Ich sage, wir können mit klugem Einsatz die Bundesmittel nutzen, um weiter zu gucken, wie wir weitere Qualität gestalten können. Einen Punkt hat uns der Bund schon weggenommen. Das war auch bei uns eine Riesendiskussion. Die Beitragsfreiheit für Geringverdiener mit Kinderzuschlag und Wohngeld kommt bundesweit.
Ich wiederhole das gerne: Ich bin davon überzeugt, wir gehen einen guten Weg. Lassen Sie mich schließen, indem ich § 1 der Novelle zitierte:
„Die Kinderbetreuung dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Frau Grimm-Benne, ich habe zwei kurze Fragen aus haushalterischer Sicht. Das KiFöG ist in dem Haushalt einer der größten Brocken. Wir Finanzpolitiker sind immer daran interessiert, größtmögliche Transparenz in das System zu bekommen. Wie entstehen zum Beispiel die Kosten für einen Beitrag?
Da gab es im Doppelhaushalt 2017/2018 den Versuch, ein neues System einzuführen, eine Software, ein Nachfolgesystem für das LaJu. Damit sollte quasi ein System geschaffen werden, wo man genau nachvollziehen kann: Wie lange sind die Kinder in der Kita? Wie viele Erzieher werden eingesetzt? - Usw. usf.
Da waren 570 000 € eingestellt. Ich habe jetzt im Haushalt geguckt, wie es für 2019 aussieht. Im Einzelplan 19 - ich würde gerne zitieren - steht folgender Satz:
„Nachfolgesystem für LaJu. Eine Berücksichtigung der Anmeldung war im Verfahren zur Aufstellung des Regierungsentwurfs des Haushaltsplans nicht möglich.“
Dazu meine Fragen: Zum einen: Warum ist denn kein Geld mehr drin? Zum anderen: Was passiert denn, wenn wir das System nicht bekommen? - Aus meiner Sicht ist das System für uns ganz relevant, um zu sehen, wie die Kosten entstehen.
Wir hatten es schon in den Haushaltsentwurf eingestellt gehabt. Das Finanzministerium hat uns darauf erwidert, dass wir für dieses Nachfolgeprogramm bisher noch keine gesetzliche Grundlage geschaffen haben. Deswegen ist es wieder herausgenommen worden.
Wir würden mit dem zukünftigen Gesetzentwurf in § 15 eine Verpflichtung der Kommunen zur Datenerhebung bekommen. Ich hoffe, dass wir im Zuge der Haushaltsberatungen eine solche Software erhalten werden. Man braucht nur in die Nachbarländer zu gucken; die können mittlerweile jeden einzelnen Vorgang nachvollziehen und wissen, wo die Gelder des Landes verbleiben.
Das würde ich mir auch für Sachsen-Anhalt wünschen. Ich hoffe darauf, es im Haushaltsberatungsverfahren wieder eingestellt zu bekommen.
Es gibt noch zwei Nachfragen aus der Fraktion DIE LINKE, und zwar von Frau Hohmann und von Herrn Lippmann. Es darf aber nur noch einer aus Ihrer Fraktion eine Frage stellen. Sie müssen sich also einigen. Wenn es geht, schnell. - Der Fraktionsvorsitzende hat offensichtlich den Vorzug bekommen. Dann, Herr Lippmann, bitte.
Frau Ministerin, in dem Gesetzentwurf spielt unter anderem die Einrechnung von zehn Krankheitstagen in die Personalschlüssel eine Rolle. Aus den Anlagen ist zu ersehen - das sieht man auch vom Ergebnis her -, dass als Berechnungsgrundlage, um es in die Schlüsselsystematik umzurechnen, 261 Tage zugrunde gelegt werden. Nun beziehen sich diese 261 Tage auf Werktage; die Feiertage und die Urlaubstage sind dabei mit berücksichtigt. Wenn ich die Arbeitstage der Beschäftigten heranziehe, sind es 220 Tage.
Wenn ich es wirklich so meine, wie es daherkommt und Krankheitstage ersetzen will, dann kann ich ja nur an Arbeitstagen krank werden, an Urlaubstagen und an Feiertagen kann ich im Prinzip nicht krank werden. Man muss es also anders interpretieren, ansonsten sage ich: Wenn das die Berechnungsgrundlage ist, sind nicht zehn Krankheitstage eingerechnet, sondern nur 8,5 Tage nach der Relation 261 zu 220. Ist das bedacht worden? Ist die Argumentation so? Wird das gegebenenfalls im Verfahren auch noch geändert oder wird es zumindest argumentativ anders rübergebracht? Eine Veränderung des Personalschlüssels ist es, aber aus meiner Sicht sind damit nicht zehn Krankheitstage eingerechnet, sondern nur 8,5.
Herr Lippmann, ich habe schon mitbekommen, dass wir von zehn Tagen reden und das stringent in allen Gesetzen, die wir bereits beschlossen haben, entsprechend berechnet haben. Daher möchte Ihnen anbieten, das in den Ausschussberatungen zu erörtern. Dort können wir Ihnen den Rechenweg noch einmal genau vorstellen. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir das anders interpretieren, als Sie es hier tun, und wir bei zehn Ausfalltagen bleiben. Im Plenum kann das in der Kürze der Zeit wohl keiner nachverfolgen. Ich denke, wir sollten das in den Ausschussberatungen klären.
Danke. Ich sehe keine weiteren Fragen. Ich hoffe, ich habe niemanden übersehen. - Nein, das ist nicht der Fall. Danke, Frau Ministerin.
Damit können wir in die Debatte der Fraktionen eintreten. Dies ist eine Fünfminutendebatte. Für die AfD-Fraktion hat der Abg. Herr Tobias Rausch das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt.
Wie oft hat die Kenia-Koalition im Verlauf der Legislaturperiode schon am KiFöG herumgedoktert. Immer wurde versprochen, nun würde der Kostenexplosion bei den Elternbeiträgen endlich Einhalt geboten. Ich sagte Ihnen damals voraus, dass es in zahlreichen Kommunen zu erheblichen Steigerungen bei den Kosten der Kinderbetreuung kommen wird. Und es kam zu zahlreichen Erhöhungen in den Kommunen. Die Leidtragenden waren wieder einmal die Eltern.
Ob der hier vorliegende Entwurf eine Abhilfe schaffen wird, bleibt vorerst abzuwarten. Wir als AfD-Fraktion wollen in zwei Etappen vorgehen. Mittelfristig müssen die Beiträge der Eltern sinken. Langfristig kann das Ziel nur darin bestehen, die Kinderbetreuung generell kostenfrei anzubieten.
Als Opposition sind wir in erster Linie dazu da, die Regierung zu kontrollieren und auch das eine oder andere Mal zu meckern. Dennoch möchte ich Ihnen heute, Frau Ministerin Grimm-Benne, schon zugestehen, dass der vorliegende Entwurf ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist. Das erkenne ich erst einmal an. Denn es werden zunächst Familien mit mehr als einem Kind entlastet, sodass mehr Kinder in einer Familie nicht mehr zum Armutsrisiko werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Genau das haben wir bereits im Jahr 2016 gefordert. Vernünftigerweise haben Sie diese Forderung nun übernommen. Man könnte sagen: AfD wirkt.
Sie brauchen diese Tatsachen auch nicht zu leugnen. Denn das haben wir in unserem Antrag in Drs. 7/304 gefordert. Da ich wusste, dass hier
ein so unqualifiziertes Dazwischengerede kommt, können Sie sich diesen Antrag ruhig einmal zu Gemüte führen. Auf Seite 3 steht das.
Wir als AfD werden weiterhin dafür einstehen, dass die Elternbeiträge in Sachsen-Anhalt zukünftig generell abgeschafft werden sollen. Das, meine Damen und Herren, ist dann tatsächlich eine familienfreundliche Politik. Nur so können wir sicherstellen, dass sich wieder mehr junge Leute dazu entscheiden, Kinder zu bekommen. Deswegen freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss und werden zu dem vorliegenden Entwurf einen Änderungsantrag einreichen.
Um der Bitte des Präsidenten nachzukommen, Zeit zu sparen, bin ich damit auch schon fertig. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In SachsenAnhalt stehen knapp 1 800 Einrichtungen und 166 000 Betreuungsplätze für Kinder bereit. Diese Kinder werden von 18 000 pädagogischen Fachkräften betreut und gefördert. Sollten die geplanten Änderungen durch uns als Gesetzgeber wie vorgelegt bestätigt werden, würde das Land im Haushaltsjahr 2019 Zuwendungen im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes von 377 Millionen € bereitstellen.
Ich denke, diese wenigen Zahlen machen deutlich, welche Bedeutung dieses Thema hat. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Weg zur Vorlage dieses Gesetzentwurfes, welchen wir heute in erster Lesung beraten, war wahrlich kein einfacher. Ich könnte mich wohl mindestens eine halbe Stunde lang dazu äußern, welche Anregungen, Gutachten und Hinweise, aber auch unterschiedliche politische Positionen in diesen Prozess eingeflossen sind, angefangen bei dem vor dem eigentlichen Zeitplan vorgelegten ZSH-Gutachten zur Situation der Kinderbetreuung in unserem Bundesland. Aber auch der Landesrechnungshof hat entsprechende Berichte erstellt und hat dabei nicht nur allein finanzielle, sondern auch qualitative Aspekte betrachtet.
Selbstverständlich floss auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit des Kinderförderungsgesetzes mit ein. Dazu kamen zahlreiche Meinungsäußerungen seitens der Kommunen, von Elternvertretungen, aus den Reihen
der Träger bis hin zu Anregungen aus ungezählten Gesprächen, Diskussionen und Telefonaten, die wohl viele von uns geführt haben, auch ich. Die dabei geäußerten Wünsche, Anregungen und Vorstellungen waren übrigens sehr unterschiedlich und nicht in jedem Fall kompatibel.
Es wird weder den Mitgliedern des Hohen Hauses noch der Öffentlichkeit entgangen sein, dass auch unter den Koalitionspartnern durchaus unterschiedliche Auffassungen in diesem Punkt festzustellen waren. So hat die CDU-Landtagsfraktion durchaus andere Modelle der Finanzierung in den Fokus genommen und auch bei der Rolle der Gemeinden andere Vorstellungen bzw. Ideen verfolgt, immer mit der obersten Priorität auf dem Kindeswohl.
Es gehört aber nun einmal zu den Grundprinzipen von Koalitionen, dass man gemeinsam nach einer Lösung sucht, die für alle Beteiligten tragfähig ist und die die bestehenden Herausforderungen auch angeht. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist eine solche Lösung und fasst die Einigung des Koalitionsausschusses im Mai dieses Jahres in ein entsprechendes Format. Darüber hinaus sind auch konkrete Hinweise im Rahmen des bisherigen Anhörungsverfahrens berücksichtigt worden, insbesondere was das Inkrafttreten bestimmter Vorgaben betrifft.
Durch die Scharfschaltung bestimmter Regelungen erst zum neuen Kindergartenjahr, wie zum Beispiel zum Thema der Vereinbarung der Betreuungsstunden oder des Personalschlüssels, bleibt den Kommunen genügend Zeit, ihre Satzungen entsprechend anzupassen und, wie auch den freien Trägern, Gespräche mit ihrem eigenen Personal zu führen oder nach neuem Personal zu suchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verzichte einmal auf eine detaillierte Vorstellung der geplanten Änderungen. Diese kann man der Vorlage entnehmen; hierzu hat auch die Ministerin schon einige Ausführungen gemacht.
Deswegen nur noch einige wenige komprimierte Hinweise. Mit der Heranziehung der Personalkosten für das pädagogische Personal wurde eine nachvollzielbare Basis für die Berechnung der Zuwendung des Landes für die Kinderbetreuung gefunden. Dies löst eine Pauschale ab, deren Nachvollziehbarkeit, um es vorsichtig auszudrücken, im Lauf der Jahre nur noch schwer gegeben war. Natürlich nehme ich auch die Hinweise der Landeselternvertretung ernst, die sich heute auch via Facebook zu Wort gemeldet hat, dass sie diese Pauschalen nicht nachvollziehen kann. Hierzu werden wir noch entsprechende Gespräche führen.
Fachkräfte hier im Land zu halten. Dabei ist festzustellen, dass sich viele freie Träger mit ihren Tarifwerken dem Tarifwerk des öffentlichen Dienstes für diesen Bereich inzwischen angenähert haben.
Mit einem achtstündigen Betreuungsanspruch für alle Kinder wird auch dem Bildungsanspruch Rechnung getragen. Diejenigen, die mehr Betreuungszeit für ihre Kinder brauchen, zum Beispiel wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Pflege von Angehörigen oder Studium, sollen diese unkompliziert auch für bis zu zehn Stunden täglich erhalten.
Die Rolle der Gemeinden im besagten Prozess wurde gestärkt, da sie jetzt als gleichberechtigte Partner, also auf Augenhöhe und wie von uns gefordert, beim Abschluss der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltveränderungen beteiligt werden. Erste Schritte zur Verbesserung der Qualität durch die Änderung des Betreuungsschlüssels und zur finanziellen Entlastung durch die Geschwisterregelung sowie zur stärkeren Mitwirkung der Eltern sind ebenfalls Teil der geplanten Änderungen.
Ich könnte sicherlich noch viel mehr zu diesem Thema sagen, aber meine Redezeit läuft ab. Daher werde ich weitere Debatten, zum Beispiel zum Gute-Kita-Gesetz des Bundes und seinen Auswirkungen, in den zuständigen Ausschüssen weiterführen dürfen. Übrigens sehe ich das GuteKita-Gesetz an manchen Stellen durchaus kritisch, zum Beispiel was die einkommensabhängigen Elternbeiträge betrifft.
Ich beantrage die Überweisung der Drucksache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Finanzausschuss sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. Deshalb können wir fortfahren. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Hohmann. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.