Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wäre jetzt meine Frage: In welchem Zeitraum soll denn das Ganze beendet werden? Könnten Sie dazu schon Aussagen treffen?
Frau Hohmann, das kann ich jetzt nicht machen. Ich entnehme der Information, dass es im laufenden Schuljahr eine Unterrichtung geben soll, dass das laufende Schuljahr auch irgendwann zu Ende ist. Davon gehe ich aus. Aber vielleicht sollten Sie noch einmal im Ausschuss nachfragen.
Die Frage 6 stellt die Abgeordnete Frau Edler. Es geht um das Thema kommunale Kooperation und Standardabbau.
CDU und SPD streben laut Koalitionsvertrag eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben an, um die Rathäuser
zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu machen. Dafür sollen kooperative Ansätze zwischen den Gebietskörperschaften durch die Gesetzgebung weiter befördert und durch geeignete Anreize unterstützt werden. Am 10. April 2012 legten dazu die kommunalen Spitzenverbände dem Ministerium für Inneres und Sport gemeinsame Vorschläge vor.
Bereits im letzten Jahr wurde von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zum Standardabbau in Kommunen angekündigt, den sie mit dem Entwurf eines neuen Finanzausgleichsgesetzes vorlegen wollte.
1. Wann und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten wird sie die angekündigten Gesetzentwürfe zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit und zum Standardabbau vorlegen?
2. Wie bewerten Sie die Möglichkeit, die kommunale Zusammenarbeit durch eine Richtlinie zu fördern, wie sie derzeit in Thüringen im Gespräch ist?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage, Frau Edler, wie folgt.
Das Ministerium für Inneres und Sport hat auf der Staatssekretärskonferenz im April - genau genommen: am 22. April 2013 - den Entwurf eines Gesetzes zur interkommunalen Funktionalreform und zur Entlastung der Kommunen vorgestellt. Die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sind vollständig eingearbeitet worden, und der Gesetzentwurf, der Ihnen zunächst zugehen wird, befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung mit all den Schwierigkeiten, die man in solchen Bereichen zu verzeichnen hat.
Zu Ihrer zweiten Frage: Mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Neugliederung der Gemeinden aus dem Jahr 2010 sind auf der kommunalen Ebene leistungsfähige Gebietskörperschaften entstanden, die aufgrund ihrer Größe in der Lage sind, alle Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises zu erfüllen. Vor dem Hintergrund dieses erreichten Reformziels sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, kommunale Zusammenarbeit durch eine Richtlinie wie in Thüringen finanziell zu fördern, zumal Thüringen die Kommunal
Im Übrigen steht mit dem Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 eine tragfähige rechtliche Plattform für alle Formen kommunaler Zusammenarbeit zur Verfügung. Es bleibt - so sollte es auch weiter bleiben - der freiwilligen Entscheidung der kommunalen Ebene vorbehalten, inwieweit sie von den dort eröffneten Möglichkeiten Gebrauch macht.
Die Frage 7 stellt die Abgeordnete Frau Bull. Es geht um Anträge zur Umwandlung von Schulen in Gemeinschaftsschulen. Bitte sehr.
Wie viele Anträge zur Umwandlung von Schulen in Gemeinschaftsschulen liegen dem Landesschulamt derzeit für das Schuljahr 2013/2014 und gegebenenfalls für folgende Schuljahre vor, und wie ist der Bearbeitungsstand?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Frau Abgeordneten Birke Bull namens der Landesregierung wie folgt.
Für das Schuljahr 2013/14 liegen dem Landesschulamt acht Anträge öffentlicher Schulen auf Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule vor. Die Antragsunterlagen wurden fristgerecht eingereicht und durch das Landesschulamt geprüft. Die Konzepte aller Schulen wurden positiv bewertet.
Gemäß Umwandlungsverordnung vom 19. März 2013 ist nun auf dieser Grundlage der Prozess der Einvernehmensherstellung mit den Schulträgern und den Trägern der Schulentwicklungsplanung durchzuführen. Bisher liegt für zwei dieser Schulen ein positives Votum des Schulträgers vor. Es handelt sich dabei um die Sekundarschule Seehausen in der Altmark und die Sekundarschule W. Wundt in Tangerhütte.
Des Weiteren haben vier Schulen in freier Trägerschaft Anträge auf Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule eingereicht. Zwei weitere stellten
Anträge auf Neugründung einer Gemeinschaftsschule; die Anträge werden zurzeit im Kultusministerium geprüft.
Zur nächsten Frage: Für das Schuljahr 2014/15 haben bisher 16 Schulen die Absicht erklärt, einen Antrag auf Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule stellen zu wollen.
Sie ist ganz harmlos. Herr Minister, nur ergänzend. Seit gestern gibt es eine weitere Schule in Halle - die Sekundarschule Kastanienallee -, die die Genehmigung durch den Schulträger bekommen hat. Ich habe von meiner Kollegin Hohmann erfahren, dass Gernrode auch dabei ist.
Ich rufe Frage 8, die letzte Frage in der Fragestunde auf. Die Frage stellt der Abgeordnete Herr Striegel. Es geht um Aktivitäten der Landesregierung zur weiteren Freigabe des Geiseltalsees.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem im Saalekreis liegenden Geiseltalsee handelt es sich um Sachsen-Anhalts größtes künstliches Gewässer. Das vormalige Tagebaurestloch befindet sich nach dem Erdrutsch von Nachterstedt trotz anders gelagerter geologischer Befunde weiterhin unter Bergaufsicht. Bislang ist lediglich eine Teilfreigabe des Sees erfolgt, auf dessen touristischer und wassersportlicher Nutzung große Hoffnungen der Anliegerkommunen und der Region liegen.
1. Wird die Landesregierung das unter Ministerin Birgitta Wolff begonnene Expertengespräch zur Zukunft des Geiseltalsees unter Einbeziehung der relevanten Akteure vor Ort und der bislang beteiligten Behörden fortsetzen? Wann avisiert die Landesregierung das nächste Treffen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Absage des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, an einer Ausschusssitzung des Kreistages des Saalekreises am 12. Juni 2013 zur Zukunft des Geiseltalsees teilzunehmen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der letzten Sitzung der Expertenrunde Geiseltal am 19. April 2013 ist vereinbart worden, dass die nächste Sitzung der Expertenrunde im Herbst 2013 stattfindet. Bei dieser Verabredung bleibt es. Das habe ich auch kurz nach meinem Amtsantritt dem Interessen- und Förderverein Geiseltalsee mitgeteilt.
Zur zweiten Frage: Meines Wissens wurde der Termin mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen nicht abgestimmt, sondern es wurde zu einem festgesetzten Termin eingeladen. Darüber hinaus herrschte in jenen Tagen auch beim Landesamt Hochbetrieb infolge des Hochwassers. Zuständige Mitarbeiter waren schlicht um und an der Goitzsche mit der Gefahrenabwehr für Bitterfeld und dem Deichbruch an der Mulde beschäftigt.
Ich weiß auch, dass sich der Postlauf dadurch etwas verzögert hat, weil viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort beim Hochwasser waren oder fachlich mit dem Hochwasser in Abstimmung mit den anderen katastrophenbearbeitenden Stellen beschäftigt waren. Deshalb sollten wir an dieser Stelle dem Landesamt und auch der LMBV für ihren Einsatz in dieser schwierigen Zeit und für die gute Mitarbeit im Krisenstab danken.
Zurück zum Geiseltal. Hier wird keine Geheimdiplomatie betrieben. Uns allen geht es darum, unsere Aufgabenliste für eine weitere Teilfreigabe des Geiseltalsees abzuarbeiten. Das ist unser Interesse. Dabei soll der Sachverstand vor Ort eng einbezogen werden. Deshalb hat die Expertenrunde den Arbeitskreis Bergbau ins Leben gerufen. Dieser tagt heute Abend um 17 Uhr in Mücheln.
Für das LAGB und das Wirtschaftsministerium haben die Arbeiten an der Freigabe des Geiseltalsees hohe Priorität. Daher wird Frau Staatssekretärin Dr. Zieschang nicht nur heute, sondern auch zukünftig die Leitung des Arbeitskreises Bergbau übernehmen.
Es gibt keine Nachfragen. Damit haben wir die Fragestunde, also den Tagesordnungspunkt 4, beendet. Ich schlage vor, dass wir uns um 13.45 Uhr wiedertreffen. Schöne Mittagspause!