Ob Sie sagen, dass in solchen Orten, wo der Asylbewerberanteil so enorm hoch ist, dass der für die Anwohner unsichtbar ist. Denn die Bürger kommen zu uns und beschweren sich und sagen: Das geht doch so nicht mit dem Anteil.
Nein, das sind einfach Fragen, die Sie stellen, die an sich - vielleicht kriege ich jetzt einen Ordnungsruf, den nehme ich sogar in Kauf - idiotisch sind.
Frau Präsidentin, bevor Sie mich jetzt rügen, können Sie mich gleich doppelt rügen. Ich habe bei manchen Fragen, die einfach so sind, wie sie sind, keine Lust, mich damit auseinanderzusetzen.
Ich weise trotzdem noch einmal darauf hin, dass wir hier im Hohen Hause natürlich einen vernünftigen Umgangston haben sollten, und ich denke, daran sollten wir uns alle halten. Das gilt für alle Abgeordneten bei uns im Hause. - Wir haben noch eine Anfrage von Herrn Poggenburg. Möchten Sie die auch beantworten?
Sehr geehrter Herr Minister, auch die AfD findet Menschen- und Gesellschaftsexperimente abscheulich, wie wir den Begriff gerade von dort drüben gehört haben.
- Richtig, widerlich. Allerdings stoßen wir uns weniger am Begriff, sondern eher an der Tatsache, dass es dies in Deutschland wieder gibt, Herr Haseloff. Das ist der Unterschied.
Meine Frage: Sie haben von 2 % Ausländeranteil in Sachsen-Anhalt gesprochen. Sie haben ausgeführt, dass Sie der Meinung sind, dass es daher im Grunde gar keinen Handlungsbedarf gebe. Meine Frage jetzt: Sollte denn nicht endlich einmal vorausschauende, präventive Politik gemacht werden, anstatt immer zu handeln, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist,
wenn wir Zustände haben wie in anderen Teilen Deutschlands mit Parallelgesellschaften, mit außer Kraft gesetztem Recht und Gesetz. Das ist meine Frage, Herr Haseloff.
Herr Poggenburg, darf ich einmal nachfragen. Wollten Sie jetzt dem Minister eine Frage stellen oder Herrn Haseloff? Sie haben zweimal „Herr Haseloff“ gesagt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir steigen nunmehr in die Fünfminutendebatte ein. Es beginnt die SPD mit dem Abg. Herrn Erben. Sie haben das Wort, Herr Erben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Einbringer von der AfD-Fraktion, wenn Sie einmal Ihren ganzen Frust über die Flüchtlingspolitik hier auskippen wollen, dann können Sie eine Aktuelle Debatte beantragen. Ich habe jedenfalls bei Ihrer Antragseinbringung so gut wie nichts über Ihren Antrag gehört.
Es wurde dann auf Nachfrage immer verwirrender. Dann machen Sie das beim nächsten Mal. Ich fürchte nur, wenn nachher das Finanzausgleichsgesetz kommt, dann wird hier auch wieder ein Vortrag über Asyl gehalten. Das kennen wir ja von Ihnen. Mir fällt eigentlich fast überhaupt kein Thema ein, wo Sie das nicht irgendwie einpflegen.
Heute haben wir das im Prioritätenblock, nämlich dass es ein subsidiäres Melde- und Erfassungssystem geben soll. Als ich es das erste Mal auf der Tagesordnung gelesen habe - Sie haben sich angewöhnt, die Anträge immer erst zur Ältestenratssitzung zu bringen -, habe ich gefragt: Was ist denn das? Was haben Sie denn damit vor?
Wir haben in Sachsen-Anhalt eine eindeutige Regelung. Wir haben ein Aufnahmegesetz. Das Aufnahmegesetz fügt sich in das ein, was wir an bundesrechtlichen Vorgaben haben, die wir als Land Sachsen-Anhalt mittragen, und wir haben basierend auf diesem Aufnahmegesetz klare Regelungen in Bezug auf die zentrale Aufnahme, auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen, in Bezug auf die kommunalen Verpflichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ausschusspost aufmachen würden, dann hätten sie festgestellt, dass es ein solches Erfassungssystem gibt. Das bekommen sie nämlich jeden Dienstag per Mail mit einer schicken Tabelle zugesandt. Darin steht, welche Unterkünfte in Landesverantwortung wie belegt sind, was in den Landkreisen los ist. Da können Sie sogar vorne noch im Einleitungstext lesen, wie gerade die Situation an der bayerisch-österreichischen Grenze beurteilt wird. Manchmal steht darin auch etwas über die Situation in der Ägäis, und damit ist eigentlich alles getan.
Wir haben - darauf hat der Herr Minister richtigerweise hingewiesen - eher das Problem, dass wir natürlich Kapazität gebunden haben in einer Situation, die tatsächlich krisenhaft war. Wir wissen jetzt nicht so genau, wie wir die abbauen. Denn niemand war damals bereit, irgendwelche Vorkehrungen für zwei Monate zu treffen. Sie können keine Landesaufnahmeeinrichtung für zwei Monate mieten.
Dann will ich Ihnen auch noch einmal sagen: Sie haben mit der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema Asylkosten mächtig hantiert. Sie haben auch viele gefunden, die mit darauf eingestiegen sind. Aber vielleicht - insbesondere Herr Farle belehrt immer sehr umfangreich, was wir alles nicht verstanden haben in Finanzfragen - sollten Sie sich einmal den Unterschied zwischen Plan und Ist angucken. Gucken Sie sich einmal die Jahresrechnung 2015 an und gucken Sie, was wirklich davon ausgegeben worden ist. Da werden Sie sehen, dass Sie mit Mondzahlen gehandelt haben.
Ich will es vorwegnehmen, weil ich die Wortmeldung von Herrn Roi sehe. Im Unterschied zu einem Mitglied der Landesregierung bin ich als Abgeordneter nicht verpflichtet, hier idiotische Fragen zu beantworten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank. Ich möchte jetzt, bevor die weiteren Redner das Gleiche hier absondern wie die Vorredner, noch einmal darauf hinweisen und mich erst einmal bedanken. Vielen Dank; das Erfassungssystem und die monatlichen und wöchentlichen Berichte, die kenne ich alle. Aber ich habe das Gefühl,
Das zeigt auch, dass Sie nicht zugehört haben. Denn es geht nicht darum, dass hier irgendein Bericht der Landesregierung jeden Monat, jede Woche kommt, worin steht, wo wer wie viel hat in welcher Kommune, in welchem Landkreis, sondern es geht darum, dass die Kapazitäten von den Kommunen selber eingeschätzt werden.
Denn es sind nämlich die Kommunen unten vor Ort in meinem Landkreis, beispielsweise in Sanderdorf-Brehna, da hat der Stadtrat einen klaren Beschluss gefasst: Wir wollen keine Gemeinschaftsunterkünfte. Auch in Bitterfeld-Wolfen: Wir wollen keine Gemeinschaftsunterkünfte. Der Landrat hat aber trotzdem einen Vertrag unterschrieben für ein Hotel, nämlich von oben herab.
Ich möchte und wir als AfD wollen, dass die Kommunen einbezogen werden und ihre Kapazitäten eigenständig formulieren, damit die Landesregierung nicht von oben herab die Flüchtlinge auf die Landkreise verteilt. Das ist genau der Unterschied, den Sie noch nicht verstanden haben. - Vielen Dank.
Wir fahren damit in der Debatte fort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Quade. Sie haben das Wort, Frau Quade.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt sind derzeit 19 618 Asylsuchende, davon 13 348 Asylbewerber, 3 700 Geduldete, 659 sogenannte „Dublin“-Fälle aufhältig. 1 964 Menschen leben in einer Erstaufnahmeeinrichtung, 7 238 Personen wurden im Laufe des Jahres registriert. In den Kommunen gibt es 10 000 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften. Aus Anfragen in der letzten Legislaturperiode haben wir einen detaillierten Überblick über die in den einzelnen Landkreisen und Städten zur Verfügung stehenden Plätze, sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Wohnungen.