Wir wissen, dass dieser Titel lange, lange überzeichnet ist. Das hat eigentlich jeder Redner in seinem Debattenbeitrag gebracht.
Wir wollen aus weniger Geld mehr machen. Das soll der Koordinator mit auf die Reihe bekommen. Damit sind wir auf einem richtigen Weg im Sinne von allen. Deshalb erwarte ich eigentlich Zustimmung von allen zu unserer Koalitionsvorlage. Denn sehen Sie mal, etwas Unideologischeres als Verkehr und Landesentwicklung kann es doch gar nicht geben.
Vielen Dank, Herr Scheurell. Ich sehe keine weiteren Anfragen. Somit hat Frau Lüddemann noch einmal das Wort. - Sie verzichtet.
- Okay. - Ich habe jetzt nicht vernommen, dass dieser Antrag in einen Ausschuss überwiesen werden soll.
Ich hatte in meiner Rede erklärt, dass der Antrag selbstverständlich zur federführenden Beratung in den Verkehrsausschuss gehört, aber für die touristischen Aspekte natürlich auch in den Wirtschaftsausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, das war ein wunderbarer Vorschlag der Oppositionsfraktion DIE LINKE; denn das war der wichtige Punkt, den ich vergessen habe herüberzubringen.
Denn im Wirtschaftsministerium soll ja nachher auch das Kummertelefon klingeln für den, der die ganzen Schäden an Radwegen usw. aufnimmt. Das ist dann das Weitergehende. Wir beraten dazu bei uns im Verkehrsausschuss und schieben das dann zum Wirtschaftsausschuss hinüber; die sollen dann damit klarkommen.
Aber es schadet ja nicht, wenn man dann trotzdem über das Thema redet. Auch wenn wir jetzt direkt abstimmen, kann der Kollege Scheurell dann mit den Kollegen im Ausschuss darüber reden. Aber wir stimmen direkt ab.
Ich werde jetzt erst einmal den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Überweisung zur Abstimmung stellen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die
Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag auf Überweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/741 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE und es gibt einiges Zögern bei anderen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen nunmehr - Herr Daldrup, wir sind noch nicht ganz fertig - zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 7/714. Wer diesem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 2 ist erledigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! In Sachsen-Anhalt liegen mehr als 411 000 vollstreckbare Titel gegen Schuldner des sogenannten Rundfunkbeitrages vor. Das betrifft statistisch gesehen fast jeden fünften Einwohner.
Über die seit 2013 zur Haushaltsabgabe gestaltete Zwangsgebühr müssen unsere Bürger einen milliardenschweren Medienkoloss finanzieren. Im Jahr 2015 mussten die Bürger beispielsweise an ARD, ZDF und Deutschlandradio ca. 7,36 Milliarden € zahlen. Es ist ganz klar festzustellen, dass es sich hierbei eben nicht um einen Beitrag, sondern eher um eine Form der Besteuerung handelt.
Einem Beitrag muss ein individueller Nutzwert gegenüberstehen und das ist in diesem Falle nicht gegeben. Vielmehr sollen pauschal Zahlungen erfolgen, soll pauschal für etwas gezahlt werden, das allgemein zur Verfügung gestellt wird, egal ob man dies nun nutzen kann oder nutzen will. Allein schon diese Art der Finanzierung des öffentlich
Es muss einfach die grundlegende Möglichkeit geben, sich unkompliziert der sogenannten GEZGebühr zu entziehen, wenn keine entsprechende Nutzung dieses Angebots stattfindet.
Dazu muss allerdings über ein grundlegend neues Finanzierungskonzept nachgedacht werden. Ich sage das an dieser Stelle, weil es der AfD eben nicht darum geht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen,
Unsere Kleine Anfrage KA 7/342 hat ergeben, dass allein in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 gegen etwa 44 000 Schuldner der Rundfunkgebühr die Zwangsvollstreckung betrieben wurde. Es handelt sich hierbei also um ein gesellschaftlich relevantes Massenphänomen und nicht um Einzelfälle.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk begründet seine Existenz auf Artikel 5 Abs. 1 unseres Grundgesetzes. Danach muss gewährleistet sein, dass sich jedermann aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert informieren und unterrichten kann. Daraus leitet sich ein sogenannter Grundversorgungsauftrag ab, der zum Zeitpunkt der Gründung von ARD und ZDF nur staatlich gewährleistet werden konnte. Dies war die Stunde der Rundfunkstaatsverträge.