Und dass wir dann vielleicht Ihren Gesetzentwurf demnächst auch noch kriegen, dass wir hier diese Anhörung am 21. durchführen. Am 29. - und da ist genügend Zeit, dass man das auswerten kann - ist offizielle Innenaus
schuss-Sitzung, wo wir diese Dinge dann behandeln können, und wir haben dann die Chance - wenn notwendig machen wir noch eine Sondersitzung, also ich meine, bei unseren Diäten können wir auch mal eine Sondersitzung machen - dass wir hier diese Dinge noch vor der Sommerpause über die Bühne bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, packen wir dies gemeinsam an und bringen wir es vor der Sommerpause noch zum Nutzen des Bürgers auf den Weg.
Kollege Fiedler, ich gebe Ihren Einschätzungen Recht, dass Sie auch sagen, dass das Thüringer Land sehr viel getan hat im Bereich Wasser und Abwasser, und auch das Problem der Verbraucherbeiräte findet auf jeden Fall Zustimmung. Aber, Kollege Fiedler, wie bewerten Sie denn auch hier den § 7 b im Zusammenhang Stundung von einmaligen Beiträgen ohne Zinsen bzw. jetzt mit Zinsen?
Ich habe ja meine Meinung dazu schon gesagt, dass das ein schwieriges Problem ist, was wir zu bewerten haben. Es muss nach dem Geld geschaut werden. Es muss geschaut werden, wie hat es bisher gewirkt und wie wollen wir grundsätzlich damit weiter umgehen. Ich denke, die Diskussion wird es im Ausschuss zeigen, in welche Richtung wir uns dazu entscheiden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Dinge klarstellen, die in der kurzen Zeit der Möglichkeit des Lesens vielleicht untergegangen sind. Immerhin hat Herr Schemmel ja unter Beweis gestellt, dass man auch flüchtig über Dinge schauen kann und trotzdem viel mitbekommt und die Knackpunkte erkennt, die in einem solchen Entwurf enthalten sind.
Frau Dr. Wildauer, Sie sagen, das Land will sich seiner Verantwortung entziehen. Ich sage nein, das Land hat sich in der Vergangenheit seiner Verantwortung gestellt, wird sich auch in Zukunft seiner Verantwortung stellen. Wir haben immerhin jährlich über 300 Mio. DM für diesen Bereich bereitgestellt
und damit über 100 Mio. DM gerade zur Reparatur und zum Ausgleich von besonderen Lasten. Wir müssen nur in Zukunft genau wissen, was wir wollen. Wollen wir das Problem an der Wurzel bekämpfen, sprich, wollen wir die Strukturhilfe voranbringen oder wollen wir an den Symptomen weiter herumdoktern? Da, glaube ich, können wir uns weiß Gott eines nicht leisten, dass wir, was Sie schon mit dem Vorschlag andeuteten, ungefähr 100 Mio. DM jährlich bereitstellen für ausgefallene Beiträge bei den Verbänden, die deshalb nicht erhoben werden können, weil die Verbände einfach zeitlich nicht hinterherkamen, diese Beiträge zu erheben. Das wird auf keinen Fall gehen. Und wenn Sie noch einmal die Verlängerung der Verjährungsfrist hier als schädlich in die Debatte gebracht haben, ich frage Sie, das Geld, was da verloren ginge, das können wir als Land allerdings nicht ersetzen, oder Sie sagen uns, dass wir neue Kredite usw. aufnehmen sollen. Das kann aber, glaube ich, zum jetzigen Zeitpunkt, bei den jetzigen Problemen, in denen wir stehen, nicht Ihre Absicht sein.
Mir ist klar, dass diese vielfache Novellierung verunsichert, auch die Aufgabenträger verunsichert. Deshalb werden wir über den Sommer hinweg gerade auch mit den Aufgabenträgern sehr intensiv arbeiten müssen, auch mit der Kommunalaufsicht, denn auch die muss auf die neuen Gegebenheiten vorbereitet werden. Das werden wir tun.
Was Sie wiederholt ansprechen, ist die Frage der Stundung, die den Rechtsmittelverzicht voraussetzt. Frau Dr. Wildauer, das Problem ist eigentlich ein ganz anderes. Ich kann mich mit einem Bürger auf eine Stundung nur einigen, wenn ich über eine bestimmte Summe mit ihm einig bin, die gestundet werden soll. Da liegt der eigentliche Knackpunkt. Ich kann mich nicht über eventuelle 2.500 DM einigen, die gestundet werden müssen, sondern ich muss mich über die 2.500 DM einigen, die gestundet werden. Deshalb muss diese Summe erst einmal feststehen, denn diese Stundung ist ein bilateraler Vertrag und das ist der eigentliche Grund, weshalb diese Summe erst einmal anerkannt werden muss.
Sie sagen, nicht so schnell den Entwurf verabschieden. Wissen Sie, Frau Dr. Wildauer, Sie haben auch in der letzten Legislatur ein umfassendes Kommunalabgabenentlastungsgesetz angekündigt. Das haben Sie meines Wissens auch zu Beginn dieser Legislatur angekündigt. Ich hätte jetzt erwartet, Sie ziehen es aus der Schublade und bringen es mit in das Verfahren ein. Ich bitte Sie sehr herzlich und ich hoffe - Sie haben mich in den vergangenen Jahren als jemanden kennen gelernt, der gerade auch auf das hört, was Bürgerinitiativen sagen, was die Opposition sagt -, Sie bringen Ihre Ideen, die Sie haben, Ihre Vorstellungen mit in die Diskussion im Ausschuss ein und verlassen Sie sich nicht darauf, dass wir die ganze Debatte über die Sommerpause hinwegziehen können. Das
geht wegen dieser Verjährungsangelegenheit nicht. Ich sehe nicht, dass wir die Verjährungsangelegenheit in irgendeiner Weise noch regeln können. Das bedeutet, bis zum Ende des Jahres wird in bestimmten Bereichen eine Vielzahl von Beitragsbescheiden fällig. Die Verbände können auf dieses Geld nicht verzichten, weil ihnen dieses Geld keiner ersetzen kann, auch nicht das Land. Deshalb können wir es den Verbänden nicht zumuten. Sie müssen eigentlich im Sommer in die Beitragsbescheidung gehen. Wir können den Verbänden nicht zumuten, Beitragsbescheide zu erstellen, sie an die Leute zu verschicken, wenn wir noch eine Hängepartie im Kommunalabgabengesetz hier im Landtag haben. Das funktioniert nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein Letztes. Wissen Sie, es trifft mich schon ein bisschen, wenn Sie hier vorn sagen, die Landesregierung würde mit diesem Gesetzentwurf die Bewohner des Landes veräppeln wollen, erst hohe Erwartungen wecken und dann weit dahinter zurückbleiben. Wir kennen uns lange genug, wir treffen uns oft bei Diskussionen mit Bürgerinitiativen, in Bürgerforen, die bisweilen mit Aufgeregtheiten einhergehen, die manche sich nicht wünschen. Sie können gewiss sein, das wird auch in Zukunft so bleiben. Ich werde mich den Fragen der Bürger stellen, aber ich werde eines nicht mehr machen, ich werde nicht irgendwelche Lässigkeiten, Versäumnisse und Fehler der örtlichen Verantwortlichen, die oft genug aus Feigheit geschehen sind, decken.
Deshalb hat dieser Gesetzentwurf sehr wohl die Verantwortungen für die Verantwortlichen vor Ort etwas erhöht, denn man kann von denen auch Leistungen erwarten, man kann von denen auch Gesetzeskenntnis erwarten, man kann von denen erwarten, dass sie bitte schön das Instrumentarium anwenden können, was wir ihnen an die Hand geben. Und das ist sehr vielgestaltig, das kann auf konkrete Einzelfälle eingehen; man kann sehr wohl die sozialen Härtefälle damit sozialverträglich regeln, nicht für Gott und die Welt, aber für die sozialen Härtefälle. Man kann mit diesem vielgestaltigen Kommunalabgabengesetz eine ganze Menge machen, wenn man denn will und wenn man das Instrumentarium beherrscht, meine Damen und Herren. Und das können nicht wir hier im Landtag, das kann auch keine Landesregierung, sondern das können nur die Verantwortlichen vor Ort und die müssen in die Verantwortung genommen werden, die können wir daraus nicht entlassen. Vielen Dank.
Ich würde gern eine Anfrage stellen an den Minister und vielleicht noch eine Richtigstellung mit einem Satz, wenn ich das von hier aus gleich sagen dürfte.
Herr Minister, glauben Sie wirklich, dass jetzt mit dem Einsatz der Verbraucherbeiräte, die ich für sehr vernünftig halte, selbst wenn wir es schaffen, dass dann auch Vertreter der Bürgerinitiativen mit drin sind, dann die Fragen der Informationspflicht, wenn keine Sanktionen vorgegeben sind, dass wir das dann packen? Oder meinen Sie, dass die Feigheit, die es teilweise bei denen gibt, die zu informieren haben, im Zusammengehen mit den Beiräten beseitigt ist?
Frau Dr. Wildauer, die Verbraucherbeiräte sollen gerade das Vehikulum sein, das Instrument, mit dem erzwungen wird, dass die Verbände ihren Informationspflichten nachkommen, ganz einfach und allein deshalb, weil kein Stadtrat, kein Gemeinderat es sich meines Erachtens leisten kann, einen solchen Beirat nicht einzurichten, aus zwei Gründen: Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes muss sowieso geschehen, wenn er mit dem Bürger vernünftig umgehen will und wenn er seine Dienstleistungen, für die er ja Gegenleistungen, nämlich Geld, haben will, wenn er diese Gegenleistung denn auch friedlich erlangen will. Deshalb muss die eine Informationsschiene klappen und die andere Informationsschiene auch bei allem Gegensatz, in dem oft Verbandsvertreter und Bürgerinitiativen zueinander stehen in den meisten Fällen. Wer genau hinhört, der weiß, dass die Bürgerinitiativen, zumindest ein großer Teil von ihnen, auf hohem Niveau debattieren - das haben wir beide oft genug kennen gelernt -, der weiß sehr genau, dass sie eine hohe Sachkunde haben und dass es jedem Verband gut ansteht, das Wissen dieser Leute mit einzubeziehen. Die Probleme haben wir doch im Land nicht bei irgendwelchen Verbänden, die eine gute Öffentlichkeitsarbeit machen und die im Gespräch mit ihren Bürgerinitiativen sind; die Probleme haben wir regelmäßig dort, wo Verbandsverantwortliche das Gespräch abblocken gegenüber den Bürgerinitiativen, die mit Recht nachfragen, was ist eigentlich hier los, und die etwas hören wollen. Und wenn sie erfahren, dass in dem Moment, wo eine Bürgerinitiative einmal etwas tiefer auf den Zahn fühlt und es etwas schmerzhafter wird für die Verbandsverantwortlichen, sie jetzt auf einmal einen Beschluss fassen wollen, dass der dortige Beirat aufgelöst werden soll, weil er gegebenenfalls unangenehm werden könnte, dann ist das an sich ein Skandal. Ich glaube, auf dem Punkt treffen wir uns sicher ganz einfach. Dort in dem Verbraucherbeirat laufen zwar nicht die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbandes, aber in diesem Verbraucherbeirat laufen alle notwendigen Informationen, die wichtig sind, um den Bürger entsprechend zu informieren, damit er die Kunde hat und damit nicht dieses ganze dumme Gedöns an Vorurteilen und schrecklichen Unterstellun
gen quer durch das Land schießt, was zwischen Verbänden und Bürgerinitiativen heutzutage noch hin und her geschoben wird.
Eine Nachfrage. Herr Minister, warum machen wir die Bildung der Verbraucherbeiräte dann nicht zur Pflicht? Eigentlich kann es doch sonst wieder der Verband machen, der es sowieso für vernünftig hält. Und wer es nicht macht, was machen wir mit dem? Oder wem geschieht dann was?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte nur eines klarstellen. Aus der Aussage des Ministers ging hervor, dass wir schon vor längerer Zeit - in der letzten Legislatur - ein Kommunalabgabenentlastungsgesetz angekündigt haben. Das kann nicht sein. Jedes Gesetz, das wir angekündigt haben, haben wir in der Regel auch gebracht; ein Kommunalabgabenentlastungsgesetz, konkret mit diesem Begriff, haben wir erst in diesem Jahr, im Jahr 2000, argumentiert und wir wissen auch, was alles hineinkommt. Es wird, wie gesagt, im Juli fertig sein, aber nicht vorher. Deswegen hätte ich mir gewünscht, wir könnten es gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung diskutieren. Danke.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an folgende Ausschüsse zu überweisen: an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und an den - verkürzt gesagt - Landwirtschaftsausschuss. Darüber werden wir jetzt im Einzelnen abstimmen. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in Drucksache 3/727 an den Innenausschuss zu überwei
sen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht aus wie einstimmig. Ich mache trotzdem der Vollständigkeit halber die Gegenprobe. Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? Es ist in der Tat einstimmig.
Wer stimmt dafür, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen? Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? Bei einer großen Zahl von Gegenstimmen und einer auch etwas größeren Zahl von Stimmenthaltungen ist der Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik abgelehnt.
Wir stimmen darüber ab, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Wer dafür votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist auch die Federführung festgelegt und wir können den Tagesordnungspunkt 4 abschließen.
Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/699
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 19. Mai dieses Jahres wurde durch die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Falls dieses Gesetz so zum Tragen kommt, hat dies natürlich auch Auswirkungen auf den Thüringer Arbeitsmarkt, die zurzeit so noch nicht abzuschätzen sind, denn mit diesem Gesetzentwurf werden Erwartungen verbunden, die noch nicht sicher sind und erst belegt werden können, wenn die Auswirkungen des Gesetzes sichtbar eintreten. Es sollen 50.000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Aber es erheben sich natürlich Fragen, z.B.: Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend? Sind es die richtigen Maßnahmen? Wie können diese Maßnahmen finanziert werden? Wegen dieser noch offenen Fragen fordert die PDS-Fraktion die Landesregierung auf, über ihre Positionen zum Gesetzentwurf zu berichten und darüber hinaus das Haus über eventuelle Vorstellungen zu Änderungsvorschlägen der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf zu informieren, sofern das Gesetz den Bundesrat passieren wird. Danke schön.
Ganz so ist es nicht, Frau Abgeordnete Vopel. Nun hatte ich Sie einmal vor gebeten, jetzt können Sie auch reden. Die Reihenfolge der Redner bestimmt immer noch die Präsidentin.
Sehr schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich unterstelle mal der PDS-Fraktion, dass dieser Antrag sehr gut gemeint ist, aber es zeigt sich hier wieder das schöne Sprichwort, dass "gut gemeint" und "gut gemacht" zwei Paar Schuhe sind.
Worum geht es denn? Die PDS verlangt von der Landesregierung oder jetzt auch von uns wahrscheinlich in der Debatte eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf, der am 19.05. von zwei Fraktionen in den Bundestag eingebracht worden ist.