Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

(Unruhe)

- Ja, der Weihnachtsfriede naht. - Nein, es wäre unsinnig, das noch einmal zu wiederholen und die gesetzlichen Gegebenheiten noch einmal darzustellen. Das hat sie wirklich ausreichend getan.

Der Minister ist auf die Änderung der Erlasslage ab dem 1. Januar 2013 eingegangen. Ich denke, unter diesem Gesichtspunkt kann ich mich der Rede des Ministers dahin gehend anschließen, dass ich sage: Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag, weil er aus meiner Sicht zielführender ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, Ihren ersten Punkt sehe ich eigentlich als erfüllt an; die Landkreise sind informiert.

Auch Ihrer Überschrift kann ich nicht generell zustimmen; denn sie lautet: „Abzweigung von Kindergeld für erwachsene Behinderte stoppen!“ - Generell kann man sie nicht stoppen, da sie - Frau Zoschke, Sie haben es ausgeführt - in bestimmten Fällen durchaus auch gerechtfertigt und durch das Gesetz legitimiert ist.

Wenn Sie mit Ihrer Überschrift meinen, dass man die flächendeckende und pauschalierte Abzweigung von Kindergeld stoppen sollte, dann gebe ich Ihnen vollkommen Recht; denn es geht aus meiner Sicht um Familien, die sich wirklich intensiv und mit sehr viel Liebe und Herzblut um ihre behinderten Kinder kümmern. Ich denke, sie sind es wert, dass die Gesellschaft sie mit aller Kraft unterstützt.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU - Beifall bei der LINKEN)

Wir sollten alles Mögliche dafür tun, dass eine einheitliche Regelung gefunden und so verfahren wird, dass den Familien im Endeffekt nicht noch eine zusätzliche Last und Bürde auferlegt wird.

Ich denke, in diesem Sinne ist es zielführender, wenn wir unseren Alternativantrag annehmen. Darum bitte ich. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Rotter. - Als nächste Rednerin spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Lüddemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hoffe, es wird

Sie freuen zu hören, dass die Reden jetzt immer kürzer werden; denn es ist in der Tat alles Inhaltliche gesagt worden. Sie haben dem Antrag auch im Wesentlichen zugestimmt.

Ich finde allerdings auch, dass die Kollegin Zoschke darin Recht hat, dass eine Information auf jeden Fall sehr hilfreich ist; denn der Fakt an sich bleibt bestehen. Warum soll man nicht darauf hinweisen,

(Beifall bei der LINKEN)

auch wenn der Bund die Zuständigkeit hat? - Deshalb würden wir dem Antrag der LINKEN zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lüddemann. - Für die Fraktion der SPD spricht Frau Kollegin Dr. Späthe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dass das Thema allseits und unisono insbesondere die behindertenpolitischen Sprecher bewegt, hat sich herausgestellt. Es bewegt so sehr, dass ich an dem Tag, an dem DIE LINKE ihren Antrag vorgelegt hat, eine Kleine Anfrage zum dem Thema gestellt habe. Diese darf ich Ihnen ans Herz legen - sie liegt in der Drs. 6/7729 vor -, weil ich in dieser Anfrage die Landesregierung genau nach den Daten gefragt habe, bezüglich derer Herr Minister Bischoff eben sagte, dass man noch nicht genau wisse, wie die Zustände im Lande sind, also wie viele Landkreise in wie vielen Fälle eine Abzweigung von Kindergeld vorgenommen haben.

Dass es in Sachsen-Anhalt gravierende Unterschiede gibt, ist bekannt. Es ist auch bekannt, dass das Thema in die Öffentlichkeit gelangte, gerade weil der Landkreis Harz in einer sehr gravierenden Form die Eltern von behinderten Erwachsenen anfragt, damit sie die Berechtigung für den Bezug von Kindergeld nachweisen.

Es liegt in der Zwischenzeit eine Open-Petition vor, die mit Stand vom Montag, dem 10. Dezember 2012, bereits 2 305 Unterstützer hat. Das zeigt, dass wir uns mit diesem Thema durchaus beschäftigen müssen.

(Zustimmung von Frau Hohmann, DIE LIN- KE)

Wir tun es auch. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist in unseren Augen absolut berechtigt und wird unterstützt. Dennoch ist er, wie es Minister Herr Bischoff ausführte, zeitlich überholt. Die Forderung unter Punkt 1 des Antrages, nach der die Landkreise über die Rechtsprechung zu informieren seien, ist im vergangenen Jahr bereits erfüllt

worden. Alle Landkreise sind über diese Tatsache informiert worden.

Ein weiterer Punkt ist die Tatsache - das wurde auch bereits gesagt -, dass die örtlichen Leistungsträger, die die Grundsicherung nur noch bis zum 31. Dezember 2012 als Selbstverwaltungsaufgabe durchführen, dies ab dem 1. Januar 2013 als Pflichtaufgabe ausführen. Die Bundesauftragsverwaltung wird dafür zuständig, eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Wir widersprechen in unserem Antrag der Aussage des Ministers auch deshalb nicht, weil in dem Antrag eine Berichterstattung für das dritte Quartal 2013 angezeigt wird. Dieser Zeitpunkt ist gewählt worden, um zu schauen, wie vor allem der Bund im Rahmen dieser Auftragsverwaltung handelt. Diese Prüfung ist drei Tage nach Neujahr nun einmal nicht möglich.

Nichtsdestotrotz halte ich es für ausgesprochen gut und richtig, dass Minister Bischoff zeitnah im Februar 2013 über die Aktivitäten des Bundes und seine Aktivitäten, darauf hinzuwirken, dass es eine einheitliche Regelung geben wird, im Ausschuss berichten wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Alternativauftrag; denn dieser erfasst die Problematik besser. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Es gibt noch eine Anfrage. Möchten Sie diese beantworten?

Wenn ich es denn kann.

Bitte schön, Frau Kollegin Hohmann

Frau Dr. Späthe, ich finde es wirklich sehr gut, wie Sie sich engagieren. Sie haben festgestellt, dass die mehr als 2 000 Unterschriften zeigen, dass es eine wichtige Sache ist. Dennoch vergeht bis zum dritten Quartal 2013 noch eine Menge Zeit. Die Praxis der Abzweigung wird bis dahin nicht eingestellt werden. Das heißt, es wird weiterhin abgezweigt. Halten Sie es vor diesem Hintergrund nicht auch für wichtig, dass wir uns im Ausschuss damit beschäftigen?

Ich hatte angenommen, dass ich das gesagt habe. Es tut mir leid, wenn das nicht bis in die letzte Reihe vorgedrungen ist. Ich halte es für gut und richtig, dass wir das Thema zeitnah, spätestens im

Februar 2013, im Ausschuss behandeln. Wir können uns zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht über die Auswirkungen des Übergangs der Verantwortlichkeit für eine einheitliche Regelung berichten lassen. Aber eine einheitliche Regelung jetzt von der Landesregierung zu verlangen, ist einfach nicht mehr möglich. Ich denke, im Frühjahr muss dieses Thema unbedingt besprochen werden.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Vielen Dank. - Zum Abschluss der Debatte hat noch einmal Frau Kollegin Zoschke das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte als Erstes sagen, dass der Schreiben genug gewechselt sind; damit würde ich Ihrem Ansinnen gerecht werden. Allerdings ist parallel zu den Schreiben des Bundesministeriums auch ein Schreiben der Kommunalaufsichten an die Landkreise gegangen. Darin werden die Landkreise darauf aufmerksam gemacht, dass zur Deckung ihrer Haushaltsdefizite die Möglichkeit besteht, über die Familienkassen die Kindergelder abzuzweigen. Ich finde, dieses Schreiben müssen wir durchaus stoppen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es hat mich nicht wirklich überrascht, dass Sie einen Alternativantrag eingebracht haben, der sich im Grunde genommen mit dem deckt, was wir unter Punkt 2 unseres Antrages benannt haben. Allerdings hilft das, was wir tun, den Betroffenen nicht wirklich.

Herr Rotter, bei allem Verständnis für die Situation der Betroffenen kann es nicht sein, dass die einzige, die schärfste Waffe, die wir als Land einbringen, die Ausschussbefassung ist.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Rotter, CDU: Was denn sonst?)

Ich denke, ein Signal an die Betroffenen, dass dieser Landtag und die Landesregierung hinter ihnen stehen und dies gemeinsam mit ihnen in begründeten Ausnahmefällen und nicht flächendeckend einfordern, ist wichtig. An dieser Stelle wäre ein Hinweis der Landesregierung an die örtlichen Sozialhilfeträger sehr hilfreich gewesen. Eine wirkliche Alternative ist das, was wir jetzt tun, nämlich uns damit im Ausschuss zu befassen, überhaupt nicht.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es auch schon Bundesinstitutionen gibt, die auf die Situation der Menschen im Landkreis Harz reagiert haben. Es gibt ein Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, in dem unter anderem einem Bürger mitgeteilt wird, dass eine Abzweigung nicht

in Betracht komme, wenn der Berechtigte regelmäßig Unterhaltsleistungen erbringe, die den Betrag des anteiligen Kindergeldes überstiegen. Davon, so heißt es weiter, sei grundsätzlich auszugehen, wenn das Kind in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen worden sei. - So heißt es in dem Schreiben vom November 2012.

Mir wäre es lieber, wenn wir die Landesregierung dazu bringen könnten, nicht so zaghaft zu sein und sich - wie es unter Punkt 1 unseres Antrages heißt - noch einmal mit einem Schreiben an die örtlichen Träger der Sozialhilfe zu wenden, in dem erläutert wird, dass es nicht flächendeckend, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen abzuzweigen ist. Anschließend können wir uns dann auch im Ausschuss mit diesem Thema befassen. Sei es drum. Es wäre besser, wenn wir unserem Antrag folgen und nicht dem anderen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Zoschke. - Damit schließen wir die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ab. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Wir haben den Ursprungsantrag und einen Alternativantrag vorliegen.

Ich lasse zunächst über den Antrag in Drs. 6/1671 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die antragstellenden Fraktionen sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag in der Drs. 6/1671 abgelehnt worden.

Ich lasse nunmehr über den vorliegenden Alternativantrag der Koalitionsfraktionen abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Alternativantrag eine Mehrheit erhalten. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 20 ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: