Danke. - Bevor wir zu Frage 10 kommen, die Herr Mittelstädt stellen wird, eine nicht ganz ernst gemeinte Bemerkung: Frau Hohmann, die Formulierung „… sind die Probleme an Sie herangetreten worden?“ fand ich wirklich originell; das muss ich schon sagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die qualitative Risikobewertung des Friedrich-LoefflerInstituts vom 12. Juli 2017 zur Afrikanischen Schweinepest empfiehlt - neben einer generellen Verminderung der Wildschweindichte -, spezielle
Landesregierung derzeit der Landesjägerschaft, die Bejagung der Wildschweine vorzunehmen, und welche besonderen Anreize (zum Beispiel „Pürzelprämie“) für einen vermehrten Abschuss der Wildschweine werden den Jägern gewährt oder sind beabsichtigt, den Jägern zu gewähren?
spezielle Risiken identifiziert bzw. wie schätzt sie das Risiko der Eintragung der Afrikanischen Wildschweinpest in den Wildschweinbestand des Landes ein?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Willi Mittelstädt namens der Landesregierung wie folgt.
Die Bejagung des Schwarzwildes erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes im Land Sachsen-Anhalt, der sogenannten Hegerichtlinie. Die Hegerichtlinie ist als Runderlass des für Jagd zuständigen Ministeriums im Ministerialblatt des Landes veröffentlicht worden und seit dem 1. Mai 2011 in Kraft.
Der Anteil von Frischlingen und Überläufern - das sind Wildschweine im zweiten Lebensjahr - soll zusammen mindestens 80 % der Gesamtstrecke betragen. Dabei ist der Schwerpunkt auf den Frischlingsabschuss zu legen. Es sollten 80 % des vorhandenen Frischlingsbestandes erlegt werden, um die frühzeitige Reproduktion der Frischlingsbachen einzugrenzen. Bachen sollen vorrangig im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Januar erlegt werden. Der zu erbringende Anteil soll 10 % der Strecke nicht unterschreiten. Zur Aufzucht der Frischlinge notwendige Bachen sind so lange zu schonen, bis ihre Frischlinge die gelben Längsstreifen verloren haben.
Körpergewichtsbegrenzungen sind bei dem notwendigen landesweiten Reduktionsabschuss von Schwarzwild nicht zielführend und daher generell zu unterlassen. Dies gilt auch für Reviere, in denen Schwarzwild nur in geringer Dichte oder als Wechselwild vorkommt.
Die Jägerinnen und Jäger in Sachsen-Anhalt konnten im Jagdjahr 2016/2017 insgesamt 39 298 Wildschweine erlegen. Dieses Ergebnis liegt mit 5 693 Stück über dem des vorangegangenen Jagdjahres 2015/2016 und ist die höchste Strecke, die jemals in Sachsen-Anhalt erreicht wurde. Vor allem ausgesprochen milde Winter und eine hervorragende Nahrungssituation in Feld und Wald bewirken einen Populationsanstieg und damit auch einen Anstieg der Strecke.
Mit 47 % Frischlingen an der Gesamtstrecke wurde der Forderung nach einem möglichst hohen Frischlingsanteil nicht Rechnung getragen. Der Anteil von Frischlingen und Überläufern an der Gesamtstrecke beträgt zusammen allerdings
Die Gewährung von Prämien für einen vermehrten Abschuss der Wildschweine erfolgt nicht und ist von der Landesregierung auch nicht beabsichtigt. Die Höhe der jährlichen Schwarzwildstrecke hängt von einer Reihe von Faktoren ab und unterliegt erfahrungsgemäß starken Schwankungen. Somit würde durch Abschussprämien am Ende nur der ohnehin erfolgende Normalabschuss eines Jahres belohnt.
Dabei liegt es für die Jägerinnen und Jäger in unserem Land in der Natur der Sache - allein schon aus Gründen der Wildschadenshaftung -, so viel Schwarzwild wie irgend möglich zu erlegen. Darüber hinaus wird die Seuchengefahr nach Einschätzung der ASP-Sachverständigengruppe nicht durch den Abschuss von Wildschweinen eingedämmt. Es gilt vielmehr, einen möglichen Ersteintrag der ASP in Sachsen-Anhalt schnellstmöglich zu entdecken. Dazu benötigt man Proben von tot aufgefunden Wildschweinen. Gegenwärtig gibt es Überlegungen, ein Anreizsystem für das Auffinden, Melden und Beproben von toten Wildschweinen zu schaffen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zur Einschätzung des Risikos einer Eintragung der ASP in den Wildschweinbestand des Landes kann ich sagen, dass sich die Landesregierung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts anschließt. Wie schon zuvor ausgeführt, wurde im Jagdjahr 2016/2017 die höchste Strecke, die jemals in Sachsen-Anhalt erreicht wurde, erlegt. Das deutet darauf hin, dass im Vergleich zu den Vorjahren die Schwarzwilddichte zugenommen hat.
Auch durch Sachsen-Anhalt fließt der Fernverkehr aus osteuropäischen Ländern auf den großen Autobahnen. Ein Szenario, wie es in Tschechien besteht, wo der Eintrag des ASP-Erregers über illegal entsorgte Speiseabfälle erfolgte, kann auch für Sachsen-Anhalt nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wurden im Rahmen einer Informationskampagne auch auf den Autobahnraststätten und Toiletten in Sachsen-Anhalt Plakate mit Verhal
sicherheit, zum Beispiel als sogenannte Hinterhofhaltungen, die in Osteuropa noch häufig vorkommen, sollte es in Sachsen-Anhalt nicht geben.
Wie bereits in der Beantwortung der Frage Ihres Parteikollegen zur Seuchenprophylaxe in Schweinebeständen ausgeführt, haben Schweinehalter die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung einzuhalten. Es liegt nun also auch in der Hand der Schweinehalter, alle bereits ergriffenen seuchenprophylaktischen Maßnahmen zu überprüfen, um das Risiko eines Erregereintrags in ihrem Bestand zu minimieren.
Zunächst einmal nehme ich die Aussagen verwundert zur Kenntnis. Wir werden sie sicherlich auch auswerten. Eine Frage habe ich aber noch dazu: Sie haben gerade von einer Sachverständigengruppe ASP gesprochen.
Können Sie dem Hohen Haus mitteilen, wer Teil dieser Sachverständigengruppe ist? Das wäre sehr interessant.
Das muss ich auch zurückstellen. Ich denke, dass das aus dem zuständigen Ministerium schriftlich beantwortet wird.
Frage 11 Sofort ist sofort - Gewässerrenaturierung im Unterhaltungsverband „Jeetze“ - Entnahme von Pappeln an der Hartau
Sehr geehrter Herr Präsident! Im Rahmen des Umweltsofortprogramms des Landes SachsenAnhalt wird im Rahmen der Gewässerrenaturierungsmaßnahmen im Maßnahmenblock 2 für die Gewässerrenaturierung 2. Ordnung durch den Unterhaltungsverband „Jeetze“ die „Entnahme von Pappeln und Ersatz durch standortgerechte Gehölze an der Hartau südlich von Hartau“ benannt. Ich frage die Landesregierung:
mens Hartau keinen gleichnamigen Ort gibt: Auf welcher geografisch definierten Fläche findet die benannte Maßnahme der Entnahme von Pappelbäumen statt?
ten wurden bei den letzten aktuellen Kontrollen im Rahmen des Monitorings oder anderer Erhebungen auf der Fläche für das benannte Vorhaben festgestellt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Hannes Loth namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die Entnahme der Pappeln sowie der Ersatz dieser durch standortgerechte Gehölze erfolgt an der Hartau, einem Gewässer 2. Ordnung südlich von Lüdelsen, einem Ortsteil der Gemeinde Jübar im Altmarkkreis Salzwedel. In die Vorhabenbeschreibung hat sich ein Fehler eingeschlichen. Richtig muss es heißen: „Entnahme von Pappeln und Ersatz durch standortgerechte Gehölze an der Hartau südlich von Lüdelsen.“ Eine Korrektur hat meine Kollegin bereits veranlasst. In diesem Zusammenhang möchte Frau Prof. Dalbert anmerken, dass die Vorhaben des Umweltsofortprogramms demnächst mittels einer interaktiven Karte verortet werden und jeder Bürger und jede Bürgerin damit die Möglichkeit hat, zu schauen, wo genau diese Vorhaben liegen.
Zu Frage 2: Die jüngsten Kontrollen an der Hartau - und damit im Bereich der Maßnahmen - wurden 2016 durchgeführt. Es wurden sowohl Steinfliegen als auch verschiedene Arten von Köcherfliegen nachgewiesen, die zu der Roten Liste „Arten Sachsen-Anhalts“ gehören.