Protokoll der Sitzung vom 19.12.2017

Einen Schlusssatz?

Na ja, gut.

In diesem Sinne bitte ich um Beschlussfassung zum Änderungsantrag und verweise auf unseren Entschließungsantrag, der deutlich macht, welche Prioritäten wir als Koalition für die große Reform

der Kinderförderung in unserem Land setzen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke. Ich sehe keine Nachfrage. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Hohmann. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden weder dem Gesetzentwurf noch dem Entschließungsantrag unsere Zustimmung geben, es sei denn, Sie würden unseren Änderungsantrag annehmen.

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

In diesem fordern wir nicht mehr und auch nicht weniger als die Umsetzung Ihres Entschließungsantrags aus dem Jahr 2016 in der Drs. 7/301. Ich habe ihn noch mal mitgebracht, Herr Borgwardt. Das war Ihr Beschluss, den Sie im letzten Jahr gefasst haben und mit dessen Hilfe wir - darin waren wir uns alle einig - die Mittel aus dem Betreuungsgeld 2018 zur Entlastung der Eltern zielgerichtet verwenden und veranschlagen wollten.

Seit dem 1. August 2013 gilt nun das novellierte KiFöG. In § 12 Abs. 4 - ich habe es zum Nachlesen noch einmal mitgebracht - steht:

„Die Zuweisungen nach den Absätzen 2 und 3 für jedes betreute Kind sind regelmäßig insbesondere an die Tarifentwicklung und Veränderungen des Betreuungsumfangs anzupassen.“

Zwar hat die Landesregierung die erste Hälfte dieses Satzes umgesetzt, aber die zweite Hälfte nicht. Es wurde uns immer vermittelt, wir müssten abwarten, was die Evaluationsergebnisse bringen. Dann können wir genau sagen, wie lange die Kinder in den Einrichtungen sind und wie sich der durchschnittliche Betreuungsumfang darstellt.

Meine Damen und Herren der Koalition! Seit vier Jahren gibt es diese Broschüre „Sozialleistungen, Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege“. Seit vier Jahren wissen wir, wie lange die Kinder in den Einrichtungen sind. Seit vier Jahren wissen wir, dass die durchschnittliche Betreuungsdauer im Krippenbereich 8,4 bzw. im Kindergartenbereich 8,7 Stunden beträgt. Das heißt, es hätte diesbezüglich gar keiner Evaluation bedurft. Das heißt, wir haben das Gesetz seit vier Jahren nicht vollständig umgesetzt.

Wir haben auch den Entschließungsantrag nicht umgesetzt. Das heißt, wir setzen keine Gesetze um, die wir uns auferlegen. Wir setzen keine Ent

schließungsanträge um, die wir uns auferlegen. Wer garantiert uns, dass wir jetzt, wenn wir dem Entschließungsantrag zustimmen würden, diesen auch umsetzen?

Wenn so viel Unehrlichkeit dabei ist und den Eltern suggeriert wird, dass wir sie entlasten, dann stimmt das nicht. Wenn heute in den Medien 30 Millionen angepreist werden - dass wir jetzt 30 Millionen mehr in das System stecken -, ist das geschwindelt. Das ist nicht so.

(Beifall bei der LINKEN)

Schauen Sie sich die Zahlen an. Dann hätten Sie sagen müssen: 30 Millionen € mehr als 2016, aber nicht 30 Millionen € mehr als 2017. Das heißt, wir werden die Eltern wieder nicht entlasten, und die marginale Summe, die Sie den Kindern zukommen lassen, beträgt im Jahr vielleicht 30 € pro Kind. Setzen Sie sich mit den Dingen auseinander. Wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, können wir auch bei Ihnen zustimmen, ansonsten leider nicht.

Noch ein ganz kurzer Hinweis: Gucken Sie einfach einmal in unseren Gesetzentwurf, der seit Juni vorliegt. Darin sind gute Ideen, wie man wirklich Ordnung in das Chaos bringen kann. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abg. Frau Lüddemann das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir werden heute mit dieser KiFöG-Novelle einen kleinen Schritt vorankommen, um Gesetz und Wirklichkeit zu versöhnen. Letztendlich setzen wir nämlich heute erst den Ganztagsanspruch, den eine andere Koalition schon 2012 beschlossen hat, tatsächlich um, weil wir jetzt erst die tatsächlichen Betreuungszeiten einrechnen. Ich meine, der Landesrechnungshof hat durchaus zu Recht darauf hingewiesen, dass die Annahme, acht Stunden Betreuungszeit würden in diesem Land ausreichen, sehr optimistisch war und nur so zu erreichen war, dass ein sogenanntes Schnäppchen nach dem Motto „10 Millionen und wir haben den Ganztagsanspruch wieder eingeführt“ überhaupt funktionieren konnte.

Das, was wir heute entscheiden, ist kein Schnäppchen mehr, das ist eine große Summe. Der Kollege Krull hat dazu einiges ausgeführt. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wenn sich die Zeitungen Woche um Woche mit Schlag

zeilen füllen, wir hätten am Ende 900 Millionen € Reserve - ich weiß, dass es in Summe nicht so viel ist - an Überschuss, dann ist es ist in Zeiten, in denen die Kassen sprudeln, nicht vermittelbar, ausgerechnet an den Kleinsten zu sparen.

Die Krux an der ganzen Sache sind natürlich die Elternbeiträge. Diese können jetzt sozialverträglich gestaffelt werden. Aber bei der Höhe, die die Elternbeiträge in unserem Land an einigen Stellen haben, ist das im Einzelfall durchaus noch schwierig.

Wir haben viele Konjunktive und auch mit der Erlasslage des Innenministeriums wird es im Einzelfall schwierig werden. Wir haben die Hoffnung, dass auf der kommunalen Ebene insbesondere vor dem Kontext der Kommunalwahl mit Verantwortung damit umgegangen wird. Aber es ist eine Hoffnung, es ist nichts, worauf sich die Eltern belastbar verlassen können.

Dass die Elternbeiträge das Familienbudget natürlich zusätzlich belasten, ist keine Frage, noch dazu, wenn wir uns anschauen - heute hat die „Volksstimme“ dazu noch einmal sehr gut recherchiert ausgeführt -, dass quasi um uns herum alle einen anderen Weg gehen, nämlich den, dass bis hin zur kompletten Beitragsfreiheit in Niedersachsen ein anderer Weg gewählt wird und auch deutlich mehr Geld für diesen Bereich in die Hand genommen wird.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Stimmt doch gar nicht!)

Deswegen denke ich, wir sollten uns, wenn wir die große Novelle im nächsten Jahr verhandeln, noch einmal genau die Elternbeiträge anschauen. Wir sollten uns ernsthaft noch einmal über die Elternbeiträge und die, wie auch immer ausgestattete, mögliche Beitragsfreiheit unterhalten.

Heute freue ich mich zunächst, dass wir es tatsächlich fristgerecht schaffen, den Kommunen ab 1. Januar mehr Geld zur Verfügung zu stellen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Abschließend hat für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Dr. Späthe noch einmal das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Ich möchte zuerst allen Anwesenden danken, die es ermöglicht haben, dass wir heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des KiFöG in der sogenannten kleinen Novelle beraten und, ich denke, auch beschließen werden.

Damit ist abgesichert, dass das Gesetz wie geplant und gefordert zum 1. Januar in Kraft treten kann und die Vorgabe des Landesverfassungsgerichts damit erfüllt wird.

Wie Sie wissen, hat das Verfassungsgericht die sogenannte 50:50-Regelung als nicht vereinbar mit unserer Verfassung erklärt. Das ist eine Regelung, die wir zum Schutz der Eltern eingeführt haben, damit die Elternbeiträge nicht 50 % des Defizits übersteigen. Diese Regelung ist als nicht verfassungskonform eingestuft worden und wir müssen sie demzufolge streichen.

Mit der kleinen Novelle, die wir heute vorlegen, ermöglichen wir es, dass die Landespauschalen - es wurde schon gesagt - an die tatsächlichen Betreuungszeiten der Kinder in den Kitas angepasst werden. Das Land kommt damit der rechtlichen Verpflichtung nach. Aber es ist gut investiertes Geld für die Vereinbarung von Familie und Beruf. Es ist auch gut investiertes Geld für gleiche Bildungschancen aller Kinder unabhängig davon, welcher Herkunft sie sind und welchen Beruf die Eltern ausüben.

Wir ermöglichen zweitens, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kitas tarifgerecht bezahlt werden. Gute Arbeit und guter Lohn sollen auch in den Kitas zum Standard werden und bleiben.

(Zustimmung bei der SPD und von Sebas- tian Striegel, GRÜNE)

Drittens ermöglichen wir mit der Novelle, dass die Mehrkindfamilien entlastet werden und wir den Gemeinden das dadurch entstehende Defizit ausgleichen. Alle diese Mittel helfen, die Elternbeiträge stabil zu halten; das ist bereits gesagt worden.

Wir haben uns Verbesserungen für die Erzieher und Erzieherinnen vorgenommen und für die Kommunen. Das sind nur erste Schritte auf dem Weg zu einer großen Novelle des KiFöG, welche wir nächstes Jahr vornehmen werden.

Ja, es ist kein Geheimnis, dass sich die Vorstellungen innerhalb der Koalition noch ein wenig unterscheiden. Aber, meine Damen und Herren, ich bin mir ganz, ganz sicher: Wenn wir konstruktiv und mit gutem Willen zusammenarbeiten, werden wir unser jetzt schon gutes Gesetz nächstes Jahr noch besser machen. - Vielen Dank.

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. Wir haben als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2221. Über den stimmen wir zuerst ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die

Koalition und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfDFraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Kommen wir nunmehr zum Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/2197. Ich möchte darüber in Gänze abstimmen lassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht so. Dann stelle ich den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD und fraktionslose Abgeordnete.

(Tobias Rausch, AfD: Teile der LINKEN! Nicht unterschlagen!)

- Teile der Fraktion DIE LINKE.

Demzufolge haben wir eine Mehrheit für den vorliegenden Gesetzentwurf in der genannten Beschlussempfehlung. Dieser ist somit beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt - -

(Zuruf: Entschließungsantrag!)

- Entschuldigung. - Über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 7/2199 muss auch noch abgestimmt werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE, diesmal in Gänze. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfDFraktion und fraktionslose Abgeordnete. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen worden. Das gibt uns die Gelegenheit, den Tagesordnungspunkt beenden.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 3