Protokoll der Sitzung vom 19.12.2018

(Zustimmung bei der AfD - Matthias Bütt- ner, AfD: Und etwas für die Umwelt tun!)

Ich bin jetzt fertig und habe noch 30 Sekunden Redezeit. Wenn noch eine Frage gestellt wird - - Aber das darfst du ja nicht.

(Heiterkeit bei der AfD)

Ja, ja, Herr Farle, das haben wir im Blick. Herr Philipp hat sich gemeldet. - Herr Philipp, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte bloß eine Konkretisierung vornehmen. Der Unterschied ist, dass wir uns das im Rahmen von Berichterstattungen anschauen wollen und nicht im Finanzausschuss über jede Personalentscheidung befinden oder uns ins Benehmen setzen wollen. Sie wissen selbst - -

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Nur über die, die über dem Gehalt liegen!)

Sie wissen selbst, was derzeit im Finanzausschuss passiert. Dort werden Fachdebatten geführt, und das teilweise mit einem despektierlichen Ansatz. Dem wollen wir entgehen.

Gut. Das habe ich zur Kenntnis genommen. Ich freue mich über Ihre Ausführungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN zielt darauf ab, die Vergütung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern in Landesgesellschaften zu begrenzen. Dies steht vor dem Hintergrund des jüngst im Kabinett beschlossenen und im Finanzausschuss vorgestellten Beteiligungshandbuchs. Das aktualisierte Handbuch sieht dazu Flexibilisierungen vor.

Inhaltlich sind Koalition und Antragsteller allerdings nicht allzu weit auseinander. Das Ziel, die Vergütung in einem angemessenen Rahmen zu halten, eint uns. Letztlich handelt es sich um öffentliche Mittel, mit denen achtsam umzugehen ist.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Gute Führungskräfte zu gewinnen, bedarf aber auch der Möglichkeit der Flexibilität in den Gehaltsverhandlungen über den Tarifvertrag hinaus. Wir müssen als Land in der Lage sein, im Wettbewerb um kompetente Köpfe mitzuhalten. Dafür sollten die normalen Regelungen eigentlich reichen. Wir wissen aber, dass dies in einigen Fällen nicht der Fall ist. Insofern geben wir der Regierung mit, dass die Verhandlungsspielräume restriktiv zu handhaben sind und dass die Vergütung nur im Ausnahmefall oberhalb eines Staatssekretärs/einer Staatssekretärin liegen soll.

Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sind engere Grenzen in der Besoldung gesetzt. Die Vergütungsstruktur auf dem freien Markt allein ist kein hinreichendes Kriterium für die Ermittlung der Vergütungshöhe. Damit die nötige Angemessenheit der Vergütung im Blick des Haushaltsgesetzgebers bleibt, sind der Beteiligungsbericht, die Dokumentation der Geschäftsführervergütung und der Vergleich mit der Besoldung vergleichbarer Funktionen in der Landesverwaltung hilfreich. Unser Alternativantrag hält dies fest.

Wir haben schon in der Vergangenheit die Veröffentlichung der Bezüge eingeführt, da nur durch Transparenz eine Kontrolle der Entwicklung möglich ist. Diese Regelung findet nun nach und nach Eingang in alle Verträge. Immer, wenn neue Verträge abgeschlossen werden, steht das darin, da

mit wir die Veröffentlichung auch sicherstellen können.

Ich glaube, damit ist eigentlich das Wesentliche gesagt. Ich finde, letztlich ist unser Antrag fast der weitergehende, weil wir diese Begrenzungen schon vorgeben, während ihr mehr diese Entwicklung wollt. - Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Alternativantrag.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU und bei der SPD)

Für die Fraktion der SPD spricht der Abg. Herr Dr. Schmidt.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Grunde ist alles gesagt worden. Führungskräfte, auch für öffentliche Unternehmen, werden auf einem Markt rekrutiert, auf dem die Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes nicht das Alpha und das Omega ist, sondern oft ein bisschen als ein leistungsfeindliches Instrument angesehen wird - ob zu Recht oder zu Unrecht, sei an dieser Stelle dahingestellt. Dabei geht es nicht nur um die Vergütungshöhe.

Wenn man sich zu sehr auf das öffentliche Tarifrecht bzw. das Besoldungsrecht versteift, dann macht es das nicht leicht, Verhandlungen mit Leuten zu führen, die dieses ganze System nicht kennen und vielleicht auch gar nicht so toll finden. - Erster Punkt.

Zweiter Punkt. Öffentliche Unternehmen sind anders als private. Die Amerikanisierung der Führungskräfteeinkommen, die in den letzten 20 Jahren in Deutschland Einzug gehalten hat, können und wollen wir nicht mitmachen - auch das ist schon gesagt worden -, weil öffentliche Unternehmen eben nicht auf das Geldverdienen angelegt sind und - das muss jeder wissen, der sich bei einem Unternehmen des Landes bewirbt - weil das Risiko mit der großen, großen Mutter im Rücken natürlich viel geringer ist als bei vergleichbar großen Unternehmen in der Privatwirtschaft. Insofern ist das Land gehalten - so ist es auch immer gewesen -, maßvoll zu verhandeln.

Im Finanzausschuss ist uns dargestellt worden, dass es immer schwieriger wird, mit der Festlegung auf die Besoldungsgruppe B 9 als Obergrenze für alle Verhandlungsmöglichkeiten zurechtzukommen und vernünftige Verhandlungen zu führen. Darum hat die Regierung jetzt im Grunde dasselbe Ziel im Beteiligungshandbuch anders aufgeschrieben. Wir haben es in unserem Antrag noch ein bisschen geschärft, wie wir uns vorstellen, wie das umzusetzen ist, was darin aufgeschrieben wurde, und zwar mit einem relativ

deutlichen Fokus auf das Thema Maßhalten und nicht so sehr auf das Thema flexibles Verhandeln. Deswegen steht darin sehr wohl die Formulierung:

„Die Gesamtvergütung darf deshalb die Besoldung eines Staatssekretärs grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen überschreiten.“

Eine reine Fixierung auf dieses Einkommensgefüge - nach dem Motto: mehr als die Besoldungsgruppe B 9 darf man nicht haben - wird in der Lebenspraxis allerdings niemals funktionieren. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker großer Städte kennen das. Es hat schon mancher Oberbürgermeister seinem Intendanten traurig in die Augen geschaut und sich gefragt, ob er nicht doch lieber Theater statt Politik hätte studieren sollen; denn kein Intendant eines großen Theaters, auch in unserem Land nicht, geht für das Gehalt seines Oberbürgermeisters arbeiten. Deswegen ist aus unserer Sicht unser Antrag die bessere Form, um das aufzuschreiben, was wir eigentlich alle gemeinsam wollen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und von Robert Farle, AfD - Robert Farle, AfD: Aber vorwärts! Klatschen!)

Warten Sie einmal, Herr Schmidt. Es gibt eine Nachfrage, und zwar von der Abg. Frau Heiß. - Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Ich habe eine Nachfrage, Herr Schmidt. Nun gibt es bei den Landesbeteiligungen auch einige Institutionen, an denen wir uns nicht nur beteiligen, sondern die wir auch institutionell fördern. Ich will als Beispiel die Lena, die Landesenergieagentur, nennen.

(Robert Farle, AfD: Die muss weg! Die braucht keiner!)

Mich würde interessieren: Würden Sie, Herr Schmidt, die Kriterien, die Sie in dem Beteiligungshandbuch bei den Beteiligungen anlegen, auch auf Träger übertragen, die wir institutionell fördern?

Das hinge davon ab, welchem Tun diese institutionell geförderten Träger nachgehen. Diejenigen, die zum Beispiel im Kultur- und Sozialbereich tätig sind, die wir institutionell fördern, können, da sie nun doch fast alle - gerade im Kultur- und Sozialbereich dürfte das inzwischen zutreffen - auf den öffentlichen Tarif umgestellt haben, gemessen an ihrem Marktumfeld - wenn Sie es so nennen wollen - ganz froh darüber sein, dass sie nach unseren Regeln bezahlt werden.

Denn der öffentliche Tarif ist im Sozial- und Kulturbereich überhaupt nicht das Maß der Dinge, sondern ganz oft, auch bei Sozialträgern, ist die Situation viel schlechter und die Leute sind dort viel schlechter gestellt. Insofern gehen wir an dieser Stelle vermutlich in ganz vielen Einzelfällen ein ganzes Stück dem Marktumfeld voraus, während es sicherlich so ist, dass wir bei der einen oder anderen Beteiligung - ich nenne jetzt gar keine konkret; das kann man im Beteiligungsbericht des Landes nachlesen, darin ist zumindest ein Teil der Gehälter veröffentlicht - dem Marktumfeld eher hinterherhinken und das auf Dauer auch merken.

Ich will das einmal an einem Beispiel festmachen, nicht aus dem Land, sondern aus der Stadt. Unsere Stadtmarketinggesellschaft hat seit vielen Jahren eine ausgesprochen begrenzte Bewerberlage in Kauf nehmen müssen, und zwar deswegen - -

(Zuruf von Minister Marco Tullner)

- Das Stadtmarketing der Stadt Halle.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Das liegt an der Firma!)

Es gab eine ausgesprochen begrenzte Bewerberlage. Das hat mich gar nicht gewundert, wenn ich gesehen habe, was wir Leuten zu bezahlen versucht haben. Das hatte mit der Realität des Marketingbusiness immer relativ wenig zu tun. Die Stadt Halle tut sich auf Dauer keinen Gefallen, wenn sie dabei so sehr auf die Bremse tritt.

Ich nenne jetzt bewusst keine Beteiligungen des Landes, wo das unter Umständen so ist. Bei den Trägern, die wir institutionell fördern, gerade im Sozial- und Kulturbereich, dürfte es genau andersherum sein.

(Kristin Heiß, DIE LINKE, meldet sich zu Wort - Siegfried Borgwardt, CDU: Och, nein!)

Frau Heiß, eine kurze Nachfrage, eine ganz kurze.

Herr Schmidt, ich habe Sie jetzt so verstanden, dass Sie sagen: Die im Kultur- und Sozialbereich geförderten Träger können froh sein, wenn sie überhaupt nach Tarif bezahlt werden, das muss reichen,

(Dr. Katja Pähle, SPD: Das hat er nicht ge- sagt! - Siegfried Borgwardt, CDU: Nein!)

und bei allen anderen darf es aber Ausnahmen geben. Richtig?

Nein. Ich habe gerade nicht gesagt, das muss reichen. Ich habe gesagt, wenn wir uns anschauen, was draußen in der Welt für Vergleichbares bezahlt wird - ich muss ja nicht gut finden, dass es so ist; nicht so herum und nicht anders herum -, dann sind diejenigen, die bei uns eine institutionelle Förderung erhalten und inzwischen alle dem öffentlichen Tarif angeglichen und danach eingestuft und bewertet sind, relativ gut dran. Damit habe ich nicht wertend etwas zu dem Umfeld gesagt. Wir sind uns ganz sicher darin einig, dass dieser ganze Bereich in der Tendenz total unterbezahlt ist.

Wir reden aber, wenn wir über Landesbeteiligungen reden, genau davon, dass wir in einem Marktumfeld für Führungskräfte verhandeln. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und das können wir nicht ohne Weiteres wegbeschließen. Manchmal sind wir bei den Stellen, über die wir verhandeln, in einem Marktumfeld, in dem unverschämt gut bezahlt wird - was man nicht immer unbedingt gut finden muss -, sodass wir sagen müssen: Mit der Besoldungsgruppe B 9 als Obergrenze kommen wir einfach nicht zurecht, weil in der entsprechenden Branche, bei dieser Unternehmensgröße und bei diesen Anforderungen keiner für dieses Geld arbeiten geht.

Ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie eine Staatskapelle am Hals haben und versuchen, einen Generalmusikdirektor/eine Generalsmusikdirektorin einzustellen, dann lernen Sie relativ schnell Bescheidenheit in dieser Frage.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke. - Abschließend spricht für die einbringende Fraktion der Abg. Herr Knöchel.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die weihnachtliche Harmonie will ich jetzt nicht ganz stören.