Herr Lippmann, ich habe mich dagegen gewehrt, dass man unseren Vergabestellen unterstellt, sie würden die Anwendung der Richtlinien und Verordnungen nicht überwachen. Es bleibt dabei, Herr Lippmann, Aufträge, die von unseren Vergabestellen vergeben werden, werden überprüft auf Einhaltung dieser Bestimmungen durch den Hauptauftragnehmer und soweit möglich auch durch Subunternehmer. Dass es immer noch Gefahren des Missbrauchs gibt, das kann niemand ausschließen. Dass es einen Unterschied gibt zwischen dem Tiefbau und dem Hochbau, das will ich auch einräumen und auch die Unterschiede zum kommunalen Bereich, die habe ich ja angesprochen. Wenn Sie allerdings Aussagen zitieren, dann, vermute ich, stammen die samt und sonders aus dem Bereich privater Auftragsvergaben und da helfen Vergabegesetze und Vergaberichtlinien wenig. Notwendig sind Maßnahmen, die unsere Unternehmen wettbewerbsfähig machen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden unsere Unternehmen nicht wettbewerbsfähiger, sondern wettbewerbsbenachteiligt. Das wäre in der gegenwärtigen Situation unverantwortlich.
Damit ist jetzt die Rednerliste erschöpft. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Herr Ab
Gut, dann haben wir den Wunsch nach namentlicher Abstimmung vernommen, und zwar unmittelbar über den Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 3/713 in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Struktupolitik in Drucksache 3/1146 die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Ich darf dann bitten, die Stimmzettel einzusammeln, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion.
Wenn alle Stimmkarten abgegeben sind, dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Lieber Herr Minister, das zahlen Sie jetzt an die Kasse. Tut mir Leid, unzulässig.
Ich bitte jetzt die Auszählung vorzunehmen, denn wir haben noch eine lange Tagesordnung. Das gilt auch für den Abgeordneten Pohl. Bitte auszählen.
Dann bitte ich die Plätze wieder einzunehmen. Ich gebe das Ergebnis bekannt, und zwar wurden 69 Stimmen abgegeben. Für den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion stimmten 24, dagegen stimmten 45, Enthaltungen gab es nicht. Damit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).
Wir kommen damit noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1167. Ja, ich sehe den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Stauch, vermutlich auch namentliche Abstimmung.
Dann stimmen wir auch über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU namentlich ab. Ich bitte die Stimmkarten einzusammeln.
Sind alle Stimmkarten eingesammelt? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Einsammler um Auszählung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte wieder die Plätze einzunehmen, damit ich das Ergebnis bekannt geben kann. Dies war die Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Abgegeben wurden 69 Stimmen. Für den Entschließungsantrag stimmten 45 und 24 stimmten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 1.
Gesetz über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/994 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/1133 ZWEITE BERATUNG
Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Arenhövel. Ich bitte zunächst, dass uns der Bericht aus dem Ausschuss gegeben wird. Frau Abgeordnete Arenhövel.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule und zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes, enthalten in der Drucksache 3/994, wurde durch Beschluss des Landtags an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 3. November 2000 dazu eine schriftliche Anhörung der unterschiedlichen Interessenvertreter beschlossen. Angehört wurden unter anderem der Wissenschaftsrat, Herr Prof. Ernst als Mitglied des Kuratoriums der Pädagogischen Hochschule, die Universität Erfurt selbst, die Pädagogische Hochschule, das Studienkolleg Nordhausen, die Personalvertretungen und die Gewerkschaft "Erziehung und Wissenschaft". Das Ergebnis der Anhörung wurde in der 11. Sitzung am 01.12. ausgewertet und eingehend beraten. Zusammenfassend lassen sich dazu folgende Aussagen treffen:
1. Durch die gute vorbereitende und sachgerechte Arbeit des zuständigen Ministeriums und der betreffenden Hochschulen ist es gelungen, zu diesem Gesetz einen weit reichenden Konsens aller Beteiligten zu erzielen.
2. Der vorangeschrittene Aufbau der Universität Erfurt lässt bereits zu Beginn des Jahres 2001 die Eingliederung der PH in die Universität als erziehungswissenschaftliche Fakultät nicht nur zu, sondern macht diese nahezu erforderlich.
Somit sprechen alle Anzeichen für die zügige Umsetzung des Ihnen heute in zweiter Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs. Mit der Eingliederung der Pädagogischen Hochschule in universitäre Strukturen ist damit ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Entwicklung der Universität Erfurt gesetzt worden. Aus den genannten Gründen hat der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs und seine pünktliche Inkraftsetzung zum 01.01.2001 empfohlen. Ich danke Ihnen.
Damit kommen wir jetzt zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Kaschuba, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie Sie aus dem Vorspann "Problem und Regelungsbedürfnis" des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Kenntnis genommen haben, wurde in den letzten beiden Jahren eine Aufgabenüberführung von der Pädagogischen Hochschule an die Universität Erfurt nicht nur vorbereitet, sondern auch weitgehend vollzogen. Unter Duldung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst trafen die beiden Hochschulen Vereinbarungen, die eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame Bibliothek errichteten. Das Rechenzentrum der Pädagogischen Hochschule Erfurt wurde in die Universität integriert. Das alles geschah zeitgleich mit dem Kernaufbau der Universität. Bildlich gesprochen leben Pädagogische Hochschule und Erfurter Universität bereits in wilder Ehe. Mit dem vorliegenden Gesetz soll nur die Legalisierung dieser Beziehung nachgeholt werden. Das ist zwar erforderlich, aber ein nachholender Akt. Impulse gehen von dem Gesetzentwurf nur wenige aus und sein Inhalt ist eher bescheiden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die PDS-Fraktion stimmt dieser Eheschließung zu, denn die Erprobung hat schon stattgefunden und das Risiko ist gering. Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung meldete der Generalsekretär des Wissenschaftsrates, Dr. Benz, Bedenken gegen den Zeitpunkt des Zusammenschlusses der beiden Hochschulen an, weil nach seiner Meinung der Kernaufbau der Universität noch nicht abgeschlossen sei. Wir teilen diese Bedenken nicht. Universität und Pädagogische Hochschule haben gezeigt, dass sie zusammen wirken können. Wozu soll also noch gewartet werden, die gesunden Kinder - gemeinsame Verwaltung und Bibliothek - belegen auch die Fruchtbarkeit der Beziehung. Es gibt jedoch auch Sorgen und Befürchtungen, es könne nicht so gut werden, wie man es erhofft. Solche Sorgen hegt bei der Zusammenführung von PH und Erfurter Universität der Personalrat. Er lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass jene Kolleginnen und Kollegen der Pädagogischen Hochschule, die nicht zur erziehungswissenschaftlichen Fakul
tät gehören, sich in den Gremien der Universität nicht werden repräsentiert finden können. Dieser Mangel im vorliegenden Gesetzentwurf sollte in der Universität durch bewusst gelebte Kollegialität nicht spürbar gemacht werden, auch oder gerade weil an dieser Stelle der Druck des Rechtes fehlt.
Schließlich noch eine Bemerkung: Die Lehrerausbildung ist zu reformieren. An der Universität Erfurt erwirbt man die Abschlüsse eines Bachelor oder Master, die es bisher in der Lehrerausbildung nicht gab. Man muss also neue Module im Studium gestalten und sollte es nicht nur bei formalen Abstimmungen belassen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir wünschen der durch den Zusammenschluss gewachsenen Universität viel Erfolg bei ihrer weiteren Tätigkeit. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz zur Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt steht am Ende einer langjährigen Entwicklung. An deren Anfang steht die Wiederbegründung der Universität Erfurt und es geht um die Zusammenführung beider Hochschulen. Dieser Fusionsprozess ist sinnvoll; er wurde in Etappen gestaltet und wir können sicher an dieser Stelle in der zweiten Lesung darauf verzichten, hier all diese Etappen noch mal darzustellen. Es ist aber auch - und ich glaube, da sind wir uns einig - eine nicht alltägliche Fusion; einfach deshalb, weil aus bekannten Gründen die Aufgaben der größeren, wesentlich umfangreicheren Hochschule planmäßig übertragen werden auf eine kleinere Universität, die noch im Aufbau befindlich ist. Nicht zuletzt deshalb war der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst gut beraten, zumindest eine schriftliche Anhörung der Betroffenen zum Gesetzentwurf über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule durchzuführen. Neben einer fast durchgängig grundsätzlichen Zustimmung der Anzuhörenden zum geplanten Abschluss des Fusionsprozesses gab es auch eine Reihe kritischer Punkte und Fragen, die auf diese Weise zum Gegenstand der Beratung im Ausschuss werden konnten.
Meine Damen und Herren, nicht alle bei dieser Gelegenheit aufgeworfenen Probleme hatten unmittelbar und direkt mit dem Gegenstand des Gesetzentwurfs zu tun, dennoch wurden diese Fragen auch von der zuständigen Ministerin und ihren Mitarbeitern aufgegriffen und mit den Ausschussmitgliedern diskutiert. Eine Verfahrensweise, meine Damen und Herren, die der Problematik angemessen und auch für andere Bereiche - sicher auch für andere Ausschüsse - sehr zu empfehlen ist.
Ich komme jetzt zu drei Punkten, die wir nach der Anhörung als besonders wichtig für die Beratung angesehen haben.
1. Der Gesetzentwurf enthält keine ausdrückliche Regelung des Verbleibs des Studienkollegs Nordhausen der Pädagogischen Hochschule Erfurt. In diesem Studienkolleg, das wissen Sie, wurden und werden ausländische Studenten in der deutschen Sprache vorbereitet auf ihre Studien in Thüringen. Die Ministerin hat uns nun im Ausschuss bestätigt, dass es eine feste Absicht der Zuordnung des Studienkollegs zur Fachhochschule Nordhausen gibt. Beide Seiten sind an einer derartigen Zusammenführung interessiert, arbeiten ohnehin längere Zeit eng zusammen. Es handelt sich also um eine praktikable und von allen Seiten angestrebte Lösung, die ab 01.01.2001 durch die entsprechende Zuordnung erfolgen wird.
2. Bezüglich der Eingliederung des Personals, also das betrifft § 5, bat der Personalrat in der Anhörung um eine eindeutigere Regelung im Falle der Bediensteten im Bereich des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals. Es ist ja bekannt, dass eine eindeutige Fach-zu-FachZuordnung dort nicht in allen Fällen möglich ist. Auch hier hat sich aus der Diskussion ergeben und wurde uns von Seiten des Ministeriums bestätigt, auf Nachfrage verbindlich versichert, dass in der jetzigen Fassung eine Beibehaltung der bisherigen dienstrechtlichen Stellung auch des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Pädagogischen Hochschule abgedeckt ist.
3. Nach der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule und der Eingliederung des Personals in die Universität sind entsprechend § 8 Abs. 4 innerhalb von sechs Monaten die Universitätsgremien zu wählen. Sechs Monate, meine Damen und Herren, sind eine lange Zeit, insbesondere in einer solch sensiblen Fusionsphase zweier doch recht unterschiedlich großer Einrichtungen. Daher waren wir der Auffassung, dass ein definitiv festgelegtes Mitwirkungsrecht der einzelnen Statusgruppen der ehemaligen Pädagogischen Hochschule innerhalb dieser Sechsmonatsphase in das Gesetz aufgenommen werden sollte. Die Aufnahme der drei Dekane der ehemaligen Pädagogischen Hochschule in den Gründungssenat der Universität ist zwar ein richtiger und auch ein wichtiger Schritt, aber er reicht unseres Erachtens für diese sensible Sechsmonatsphase nicht aus. Wir haben deshalb im Ausschuss den folgenden Ergänzungsantrag gestellt - mit Genehmigung der Präsidentin möchte ich den hier kurz zitieren; es geht also um eine Ergänzung des § 8 Abs. 4: "Innerhalb dieser Sechsmonatsfrist ist die Mitwirkung der Statusgruppen der PH, also Professoren, Studierende, akademische Mitarbeiter und sonstige Mitarbeiter, im Rahmen deren Vertretung gewährleistet." Leider fand diese Ergänzung durch die ablehnende Haltung der CDU-Mehrheit im Ausschuss keine Zustimmung. Wir bedauern das sehr. Wir hätten damit den betroffenen Mitarbeitern der ehemaligen Hochschule in der Fusionsphase eine besser garantierte Einflussnahme auf wichtige interne Entscheidungen gebracht. Un
serer Auffassung nach war das eine vertane Chance, noch dazu, da es wirklich in der Tat nur um diese, aber nicht unwichtige Etablierung und Fusionsphase geht. Wir haben uns deshalb im Ausschuss bei der Abstimmung über den gesamten Entwurf der Stimme enthalten. Nach abschließender Beratung in der Fraktion sind wir trotzdem zu der Entscheidung gekommen, dem Gesetz auch in der jetzt vorliegenden Verfassung insgesamt zuzustimmen, denn der jahrelange Prozess der Zusammenführung beider Hochschulen sollte auch unserer Auffassung nach fristgerecht abgeschlossen werden und, meine Damen und Herren von der CDU, anders als bei einigen weiteren Tagesordnungspunkten dieses Plenums sind unsere Bedenken an dieser Stelle nicht so stark, als dass sie uns in der Gesamtbetrachtung eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfs für richtig erscheinen ließen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bis zum ersten Drittel der Rede meines Vorredners glaubte ich noch, ich bräuchte ja gar nicht sehr viel zu sagen, weil dieses Gesetz offensichtlich so viel Zustimmung erfährt, dass man uns den Beratungsgang dadurch ein Stück erleichtern könnte. Aber jetzt hat Herr Kollege Dr. Botz doch noch Kritik vorgebracht, die es geraten erscheinen lässt, etwas dazu zu sagen.
Herr Kollege Dr. Botz, wir haben im Ausschuss Ihrem Vorschlag nicht zustimmen können, weil er eine solche Selbstverständlichkeit ist, dass man nicht extra noch einmal da eingreifen muss. Selbstverständlich werden die gewählten Vertreter der Universität sich der hinzukommenden Kollegen annehmen, auch alle ihre Belange entsprechend vertreten. Sie werden das mit Inbrunst tun, denn Sie wissen ja und haben es selber auch betont, da nach einem halben Jahr diese Gremien erneut gewählt werden. Wer also dort erfolgreich weitermachen will, wird sich also sehr gut daran erinnern, dass er über ein halbes Jahr lang auch die neu hinzugekommenen Kollegen mitzuvertreten hatte. Das regelt sich so von allein, dass der Gesetzgeber da nicht eingreifen muss.
Wegen dieser Selbstverständlichkeit bitte ich Sie auch heute noch einmal um Verständnis, dass wir da nicht noch einmal vollkommen Klares dazugeschrieben haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserem heutigen Gesetzgebungsakt wird etwas lange Angekün
digtes Wirklichkeit. Seit 1993 war der Weg der Pädagogischen Hochschule ziemlich klar beschrieben. Allein das Drängen der Hochschulangehörigen auf frühere Integration der Hochschule ist aus der Vergangenheit haften geblieben. Richtigerweise hat die Vertreterin der PDS darauf hingewiesen, dass es bei unserer schriftlichen Anhörung, die ansonsten weite Zustimmung signalisiert hat, eine kritische Anmerkung seitens des Wissenschaftsrates gab, dass nach dem ursprünglichen Konzept des Wissenschaftsrates 1993 diese Integration frühestens ab dem Jahr 2002 passieren sollte. Nun hoffe ich, dass der Wissenschaftsrat irgendwann anerkennt, dass die Thüringer insgesamt ein Stück schneller sind und auch der Aufbau der Kernverwaltung und der Kernfunktion dieser Universität heute so weit gediehen ist, dass wir tatsächlich diese Zusammenführung mit dem gesetzgeberischen Akt heute beschließen können. Aber diese Gewissheit wird sich garantiert noch einstellen. Nach all unseren Gesprächen sind die Vorarbeiten so weit gelaufen, dass wir diesen Abschluss heute setzen sollten. Was den Verbleib der Ausbildung ausländischer Studierender anbelangt, wir haben uns die Freiheit genommen als Arbeitskreis Wissenschaft, Forschung und Kunst der CDU-Fraktion nach Nordhausen zu fahren und mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort darüber zu diskutieren, wie sie ihre Zukunft sehen; und sie bestehen wahrlich nicht auf Anbindung an die Pädagogische Hochschule Erfurt respektive die Universität Erfurt und sind sehr zufrieden mit der verwaltungstechnischen Angliederung an die Fachhochschule Nordhausen. Die Zusammenarbeit klappt schon so gut, dass wir dort nicht noch einmal eingreifen sollten. So viel dazu.
Ich habe mir in Vorbereitung auf die heutige Tagesordnung noch einmal den Redebeitrag von Frau Dr. Stangner aus der letzten Sitzung zu Gemüte geführt. Frau Dr. Kaschuba, Sie haben heute gut daran getan, die Rednerin zu wechseln; denn - wer das nachlesen will, kann es ja gerne noch einmal tun - bei der ersten Lesung ist seitens der PDS-Vertreterin - möglicherweise war das nicht die Meinung der PDS, aber das müssen Sie dann intern klären - an diesem Gesetzentwurf eigentlich kein heiler Faden geblieben. Es war ein solcher Nachbesserungsbedarf unterstellt, dass man sich vorgenommen hat, im Ausschuss ganz viel nachzubessern.