Protokoll der Sitzung vom 23.11.2016

Viertens. Unterstützung für die Wiederherstellung der Wälder nach Naturkatastrophen. Es sind noch keine konkreten Haushaltsmittel geplant, weil Naturkatastrophen nicht planbar sind.

Wir haben dieses neue Förderprogramm im EPLR belassen, aber finanziell nicht untersetzt. In den kommenden Jahren werden wir hierzu eine Richtlinie entwickeln, welche die Unterstützung der Waldbesitzer im Fall des Eintritts einer Katastrophe regelt. Hierzu sind bereits Vorabstimmungen mit dem Waldbesitzerverband gelaufen.

Über Finanzierungsquellen muss zu gegebener Zeit, wenn eine Katastrophe eingetreten ist und diese vom zuständigen Landkreis bestätigt wurde, gesprochen werden. Ansonsten ist über die Richtlinie Waldbau die Wiederaufforstung auch nach Schadensereignissen möglich.

Fünftens. Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder, wiederum finanziert aus dem ELER. Geplanter Haushaltsmittelansatz: 3,7 Millionen €.

Der Privat- und Körperschaftswald hat hiermit die Möglichkeit, Fördermittel für Naturschutzmaßnahmen zu beantragen. Im Einzelnen können gefördert werden: das Belassen von Totholz im Wald, der dauerhafte Nutzungsverzicht bei Biotopbäumen, der Erhalt von Altholzbeständen durch Nutzungsverzicht, Pflegemaßnahmen in Waldlebensräumen und biotopverbessernde Maßnahmen.

Das Programm ist für alle neu und in diesem Jahr angelaufen. Die Richtlinie wurde im März 2016 veröffentlicht.

Für die kommenden Jahre prognostizieren die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten aufgrund der Rückfragen hohe Antragszahlen. Die Waldbesitzer müssen wissen, dass auch hier die Vorlage eines Waldbewirtschaftungsplanes Voraussetzung für eine Förderung ist. Die Empfehlungen aus dem örtlichen Managementplan für das geschützte Gebiet müssen sich in diesem Waldbewirtschaftungsplan wiederfinden.

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben muss die Richtlinie geringfügig überarbeitet werden. Ein Änderungserlass befindet sich im Mitzeichnungsverfahren beim Finanzministerium.

Ich komme jetzt zu den reinen GAK-finanzierten Förderprogrammen. Als sechstes Programm haben wir die Erstaufforstung. Dort sind im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 230 000 € zur Auszahlung gekommen. Das Förderprogramm ist in Sachsen-Anhalt ausgelaufen, das heißt, es gibt keine Neubewilligungen mehr. Aber es gibt noch Altverpflichtungen. Das heißt, bis zum Jahr 2026 sind jährlich noch die bewilligten Einkommensverlustprämien oder Erstaufforstungsprämien zu zahlen.

Siebtens die Förderung von Forstbetriebsgemeinschaften. Der Umfang der Auszahlung von Fördermitteln beträgt in diesem Jahr 780 000 €. Dies ist mehr als in den vergangenen Jahren. Ich möchte kurz die Möglichkeiten der Förderung aufzählen.

Es gibt die Förderung zum Abschluss von Waldpflegeverträgen. Der Vorstand der Forstbetriebsgemeinschaft schließt mit den einzelnen Mitgliedern verbindliche entgeltliche Verträge zur Bewirtschaftung, zur Verkehrssicherungspflicht und zur Überwachung des Waldschutzes über mindestens drei Jahre. Für jeden abgeschlossenen Vertrag erhält die Forstbetriebsgemeinschaft einen Pauschalbetrag vom Land. Im Gegenzug muss die Forstbetriebsgemeinschaft eigenständig forstfachlich ausgebildetes Personal beschäftigen. Im Gespräch ist hier auch die Inanspruchnahme von Dienstleistern.

Weiterhin gibt es den Zuschuss zur eigenständigen Holzzusammenfassung. Das ist das, was ehemals Holzmobilisierungsprämie genannt wurde. Und last, but not least gibt es einen Zuschuss zur Mitgliederinformation und -aktivierung sowie als vierte Fördermöglichkeit Zuschüsse für Personalkosten im Rahmen der Professionalisierung von Forstbetriebsgemeinschaften. Zuvor darf die Forstbetriebsgemeinschaft aber keine Förderung der Holzzusammenfassung erhalten haben. Das schließt sich gegenseitig aus.

Die Antwort auf Frage 2 ist deutlich kürzer. Herr Heuer, es ist mir nicht bekannt, dass sich die Forstbetriebsgemeinschaften rückläufig entwickeln. Im Gegenteil, es gibt zunehmend Beispiele dafür, dass sich Forstbetriebsgemeinschaften zusammenschließen oder kooperieren.

Dafür gibt es Anreize über die aktuelle Förderrichtlinie. Diese Förderrichtlinie wird im Jahr 2017 überarbeitet. Die Effizienzkriterien sollen angehoben werden mit dem Ziel der vorrangigen Förderung der Eigenständigkeit von Forstbetriebsgemeinschaften.

An den bisher angebotenen Fördergegenständen, die auch über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruk

tur und des Küstenschutzes, GAK, angeboten werden, wird sich nichts ändern, Herr Heuer.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. - Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Heuer.

Gern.

Bitte, Herr Heuer.

Es sind eigentlich drei Fragen.

Herr Heuer, zwei Fragen, dann kommt der Cut.

Dann fasse ich zwei Fragen in einer zusammen.

Dann schauen wir mal.

Nein, ich stelle zwei Fragen. - Frau Ministerin, die erste Frage lautet: Warum war es im Jahr 2016 nicht möglich, geförderte Nachpflanzungen im Wald auszuführen?

Die zweite Frage: Unser Koalitionsvertrag sieht die Fortführung der Mobilisierungsprämie vor. Sie haben eben gesagt, dass diese auslaufe. Im Koalitionsvertrag steht, dass wir uns dafür einsetzen, dass diese fortgeführt wird.

Ich beginne mit der zweiten Frage. Die Holzmobilisierungsprämie wird fortgeführt, sie heißt jetzt nur anders. Sie heißt jetzt „Zuschuss zur eigenständigen Holzzusammenfassung“. Insofern kann ich das - -

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Neuer Name, altes Produkt!)

- Bitte?

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Neuer Name, altes Produkt!)

- Genau, neuer Name, altes Produkt. Insofern kann ich Sie - -

(Zuruf von der AfD)

Das haben wir mehrfach miteinander verhandelt.

Zu der Aufforstung habe ich bereits etwas gesagt. Ich habe ausgeführt, dass wir die Aufforstung weiter fördern und dass es diesbezüglich eine Lücke gab.

Die zwei Nachfragen sind ausgeschöpft. Ich bedanke mich noch einmal bei der Frau Ministerin.

Wir gehen weiter in der Fragestunde. Frau Abg. Monika Hohmann stellt die

Frage 7 Position des Landes Sachsen-Anhalt bei der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2016

Sehr geehrter Herr Präsident! Das Land SachsenAnhalt hat sich laut Protokollnotiz unter anderem für stärkere Steuerungsmöglichkeiten der Länder im Rahmen der Jugendhilfe und für eine Konzentration der Jugendhilfeleistungen auf Minderjährige ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde diese Position im Vorfeld im Kabinett

abgestimmt?

2. Falls ja, mit welchem Ergebnis und inwiefern

hat die Landesregierung die Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zur Reform des SGB VIII dabei berücksichtigt?

Danke. - Frau Ministerin Grimm-Benne, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die Fragen der Abg. Monika Hohmann für die Landesregierung wie folgt.

Die Frage der Abg. Frau Hohmann bezieht sich offensichtlich auf die Protokollnotiz zu Tagesordnungspunkt 2.2 der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock. Diese Protokollnotiz bezieht sich nicht auf die Jugendhilfeleistungen für Jugendliche im Rahmen der Reform des SGB VIII, sondern bezieht sich auf die Kosten für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und die Prüfung, wie sie gegebenenfalls minimiert werden können.

Die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt erfolgte im Rahmen der üblichen Abstimmungsmechanismen. Die Kosten für die Unter

bringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - sowohl in unserem Land für die Kosten der Altfälle als auch für die neuen Fälle - waren und sind mehrfach Thema im Kabinett und werden uns auch bei der Haushaltsdebatte begleiten.

Zu Frage 2: Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat die Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses, wie erbeten, im Oktober 2016 an das zuständige Bundesministerium schriftlich übermittelt. Sie wird dort im Gesetzesverfahren behandelt.

Es gibt keine weiteren Fragen dazu. Danke.