Daher geht der Punkt 2 des Antrages aus unserer Sicht nicht weit genug. Was Sie hierin formuliert haben, ist die Zielstellung des Landtages mit dem neuen Brandschutzgesetz - das haben wir alles schon besprochen -, Verbesserungen hinsichtlich der Einsatzbereitschaft, der Leistungsfähigkeit zu erzielen. Das werden wir im Innenausschuss besprechen.
Aber es geht nichts, ohne ausreichend Gelder zur Verfügung zu stellen. Wir wollen mit diesem kleinen Änderungsantrag heute hier schon das Bekenntnis, dass ab sofort, nicht erst irgendwann in der Zukunft - - Sie haben in der „Volksstimme“ von einem 100-Millionen-€-Programm gesprochen. Die Feuerwehrleute sind fast aus allen Wolken gefallen: 100-Millionen-€-Programm. Dann steht dort: Das kommt irgendwann, 2019.
Ich sagen Ihnen: 2019 fällt Ihnen wieder irgendetwas ein, warum Sie es dann doch nicht machen. Genau deshalb wollen wir mit dem Antrag die sofortige Weiterleitung der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer.
Meine Damen und Herren! Die Risikoanalysen, die die Kommunen im Land zu erstellen haben, zeigen, wie dramatisch die Lage in den Wehren ist. Allein bei mir in der Stadt Bitterfeld-Wolfen summiert sich der Investitionsstau in den letzten zehn, 15 Jahren auf knapp 10 Millionen €, was Gerätehäuser und Fahrzeuge angeht. Die alte Drehleiter in Bitterfeld musste kostspielig repariert werden. Die neue kostet 630 000 €. Zwei Tanklöschfahrzeuge in der Wehr Wolfen sind zur teuren Generalüberholung. Man sieht deutlich, dass der Rost vom Fahrzeugrahmen rieselt.
Die Gelder für die Kommunen reichen nicht aus. Wenn sie keine Eigenmittel haben, können sie auch keine Förderprogramme in Anspruch nehmen, und genau das ist das Problem.
Genau deshalb brauchen wir die Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen. Deshalb bitte ich auch die LINKEN, dass sie unserem Antrag zustimmen. Nur dann macht Ihr Antrag Sinn. Wir stimmen Ihrem Antrag trotzdem zu. Vielleicht springen Sie einmal über Ihren Schatten. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abg. Herr Striegel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben erst in der zurückliegenden Sitzungsperiode während der Beratung zum von dieser Regierung vorgelegten Entwurf eines Brandschutzgesetzes ausgiebig über die Feuerwehren und besonders die vielen freiwilligen Feuerwehren im Land gesprochen. Ich will deshalb der Versuchung widerstehen, all das Gesagte zu wiederholen.
Ich will nur festhalten: Es sind die Ortsfeuerwehren, auf denen das System der freiwilligen Feuerwehr aufbaut. Hier kommen die Menschen zusammen. Hier erleben sie Kameradschaft und gegenseitiges Einstehen. Hier wird gemeinsam geplant, geübt, gearbeitet und in den Einsatz gegangen. Hier muss die Gefahrengemeinschaft funktionieren. Hier muss man sich auf seine Feuerwehrkameradinnen und -kameraden verlassen können.
Die Ortsfeuerwehr ist oft auch - das wurde heute schon gesagt - die Keimzelle des dörflichen Lebens. Hier wird gefeiert, ja, mit und in der Feuerwehr gelebt. Dass es darüber auch zu Konflikten kommen kann, verwundert nicht. Ein solcher Konflikt scheint auch Grundlage für den heute hier vorgebrachten Antrag zu sein. Der Innenminister hat darauf verwiesen. Ich will und werde mich da nicht zum Schiedsrichter machen lassen. Ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen, einer solchen Versuchung zu widerstehen.
Kommunaler Brandschutz setzt zu Recht auf der kleinsten selbstständigen Feuerwehreinheit, der Ortsfeuerwehr, auf. Weil wir über die Selbstverwaltung nicht nur reden, sondern sie leben wollen, entscheidet auch nicht der Landtag, sondern die Kommune über die Zusammenlegung von Ortsfeuerwehren. Dieser Entscheidung ist eine Abwägung zugrunde zu legen. Ortsfeuerwehren sollen nur dann aufgelöst oder zusammengelegt werden, wenn objektive Gründe das erfordern und das ehrenamtliche Engagement angemessen berücksichtigt wird.
Ich muss - und ich denke, wir dürfen auch - davon ausgehen, dass diese Abwägung tatsächlich in den Kommunen passiert und dass die Gemeinderäte und die Kommunalverwaltungen dabei ihrer Aufgabe nachkommen. Nur wenn tatsächlich vorgetragen würde - der Kollege Erben hat das hier deutlich gemacht -, dass rechtsfehlerhaft gehandelt wurde, wäre das Innenministerium gefordert. Aber das ist heute hier nicht vorgetragen worden.
Gemeinden sollten sich im Rahmen von Strukturveränderungen mit den lokalen, oft über Jahrzehnte gewachsenen Feuerwehrstrukturen und dem Brandschutzbedarfsplan auseinandersetzen. Als Koalition haben wir ein Bekenntnis zu den Ortsfeuerwehren abgelegt. Diese sollen grund
sätzlich erhalten bleiben und im Licht der demografischen Entwicklung das Personal für die Gemeindefeuerwehr stellen und die Nachwuchsarbeit ortsnah ermöglichen. Es muss aber den Kommunen möglich sein, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu tragfähigen Lösungen zu kommen, die auch ein Zusammengehen von Ortsfeuerwehren beinhalten.
Ich werbe deshalb dafür, dass wir den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Inneres und Sport überweisen. Wir können ihn dann im Lichte der Novelle zum Brandschutzgesetz erörtern. Ich glaube, dort ist er richtig angesiedelt. Das macht es möglich, noch einmal auf die konkreten kommunalen Zusammenhänge einzugehen. Ich möchte nur nicht, dass sich der Landtag zum Schiedsrichter in einzelnen Feuerwehrentscheidungen macht. Ich glaube, da tun wir uns als Parlament keinen Gefallen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch meine Fraktion verfolgt das Ziel, dass unsere Feuerwehren im Land sowohl einsatzbereit als auch leistungsfähig sind. Voraussetzung hierfür sind eine ausreichende Mannschaftsstärke an Feuerwehrkräften und eine entsprechende Ausstattung der Wehr mit Fahrzeugen und Technik. Nicht nur auf die hauptamtlichen, sondern auch auf die freiwilligen Kräfte im Brand- und Katastrophenschutz ist stets Verlass. Garant für einen flächendeckenden Brandschutz im Land Sachsen-Anhalt sind die freiwilligen Feuerwehren.
In den freiwilligen Feuerwehren organisieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Wir setzen uns für eine Stärkung des Ehrenamtes ein. Der Brandschutz verfolgt den Zweck, die Gefahren für Personen, Sachen und Umwelt, die durch Brände entstehen können, abzuwehren. Prioritäre Zielstellung ist aber nicht nur die Rettung von Menschenleben, sondern wir müssen gleichzeitig für unsere Retter die sichersten Arbeitsbedingungen schaffen.
Zur Sicherung der flächendeckenden Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren benötigen wir zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen. Die Kinder- und Jugendfeuerwehren in unserem Land leisten Enormes, damit wir auch in Zukunft sicher leben können.
des in den Feuerwehren sehen wir in der Kooperation zwischen den einzelnen Feuerwehren eine Möglichkeit, um die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren sicherzustellen. Eine sogenannte Verbundstrategie, also die engmaschige Unterstützung durch benachbarte Wehren, zur Aufrechterhaltung eines schnellen Eingriffs in Gefahrenlagen wird zukünftig an Bedeutung gewinnen.
Wir haben es schon mehrmals angesprochen: Zur kommunalen Selbstverwaltung gehört es auch, dass der Träger des Brandschutzes, die Einheits- oder Verbandsgemeinde, im Einvernehmen mit den gewählten Ratsmitgliedern vor Ort dafür sorgt, dass die Leistungsfähigkeit gewährleistet ist. Sie entscheiden, welches Konzept vor Ort am besten für die jeweilige Region ist, und nicht der Landtag von Sachsen-Anhalt.
Der im Innenausschuss zu beratende Gesetzentwurf zum Brandschutzgesetz greift viele Aspekte auf, insbesondere die Bildung von unselbstständigen Standorten. Mit der anstehenden Novellierung des Brandschutzgesetzes wollen wir die Feuerwehren zukunftsfähig aufstellen, damit sie auch weiterhin leistungs- und einsatzfähig bleiben. Wir greifen ihnen mit einem umfangreichen Förderprogramm auch finanziell unter die Arme, damit Technik beschafft und Gerätehäuser saniert werden können.
Der Antrag bietet Anlass, die Arbeit der Ortsfeuerwehren im Rahmen der Beratung des Brandschutzgesetzes im Innenausschuss näher zu betrachten. Ich freue mich daher auf die weitere Diskussion im Innenausschuss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Herr Schulenburg, im Sinne der Arbeitseffizienz bitte ich Sie, noch kurz stehen zu bleiben. Es gibt eine Zwischenintervention oder eine Frage des Kollegen Gebhardt. Wollen Sie die Frage beantworten? - Ja. Dann bleiben Sie hier. Herr Gebhardt geht an das Mikrofon. Dann kann es losgehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Schulenburg, von den Rednerinnen und Rednern wurde mehrfach gesagt, dass die Punkte 1 und 2 des Antrags unstrittig seien. Strittig ist der Punkt 3. Darin ist eine Position formuliert. Die Position lautet - letzter Satz -, dass sich der Landtag dafür ausspricht, dass dort, wo intakte Ortsfeuerwehren bestehen, keine Zusammenlegung gegen den Willen der Betroffenen erfolgen soll.
tion oder teilen Sie sie nicht? Sind Sie der Auffassung, dass auch gegen den Willen der Betroffenen Zusammenlegungen von intakten Ortsfeuerwehren passieren sollen, oder finden Sie, dass man dann auch sagen sollte: Nein, unsere Position ist, intakte Ortsfeuerwehren sollten nicht gegen den Willen der Betroffenen zusammengelegt werden?
Sie müssen sich doch auch einmal in die Lage der gewählten Ratsmitglieder versetzen, die genau diese schwerwiegende Entscheidung treffen müssen, welches Konzept vor Ort am besten für die jeweilige Region ist. Deshalb ist es schwierig, als Landtag zu sagen, das eine ja, das andere nein. Nur vor Ort - das ist die kommunale Selbstverwaltung -, kann die Entscheidung getroffen werden. Das hat der Minister auch deutlich gemacht. Es wird keine Entscheidung von oben geben, sondern vor Ort muss die Entscheidung getroffen werden.
Damit können wir zum Abschluss der Debatte kommen. Frau Quade hat für die Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort. Bitte, Frau Quade.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich will auf einige Punkte, die hier gesagt wurden, noch einmal eingehen, und diese zumindest aus meiner Sicht auch klarstellen.
Zunächst zur Frage, welche Kompetenzen der Minister hat und welche er nicht hat und ob es nur bei rechtswidrigen Auflösungen oder Zusammenlegungen der Fall ist oder nicht. Ich habe nichts von Rechtswidrigkeit gesagt. Ich habe auch nichts über die Fördermittelvergabe Ihres Hauses, Herr Minister, gesagt. Es lohnt sich schon, genauer hinzuhören. § 8 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes sieht vor:
„Freiwillige Feuerwehren einschließlich ihrer Ortsfeuerwehren dürfen nur mit Zustimmung des Ministeriums des Inneren oder einer von ihm bestimmten Behörde aufgelöst werden.“
Warum gibt es denn diese Regelung, wenn das hier alles mit dem Landtag nichts zu tun hat und alles nicht in der Kompetenz des Innenministers liegt?
Natürlich - ich habe es gesagt - ist mir der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung bewusst. Natürlich gilt es immer, das sorgsam abzuwägen. Ich sage, der Eingriff ist notwendig, weil es hierbei eben nicht nur um eine kommunale Entscheidung geht, sondern auch um eine Frage von Sicherheit und eben auch um eine Frage von Wertschätzung, von Vertrauen und von Zuständigkeit für die Feuerwehren. Dazu sage ich: Da muss ein Innenminister ran!
Zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Man kann sich über die Höhe der an die Kommunen weiterzugebenden Feuerschutzsteuer streiten. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zur Höhe, zur notwendigen Höhe. Wir haben hier auch sozusagen eine Genese gehört. In ein und derselben Landesregierung wurde es hin und wieder unterschiedlich gesehen.
Der Punkt ist: Erstens. In unserem Antrag geht es nicht primär um Geld. In unserem Antrag geht es primär darum, sich verantwortlich für die Ortsfeuerwehren zu zeigen.
Zweitens, meine Damen und Herren von der AfD: Wenn Sie sich eindeutig entschieden haben und sagen, nur die hundertprozentige Weiterreichung sei der Königsweg, dann hätten Sie es vielleicht für den Haushalt beantragen sollen. Nur dann wäre es nämlich relevant gewesen.
Abschließend: Herr Minister, wir werfen uns alle ab und an einmal inhaltsleeren Populismus und eine Unterbietung des Niveaus vor. Das kann man alles machen. Ich halte das im politischen Betrieb für normal.
Was ich aber Ihnen sage und was in der Tat der Punkt für uns war, warum wir diesen Antrag gestellt haben, ist, dass mir die Herangehensweise zu sagen: „Meine Güte, was ist dort los, Lüttchendorf, Erdeborn und Hornburg, warum wollen sie nicht fusionieren, können sie sich vielleicht nicht leiden, sind das vielleicht nur persönliche Befindlichkeiten?“, so fremd nicht ist, wenn ich das erste Mal auf den Problemkreis schaue.