Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

1. Wie viele festangestellte Lehrer und Lehrerinnen und wie viele Honorarkräfte arbeiten in der Schule der Jugendanstalt Raßnitz zur Erfüllung der Schulpflicht Gefangener? Ich bitte die Landesregierung, in der Antwort die Anzahl der Lehr- bzw. Honorarkräfte nach Schulformen sowie Unterrichtsfächern zu differenzieren sowie das Stundenvolumen pro Woche aufzuzeigen.

2. Kommt es im Zuge möglicher personeller Engpässe an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt zu Problemen beim Einsatz von Honorarkräften in der Schule der Jugendanstalt Raßnitz? Falls ja, welche Folgen hat dies und wie bewertet die Landesregierung diese Situation?

Danke schön. - Auch diese Frage beantwortet für die Landesregierung Ministerin Frau Professor Dr. Kolb.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch diese Frage möchte ich im Namen der Landesregierung beantworten.

Zur ersten Frage. Die Durchführung der Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für die Gefangenen der Jugendanstalt in Raßnitz obliegt unserem Landesbetrieb für Bildung und Beschäftigung von Gefangenen. Die Frage, ob ein Gefangener noch schulpflichtig ist, bestimmt sich nach dessen Alter, den bereits zurückgelegten Bildungszeiten und den gegebenenfalls bereits erworbenen Abschlüssen.

Für den Landesbetrieb sind in der Jugendanstalt Raßnitz fünf fest im Justizvollzug angestellte Lehrerinnen und Lehrer tätig, von denen einer die Niederlassung Raßnitz des Landesbetriebes leitet. Diese fest angestellten Lehrkräfte gewährleisten den Unterricht in den Fächern Deutsch, Sozialkunde, Informatik und Sport.

Neben den fest angestellten Lehrkräften sind in der Schule der Jugendanstalt Raßnitz derzeit 22 Lehrkräfte auf Honorarbasis mit jeweils zwischen zwei bis 23 Wochenstunden tätig. Im schu

lischen Bereich gewährleisten diese Honorarkräfte den Unterricht in Mathematik, Biologie, Geografie, Kunst, Geschichte und Hauswirtschaft.

Darüber hinaus unterrichten die Honorarkräfte in den neun angebotenen Berufsschulbereichen entsprechende Fächer in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Tischler, Hochbaufacharbeiter, Bau- und Objektbeschichter, Teilezurichter, Agrarwirtschaft, Holztechnik, Farbtechnik, Raumgestaltung und Metalltechnik, also insbesondere Fächer der berufspraktischen Berufstheorie. Sie sind aber auch zum kleineren Teil in der praktischen Ausbildung eingesetzt.

Zur zweiten Frage. Von den derzeit 22 tätigen Honorarkräften sind zwölf im Hauptberuf an Gymnasien, Berufsschulen, Sekundarschulen und Förderschulen tätig.

Die Personalsituation an den allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt wirkt sich bisher nicht direkt auf den Lehrkräfteeinsatz in der Schule in der Jugendanstalt aus, da es sich hierbei um Nebentätigkeiten handelt. Wir stellen aber fest, dass diejenigen Honorarkräfte, die im Hauptberuf an Schulen außerhalb des Vollzuges tätig sind, zunehmend weniger Spielräume haben, ihre Nebentätigkeit im Vollzug mit ihren eigentlichen Lehrverpflichtungen an der jeweiligen Schule zeitlich zu vereinbaren. - Vielen Dank.

Danke schön, Frau Ministerin. Nachfragen sehe ich nicht.

Ich rufe die Frage 6 auf. Die Abgeordnete Frau Hohmann bittet um Auskunft über zusätzliche Bundesmittel für den Kita-Ausbau 2013/2014.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung sicherstellen, dass 50 % der zusätzlichen Bundesmittel für den Kita-Ausbau 2013/2014, wie von der Bundesregierung verlangt, bis zum 30. Juni 2013 bewilligt sind, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

2. Hat die Landesregierung eine Schwerpunktplanung/Verlaufsplanung, um die zusätzlichen Finanzmittel für den Kita-Ausbau zielgerichtet und entsprechend den vorgegebenen Fristen einzusetzen, und wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wie erfolgt stattdessen die Verteilung der zusätzlichen Mittel?

Danke schön, Frau Abgeordnete. - Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hohmann, ich beantworte beide Fragen wegen des Sachzusammenhangs im Namen der Landesregierung wie folgt.

Die Landesregierung kann nach derzeitigem Stand sicherstellen, dass bis zum 30. Juni 2013 50 % der zusätzlichen Bundesmittel für den U3-Ausbau bewilligt sind. Die Auswahl der Maßnahmen, die mit diesen Mitteln gefördert werden, ist bereits erfolgt. Die Bewilligung nimmt das Landesverwaltungsamt vor, sobald eine Verknüpfung mit Fördermitteln aus dem Programm Stark III erfolgt ist. Das betrifft elf Projekte.

Weitere 38 Vorhaben werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte bewilligt und umgesetzt. Der Umfang beträgt ca. 11 Millionen €. Zur Umsetzung werden mit den Landkreisen und kreisfreien Städten analog zu dem Programm für den Zeitraum von 2008 bis 2013 Zuwendungsverträge abgeschlossen.

Die Auswahl der Projekte wurde seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziales anhand der von den Landkreisen und kreisfreien Städten erstellten Prioritätenliste vorgenommen. Die Nachhaltigkeit der Investitionen für 15 Jahre wurde nachgewiesen und auch die Notwendigkeit bei Erhaltungsmaßnahmen ist belegt. Das ist erforderlich, wenn es nicht um zusätzliche Krippenplätze geht. Es liegen Gutachten dazu vor oder es sind Auflagen erteilt worden. Der Abschluss der Investitionen ist bis zum 30. Dezember 2014 vorgesehen.

Danke schön, Herr Minister. - Nachfragen gibt es nicht.

Ich rufe die letzte Frage in der Fragestunde auf. Die Frage 7 wird von dem Abgeordneten Herrn Dietmar Weihrich zu den Abfallgebühren gestellt. Bitte, Herr Abgeordneter Weihrich.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Urteil vom 16. April 2013 hat das OVG Magdeburg die Abfallgebührensatzung der Stadt Halle für nichtig erklärt. Als Grund wurde angegeben, dass die teilweise degressive Staffelung der Restmüllgebühr in der Satzung, aufgrund deren die Gebühr bei zunehmender Leistungsmenge unterproportional ansteigt, gegen das aus § 5 Abs. 3a Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt (KAG) folgende Gebot einer linearen Gebührenstaffelung verstoße. Nach der Auffassung des Gerichts ist eine degressive Gebührenstaffelung bei der Erhebung von Abfallgebühren nicht zulässig.

Die Stadt Halle beruft sich bei der Ausgestaltung der Satzung auf die Auslegungshilfe des MI zum KAG (MBl. LSA 35/2001, S. 655 ff.), nach der eine degressive Gebührenstaffelung als zulässig angesehen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Form wird die Landesregierung auf das Urteil des OVG Magdeburg reagieren?

2. Plant die Landesregierung als Reaktion auf das Urteil eine Änderung des KAG?

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Für die Landesregierung antwortet auf die Frage der Herr Minister für Inneres und Sport.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Weihrich! Die Begründung zu dem Urteil vom 16. April 2013 liegt uns noch nicht vor. Eine Entscheidung, wie wir mit einem Urteil umgehen, kann erst dann erfolgen, wenn die das Urteil tragenden Gründe vorliegen. Insofern müssen wir abwarten, bis diese vorliegen. Dann können wir entscheiden, wie wir mit dem Urteil in juristischer Hinsicht umgehen - das war Ihre erste Frage - und ob wir eine Gesetzesänderung für erforderlich halten.

Insofern ist Ihre Frage berechtigt. Aber sie kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem wir sie nicht beantworten können, weil uns die Urteilsgründe noch nicht vorliegen.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Weihrich, bitte.

Können Sie dazu dann im Innenausschuss berichten und dies vorher ankündigen, sobald die Urteilsgründe vorliegen und Sie sie geprüft haben? Oder soll ich diese Frage in der nächsten Plenarsitzung noch einmal stellen?

Es bleibt Ihnen unbenommen, die Frage noch einmal zu stellen. Aber wir können es gern insoweit abkürzen, als wir das Thema im Innenausschuss aufrufen. Vielleicht kann Herr Striegel, der auch im Innenausschuss tätig ist, dies tun. Dann würde ich das dort vortragen.

Wir könnten Ihnen, Herr Weihrich, weil Sie, wie ich glaube, nicht Mitglied des Innenausschusses sind, unsere Entscheidung auch parallel dazu gern zu

kommen lassen. Wenn wir uns darauf verständigen können, wäre das ein guter Stil unter Kollegen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Nachfragen gibt es nicht mehr. Damit ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zuständigkeiten im Gewerberecht

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1756

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/1971

Die erste Beratung fand in der 38. Sitzung des Landtages am 20. Februar 2013 statt. Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Als Berichterstatter hat nunmehr Herr Abgeordneter Tögel das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der 38. Sitzung des Landtages am 20. Februar 2013 statt. Der Landtag hat den Gesetzentwurf, der eine Zuständigkeit im Bereich des Gewerberechts regeln soll, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich erstmals in der 19. Sitzung am 7. März 2013 mit dem Gesetzentwurf befasst. Zur Beratungsgrundlage erklärte der Ausschuss die in einer Synopse vorgelegten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die sich auf sprachliche und rechtsförmliche Änderungen beschränkten. Der so geänderte Gesetzentwurf wurde einstimmig als vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen verabschiedet.

Im Verlauf der ersten Beratung im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft berichtete die Landesregierung, dass auch die Kammern Interesse daran signalisiert hätten, die Zuständigkeit für das Erlaubnisverfahren zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlung zu übernehmen. Die Kammern haben sich unter der Maßgabe, dass die Zuständigkeitsregelung im ersten Quartal 2015 evaluiert wird, mit der Zuständigkeit der Kommunen einverstanden erklärt, auch vor dem Hintergrund, dass

es bei den Kommunen bereits entsprechendes Know-how gibt und der Gesetzentwurf so schnell wie möglich verabschiedet werden sollte.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 38. Sitzung am 3. April 2013 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und unterstützte diese einstimmig.

Die endgültige Beschlussfassung erfolgte unter Hinzuziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen in der 20. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 4. April 2013. In dieser Sitzung votierte der Ausschuss wiederum einstimmig für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.