Frau Lüddemann, eine ganz kurze Frage. In dem Gesetzentwurf steht, dass 100 zusätzliche Stellen für Kitas mit besonderem Bedarf geschaffen werden sollen. Das ist als Faktum erst einmal positiv zu werten. Meine Frage zielt darauf: Hat sich denn die Landesregierung bzw. haben Sie sich - es ist ja auch Ihr Projekt - schon Gedanken darüber gemacht, wie Sie die 100 Stellen im Land aufteilen wollen? Wir haben elf Landkreise und drei kreisfreie Städte. Ich frage nur, damit dann letztlich nicht Zank und Streit deswegen entstehen. Haben Sie eine Vorstellung davon, in welche Richtung das gehen soll?
Dabei fällt uns jetzt auf die Füße, dass unsere Ausschüsse nicht öffentlich sind; denn genau darüber haben wir dort schon debattiert. Ich sage es aber gern noch einmal hier in der Öffentlichkeit. Ich stelle mir vor - letztendlich ist es dann natürlich die Landesregierung, die das umsetzen muss; das will ich hier sehr klar sagen -, dass wir die 100 Stellen anhand der Zahl der Kinder auf die Landkreise verteilen, mit der Maßgabe, dass in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen darüber entschieden wird; denn dort - davon gehe ich aus - ist die Kompetenz vorhanden. Die Träger und die Verwaltung wissen, wo die Kitas sind, welche Kitas Bedarf haben,
Ich finde, das ist großartig; denn wir reden immer davon, dass die Leute vor Ort entscheiden sollen, dass die Leute vor Ort die Kompetenzen haben. In diesem Fall können wir ein ganz konkretes Beispiel setzen. Ich hoffe sehr darauf, dass die Landesregierung das auch in dieser Weise umsetzen wird, damit wir tatsächlich einmal gelebte Demokratie von unten auch im Bereich der Kinderförderung erleben.
Nur eine Verständnisfrage. - Sie haben jetzt gesagt, Sie möchten die 100 Stellen auf der Grundlage der Zahl der Kinder, die es vor Ort gibt, aufteilen. Ist das richtig?
Ich sehe, es gibt keine weiteren Fragen. Demzufolge können wir die Debatte mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion abschließen. Es spricht die Abg. Frau Dr. Späthe. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nachdem wir im letzten Jahr das KiFöG entsprechend dem Urteil des Landesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 angepasst haben, steht heute nun endlich die sogenannte große Novelle zum KiFöG auf der Tagesordnung. Ja, das Ministerium und die drei Koalitionspartner sind mit verschiedenen Schwerpunkten und Vorstellungen in diese Novellierung gestartet. Doch in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf können sich alle Partner wiederfinden.
Der SPD-Fraktion ist bei dieser KiFöG-Novelle von Anfang an wichtig gewesen, dass mit dem neuen Gesetz die Bedingungen für die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher und für die frühkindliche Bildung verbessert werden, dass Mehrkindfamilien spürbar entlastet werden und dass die Interessen von Gemeinden und Städten gewahrt werden.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist verankert - das ist bereits gesagt worden -, dass künftig für jedes Fachkraft-Vollzeitäquivalent zunächst zehn Arbeitstage pro Jahr für den Krankheitsfall im Betreuungsschlüssel berücksichtigt werden. Natürlich kenne ich die Stimmen, die sagen, dass dies nicht ausreichend sei. Auch in der SPDFraktion hätten sich sehr viele viel mehr Anrechnungstage vorstellen können. Aber, meine Damen
und Herren, verlieren wir doch nicht aus dem Auge, dass mit dieser Novelle zum ersten Mal Krankheitstage im Betreuungsschlüssel der Kindertagesstätten von Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden.
Für all jene, die, wie auch ich, jahrelang dafür gekämpft haben, ist das gut. Darauf sind wir stolz. Dennoch ist es zunächst nur ein allererster Schritt.
Auch der zweite Punkt meiner Fraktion findet sich im Gesetz wieder: die Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in Krippe und Kindergarten. Zukünftig wird nur noch ein Kostenbeitrag für das jeweils älteste Kind erhoben werden.
Am Beispiel meiner Heimatstadt Merseburg möchte ich das einmal kurz darstellen. Man zahlt in Merseburg für ein Kind in der Krippe bei einer vereinbarten Betreuungszeit von zehn Stunden einen Beitrag von 167 € und für ein Kind im Kindergarten einen Beitrag von 121 €. Eine Familie mit einem Kind im Kindergarten und einem Kind in der Krippe müsste nach der aktuellen Regelung 193,60 € bezahlen, die berühmten 160 % der Mehrkindregelung. Mit unserer neuen Regelung müssten für beide Kinder nur noch 121 € bezahlt werden. Das ist eine Ersparnis von 72,60 € im Monat bzw. von 871,20 € im Jahr.
Zu unserem dritten Schwerpunkt. Auch die SPD hat die kritischen Stimmen aus den Städten und Gemeinden zu dem geltenden KiFöG wohl vernommen. Ich denke, dass wir mit dem heutigen Gesetzentwurf auch viele Änderungswünsche aus dem kommunalen Bereich und aus der Verwaltung aufgegriffen haben. Städte und Gemeinden werden bei den Verhandlungen zu dem Leistungsentgelt und zu den Qualitätsvereinbarungen als gleichwertige Partner gesetzlich festgeschrieben, da sich dies leider als notwendig herausgestellt hat.
Ich verweise auf die entsprechende neue Formulierung in § 11a. Das Einvernehmen zur jeweiligen Leistungsvereinbarung wird nun endlich für alle nachvollziehbar dokumentiert.
Ein weiterer Fortschritt ist, dass die Tarifsteigerungen für die Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher jährlich berücksichtigt werden und dass die Kommunen nicht mehr warten müssen, bis der Landtag die Pauschalen rückwirkend anpasst.
Meine Damen und Herren! Der Einbringung dieses Gesetzentwurfes sind viele Stunden Diskussionen und Arbeitsberatungen vorausgegangen. Einiges konnte berücksichtigt werden, aber nicht alles. Wir haben versucht, die berechtigten Inte
ressen der Akteure der Kinderbetreuung ausgewogen zu berücksichtigen. Die Komplexität dieses Gesetzeskonstrukts macht dies nicht einfach. Beteiligt sind das Land Sachsen-Anhalt, die Landkreise, die Städte und Gemeinden des Landes und die Eltern. Das erfordert von allen Seiten ein Aufeinanderzugehen. Dies, meine Damen und Herren, muss auch die Grundlage des jetzt beginnenden Verfahrens sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen an die Rednerin. Deswegen können wir nunmehr in das Abstimmungsverfahren eintreten. Es ist seitens der Landesregierung eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen beantragt worden. Gibt es weitere Wünsche für Mitberatungen?
- Innenausschuss. Weitere? - Das ist nicht der Fall. Dann würde ich das so zur Abstimmung bringen: Mit der federführenden Beratung soll der Sozialausschuss beauftragt werden, mit der Mitberatung der Innenausschuss und der Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Überweisung ist vom Hohen Haus einstimmig beschlossen worden. Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt.
Einbringer für die Landesregierung ist der Minister Herr Stahlknecht. Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses von Mai letzten Jahres, nämlich vom 4. Mai 2017. Durch die Einrichtung des Informationsregisters
im Landesportal wird zukünftig ein einheitlicher Zugang zu vielen bislang nur dezentral bereitgestellten Informationen ermöglicht. Das Landesportal verweist nutzerfreundlich auf die an anderer Stelle abgelegten Dateien und Informationen und weist sie auf diese Art zentral nach.
Der freie Zugang über das Informationsregister wird ausgebaut. Bürokratische Hemmnisse werden abgebaut. Damit werden wir den Erwartungen einer engagierten Informationsgesellschaft in
Zur technischen Umsetzung des Gesetzentwurfes ist vorgesehen, unter der Subdomain www.IZG.sachsen-anhalt.de einen Verzeichnisbaum zu erstellen, der die Grundstruktur für ein ressortübergreifendes Informationsregister gibt. In diesen Verzeichnisbaum werden Landtagsdrucksachen und Kernbereiche, Gesetze, Rechtsverordnungen, in öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse, Gutachten, Studien, Beraterverträge, amtliche Statistiken, öffentliche Tätigkeitsberichte, Broschüren, Flyer und auch die Geodaten aufgenommen.
Grundlage jedes redaktionellen Handelns zur Bereitstellung von Inhalten innerhalb des Landesportals Sachsen-Anhalt ist das Content-Management-System Typo3. Das Landesportal verfügt bereits jetzt über eine umfassende Suchfunktion, die als eigenständig technologische Anwendung innerhalb des Portals entwickelt wurde und wesentliche Funktionen zur Erschließung von IZGrelevanten Inhalten im Landesportal anbietet.
Um als technische Basis für das Informationsregister umfänglich genutzt werden zu können, wird die Suchfunktion technisch weiterentwickelt werden. Zudem wird künftig bei allen redaktionellen Tätigkeiten eine zusätzliche Metainformation in das System eingepflegt, welche als Selektionsmerkmal in die Datenbank der IZG-Suchmaschine indiziert werden kann.
Der Gesetzentwurf korrigiert zudem die Kostenregelung in § 10 Abs. 2a IZG. Die bisher auf Kommunen beschränkte Regelung wird auf Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung ausgeweitet. Außerdem steht der Kostenverzicht für öffentliche Stellen nicht mehr im Ermessen, sondern ist bis zum Erreichen der normierten Wertgrenze von 50 € verpflichtend.
Mit diesem Gesetzentwurf wird in einem weiteren Schritt die Transparenz vergrößert und die Kontrolle der Verwaltung verbessert. Nach dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes soll das IZG unseres Bundeslandes zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden, welches auch Regelungen zu einem erweiterten Informationsregister enthalten wird.
Der von der Landesregierung im September vergangenen Jahres in den Landtag eingebrachte Entwurf eines E-Government-Gesetzes enthält die organisations- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und Regeln, die die Behörden und Einrichtungen der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung benötigen, um ihr Verwaltungshandeln rechtssicher elektronisch gestalten zu können. Dies gilt auch und insbesondere für die verwaltungstechnische Umsetzung eines künftigen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes.
Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Ich sehe keine Fragen. - Demzufolge können wir nunmehr in die Dreiminutendebatte der Fraktionen eintreten. Für die AfDFraktion spricht die Abg. Frau Funke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Zehn Jahre ist es her, dass der Deutsche Bundestag das Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet hat. In elf Ländern haben Bürger inzwischen das Recht auf Zugang zu Verwaltungsinformationen. Es zeigen aber nicht alle Bundesländer Bestrebungen nach mehr Verwaltungstransparenz.
Da sind wir in Sachsen-Anhalt, Gott sei Dank, schon etwas weiter. Wir haben seit 2008 ein Informationszugangsgesetz. Dieses soll nun zu einem Transparenzgesetz fortentwickelt werden, wozu der vorliegende Gesetzentwurf augenscheinlich dienen soll. Diesem Anspruch kann er aber offenbar nicht wirklich gerecht werden. Diese Bewertung treffe ich nicht ausschließlich als Politikerin dieses Bundeslandes, sondern in erster Linie als Bürgerin dieses Landes.