Ich stelle gerade mit Begeisterung fest, dass die flexiblen Bedienformen im Verkehrsausschuss zu vorweihnachtlicher Harmonie führen.
Aber ich habe aus dem Finanzausschuss noch eine Frage offen, Frau Rotzsch, die ich Ihnen gern stellen würde, weil sie dort nicht wirklich befriedigend beantwortet worden ist. Der Minister hat gerade ganz stolz darauf hingewiesen, dass Naumburg jetzt auch eine Straßen
Wir haben im Ausschuss festgestellt, dass sie doppelt gefördert wird. Ich hätte von Ihnen gern eine Begründung, warum ausgerechnet Naumburg zukünftig eine Doppelförderung erhalten soll. Im Ausschuss wurde das als Angebot an den Landtag dargestellt. Offensichtlich gehen Sie auf dieses Angebot ein. Dazu hätte ich jetzt gern eine Erklärung.
Dann beantworte ich das zur „Wilden Zicke“ einmal. Sind Sie schon einmal mit dieser Straßenbahn gefahren, Frau Hüskens?
Bevor der Abgeordnete Herr Dr. Schrader für die FDP spricht, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Dessau-Roßlau bei uns. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch nach unserer Auffassung besteht die zentrale Neuerung dieses Gesetzes darin, dass Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung des ÖPNV nun aus einer Hand erfolgen; denn die Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr fließen nun zweckgebunden an die Landkreise und kreisfreien Städte. Dies setzt den Kurs fort, der mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes bereits im Jahr 2005 eingeschlagen wurde. Die Stärkung der Eigenverantwortung der kommunalen Aufgabenträger wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Ferner verbinden wir mit der Neuregelung auch die Hoffnung, dass der Ausbildungsverkehr künftig schülerfreundlicher gestaltet wird. Das Phänomen, dass einige Reisestrecken der Schüler kreativ in die Länge gezogen wurden, weil die Höhe die Landesgelder auch von den zurückgelegten Strecken abhing, gehört hoffentlich der Vergangenheit an.
Meine Damen und Herren! Die letzten Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfes sind quasi erst mit dem Schlusspfiff beseitigt worden. Exakt heute vor drei Monaten, am 9. September, erfolgte die Einbringung. Am 14. Oktober erfolgte die Anhörung - anders als beim LEP gab es hierzu eine -, und anschließend haben sich vier Ausschüsse einschließlich des federführenden Ausschusses mit der Thematik befasst, wobei bei den mitberatenden Ausschüssen der Eindruck entstand, dass der Gesetzentwurf dort einfach nur durchgewinkt wurde.
- Waren Sie dabei? - Erst zur abschließenden Beratung im Verkehrsausschuss in der letzten Woche wurde uns zu Beginn der Sitzung von der Koalition ein Änderungsantrag mit 13 Änderungsvorschlägen vorgelegt. Ein etwas längerer Vorlauf wäre sicherlich hilfreich gewesen; diesen Kritikpunkt gestatten Sie mir bitte.
Positiv möchte ich erwähnen, dass sich die Regierungskoalition unseren Änderungsantrag zu eigen gemacht hat, nachdem sie ihn zuvor noch in allen mitberatenden Ausschüssen abgelehnt hatte. Die Einsicht kam zwar spät, aber glücklicherweise nicht zu spät.
Somit wird der Landtag im Jahr 2013 über die weitere Finanzierung des Ausbildungsverkehrs per Gesetz entscheiden und nicht das Ministerium per Verordnung. Gerade unter den Aspekten der Daseinsvorsorge und des demografischen Wandels ist es unabdingbar, dass wir uns im Parlament diesen wichtigen Bereich der ÖPNV nicht aus der Hand nehmen lassen, sondern weiterhin die letzte Entscheidung treffen.
Meine Damen und Herren! Das zu verabschiedende Gesetz schafft für die nächsten drei Jahre erst einmal Klarheit und damit auch Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen.
Wie wir allerdings schon bei der Einbringung betont haben, gibt das Gesetz keine Antwort auf die unangenehme Frage, wie wir künftig in dünn besiedelten Regionen bei weiter sinkenden Bevölkerungszahlen und bei zunehmender Unterauslastung die Mobilität sicherstellen wollen und können. Wird es vertretbar sein und bleiben, mit einem teuren ÖPNV-Netz jedes entfernt gelegene und dünn besiedelte Dorf bei hoher Taktfrequenz anzufahren? Diese Thematik wird uns viel schneller einholen, als wir alle denken. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es an dieser Stelle wirklich kurz machen. Da ich vermute, dass ich meine Rede nicht zu Protokoll geben darf, werde ich nicht alles das wiederholen, was meine werte Kollegin Rotzsch hier schon aus der Sicht der Koalitionsfraktionen vorgetragen hat.
Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen, die von Herrn Schrader bzw. von Herrn Henke angesprochen worden sind. Herr Schrader, die Verordnungsermächtigung haben auch die Koalitionsfraktionen von Anfang an kritisch gesehen. Wir haben uns allerdings erst im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen und im Rahmen der Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen dazu durchgerungen, dass wir diese Verordnungsermächtigung nicht wollen und es dem künftigen Landtag anheim stellen, über die angemessene Finanzierung über das Jahr 2013 hinaus zu verhandeln. Insofern waren wir uns inhaltlich von Anfang an einig.
Sie haben die Sicherstellung des ÖPNV in dünn besiedelten Gebieten angesprochen. Ich komme aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der sehr ländlich geprägt ist
Dieses Rufbussystem ist wahrlich - das möchte ich an dieser Stelle sagen - nicht das Allheilmittel. Auch Bürgerbusse werden kein Allheilmittel sein. Sie können nur eine Ergänzung sein. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass es einen flächendeckenden ÖPNV gibt, wenn wir die Bevölkerung in unseren ländlich geprägten Regionen halten wollen.
Dass das Ganze in bestimmten Regionen dieses Landes - ich nenne die Altmark, Teile von Anhalt-Bitterfeld - durch solche Angebote wie Bürgerbusse und das Rufbussystem ergänzt werden muss, ist selbstverständlich; denn wir können es uns nicht leisten, leere Busse durch die Regionen fahren zu lassen.
Herr Henke, Ihre Anregungen und die von Ihnen eingebrachten Änderungsanträge haben wir sehr wohl in unsere abschließende Entscheidung aufgenommen. Wir haben geprüft, inwieweit Dinge enthalten sind, die auch wir für wichtig und sinnvoll erachten, um sie gegebenenfalls in unsere Entscheidungsfindung aufzunehmen.
Letztlich haben wir - diesbezüglich gebe ich Ihnen Recht: sicherlich für die Oppositionsfraktionen etwas spät - unseren Änderungsantrag vorgelegt. Ich glaube aber, dass wir bereits bei der Einbringung auf verschiedene Punkte hingewiesen haben, bei denen wir Änderungsbedarf sehen. Sie sind in unseren Änderungsantrag eingeflossen. Dieser liegt dem Landtag heute mit der Beschlussempfehlung vor.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Laufen Sie bitte nicht gleich weg; denn jetzt hat Herr Scheurell die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Sehr geehrter Herr Kollege Doege, ist Ihnen aus der Ausschussberatung etwas erinnerlich - ob es nun zum LEP oder zum ÖPNV war -, dass von der Fraktion DIE LINKE irgendetwas Substanzielles kam, das man irgendwie hätte aufgreifen können? Ist Ihnen in dieser Hinsicht irgendetwas erinnerlich?
Herr Kollege Scheurell, da wir uns in der vorweihnachtlichen Zeit befinden, in der alle pfleglich und nett miteinander umgehen, würde ich sagen: Es kamen auch substanzielle Anträge von der Opposition, denen wir uns als Regierungsfraktion allerdings nicht anschließen konnten.
- Ist das Problem geklärt? - Ich möchte jetzt gern abstimmen lassen über die Drs. 5/2999. Wünscht jemand die getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.