchenden Punkte und die zu erreichenden Ziele festgeschrieben. Des Weiteren sei vertraglich vereinbart worden, dass beide Ministerien bis zum 31. Oktober 2010 einen umfassenden Zwischenbericht vorzulegen hätten, der Aussagen zu den erbrachten Tätigkeiten und zu den bis dahin erlangten Erkenntnissen enthalten solle. Weiterhin sei der Auftragnehmer verpflichtet worden, das im Rahmen des Vertrages zu erstellende Gutachten bis zum 31. Oktober 2012 vorzulegen.

Der Ausschuss stellte fest, dass damit dem Anliegen des Antrages der Fraktion DIE LINKE entsprochen worden sei und dass der Antrag damit für erledigt erklärt werden könne. Daraufhin hat der Ausschuss mit einstimmigem Votum eine Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Unter Punkt 1 wird empfohlen, den Antrag

für erledigt zu erklären, unter Punkt 2 wird die Landesregierung gebeten, den Ausschüssen für Soziales sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Zwischenbericht über die wissenschaftliche Begleitung, der bis zum 31. Oktober 2010 vorgelegt werden soll, vorzustellen.

Ich danke allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und bitte das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Danke sehr, Herr Kurze, für die Berichterstattung. - Weil die Beschlussempfehlung einstimmig abgegeben worden ist, wurde vereinbart, dazu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales in der Drs. 5/1796 ab. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 - Entlastung

Jahresbericht 2007 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 - Teil 1 und 2

Unterrichtungen - Drs. 5/899 und Drs. 5/1401

Antrag des Ministers der Finanzen - Drs. 5/1046

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/1769

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Bönisch. Sie haben das Wort.

Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Präsidentin hat eben schon ausführlich vorgetragen, worum es geht. Ich muss dem nichts hinzufügen.

Wir haben den Bericht des Landesrechnungshofes - Jahresbericht 2007 - in zehn Sitzungen des Unterausschusses Rechnungsprüfung behandelt. Daraus resultiert die vorliegende Beschlussempfehlung mit ihren Anlagen.

Ich danke insbesondere Frau Kahl und Frau Mohs für die gute Unterstützung bei der Vorbereitung der Sitzungen, dem Landesrechnungshof für die konstruktive Mitarbeit und natürlich auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Unterausschuss. Wir sind fünf Leute - eine kleine, aber durchaus streitbare Truppe, die dennoch auch in diesem Jahr fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst hat. Mir ist nur ein einziger Fall in Erinnerung, in dem wir ernsthafte Differenzen nicht ausräumen konnten; ich komme noch darauf zurück.

Auch die Mitwirkung der Landesregierung war in der Regel von Konstruktivität und dem Willen zur Zusammenarbeit geprägt. Auch dafür herzlichen Dank, insbesondere auch Herrn Staatssekretär Dr. Sundermann, der immer ein fairer Partner war. Aber auch Herr Ahlborn darf beim Dank nicht vergessen werden.

Dass es in einigen Häusern noch Steigerungsmöglichkeiten gibt, das weiß man. Darüber muss ich mich hier nicht weiter auslassen.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Auch die Beratungen über den Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2006 ließen keine Langeweile aufkommen. Die Themenfülle war wieder allumfassend. Auf einige Themen möchte ich exemplarisch eingehen.

Wir hatten heute hier im Hause zum Beispiel das Thema der Schulbauförderung - es ging um das Konjunkturprogramm - und es wurde gefragt, warum die Umsetzung von Förderprogrammen in diesem Bereich etwas länger dauere. Ich habe dafür eine mögliche Erklärung anzubieten. Wir haben nämlich im Unterausschuss und dann auch im Finanzausschuss selbst im Zusammenhang mit dem Ganztagsschulprogramm den folgenden Beschluss gefasst, dem Sie heute gewissermaßen beitreten sollen: