Letztlich ist es auch nicht umsetzbar, zwischen den Abiturprüfungen und der Vorlage der Namensliste bei der Stiftung für Hochschulzulassung zum 31. Juli eines jeden Jahres das Auswahlverfahren durchzuführen. Wenn sich das System etabliert hat, können sich die Bewerberinnen und Bewerber darauf einstellen, dass sie sich erst im
Ich kenne natürlich auch die Forderung, die Zahl der Studienplätze insgesamt zu erhöhen. Aber ich sage Ihnen: Das befreit uns nicht von der Aufgabe, darüber nachzudenken, wie man unter denen, die Medizin studieren, die Gruppe derjenigen vergrößert, die für sich sagen: Ja, ich will als Allgemeinmediziner, als Allgemeinmedizinerin arbeiten, und zwar nicht in Halle oder Magdeburg, sondern auf dem Land.
Zu einer weiteren Frage: Warum wollen wir nur 5 % der Studienplätze reservieren und nicht zehn, wie es der „Masterplan Medizinstudium 2020“ vorsieht? - Hierzu ist zu sagen - das, was ich jetzt ausführe, ist insbesondere für den Änderungsantrag der AfD wichtig, weil sie in ihrem Änderungsantrag nämlich 10 % fordert -, dass nach dem Staatsvertrag 20 % der Studienplätze für Vorabquoten zur Verfügung stehen.
Es gibt aber bereits andere Vorabquoten, zum Beispiel für Härtefälle, Zweitstudien, besondere Hochschulzugangsberechtigungen. Danach verbleiben rechnerisch 7,6 %. Mit einem Sicherheitsabschlag haben wir deshalb diese 5 % festgelegt.
Den Sicherheitsabschlag könnte man auch für eine Vorabquote für den öffentlichen Gesundheitsdienst nutzen, bei dem sich ebenfalls eine ernste Versorgungssituation abzeichnet. Mich haben jedenfalls die kommunalen Spitzenverbände in der Hinsicht bereits angeschrieben. Ich lasse gerade von meinem Haus prüfen, ob man auch dies in eine Vorabquote packen könnte.
Ich bitte den Landtag darum, diesen Gesetzentwurf zur Beratung an den entsprechenden Ausschuss zu überweisen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, Sie haben erklärt, dass das Gesetz ein Baustein zur Lösung des Problems ist. Das sehe ich auch so. Um die Größe des Bausteins besser zu verstehen, möchte ich fragen, ob ich recht in der Annahme gehe, dass alle anderen Medizinstudenten nach wie vor genauso umworben werden, sich in die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum einzubringen.
dies auch tut. Der Ministerpräsident hat bei öffentlichen Veranstaltungen, wenn ich das richtig mitbekommen habe, immer ausdrücklich dafür geworben. Wir wollen insbesondere mit der Universität Magdeburg darüber reden, ob sie nicht ähnlich wie Halle bestimmte Klassen für die hausärztliche Ausbildung einrichten will. In Halle läuft dies bereits und ist so erfolgreich, dass aus einer Klasse zwischenzeitlich zwei Klassen geworden sind.
Aber es gibt die Hochschulautonomie, weshalb es von der Hochschule selbst gewollt sein muss. Ich werbe allerdings sehr dafür.
Danke. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Wir können nun in die Dreiminutendebatte der Fraktionen einsteigen. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Präsident! Meine lieben Kollegen! In Sachsen-Anhalt ist aktuell jeder dritte Hausarzt über 60 Jahre alt und bei den Fachärzten sieht es nicht besser aus. Nur knapp jeder zehnte Facharzt in Sachsen-Anhalt ist jünger als 45 Jahre. Auf 100 000 Einwohner kommen in Sachsen-Anhalt gerade einmal 400 Ärzte und damit tragen wir deutschlandweit wie so oft mit die Rote Laterne.
Diese tickende Zeitbombe, so möchte ich es definieren, ist seit mindestens zwei teilweise sogar drei Jahrzehnten hier bei uns mathematisch absehbar gewesen. Die etablierte Politik hat im Gesundheitswesen verpennt und die Probleme auf die Zukunft vertagt. Das Ergebnis sehen wir heute. Das Ergebnis sehen auch unsere Bürger in den Städten und vor allem auf dem Land, wo man monatelang auf einen Arzttermin warten muss, wenn man als Kassenpatient überhaupt noch einen Termin bekommt.
Im Mai 2018 hat die AfD-Fraktion daher ein umfangreiches Antragspaket vorbereitet, in dem wir 20 % mehr Studienplätze forderten. Wir forderten Vorteile beim Studium für Landeskinder, damit mehr Mediziner bei uns in Sachsen-Anhalt bleiben. Wir forderten den Ausbau von Vorbildprojekten für eine Attraktivitätssteigerung im Beruf. Wir forderten eine Prüfung, welche der aktuellen Maßnahmen überhaupt sinnvoll ist und welche nicht, damit man dort entsprechend einsparen kann. Und wir forderten eine Landarztquote.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die damalige Debatte über dieses Thema und an die teilweise lobenden Worte zu einzelnen Punkten unseres Antrages, die es auch gab. Ich erinnere mich aber
auch an die teils an den Haaren herbeigezogenen Argumente, um dem Antrag nicht in Gänze zustimmen zu müssen.
Umso glücklicher macht es mich jetzt aber, dass endlich unsere Forderung nach einer Landarztquote Einzug hält und die Landesregierung damit unsere Forderung umsetzt. Das ist gut so.
5 % sind allerdings zu wenig; das haben wir schon gesagt. Das Versorgungsgefälle von Stadt zu Land ist einfach zu groß. Wir brauchen eine Quote von mindestens 10 %, damit diese Quote nachhaltig erfolgreich ist, so wie wir es damals gefordert haben.
Ich weiß, dass dieses Kriterium - das haben Sie vorhin gesagt - aufgrund anderer Quoten bzw. Vorgaben entsprechend begrenzt ist. Man muss irgendwo Prioritäten setzen und eventuell andere Vorgaben so umstellen, dass eine Landarztquote in Höhe von 10 % ermöglicht wird. Ich denke, das ist machbar.
Für diejenigen, die das ähnlich sehen und den Mehrwert erkennen, haben wir einen Änderungsantrag vorbereitet.
Liebe Kollegen, auch wenn wir mit diesem Antrag mal wieder nicht die Wurzel des eigentlichen Problems anpacken, nämlich die ungesunde Demografie, sondern nur die Symptome beheben, so freue ich mich doch, dass es unser Vorschlag war, der umgesetzt wird. Dementsprechend stimmen wir ihm zu.
Die katastrophale Situation bei der ärztlichen Versorgung gerade im ländlichen Raum wird davon langfristig profitieren und das ist ein Erfolg für uns alle. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! „Landlust statt Landflucht. Wie ländliche Regionen gesund bleiben“, so der aktuelle Titel einer Zeitschrift einer großen deutschen Krankenkasse. Ich denke, dieser Titel bringt die Herausforderungen und Probleme ziemlich auf den Punkt.
Wie emotional dieses Thema vor Ort von den Bürgerinnen und Bürger diskutiert wurde und wird, konnte ich am vergangenen Freitag erleben, als ich auf Einladung meines Fraktionsvorsitzenden Siegfried Borgwardt unter anderem mit dem Bun
destagsabgeordneten Sepp Müller in Prettin nahe der Landesgrenze zu Sachsen über die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum diskutierte. Allein in diesem Versorgungsgebiet könnten sofort fünf Hausärztinnen und Hausärzte eine Praxis eröffnen.
Die Altersentwicklung wurde schon genannt. In Sachsen-Anhalt muss man sich einmal anschauen, dass ein Hausarzt im Durchschnitt 1 472 Einwohner versorgt. Im Bundesdurchschnitt sind es 1 376 Einwohner. Schlusslicht ist übrigens Brandenburg mit 1 501 Einwohnern.
Unglücklicherweise können wir uns die benötigten Hausärztinnen und Hausärzte nicht einfach backen oder herzaubern. Stattdessen bedarf es vieler unterschiedlicher Maßnahmen, um junge Studentinnen und Studenten der Humanmedizin davon zu überzeugen, ihr berufliches Betätigungsfeld in Sachsen-Anhalt zu finden.
Zahlreiche Schritte wurden schon unternommen, angefangen von Stipendienprogrammen, die teilweise von den Kommunen selbst aufgelegt worden sind, über die stärkere Förderung von Praktika in ländlichen Regionen bis hin zu finanziellen Hilfen, zum Beispiel durch die Kassenärztliche Vereinigung bei der Einrichtung von Praxen in unterversorgten Gebieten.
Mit der Hausarztklasse an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und anderen Maßnahmen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sind auch die beiden Hochschuleinrichtungen unseres Landes, an welchen Humanmedizin gelehrt wird, entsprechend aktiv geworden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir durch die neuen gesetzlichen Möglichkeiten, die uns der Bund vorgegeben hat, einen weiteren Baustein hinzufügen. Die fünfprozentige Landarztquote bzw. 20 Studienplätze sind sicher kein Allheilmittel, um die bestehenden Versorgungsdefizite zu beseitigen, gerade wenn man sich anschaut, dass es bei einem Studienbeginn im Jahr 2020 wahrscheinlich bis zum Jahr 2032 dauern wird, bevor das entsprechende Studium und die Facharztausbildung abgeschlossen sein werden. Aber, wie gesagt, es ist ein Baustein.
Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sollen neben dem Willen, sich später in einem unterversorgten Gebiet niederzulassen, auch der vorherige berufliche Weg sowie bisherige Berufs- und Schulabschlüsse eine Rolle spielen, aber alles in einem vernünftigen Maß; denn die Qualifizierung der angehenden Studierenden muss natürlich bei dem angestrebten sehr verantwortungsvollen Beruf immer im Vordergrund stehen.
Aus der Sicht meiner Fraktion bedarf es aber noch weiterer Schritte, um die gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
Ich möchte nur vier Stichpunkte nennen: erstens eine sektorübergreifende Versorgung, also die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten; zweitens die Entlastung der Ärzteschaft durch Versorgungsassistenten, wie im Rahmen des Projektes „VERAH“ als faktische Nachfolgerin der allgemein bekannten Gemeindeschwester Agnes; drittens die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, auch zur Entlastung der Arztpraxen von Bürokratie; viertens die Schaffung von Arztnetzen und medizinischen Versorgungszentren.
In diesem Sinne bitte ich um die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. Ich sehe keine Fragen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt der Abg. Herr Lange. Herr Lange, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Konsens, dass dem Hausärztemangel weitere Maßnahmen entgegengesetzt müssen und die Allgemeinmedizin gestärkt werden muss.
Meine Fraktion hält jedoch die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Quote für untauglich und die Vertragsstrafe in Höhe von 250 000 € für unangemessen.
Denn, meine Damen und Herren, mit der Studienplatzquote kommen die Probleme. Da ist auf der einen Seite die Gefahr des Einklagens. Diese wird von der Landesregierung klar als Risiko genannt und mit 4 Millionen € vertitelt. Dazu kommen unbeantwortete Fragen, beispielsweise was mit Studienplätzen passiert, die über die Quotenregelung nicht nachgefragt werden. Was passiert mit Studienabbrechern oder Studierenden, die die Prüfungen nicht bestehen? Müssen sie Vertragsstrafe bezahlen?
Zudem sollte man einem jungen Menschen den Werdegang im Studium nicht verbauen. Ist das klug, einen jungen Menschen vertraglich zu binden, der vielleicht im Studium entdeckt, dass er ein exzellenter Chirurg oder Medizinforscher ist? - Ich meine: nein.
schafft, kommt über die Quote hinein und macht Allgemeinmedizin, birgt die Gefahr, dass das Fach Allgemeinmedizin als Medizin zweiter Klasse wahrgenommen wird.