Vielen Dank. - Frau Ministerin, am 1. Dezember 2017 gab es einen beispielhaften Artikel über eine Stadt in Anhalt-Bitterfeld, über Raguhn-Jeßnitz. Darin wird vom Bürgermeister berichtet, dass seit 2014 die Kosten in der Gemeinde um 1,3 Millionen € gestiegen sind und gleichzeitig der Zuschuss des Landes um 400 000 € erhöht wurde. Das heißt also, die Kommune bleibt auf Kosten in Höhe von 900 000 € sitzen. Sie muss die Mittel letztlich auf die Eltern umlegen oder es anders finanzieren, was aber auch schwierig ist, da die Kreisumlage - zumindest nicht in absoluten Zahlen - nicht gesenkt wurde.
Meine Frage ist: Finden Sie es in Ordnung, dass wir den Kommunen in der Weise Belastungen auferlegen, obwohl sie nicht einmal wissen, wie sie es finanzieren sollen und ihnen letztlich nur noch die Möglichkeit bleibt, die Kita-Gebühren zu erhöhen, so wie es heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ steht: 300 € drohen in der Nachbarstadt Zörbig?
Das ist ein Zustand im gesamten Land SachsenAnhalt. Wie wollen Sie dem entgegnen, und wie viel Geld, auf das Land berechnet, benötigt man dafür?
Ich will einmal grundsätzlich herangehen. Kinderförderung, Kinderbetreuung ist in erster Linie eine kommunale Aufgabe.
Das Land gibt bestimmte Qualitätskriterien vor. Das haben wir gemacht, indem wir unter anderem einen Ganztagsanspruch und einen Personalschlüssel aufgeführt haben. Wenn wir das tun, sind wir verpflichtet, Gelder hineinzugeben.
Ich möchte etwas zurückgehen. In unserem Kinderförderungsgesetz besteht schon seit geraumer Zeit die Verpflichtung, eine Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung zu schließen. Insbesondere in Ihrem Landkreis gibt es solche Vereinbarungen überhaupt nicht, sodass die einzelnen Kostenfaktoren gar nicht zu erkennen sind.
Auch Ihnen ist die Liste bekannt. Ich kann jetzt nicht den Einzelfall nennen, aber ich möchte Ihnen eine Frage zurückgeben: Warum können andere Kommunen mit dem gleichen Kinderförderungsgesetz und mit dem gleichen Geld die Elternbeiträge zum Teil sogar senken?
Ich denke einmal, wir sollten uns nicht gegenseitig überfordern. Das Land gibt sehr viel hinein. Wir werden jetzt mit der großen Novellierung sehr aufpassen, dass wir wirklich einmal ein transparentes Verfahren haben, dass wir uns nicht immer gegenseitig beschuldigen, wer wen zu viel überfordert oder nicht.
Frau Ministerin, nur ein Hinweis. Es mag im ersten Augenblick ungerecht sein; das Problem ist nur, er darf Sie fragen, aber Sie ihn nicht, es sei denn, er spricht und Sie sind Abgeordnete. Beides war nicht der Fall. - Danke. In Ordnung.
Wir steigen ein in die Debatte der Fraktionen. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Tobias Rausch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute diskutieren wir zum wiederholten Mal über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes. Diesmal diskutie
ren wir über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in der Drs. 7/1991.
Wie oft hat die Kenia-Koalition im Verlauf der Legislaturperiode schon am KiFöG herumgedoktert und immer wieder versprochen, nun würde der Kostenexplosion bei den Elternbeiträgen endlich Einhalt geboten?
Nun reagieren Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2017, indem Sie die Mindestfinanzierung der Gemeinden aus dem Paragrafen streichen.
In meinem letzten Redebeitrag habe ich davor gewarnt, dass Sie damit dem Ansteigen der Elternbeiträge Tür und Tor öffnen.
Nun bleibt es also abzuwarten, ob die Kommunen Ihrer Bitte nach Eigenverantwortlichkeit bei der Gestaltung von sozialverträglichen Kostenbeiträgen nachkommen. Spannend wird auch sein, wie sich die Kommunalaufsicht dazu verhält.
Wie oft hat man denn schon von kommunalen Mandatsträgern gehört, dass die kommunalen Haushalte konsolidiert werden müssen? - Man darf gespannt darauf sein, inwieweit Ihr Versprechen bezüglich einer stabilen Kostenfestsetzung Wirklichkeit wird. Denn ich sage Ihnen hier und heute voraus, dass es in zahlreichen Kommunen zu erheblichen Steigerungen bei den Elternbeiträgen kommen wird. Die Leidtragenden hierbei sind wieder einmal die Eltern.
Liebe Kenia-Koalitionäre, in Ihrem Entschließungsantrag stellen Sie zu Recht fest, dass Sie eine grundlegende Reform wollen - so wie im Übrigen alle Fraktionen hier im Hohen Haus.
Das gibt uns jedoch die Möglichkeit, in der KiFöGDebatte einige Änderungen vorzuschlagen. Die Bürger wollen keine steigenden Elternbeiträge. Wir als Alternative für Deutschland wollen den Bürgerwillen in das Parlament tragen und werden unsere Vorschläge dazu unterbreiten. Wir wollen in zwei Etappen vorgehen:
Das, meine Damen und Herren, ist dann tatsächlich eine familienfreundliche Politik. Nur so können wir sicherstellen, dass wir wieder mehr junge Familien dazu bekommen, Kinder zu kriegen.
Dennoch geht es heute um ca. 30 Millionen € mehr für die Kommunen. Da das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, werden wir
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es klang schon mehrfach an, wir beschäftigen uns heute einmal wieder mit dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Welche öffentliche Relevanz es hat, zeigt unter anderem die heutige Berichterstattung. Es geht uns darum, die bestehende Rechtslage und den Gesetzestext mit Leben zu erfüllen und 30 Millionen € in die Hand zu nehmen, um die Kommunen zu entlasten.
Das sind im Wesentlichen drei Punkte: Anpassung der Pauschalen an den tatsächlichen Betreuungsumfang, Ausgleich der Tarifsteigerungen für die Kindertagesstätten und Erhöhung der Mittel für den Ausgleich für die Geschwisterregelung.
Im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration erhielten die Vertreter der Kommunen, die Träger, aber auch Elternvertreter die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme abzugeben. Dabei war festzustellen, dass es keine grundsätzliche Ablehnung dieses Gesetzentwurfes gibt, sondern vielmehr die Anwesenden die Gelegenheit genutzt haben, ihre Vorstellung für die große Reform des Kinderförderungsgesetzes vorzutragen. Dazu werde ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch kommen.
Während der Debatte wurden verschiedene Bedenken und Anregungen abgegeben. Auf einige möchte ich näher eingehen. Zum einen, dass die Mittel des Betreuungsgeldes im Jahr 2018 nicht mehr gesondert eingesetzt werden. Ein Blick auf die Zahlen macht deutlich, dass das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 so viel Geld wie nie zuvor für die Kinderbetreuung ausgeben wird.
Rechnet man alle Ansätze im Jahr 2017 zusammen, beträgt der Ansatz 332 Millionen €, im Jahr 2018 346,8 Millionen € ohne Gesetzesänderung, mit Gesetzesänderung 377,4 Millionen €. Das ist ein deutliches finanzielles Bekenntnis des Landes zur Kinderbetreuung in diesem Land.
Ein weiterer Kritikpunkt war die Aufhebung der Regel, dass Gemeinden mindestens 50 % der Kosten für die Kinderbetreuung nach Abzug der
Mittel des Landes und der örtlichen Träger der Jugendhilfe übernehmen müssen. Ich möchte ganz deutlich sagen, dass dies das Land nicht aus freien Stücken tut, sondern gemäß einem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Denn, sehr geehrter Kollege von der AfD, es geht hier um das Landesverfassungsgericht und nicht um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das war ein anderes Urteil. Sie sollten das vielleicht noch einmal nachschauen.
Die Szenarien, die jetzt debattiert werden, wonach die Gemeinden bis zu 100 % der verbleibenden Kosten bei den Eltern einziehen könnten, halte ich für unrealistisch. Die Gemeinden, die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen sehr genau, welchen Wert eine verlässliche und finanziell tragbare Kinderbetreuung für ihre Bürgerinnen und Bürger hat.
Außerdem besitzt der Erlass des Innenministeriums vom 11. Dezember 2015 mit dem Betreff „Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung“ auch weiterhin seine Gültigkeit. Ich zitiere:
„In diesem gesellschaftspolitisch bedeutsamen Bereich hat die Gemeinde, Verbandsgemeinde eine sozialverträgliche abgewogene Ermessensentscheidung zu treffen. Dies gilt erst recht bei Gemeinden und Verbandsgemeinden in Haushaltskonsolidierung hinsichtlich der Frage, ob eine Erhöhung der Elternbeiträge in die Haushaltskonsolidierung einbezogen wird und, wenn ja, in welchem Umfang dies erfolgen soll. Im Falle einer Erhöhung hat sie ihre Entscheidung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mit Augenmaß zu treffen.“