Ich will jetzt nicht diskutieren, Herr Minister, das würde ich gern tun. Aber da Sie ja auch der CDU-Fraktion angehören, können Sie ja sicher sagen, wann es diese Broschüre geben wird und wie der Verteiler aussehen wird?
Bis jetzt haben wir ja noch keine Broschüre erarbeitet. Ich weiß auch noch nicht, ob ich jetzt eine erarbeite, da mit den Entscheidungen dieser Woche wir den Schwerpunkt darauf legen, die Gesetzesänderung zu machen und natürlich noch, so wie angekündigt ist, vor der Wahl ganz intensiv dann auch den Gesetzentwurf zumindest im Referentenstadium in die Anhörung zu geben.
Herr Innenminister, kann das Innenministerium oder können Sie als Innenminister zusichern, dass Sie bei der Überarbeitung des Materials, die jetzt notwendig ist seit der Ankündigung des Ministerpräsidenten, ausreichend qualifiziert in der Lage sind, Ihre Obliegenheiten als Ministerium zur Verfügung zu stellen, damit dann die Broschüre nicht auf veraltetem Material aus den Presseinformatio
und entsprechend natürlich aktuelle Informationen allen Abgeordneten und interessierten Bürgern und Parteien zur Verfügung stellt.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kann ich diese Frage schließen und komme zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/4205. Herr Abgeordneter Kummer, bitte.
Mit Wirkung vom 30. April 2004 läuft der Pachtvertrag zur fischereilichen Nutzung der "Haselbacher Teiche" im Landkreis Altenburger Land zwischen dem Freistaat Thüringen als Eigentümer und dem Fischwirtschaftsmeister E. aus. Durch den Freistaat erfolgte mittlerweile eine Neuvergabe, die eine Fischereiwirtschaft ausschließen soll.
4. Wurden die dem neuen Pachtvertrag zugrunde liegenden Pachtbedingungen inklusive des erwarteten Pachtzinses vor der Neuvergabe der Pacht allen Interessenten mitgeteilt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kum
mer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt. Vor der Beantwortung der Frage möchte ich darauf hinweisen, dass die im Vorwort der Anfrage getroffene Feststellung, die Neuvergabe der Haselbacher Teiche soll eine Fischereiwirtschaft ausschließen, nicht zutrifft. Der NABU als Neupächter hat einen Eigenbetrieb angemeldet und wird die von ihm gepachteten Teiche zur Wahrung der FFH-Ziele fischereilich bewirtschaften.
Zu Frage 1: Der Gesamtpachtzins für den neuen Pächter beträgt 2.288 + , - + Vorpächter betrug 1.667 + ,
Zu Frage 2 und 3: Nein. Die Neuverpachtungsabsicht des Freistaats wurde im Thüringer Staatsanzeiger vom November 2003 öffentlich bekannt gemacht, um die erzielbaren Pachtzinspotenziale am Markt bei gleichzeitiger Wahrung der zwingend naturschutzfachlichen Vorgaben auszuschöpfen. Im Ergebnis dieser Bekanntgabe und der parallel mit den Interessenten geführten bilateralen Informationsgespräche erwies sich nur der NABU als geeigneter Vertragspartner.
Zu Frage 4: Ja. Die beiden Pachtinteressenten wurden jeweils mit Schreiben vom 11. August 2003 über die neuen Pachtbedingungen informiert. Angaben über den künftigen Pachtzins wurden dabei nicht gemacht. Da der Vorpächter die neuen Pachtbedingungen als unannehmbar bezeichnete, wurden keine Verhandlungen über den Pachtzins mit ihm geführt.
Herr Minister, mir kann es im Prinzip ja letztlich egal sein, wer dort fischt, aber gestatten Sie mir die Frage: Herr Minister, können wir sicherstellen, dass der NABU den höheren Pachtzins nicht letztlich aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert, oder die Unterstützung des NABU, Sie kennen ja die Haushaltsstellen, bzw. dass wir im Prinzip Gelder des NABU substituieren mit Hilfe unseres Haushalts, denn das wäre ja eigentlich nicht Sinn und Zweck einer Pacht.
Herr Abgeordneter Sonntag, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, aber gerade diese Verbände, ob das NABU oder die anderen sind, haben so viele Sponsoren, von denen wir nur träumen können, so dass wir von Landesseite her da nicht mit einsteigen müssen.
Gibt es weitere Fragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur letzten Frage, die wir heute zu verhandeln haben und zwar Frau Abgeordnete Bechthum mit der Drucksache 3/4192.
In Auswertung der Anhörung zum Thema "Mediation Chancen zur Konfliktbewältigung bei Scheidung im Interesse von Eltern und Kindern" in der 29. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 15. November 2002 erklärte das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dass man sich eine Verbesserung bei der Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, der Beratungsdienste und der Familienrichterinnen und Familienrichter durch ein entsprechendes Fortbildungsprogramm vorstellen könne. Zuständig für die Erarbeitung eines solchen Programms sei das Landesjugendamt.
Eine entsprechende Konzeption müsse gemeinsam mit dem Justizministerium dazu erstellt werden. Wenn die konzeptionellen Gespräche in 2002 noch erfolgten, könnten erste Erfahrungen im Frühjahr 2004 ausgewertet werden. Das war das Protokoll von damals.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bechthum wie folgt:
Zu Frage 1: Die Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter und der Beratungsdienste ist eine ständige Aufgabe aller Verantwortlichen. Gemäß der Ankündigung im Gleichstellungsausschuss haben das Thüringer Justizministerium und das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sich gemeinsam mit
dieser Frage beschäftigt und konkrete Maßnahmen entwickelt. Die Vorhaltung gemeinsamer Fortbildungsangebote wird weiterhin forciert. Es handelt sich vorrangig um Fachtagungen zu speziellen institutionsübergreifenden Themen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen und Familienrichter. Diese werden regelmäßig, aber in einem vom Bedarf abhängigen Rhythmus durchgeführt.
Zu Frage 2: Es liegen bereits vielfältige Erfahrungen in Thüringen vor. Dazu einige Beispiele: Das Landesamt für Soziales und Familie bietet seit einigen Jahren gemeinsame Fortbildungen für die verschiedenen Fachkräfte und Professionen in den Jugendämtern, in den Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie für Familienrichter an. Im Mai und Juni des vergangenen Jahres wurden eine Fachtagung zum Thema "Begleiteter Umgang" bzw. eine Fortbildung zum Thema "Kindeswohl im Spannungsfeld von Prävention, Intervention und Eingriff" angeboten. 2005 ist im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Fachtagung zum begleiteten Umgang geplant. Am 4. und 5. November 2003 organisierte mein Haus gemeinsam mit dem Thüringer Justizministerium und dem Landesamt für Soziales und Familie eine zweitägige Fachtagung zum Thema "Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Familiengerichten, Jugendämtern und Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen zur Sicherung des Kindeswohls bei Trennung und Scheidung - Wege der Konfliktbewältigung". Die Tagung bot nach Meinung der Teilnehmer ein gutes Forum für die praxisnahe Bearbeitung dieses Themenkomplexes mit Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Berufsgruppen und Institutionen unter Leitung erfahrener Referentinnen und Referenten. Im Zentrum der Fachtagung standen die Vermittlung von Sachinformationen, die alle Berufsgruppen gleichermaßen interessieren, wie z.B. neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform. Ergänzend weise ich darauf hin, dass im Rahmen der Fortbildung für Richter und Staatsanwälte zusätzliche Angebote zur Thematik der Mediation im familiengerichtlichen Verfahren bestehen. So hat das Thüringer Justizministerium im letzten Jahr eine entsprechende Tagung zur Problematik "Kinder und Jugendliche bei Trennung und Scheidung" an der deutschen Richterakademie angeboten und durchgeführt. Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass sowohl für die Familienrichterinnen und -richter, die Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie die Fachkräfte in den Beratungsdiensten eine Fülle von Fortbildungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb Thüringens bestehen. Diese Angebote der Fortbildung und des Erfahrungsaustauschs werden auch genutzt.
Zu Frage 3: Da, wie eben mitgeteilt, Fortbildungsprogramme durchgeführt worden sind, entfällt die Antwort.
Wird hier die Landesarbeitsgemeinschaft Mediation mit herangezogen bei den Fortbildungsveranstaltungen?
Selbstverständlich, das war ja der wesentliche Ursprung all dieses Verhandelns. Ob das in jeder Fachtagung so geschieht, kann ich im Moment nicht beantworten.
Wir kommen zurück in die laufende Tagesordnung zu unserem letzten Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12
Bericht des Untersuchungsausschusses 3/4 "Bewusste Fehlinformation des Innenausschusses am 10. Dezember 2003 durch Innenminister Trautvetter im Zusammenhang mit der Beschaffung, Installierung und Inbetriebnahme einer Kennzeichenüberwachungsanlage im Rennsteigtunnel" über den Stand des Verfahrens
Es wird hier ein mündlicher Bericht über den Sachstand im Ausschuss gegeben. Das übernimmt der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Abgeordneter Kollege Böck.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Willibald, mach richtig lange, damit die Roten nicht zu der Veranstaltung können.)