Protokoll der Sitzung vom 02.03.2017

Ich habe es mir allerdings weiter angeschaut. Ihr Haus hat von 2011 bis 2016 geprüft, ob Sie in Widerspruch gehen oder nicht. Was haben Sie denn geprüft, wenn das alles sozusagen nicht zu beanstanden ist und nicht in Ihrer Zuständigkeit liegt?

Ich sage, wenn Ihnen als Innenminister eine Feuerwehr sagt, erstens, mit der Risikoanalyse haut etwas nicht hin, wir haben Bedenken, wir haben Zweifel und wir können Fakten vorbringen gegen die der Fusion zugrunde gelegte Risikoanalyse, und zweitens, wir stellen unsere Arbeit ein, wenn

das so kommt, aus mehreren Gründen, insbesondere weil wir nicht in die Entscheidung einbezogen wurden, dann sind Sie als Minister im Boot und müssen handeln.

Meine Damen und Herren! Ich habe gehört, Sie wollen den Antrag an den Innenausschuss überweisen. Mir wäre das Signal heute lieber gewesen, keine Frage. Ich bin froh darüber, dass wir die Gelegenheit haben werden, darüber im Innenausschuss zu debattieren.

Noch einmal ganz deutlich zu der Frage, wie relevant es heute für den Landtag ist und ob wir uns überhaupt damit beschäftigen müssen: Wissen Sie, dass wir uns hier etwas vorwerfen, das ist normal. Das ist unser Job. Aber wenn Sie sagen, das hätte mit uns nichts zu tun, das wäre überhaupt nicht auf unserem Tisch, dann sagen Sie es nicht mir, sondern sagen Sie es den Feuerwehrleuten von Hornburg.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Quade, ich vermute einmal, es könnte eine Reaktion von Ihnen geben auf die Intervention oder Frage des Kollegen Gürth, die er jetzt machen bzw. stellen darf.

Sehr geehrte Kollegin Quade, weil die Feuerwehren in unserem Land nicht nur retten, bergen und löschen, weil sie nicht nur Güter und Leben, Existenzen retten, sondern weil sie auch, wie es in den Reden hier angedeutet wurde, für die Lebensqualität in den Orten von großer Bedeutung sind, weil das Thema große Ernsthaftigkeit besitzt und weil Feuerwehren nur funktionieren, wenn sie durch das Ehrenamt mit Leben erfüllt werden - man kann sie ja nicht zwingen -,

Richtig.

möchte ich wissen, wie ernsthaft Sie als LINKE dieses Thema nehmen, ob Sie das, was Sie hier am Beispiel eines Einzelfalls vorgetragen haben, generell als LINKE im Land Sachsen-Anhalt vertreten oder woanders ganz anders sehen, je nachdem, wie es Ihnen passt? - Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage, die ich nachschiebe: Der konkrete Anlass für meine Frage ist ein ganz konkretes Beispiel, gerade eine Woche alt. Auf Wunsch des Oberbürgermeisters von Aschersleben wurde gegen den Willen der Ortsfeuerwehren, konkret der Ortsfeuerwehr Drohndorf, eine Vorlage einge

bracht, die von der LINKEN unterstützt wurde - gegen den Willen der Ortsfeuerwehren! -,

(Minister André Schröder: Hört, hört!)

quasi eine Zwangsfusion der Ortsfeuerwehren Drohndorf und Freckleben im Salzlandkreis in die Wege zu leiten - also ganz konkretes Handeln, von dem Glaubwürdigkeit abgeleitet und an dem Glaubwürdigkeit gemessen werden kann. Haben Ihre Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE gegen Ihren Willen gehandelt oder wie handhaben Sie es jetzt?

Herr Gürth, ich kenne den von Ihnen vorgetragenen Fall konkret nicht. In der Tat haben Sie recht. Es gibt sehr viele Einzelfälle. Wofür ich werbe, und davon zeugt auch unser Antrag hier, ist, sich die Einzelfälle anzuschauen. Den konkreten Fall, den ich hier beschrieben habe, kenne ich. Ich habe befunden, dass es etwas ist, was wir im Landtag besprechen müssen und wobei es eine Handlungsebene auf Landesebene gibt, und ich finde es nicht in Ordnung, was dort passiert ist.

Den Fall, den Sie beschrieben haben, würde ich mir gern anschauen, um einschätzen zu können, wie ich es dort beurteile.

Ich hätte noch eine Nachfrage, wenn ich darf.

Eine kurze Nachfrage, Herr Abgeordneter.

Eine kurze Nachfrage. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sehr geehrte Kollegin Quade, dann kann ich mitnehmen, weil Sie den Fall nicht kennen, aber das, was Sie hier vorgetragen haben, auch ernst nehmen, dass Sie auf Ihre Genossinnen und Genossen in Aschersleben einwirken werden, damit das Freiwilligkeitsprinzip der Ortsfeuerwehren gewahrt ist und dass man sie künftig unterstützt, aber nicht einen Kurs der Zwangsfusionierung unterstützt?

(Zustimmung bei der CDU und bei der AfD)

Ich finde, das Freiwilligkeitsprinzip ist ein enorm wichtiges. Mich würde sehr interessieren, wie sich die anderen Fraktionen dazu verhalten haben und wie solch eine Entscheidung zustande kommt. Selbstverständlich werde ich mich über die Situation vor Ort informieren, Herr Gürth.

(Zustimmung bei der LINKEN - Die Abge- ordnete begibt sich zu ihrem Platz)

Frau Quade, stopp! Die Situation wiederholt sich. Der Kollege Roi hat sich jetzt auch noch einmal gemeldet.

(Henriette Quade, DIE LINKE: Dem antwor- te ich aber nicht!)

Herr Roi, Sie wollen trotzdem reden?

(Daniel Roi, AfD: Ja!)

- Bitte.

Eine Zwischenintervention, Herr Präsident. - Noch einmal zur Klarstellung: Der AfD geht es vornehmlich darum, dass wir ähnlich wie MecklenburgVorpommern erst einmal unabhängig von Zahlen in das Gesetz schreiben, dass die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer künftig zurückfließen, und zwar vollständig, dass es im Gesetz so geregelt wird. Ich hoffe, dass wir die Unterstützung der LINKEN haben, wenn es um das Brandschutzgesetz geht. - Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt. Herr Gürth, Sie haben mich gerade auf eine Idee gebracht. Es gibt auch in Bitterfeld-Wolfen einen ähnlichen Fall, wobei sich die LINKE nicht einig war und sehr viele Mitglieder der Ratsfraktion der LINKEN auch nicht für den Erhalt der Ortsfeuerwehr in Reuden gestimmt haben, wobei der Innenminister sogar 75 000 € an Fördermitteln bewilligt hat, wir am Ende aber 1 000 € an Zinsen an das Land gezahlt haben, weil die Fördermittel nicht abgerufen wurden. Das lag auch an Stadträten der Partei DIE LINKE. Das heißt, offensichtlich ist man sich nicht einig, wie man sich verhält, und die LINKE ist sich in unserem Stadtrat in dieser Frage auch nicht einig.

(Minister Marco Tullner: Unglaublich!)

Herr Roi, ich will bloß einmal darauf hinweisen: Zwischeninterventionen kann man zur Rede eines Redners machen.

(Zustimmung von Swen Knöchel, DIE LIN- KE)

Zwischeninterventionen kann man nicht zu Zwischeninterventionen machen. Ich habe Sie jetzt nicht abwürgen wollen, aber es wäre wichtig, wenn wir einigermaßen den Fahrplan hier einhalten wollen, dass sich Zwischeninterventionen bitte nicht aufeinander beziehen, sonst kommen wir nicht zum Ende.

Jetzt haben wir aber die Debatte beendet und können zum Abstimmungsverfahren kommen. Ich habe einen Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss gehört. Wer die vorliegenden Drucksachen an den Innenausschuss überweisen

will, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist offensichtlich das gesamte Haus. Ich frage aber sicherheitshalber noch einmal: Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Somit sind die Drucksachen unter diesem Tagesordnungspunkt einstimmig an den Innenausschuss überwiesen worden. Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt 11.

Wir steigen nunmehr ein in den

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen anerkennen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1035

Einbringer ist der Abg. Herr Lange. Entsprechend unserer gemeinsamen Intention steht er bereits am Rednerpult und bekommt nunmehr das Wort. Bitte, Herr Lange.

Vielen Dank, Herr Präsident. - In der letzten Legislaturperiode hat sich der Landtag bereits mit den Freifunkinitiativen beschäftigt. Allen ist mittlerweile klar, dass der Zugang zum Internet eine Form der Daseinsvorsorge ist. Nicht umsonst gibt es auch in unserem Land Strategien, den Netzausbau voranzutreiben. Auch wenn das Ausbauziel, das wir hier in Sachsen-Anhalt haben, bezogen auf die Netzgeschwindigkeit in anderen Ländern mit einer Schnecke verglichen wird, besteht zumindest die Einsicht in die Notwendigkeit.

Aber nicht nur die Wirtschaft benötigt höhere Bandbreiten, auch Privatpersonen nutzen zunehmend Internetdienste, die hohe Bandbreiten voraussetzen. Insofern ist das Ausbauziel in Sachsen-Anhalt an die entsprechenden Bedarfe anzupassen.

Einsicht in die Notwendigkeit herrscht nun wohl auch bei der Bundesregierung, die das Telemediengesetz nun noch einmal novellieren möchte. In der beschriebenen Debatte hat sich der Landtag bereits über die Unzulänglichkeit der Bundesgesetzgebung bei der Beseitigung der sogenannten Störerhaftung ausgetauscht. Nun soll also nachgebessert werden.

Es wird Zeit; denn bezüglich freier WLAN-Netze ist Deutschland noch immer eine Wüste, nicht nur mit Blick ins europäische Ausland.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Der freie Zugang zum Netz ist auch ein Hauptanliegen der Freifunkinitiativen. Die dezentral or

ganisierten Freifunkinitiativen stellen dabei über ihr System von WLAN-Routern den kostenlosen Netzzugang sicher. Die dafür notwendige Technik und die Software werden zur Verfügung gestellt, damit Menschen, die das Freifunknetz mit aufbauen möchten, dieses relativ niedrigschwellig tun können.

Die Initiativen arbeiten dabei mit großem ehrenamtlichen Engagement. Wer sich einmal von der Hilfe überzeugen möchte, die Freifunkinitiativen leisten, kann sich gern in Flüchtlingsunterkünften umsehen, in denen Freifunkinitiativen für den nötigen Netzzugang gesorgt haben. Für dieses Engagement möchte ich den Initiativen vor Ort noch einmal meinen großen Dank aussprechen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)