Als LINKE betonen wir an der Stelle noch einmal unsere prinzipielle Ablehnung der NC-Verfahren, da sie insgesamt die freie Berufswahl einschränken.
Wir haben 11 000 Studienplätze in Deutschland, 62 000 Bewerberinnen und Bewerber. Das Interesse ist also groß und das NC-Urteil könnte nun dazu führen, dass sich zwei Diskussionen zusammenführen und auf Lösungen hoffen lassen. Denn wenn mehr Studienplätze geschaffen werden, hätten mehr Bewerberinnen und Bewerber die entsprechende Chance der freien Berufswahl. Gleichzeitig ließe sich ein entscheidender Schritt gegen den Ärztemangel in einer älter und kranker werdenden Gesellschaft gehen.
Wir fordern daher, dass in unserem Bundesland an beiden medizinischen Fakultäten jeweils 75 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden. Selbstverständlich müssen diese dann auch durch das Land ausfinanziert werden.
Meine Damen und Herren! Dass eine Abiturnote nicht verrät, ob ein Mensch später ein guter Arzt ist, erklärt sich von selbst. Zudem spielt eine etwaige medizinische Vorbildung eine viel zu untergeordnete Rolle.
Da es keine politischen Mehrheiten geben wird, jedem Studieninteressenten einen Studienplatz anbieten zu können, braucht es verbesserte Verfahren zur Auswahl der Studierenden. Allerdings muss ein gerechtes Verfahren gefunden werden, das klagesicher ist und das nicht dem NC mit der Überbetonung der Abiturnote entspricht. Es wäre reizvoll, in Sachsen-Anhalt Modellversuche eines NC-freien Studienzugangs zu unternehmen.
Zudem sollten die Hinweise des Ärztetages berücksichtigt werden. Dabei sollte die berufliche Vorprägung der Bewerber stärker in den Blick genommen werden. Medizinische Berufsabschlüsse sowie Pflegezeiten sollten Anerkennung finden.
Wir brauchen Quereinsteigerprogramme für Fachärztinnen und Fachärzte. Und ja, in Magdeburg findet auch mittlerweile die ganze Frage der Allgemeinmedizin statt. Es gab sogar die Professur, die gemeinsam berufen war. Von daher sollten die positiven Erfahrungen aus Halle stärker auch auf Magdeburg übertragen werden.
Die LINKE bleibt skeptisch, wenn es um Landeskinderregelungen geht. Ob diese zu einer stärkeren Bindung ausgebildeter Ärzte führt, bleibt zu bezweifeln; denn diese Vorstellung geht doch von einem sehr provinziellen Bild des akademischen Alltags aus.
Wir sehen Stipendienregelungen als vernünftig an. Ob es Möglichkeiten geben kann, zurückzuzahlen, wenn man beispielsweise hier in Sachsen-Anhalt studiert hat und sich hier nicht ansiedelt, das sehen wir allerdings als eher fragwürdig an; denn dazu müsste rechtssicher festgestellt werden, welche Kosten ein Studienplatz tatsächlich verursacht. Das wäre wahrscheinlich auch wieder ein klageintensiver Weg.
Meine Damen und Herren! Um ausgebildete Ärzte im Land zu halten, braucht es schon während des Studiums das Rüstzeug für die Selbstständigkeit und den Umgang mit bürokratischen Verfahren.
Es muss entbürokratisiert werden. Es braucht klare Analysen, warum der ländliche Raum wenig attraktiv ist. Lösungen könnten auch in medizinischen Versorgungszentren, Filialpraxen und der konsequenten Öffnung der Krankenhäuser liegen.
Wir müssen mit Land und Kommunen und Ärztekammer an einem Strang ziehen, damit Ärzte vor Ort gewonnen tatsächlich werden können. Telemedizinische Verfahren mit neuer Sensorentechnik wurden schon genannt. Dazu kann man sich ein Modellprojekt in Halle anschauen.
Ich sage aber auch, meine Damen und Herren, wenn wir über Telemedizin reden, dann müssen wir auch über den Breitbandausbau reden.
Wir haben viele Ideen und Lösungsmöglichkeiten. Lassen Sie uns jetzt beherzt handeln, damit die medizinische Versorgung im Land gesichert wird. - Vielen Dank.
- Herr Lange, es gibt doch noch eine Anfrage. Sie sind Sie bereit, eine Frage von Herrn Siegmund zu beantworten?
Vielen Dank, Herr Lange. Sie haben unsere Forderungen beinahe identisch übernommen, haben sie also lediglich ein wenig umgeschrieben.
Wir haben beispielsweise 20 % gefordert, das sind 74 Plätze. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass 75 Plätze geschaffen werden müssen. War
Sie hätten unserem Antrag doch auch zustimmen können. Da unsere Forderungen eins zu eins in Ihrem Antrag enthalten sind, stellt sich die Frage, wie Sie sich zu unserem Antrag verhalten.
Da wir einen Alternativantrag vorgelegt haben, werden Sie sich sicherlich denken können, wie wir uns zu Ihrem Antrag verhalten werden. Wenn Sie unseren Antrag lesen würden, dann wüssten Sie, dass wir jeweils 75 Plätze an den Standorten Magdeburg und Halle fordern.
Falls Sie wegen der Urheberschaft nachschauen möchten, dann gucken Sie sich einmal meine Presseerklärung an, die ich herausgegeben habe, als das NC-Urteil gesprochen wurde. Darin steht das bereits alles. Dann können wir darüber diskutieren, wer von wem abgeschrieben hat.
Vielen Dank, Herr Abg. Lange. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Bitte, Herr Meister.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Schaut man auf die Statistiken, ergibt sich ein durchaus differenziertes Bild zum Ärztemangel. Laut einer Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Lüddemann gibt es im Bereich der Fachärzte - ausgenommen der Bereich der Hausärzte - fast flächendeckend eine bedarfsgerechte Versorgung.
Die Freude ist aber getrübt; denn das deckt sich eben nicht immer mit den konkreten Erfahrungen vor Ort. Wir haben Bilder von Schlange stehenden Patienten vor Augen. Auch wenn man selbst zum Arzt geht, dann merkt man die Einschränkungen, was dann die Frage nach der Angemessenheit der Bedarfsplanungen aufwirft, die von der Selbstverwaltung vorgenommen werden.
Der Statistik war zu entnehmen - das fand ich verblüffend -, dass die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik seit 2007 um 22 % gestiegen ist. Die Zahl der Hochschulabsolventen