Insofern ist auch für diesen Fall zu hoffen, dass wir diesbezüglich schnell in eine Beratung und dann auch schnell zur zweiten Lesung des Gesetzes kommen. - Herzlichen Dank.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Ministerin für die Einbringung des Gesetzentwurfs. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Loth. Herr Loth, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz zur Auflösung der Personenzusammenschlüsse alten Rechtes in Sachsen-Anhalt kommt spät, aber immerhin, es kommt. So löste Mecklenburg das Problem bereits 1948, Sachsen 1949 und Brandenburg 1951. Im Jahr 1990 hätte man das noch ganz fix im Sinne der Einigung machen können; das wurde leider verpasst. Jetzt, knappe 30 Jahre später, hat die Regierungskoalition die heuristische Idee, das, was in anderen Ländern bereits lange gang und gäbe ist und umgesetzt wurde, auch hier endlich einmal zu übernehmen. Politik ist manchmal ein sehr zäh fließender Prozess.
Ich habe mit einigen Verantwortlichen für Liegenschaften aus den Bereichen gesprochen, auch mit Betroffenen gesprochen. Das Ergebnis lautet: Sie sind sich alle einig, der Gesetzentwurf ist gut. Er sollte so, wie er jetzt ist, durchgesetzt werden.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Ihnen, Herr Loth, für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Daldrup. Herr Daldrup, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Grundsätzlich sind wir dafür, dass dieser Sachverhalt geregelt wird; das ist dringend notwendig.
Es gibt aber einige Aspekte, die aus unserer Sicht noch beleuchtet werden müssen, beispielsweise die Frage der Fortführung der Teilnehmergemeinschaften nach Flurneuordnungsverfahren, aber auch Dinge, die mit Hebungsrechten in der Gemarkung zu tun haben, ebenso Fördertatbestände. - Herr Hövelmann, Sie haben jetzt einen solchen genannt. - Aber es geht auch um ländlichen Wegebau und darum, an welchen Stellen da bessere Fördermöglichkeiten gegeben sind.
Wir hätten uns gewünscht, dass wir auch noch einmal über das Realverbandsgesetz diskutieren. Das ist jetzt nicht so.
Für uns ist noch wichtig, dass die Zweckbindung der Vermögen erhalten bleibt und die Erträge aus diesen ehemaligen Separationsinteressenten tatsächlich dem ländlichen Wegebau und der ländlichen Infrastruktur zugutekommen. Das ist aus unserer Sicht in dem jetzigen Entwurf noch nicht ausreichend geregelt; darüber müssen wir noch Einigung erzielen.
Ich will aber auch sagen, dass die Verhältnisse im Land sehr unterschiedlich sind. Wir haben einmal erheben bzw. feststellen lassen, was da eigentlich an Fläche und an Vermögen vorhanden ist. Das ist sehr unterschiedlich, von sehr großen Vermögen bis zu gar keinem Vermögen bei diesen Separationsinteressenten. Es gibt einerseits Flächen, auf denen Windkraftanlagen stehen, sowie Flächen, die für Kiesabbau genutzt werden, andererseits aber auch Ackerflächen. Die Masse der Fläche besteht allerdings tatsächlich aus Wegen, Gräben und dergleichen mehr.
Insofern halten wir es für richtig, dass wir das jetzt machen. Allerdings hat uns etwas irritiert, dass entgegen den Absprachen, die wir hatten, der Gesetzentwurf uns jetzt ein bisschen überraschend ereilt hat. Wir hätten gerne im Vorfeld das eine oder andere noch abgestimmt gehabt. - Vielen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Daldrup für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Daldrup jetzt gar nicht so richtig teilen; denn ein solcher Gesetzentwurf zur Auflösung der Personengesellschaften alten Rechts war bereits vor fünf Jahren in der damaligen Landesregierung durchaus schon einmal im Gespräch.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür hat die Frau Ministerin genannt. Aber offenbar - so war es in der Antwort zu lesen - ist über die damalige Ressortabstimmung hinaus der Weg ins Parlament leider nicht beschritten worden, und der Gesetzentwurf ereilt uns heute nun, sicherlich in veränderter Form, hier im Parlament.
Insofern ist es nicht ganz überraschend und absolut zeitgemäß, wenn man bedenkt, dass schon sehr viele Jahre vergangen sind und wir hier endlich zu einer Regelung kommen. Das bewerten wir als positiv, damit für diese sogenannten Zweckgrundstücke mit dem Gesetzentwurf Rechtssicherheit in Form gesetzlicher Grundlagen geschaffen wird, damit künftig Rechtssicherheit für diejenigen, die in die Trägerschaft kommen, möglich ist. Insofern freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.
Auch hierzu sehe ich keine Fragen. Dann danke ich Frau Eisenreich für den Redebeitrag. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Barth. Herr Barth, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Regelung bezüglich der Personenzusammenschlüsse alten Rechts ist auch aus unserer Sicht schon lange überfällig; das ist heute schon mehrfach zum Ausdruck gebracht worden. Wir begrüßen deshalb den Gesetzentwurf.
Es entspricht auch der Auffassung der SPD und meiner Fraktion, die Personenzusammenschlüsse alten Rechts aufzulösen und deren Vermögen im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge den Gemeinden zu übertragen, so wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Allerdings - Herr Daldrup wies auch schon darauf hin - muss garantiert werden, dass die Mittel zweckgebunden für Unterhaltungsmaßnahmen an Wegen und sonstigen gemeinschaftlichen Anlagen dienen. Ich gehe davon aus, dass dies die Kommunalaufsicht dann auch so sieht.
Ausschüssen, und wir freuen uns auch darauf, Vorschläge, die dort gemacht werden, eventuell zu übernehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Auch hierzu sehe ich keine Fragen. Dann danke ich Herrn Barth für den Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es in SachsenAnhalt tatsächlich noch mit den altrechtlichen Personenzusammenschlüssen zu tun, denen als Gemeinschaften die Rechte zum Beispiel zur gemeinschaftlichen Nutzung von Viehweiden oder Waldstücken zugestanden wurden.
Allerdings wurden die damaligen Nutzerinnen und Nutzer, die Mitglieder dieser Gesellschaften waren, eben nicht namentlich in die Grundbücher eingetragen - das ist das eine Problem -, sodass sich im Laufe der Zeit das Wissen darüber, wer zu diesen Zusammenschlüssen gehörte, verflüchtigte. Man weiß eben nicht mehr, wem die Flächen gehören.
Das zweite Problem liegt darin, dass der ursprüngliche Nutzungszweck ebenfalls geändert wurde. Man denke zum Beispiel nur an überpflügte Wege, die heute als Acker genutzt werden.
So fließen die Pachteinnahmen von diesen Grundstücken seit Jahren auf ein von der jeweiligen Gemeinde verwaltetes Sonderkonto. Das Geld wird dort geparkt und darf nicht ausgegeben werden.
Wir haben es immerhin mit rund 15 000 ha und einem Vermögen zu tun, das auf rund 11 Millionen € aufgelaufen ist. Circa 15 % der Flächen werden heute verpachtet.
Mit dem Gesetzentwurf sollen diese Grundstücke an die jeweiligen Gemeinden übertragen werden. Das bedeutet also, die Grundstücke werden der Allgemeinheit übertragen, und das ist auch gut so. Somit können die betreffenden Gemeinden endlich über das aufgelaufene Geld, das je nach Standortgemeinde zwischen 0 und 550 000 € beträgt, und auch über die zukünftigen Pachteinnahmen verfügen.
Mit dem Gesetzentwurf ist intendiert, dass die Gemeinden das Geld prioritär für den ländlichen Wegebau verwenden sollen - das ist eine sinnvolle Aufgabe -, ebenso für die Instandsetzung von Wegen, aber nicht nur das. Ich denke, auch die
Gestaltung und Pflege der Wegesränder, beispielsweise mit Obstbäumen, mit Gehölzen, mit Blühpflanzen wäre eine gute Sache, gut für die Artenvielfalt, aber auch gut für die landwirtschaftlichen Betriebe, die dann einen Erosionsschutz hätten. Eine verpflichtende Zweckbindung für den Einsatz für die ländlichen Wege konnte aufgrund des Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung nicht im Gesetz formuliert werden.
Namens meiner Fraktion kann ich sagen, dass wir den Gesetzentwurf begrüßen, weil damit jahrzehntelange Unklarheiten in den Eigentumsstrukturen geklärt werden und Pachteinnahmen von den Gemeinden endlich für etwas Gutes ausgegeben werden können.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Dies war die erste Beratung. Gibt es Vorschläge, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll? In den Ausschuss für Landesentwicklung? - Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es ja nicht festlegen. - Herr Erben, bitte.
Wir beantragen die Überweisung zur federführenden Beratung in den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Recht und Verfassung.
Wer für die Überweisung in die genannten Ausschüsse ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktionen der AfD und der LINKEN, also das komplette Haus. - Wer stimmt dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Solche sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.