aber ich sage mal so, Ende gut, fast alles gut. Letztendlich war die Zuordnungsvereinbarung zum Hainich, ja eigentlich das Ziel, die wollten Sie kippen und das haben Sie nicht geschafft. Heute sehen wir, wie Herr Finanzminister Eichel in Fragen Hainich mit uns umspringt. Die Flächentauschvereinbarung war schon eine gute Sache,
denn sonst hätten wir unter Umständen in der Kernzone von Herrn Eichel auch noch Forderungen zu erwarten, nämlich wegen des Nutzungsausfalls, den er dadurch in Kauf nehmen muss. Es ist zum wiederholten Mal angekündigt von Herrn Umweltminister Trittin, dass nun doch 100.000 ha für Naturschutzzwecke an die neuen Länder übertragen werden sollen. Ich finde das sehr gut. Der Herr Matschie, ausgewiesener Umweltexperte der SPD - das ist übrigens derjenige, der der Wismutsanierung noch eine UVP vorschalten wollte, um da ganz sicher zu gehen, dass die ganze Sanierung im Sinne der Umwelt läuft, er hat bloß nicht berechnet, wie viel Jahrzehnte wir dann noch auf den Abschluss der Sanierung warten könnten -, meinte, wir hätten 6.000 ha beantragt; klingt zwar gut, stimmt aber nicht, in Wirklichkeit sind es 10.000. Ich hoffe nur, dass wir auch möglichst einen großen Teil von diesen Flächen für Naturschutzzwecke in Thüringen bekommen können. Ich glaube, wir können das sehr gut gebrauchen, wir haben noch genügend Flächen, die für Naturschutz bestens geeignet sind und die auf Renaturierung warten. Die Weiterbehandlung im Ausschuss ist schon beantragt, ich denke, wir können uns da als Fraktion problemlos anschließen, wir wollen das auch zukünftig weiter und intensiv begleiten. Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
Herr Krauße, Sie haben ja eben schon angerissen, welche Vorteile die Flächenübertragung des Bundes an das Land in Sachen Hainich für die Landeskasse bringt, könnten Sie vielleicht noch kurz mal darauf eingehen, welche Vorteile Sie da für die Natur sehen in dem Bereich, denn darum ginge es ja eigentlich bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Ein Vorteil für die Landeskasse in dem Sinne ist es sicherlich nicht unmittelbar, aber mittelbar ist es schon ein Vorteil und ein Vorteil für die Natur ist der Nationalpark Hainich in jedem Fall in seiner Kernzone. Wichtig ist, dass wir als Land in den Besitz dieser Kernzonenflächen kommen, denn Sie wissen ja genauso gut wie ich, dass speziell die Kernzone an sich nicht das touristische Highlight sein wird, sondern mehr eine Forschungs- und Beobachtungsfläche für die Zukunft sein soll. Also für die Natur ist es aus meiner Sicht in jedem Fall ein Vorteil.
Es hat jetzt - Herr Wunderlich, wir haben auch die Wortmeldung von Herrn Carius. Ist das richtig? Dann Herr Carius.
Ich wollte noch sagen, hinten in der letzten Abgeordnetenreihe; das Sitzen von Mitarbeitern auf Abgeordnetenplätzen ist nicht erlaubt. Wenn Herr Schwäblein mit nach hinten geht, können Sie sich gern verständigen, aber nicht in den Reihen der Abgeordneten.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, eine Äußerung von Ihnen, Herr Kummer, hat mich denn doch zu einer Anmerkung provoziert, nämlich zum Thema "Bodenversiegelung". Sie erzählen ja den Leuten seit Jahren schon diese Horrormärchen. Schlimm ist nur, dass es mittlerweile auch einige glauben. Ein konkretes Beispiel habe ich vor kurzem selbst erlebt, als ich auf einem Kreisbauerntag war, da kam ein Mensch nach vorn und erzählte: Ja, in 90 Jahren wäre das gesamte Land versiegelt mit Beton und Autobahn und dergleichen. Gerd Sonnleitner als Präsident des Bauernverbandes und, wie ich meine, durchaus auch ein respektabler Naturschützer reagierte darauf und sagte, sehr geehrter Herr, meine Tochter ist 13 Jahre alt, die wachsen in diesem Zeitraum auch relativ stark, wenn man das dann hochrechnet, dann müsste die mit 18 Jahren ungefähr 3 m hoch sein. Also, ich will damit nur verdeutlichen,
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kummer, was Sie hier in den Raum gestellt haben, kann so nicht stehen bleiben. Sie haben angesprochen, dass der Naturschutz in Thüringen eine Katastrophe sei. Aber, was Sie hier vorgetragen haben, das erinnert mich mehr an die Kulturrevolution unter Mao Tsetung. Was anderes konnte es nicht gewesen sein. Ich glaube nicht, dass das wirklich offizielle und ernsthafte Politik einer Oppositionspartei sein kann.
Sie haben hingestellt, dass der Naturschutz in Thüringen eine Katastrophe sei. Ich möchte nur daran erinnern, dass Thüringen hinsichtlich der FFH-Flächen eine Vorbildrolle in der Bundesrepublik Deutschland einnimmt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass beim ökologischen Landbau, sprich KULAP - Kulturlandschaftsprogramm - sich Thüringen mit reichen Ländern wie Bayern oder Baden-Württemberg messen kann, wenn es in einigen Teilen nicht sogar noch besser ist. Herr Kummer, ich glaube auch nicht, dass das Ihre persönliche Auffassung ist. Ich weiß nicht, wo Sie die hernehmen.
Wenn Sie das so sagen, Herr Ramelow, dann wird das wohl stimmen, dann ist das so. Sie haben den Heiligenschein der Glaubwürdigkeit, darum glaube ich Ihnen das auch.
Frau Dr. Klaus, Ihr Vortrag hat mir wirklich imponiert; alles, was Sie über diesen § 7 auseinander gesetzt haben im Arbeitskreis und in den Ausschüssen. Es freut mich, ich muss es Ihnen ehrlich sagen, dass Sie die Erkenntnisse der CDU-Fraktion so aufgenommen und hier so vorgetragen haben. Aber, ich glaube doch, Sie wollten sie nicht bei uns klauen. Es wäre vielleicht ein bisschen Ehrlichkeit dabei gewesen, wenn Sie gesagt hätten: Also, wir sind zu der Erkenntnis gekommen, damals, was die CDUFraktion auf den Weg gebracht hat, das ist heute auch unsere Meinung. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte zu zwei Dingen noch einige wenige Bemerkungen machen - einmal zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ich freue mich eigentlich darauf, dass wir das in dem Ausschuss noch einmal besprechen wollen und Herr Kummer wird uns dann sicher erklären, was er sich unter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorstellt, wie wir das machen wollen, wie wir das machen sollen. Ich erinnere nur daran, Herr Kummer, neben Ihnen sitzt ein Landwirt, der auch unter diesen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der ganzen Geschichte mit zu leiden hat. Ich weiß nicht, wenn wir durch die Ackerebene die Autobahn oder die Schienentrasse legen, dann die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen machen werden und wo wir eine andere Natur hinbringen wollen. Ich sage es noch mal, ich habe es oft gesagt, ich weiß, dass das Beispiel hinkt, aber ich sage es hier wieder; mir muss einer noch den Unterschied er
klären, was wertvoller ist - ein Hektar Trockenrasen oder ein Hektar Weizen. Wenn wir uns darüber geeinigt haben, dann können wir weiter darüber reden.
Ich bin dafür, dass wir die unwiederbringlichen Einschnitte in der Natur ausgleichen. Wir haben dazu eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet und ich bin sehr dankbar, dass wir gemeinsam in der letzten Legislaturperiode auch diese Veränderung oder diese Novellierung des Naturschutzgesetzes herbeiführen konnten.
Was jetzt die Versiegelung betrifft, das ist natürlich ein Problem, was uns sicher allen am Herzen liegt. Ich bin immer froh darüber, wenn ich frühmorgens sehe, dass jetzt die alte Straße nach Mönchenholzhausen wieder entsiegelt wird, um hier Platz zu schaffen. Auch mir wäre lieber, wenn innerhalb der Ortschaften die neuen Wohngebiete nicht am Rande oder außerhalb des Dorfrandes gebaut werden, sondern wenn wir erst einmal das nutzen würden, was wir innerhalb der Orte an Baulücken haben. Aber leider geht es nicht immer. Da sind wir alle gefordert, nicht nur einer allein oder nicht der Einzelne, sondern alle.
Und zu den Zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Carius hat es schon gesagt, ich kann auch ein anderes Beispiel bringen. Mir ist jetzt vor kurzem erst mitgeteilt worden, ja, was ihr in Thüringen macht, das ist ganz schlimm. Jeden Tag versiegelt ihr 120 Hektar. Jeden Tag, das sind im Jahr 43.800 Hektar. Da kann sich jeder ausrechnen, bei 1,6 Millionen Hektar, die wir haben, wann Thüringen zubetoniert ist. Es dauert gar nicht mehr allzu lange. Meine Damen und Herren, man muss immer etwas vorsichtig sein mit solchen Zahlen, denn sonst holen sie uns irgendwann ein. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein paar Bemerkungen aus den Reihen der Fraktion der CDU veranlassen mich, nun doch noch mal das Wort zu ergreifen. Ich finde es natürlich schade, wenn Teile meiner Rede aus dem Gesamtzusammenhang herausgenommen werden. Man sollte das vielleicht mal zusammenhängend betrachten. Sie können gern nachher das Protokoll lesen und dann werden Sie auch sehen, wie ich das gemeint habe mit der Katastrophe.
Nun noch eine andere Bemerkung, weil der Herr Minister darauf eingegangen ist, zu den landwirtschaftlichen Flächen. Das ist ein sehr ernstes Problem. Ich kenne es auch aus Südthüringen gerade von einigen Agrarbetrie
ben in meinem Kreis, die sich auch schon überlegt haben, wie sie damit fertig werden sollen, wenn sie ihre Flächen, die jetzt Acker sind, in Grasland umwandeln sollen. Meine Damen und Herren, das sage ich Ihnen auch, ich akzeptiere hier auch nicht, wenn die Betriebe in ihrer Existenz bedroht werden. Aber ich habe auch in anderen Reden schon Angebote gemacht, was man alles noch berücksichtigen könnte. Ich bin zum Beispiel bei der Rede zum Wanderfischprogramm darauf eingegangen, dass man hier unter anderem Fischaufstiegshilfen und Renaturierung von Flussläufen durchaus als Ersatzmaßnahmen begreifen könnte. Aber, meine Damen und Herren, warum sollten die nicht in der Region stattfinden? Warum soll denn wieder im Hainich Land eingekauft werden oder Land an das Land Thüringen übertragen werden? Das ist doch keine ausreichende Ersatzmaßnahme, meine Damen und Herren. Warum wollen Sie denn in der Region nicht ein bisschen was tun? Ich kann Ihnen genügend Gewässer aufzählen, die dort Bedarf hätten in der Region Südthüringen. Es sind nicht nur Gewässer, wir können auch noch in vielen anderen Gebieten was tun. Darüber sollten wir mal nachdenken und dann hätten wir auch in der Region mehr Zustimmung zu unseren Maßnahmen. Danke
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie wir sehen, wenn es dann um die fachlichen Details geht, sind solche großen Worte, wie Herr Kummer am Anfang seiner ersten Rede gebraucht hat, nicht mehr so sehr von Belang. Herr Kummer, Sie rennen da bei uns im Prinzip offene Türen ein. Wenn hier Beispiele gebracht wurden, ich will sie nicht wiederholen, dann sind das Beispiele. Natürlich gibt es nicht nur im Altenburger Land, nicht nur in Nordthüringen eine ganze Menge in Ordnung zu bringen. Das ist in allen Regionen der Fall. Ich muss nicht an das Erbe erinnern. Ich weiß, nach zehn Jahren hat das mittlerweile nicht mehr so den Wert, wie vor zehn Jahren, dieser Erinnerung. Es ist noch viel Arbeit zu schaffen.
Noch etwas, Herr Kummer, das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Es macht wenig Sinn, wenn Sie hier in Thüringen gegen den Naturschutz tönen wie in Ihrer ersten Rede. Schauen Sie nur einmal nach Sachsen-Anhalt, wo Sie im Prinzip mitregieren, was da für Autobahnen gebaut wurden und gebaut werden - Gott sei Dank. Schauen Sie mal nach Mecklenburg, da gibt es eine Autobahn, um die viel gestritten wurde, und da regieren Sie auch mit. Was meinen Sie, wenn diese Rede, die Sie hier gehalten haben, dort mal veröffentlicht würde, was Sie in Ihren eigenen Reihen für Probleme hätten.
Nun liegen keine weiteren Redemeldungen in der Aussprache zum Bericht vor. Es ist aber beantragt worden, dass der Bericht im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt fortberaten wird und die antragstellende Fraktion signalisiert mir, dass sie dem zustimmt.
Wer der Fortberatung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Fortberatung findet dort statt.
Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist, falls keiner widerspricht. Es widerspricht auch niemand und es bleibt bei dieser Feststellung.
Auch hier ist der Sofortbericht signalisiert worden und keine Begründung durch die antragstellende Fraktion. Dann bitte ich um den Sofortbericht. Minister Dr. Sklenar, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landschaft Thüringens wird von 15.300 km Bächen und Flüssen geprägt. Nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung werden die Gewässer in Ordnungen eingeteilt. Neben 1.525 km abschließend im Thüringer Wassergesetz aufgeführten Gewässern erster Ordnung, die in der Unterhaltungslast des Landes stehen, sind für 13.800 km Gewässer zweiter Ordnung unterhaltungsseitig die Kommunen oder die zur Unterhaltung zu gründenden Verbände zuständig. Gesetzliche Grundlage, wem die Gewässerunterhaltung obliegt, ist § 68 Thüringer Wassergesetz. Die Unterhaltung der Fließgewässer und seiner Ufer, unabhängig ob erster oder zweiter Ordnung, umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss und muss den Belangen des Naturhaushalts Rechnung tragen. Befindet sich ein Gewässer im natürlichen Zustand, so ist dieser Zustand zu erhalten. Andererseits sollen nicht naturnah geprägte Gewässer in einem angemessenen Zeitraum in einen solchen versetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass das natürliche Erscheinungsbild sowie die ökologischen Funktionen der Gewässer ebenso zu erhalten und zu pflegen sind wie die Siche
rung von bewohnten und bebauten Gebieten gegen Hochwasser. Die Erhaltung und Verbesserung des Hochwasserschutzes, die Instandhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen als auch die Hochwasserschadensbeseitigung werden deshalb stets Kernaufgabe des Unterhaltungspflichtigen im Sinne der Gefahrenabwehr sein. Die Zuweisung der Hoheitsaufgaben Hochwasserschutz allein an das Land, wie in der Begründung des Antrags formuliert, entspricht damit nicht der gesetzlichen Regelung. Diese obliegt für die Gewässer zweiter Ordnung den unterhaltungspflichtigen Kommunen.
Der Unterhaltungszustand der Fließgewässer zweiter Ordnung ist insgesamt befriedigend. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Thüringer Landschaften sind sowohl zahlreiche naturnahe Gewässer anzutreffen, ebenso wie im unterschiedlichen Umfang ausgebaute Gewässer bzw. Gewässerabschnitte in den stark landwirtschaftlich genutzten Gebieten oder in Ortslagen. Näheres ist hierzu zu der Kleinen Anfrage zur Situation der Gewässer zweiter Ordnung in Thüringen - Drucksache 3/603 dokumentiert. Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen die Kommunen Mittel in ihrem Haushalt einplanen. Das Land fördert nach § 71 Abs. 3 Thüringer Wassergesetz Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung mit einem den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entsprechenden Anteil, höchstens jedoch mit 85 vom Hundert. Seit Inkraftsetzung des Thüringer Wassergesetzes im Jahre 1994 bis zum 31.12.1999 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 38,7 Mio. DM im Rahmen dieser Kostenbeteiligung durch das Land zur Verfügung gestellt. Mit den oben genannten Mitteln konnten insgesamt 242 Unterhaltungsmaßnahmen gefördert werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen des eigenständigen Programms "Dorferneuerung" seit 1991 bei 79 Maßnahmen ca. 8,3 Mio. DM für Unterhaltungsmaßnahmen in Ortslagen des ländlichen Raums eingesetzt. Da die Gewässerunterhaltung hinsichtlich der Belange des Ober- und Unterliegers mit diesem jeweils abgestimmt werden sollte, auch im Sinne wirtschaftlicher Erwägungen, ist es sinnvoll, die Unterhaltung durch Zusammenschlüsse mehrerer unterhaltungspflichtiger Gemeinden in Verbänden zu organisieren. Verbandsbildungen sind auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12. Februar 1991 sowie des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 11. Juni 1992 möglich. Trotz vielfacher Initiativen der Landesregierung wie z.B. intensive Begleitung, Beratung durch Fach- und Vollzugsorgane, Gesetzesnovellierungen mit weitestgehenden Erleichterungen der Verbandsbildung und Erhöhung des Fördersatzes, Anschubfinanzierung mittels Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anschubfinanzierung von Wasser- und Bodenverbänden und Zweckverbänden vom 03.11.1998, Erarbeitung und Bereitstellung von spezifischen Fachbroschüren, ist es bisher der kommunalen Seite nicht gelungen, schlagkräftige Verbände zu gründen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mittelfristiges Ziel der Gewässerunterhaltung ist die Erreichung des guten ökologischen Zustands aller Fließgewässer, so sieht es der Entwurf der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vor. Da bereits heute 91 Prozent der Fließgewässer eine gute bis befriedigende Wasserqualität attestiert werden kann, wird den Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Strukturgüte im Sinne eines möglichst naturnahen Zustands der Gewässer dienen, stärkeres Gewicht zuteil werden. Die derzeit laufenden Bewertungen der Strukturgüte Thüringer Gewässer für eine bundesdeutsche Strukturgütekarte belegen, dass Ergebnisse in Thüringen mit denen der Nachbarländer, wie z.B. Hessen, vergleichbar sind. Wie in der Regierungserklärung "Neue Umweltqualität in Thüringen" formuliert, müssen Organisationsformen gefunden werden, die die Ziele und Verpflichtungen der Unterhaltungspflichtigen harmonisieren. Nachdem das Thüringer Wassergesetz zu diesem Zweck novelliert wurde, sollte die nun mögliche Kosten-Lasten-Verteilung auch den bisher stets abratenden Gemeinde- und Städtebund veranlassen, das Lösungsmodell der Verbände zu präferieren. Der Kostenbeteiligungsanteil des Landes ist im ländlichen Raum neben den originären Haushaltstiteln des Landes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, Förderbereich wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen" sowie in Verbindung mit infrastrukturellen Entwicklungen im ländlichen Raum über den eigenständigen Förderbereich Dorferneuerung kofinanzierbar. Darüber hinaus sind in Einzelfällen Kofinanzierungen aus der Abwasserabgabe für güteverbessernde Maßnahmen möglich. Finanzierungen in eng abgegrenzten Bereichen sind ebenfalls aus der Fischereiabgabe, z.B. für die Durchgängigkeit von Fließgewässern, und der Thüringer Ausgleichsabgabe für Renaturierung sowie der Städtebauförderung, z.B. Hochwasserschutz in der Stadt, grundsätzlich möglich. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt betreibt gerade in dieser Frage eingehende Arbeiten zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. Nachdem zu einer Einführungsbroschüre ein Überblick über Verantwortlichkeiten, Schwerpunkte und Strategien zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern gegeben wird, werden nach der Broschüre "Eigendynamik", die Broschüren "Durchgängigkeit der Fließgewässer" und "Ökologischer Hochwasserschutz" in Kürze aufgelegt werden. Darüber hinaus ist als Orientierungs- und Anleitungshilfe für den Gewässerunterhaltungspflichtigen, aber auch den Fachfremden die Gestaltung der Broschüre "Fließgewässer in Ortslagen" nach zuvoriger Durchführung eines Thüringer Fotowettbewerbs vorgesehen.
Zusammenfassend, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann gesagt werden, die Rahmenbedingungen sind geschaffen. Der kommunalen Seite ist es möglich, die zugewiesenen Unterhaltungsaufgaben fachgerecht wahrzunehmen. Es ist nunmehr Aufgabe der Kommunen, wie in anderen Bundesländern auch, mit Unterstützung des Ge
meinde- und Städtebundes und den Behörden diese Instrumente zu nutzen und im Interesse der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und der Zielstellung zur naturnahen Entwicklung sich zu Verbänden zusammenzuschließen. Daraus mögliche gesetzgeberische Initiativen zur Verpflichtung von Verbandsbildungen sind von der Landesregierung nicht vorgesehen, da diese nach wie vor von der Auffassung ausgeht, dass die der kommunalen Seite zur Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben mögliche Organisationsvielfalt erhalten, aber auch von ihr genutzt werden sollte.