Dann würden Sie nämlich merken, dass die Diskussion, hier würde eine Diskrepanz aufgebaut zwischen Dienststellenleitung und Personalräten und die Dienststellenleitung würde jetzt ein Bild von Personalräten entwickeln, was von einer Feindschaft ausginge usw., diese Diskussion haben Sie aufgebracht, die kam nicht mal von den Personalräten selbst, die haben Sie von den Oppositionsparteien aufgebracht und haben sich daran stark gemacht, hier ein Bild zu verzeichnen, was der Wirklichkeit in der Tat nicht entspricht.
Nun, meine Damen und Herren, es gibt ja nicht nur Kritik, es gibt auch Zustimmungen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich für dieses Personalvertretungsgesetz ausgesprochen, weil sie in die weiten Bereiche ausweichen, Herr Ramelow, wo es überall Beschwerden geben könnte. Ich habe auch von den Kassen und von diesen ganzen weiteren Vereinigungen bislang keine Klage gehört, was unseren Entwurf betrifft. Insofern scheint es mir doch eine Empörung von einigen wenigen zu sein, die Sie bewusst instrumentalisieren, um hier einen Ein
druck zu erwecken, der in Ihr Bild passt, das Sie von der Landesregierung in Thüringen entsprechend entwickeln wollen.
Meine Damen und Herren, der Gutachter, den Herr Schemmel bzw. die SPD-Fraktion hier beibringen will, der wird sicher feststellen, dass wir hier in Thüringen eine Klagediskussion haben auf sehr, sehr hohem Niveau. Es geht eben nicht um den Sicherheitsgurt der Personalvertretung, Herr Ramelow. Dieser Sicherheitsgurt ist nicht abgeschafft mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, sondern wir haben hier ja nicht nur Sicherheitsgurte, sondern wir haben notwendige Airbags von vorn und von der Seite, wir haben sie aber auch von hinten, von oben und von unten und diese überflüssigen Geschichten, meine Damen und Herren, die gehören abgeschafft, und die werden wir abschaffen.
Der Herr Ramelow hat hier schon so oft geredet, der kann sich auch noch mal zu Wort melden, aber er soll mich jetzt mal bitte zu Ende reden lassen.
Meine Damen und Herren, an diesem Gesetz ist lange und gründlich gearbeitet worden. Die Arbeit für dieses Gesetz setzte schon ein, da war Herr Staatssekretär Brüggen noch gar nicht da. Es ist einfach schäbig, einem, der in eine neue Verantwortung hineingerufen wurde, weil er die Qualität dazu hat, hier so einen Unsinn hinterher zu rufen, zumal er nicht mal selbst dazu das Wort ergreifen kann. Das ist eine schäbige Art und Weise
Meine Damen und Herren, auf den Punkt gebracht - und das ärgert ja vielleicht Herrn Ramelow und andere so - geht es letztlich darum, klarzustellen, das Letztentscheidungsrecht bleibt bei denen, denen die Verantwortung tatsächlich übertragen worden ist, und zwar von den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern. Die müssen letztlich dafür geradestehen, die das Letztentscheidungsrecht haben und nichts anderes deklinieren wir in dieser Fassung des Personalvertretungsgesetzes durch und deshalb sollten Sie nicht ständig andere Dinge behaupten und verzeichnen. Dass ein Meinungsaustausch à la Köckert durchaus etwas Positives haben kann, Herr Ramelow, das zeigt sich für den Gang, den der Referentenentwurf genommen hat. Sie tun ja so, als hätte keine Anhörung stattgefunden und als hätte es keine Änderung im
Gesetzentwurf zwischen der ersten Lesung und der zweiten Lesung des Gesetzes gegeben. Hier sind sehr wohl die Bedenken und die Meinungen der entsprechenden Interessenverbände zum Zuge gekommen. Vielleicht nicht in dem Maße wie Sie es sich wünschen würden und wie Sie es sich wünschen würden aus ganz bestimmten Gründen heraus. Aber zu sagen, wir hätten hier nur Meinungen entgegengenommen und hätten sie dann in die Schubladen gesteckt und hätten uns nicht weiter darum gekümmert, das ist eine grobe Lüge und Verzeichnung der Wahrheit, mein Freund Ramelow. Deshalb denke ich, Sie sollten hier wirklich
Also, wenn ich von meinem Freund, dem Innenminister, aufgefordert werde, komme ich gern noch mal vor.
Eine Frage durfte ich ja nicht stellen, dann gebe ich sie hiermit zu Protokoll: Sehr geehrter Herr Innenminister, erste Feststellung: Die PDS wird in ihrem Änderungsantrag das Letztentscheidungsrecht der Parlamente und der gewählten Abgeordneten der Kommunalparlamente überhaupt nicht in Zweifel ziehen. Sie werden sich davon sachkundig machen können und dann würde ich Sie doch auffordern, in Zukunft solch eine Polemik zu unterlassen.
Zweite Feststellung: Sie können doch lachen wie Sie wollen, warten Sie doch ab, bis Sie unseren Änderungsantrag haben, dann werden Sie sehen, dass wir das Parlament überhaupt nicht in Frage stellen. Sie stellen das höchstens in Frage, wenn Sie uns als Opposition immer nur als Petersilie betrachten, die hier lästig ist und ab und zu auch mitspielen darf. Das ist Ihr Verhältnis zum Parlament, aber gut.
Dritte Feststellung, Herr Minister, und da werde ich ganz ernst, da werde ich ganz ernst, Herr Minister Köckert, weil Sie da der Dienststellenvorgesetzte sind: Trotz dieses Thüringer Personalvertretungsgesetzes, das Sie ja jetzt glauben ändern zu müssen, hat die Bußgeldstelle in Suhl bis heute keinen Sozialplan für die dort abhängig Beschäftigten. Das heißt, die unteren Lohngruppen sind bis heute nicht abgesichert und trotz mehrerer
Interventionen ist es nicht gelungen, dass die Bußgeldstelle so behandelt wird, wie man es ordentlichen Menschen, die eine ordentliche Arbeit geleistet haben, angedeihen lassen würde und das mit dem bestehenden ThürPVG, weil es nämlich jetzt schon durchlöchert ist und eine Absicherung - die dortigen Menschen haben überhaupt nichts in Frage gestellt, die wären natürlich gern in Suhl geblieben, aber es gab eine politische Entscheidung, sie nach Artern zu verlegen. Und diejenigen, die nicht mit umziehen können - Entschuldigung -, weil sie nicht so hohe Diäten haben wie die Damen und Herren, die hier sitzen, sondern weil sie abhängig Beschäftigte sind, sollen ohne entsprechenden Ausgleich entweder nach Artern gehen oder sich kündigen lassen und das halte ich für einen Skandal. Ich glaube, an diesen Taten sollte man Sie messen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist doch von Ihnen, Herr Innenminister, eine sehr gewagte Aussage, die Sie eben getroffen haben, dass es nur der Protest von einigen Wenigen ist oder von einigen Wenigen war. Das ist gegenüber den Personalräten, gegenüber den Gewerkschaften eine sehr unverfrorene Aussage. Das muss man doch erst mal ganz klar sagen. Das zeigt doch, wie man das Partnerschaftliche versteht. Ich glaube, es gab im Vorfeld auch im Zusammenhang mit der Novelle und auch im Vorfeld dieser Landtagssitzung sehr viele Einladungen von Gewerkschaften, von Personalräten, und ich weiß, ich kann nur von unserer Fraktion sprechen, dass zahlreiche Fraktionäre dort mit waren und mit den Betroffenen diskutiert haben. Das ist Fakt. Wir haben auch, Herr Fiedler, mit den Spitzenvertretern von ÖTV, von GEW usw. die Gespräche geführt bereits zum Zeitpunkt, wo noch der erste Entwurf einer Novelle da war, aber auch jetzt. Wir haben das gemacht und wir werden das auch weiter machen. Ich finde, das, was der Kollege Bergemann sagt, ist richtig. Wir werden das Letztentscheidungsrecht akzeptieren, das ist klar, aber das, was da noch im Gesetzentwurf steht, das muss der Gegenstand sein. Ich möchte das nicht nur auf die §§ 74, 75 und 75 a beschränken, sondern ich gehe auch ein Stück weiter bis auf § 77 (1) usw. Wir haben viel Gesprächsbedarf, aber bitte, Herr Innenminister, disqualifizieren Sie das nicht als Forderungen von einigen Wenigen. Das möchte ich doch gesagt haben.
Jetzt ist die Redeliste aber wirklich erschöpft. Ich kann die Aussprache schließen und wir kommen zur Überweisung. Es ist die Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Wer stimmt dem Überweisungsantrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das war wohl einmütig. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann an den Innenausschuss überwiesen.
Es ist Wunsch auf Begründung signalisiert. Die PDSFraktion möchte begründen, der Abgeordnete Huster, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, den inzwischen in Bundestag und Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf betrachten wir als einen Anfang zu einer veränderten Behindertenpolitik in Deutschland. Leider ist es nur ein Anfang, denn unseres Erachtens bleibt die Bundesregierung auf halbem Wege stehen. Die großen Versprechen zur Vereinheitlichung, zur Vereinfachung und zur Schaffung eines Leistungsgesetzes wurden nicht erfüllt. Wir möchten mit dem vorliegenden Antrag die Haltung der Thüringer Landesregierung zu den erwähnten Drucksachen erfahren. Wir möchten weiter wissen, welche inhaltlichen Änderungsvorschläge die Landesregierung in die bereits tätigen Unterausschüsse des Bundesrates eingebracht hat und welche Änderungsvorschläge der Thüringer Sozialminister aus den anderen Bundesländern mitzutragen bereit ist. Wir hegen die Befürchtung, dass die im Gesetzentwurf formulierte Kostenneutralität der Länder und Kommunen nicht realistisch ist. Herr Pietzsch, sicher können Sie hier und heute erste Aussagen machen, in welcher Höhe zusätzliche Kosten auf Land und Kommunen zukommen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Einrichtung so genannter Servicestellen, an die Einführung der Assistenz sowie die Anerkennung und Gleichbehandlung der Gebärdensprache. An dieser Stelle kurz zusammenfassend unsere Position in zwei Punkten. Wir sind für ein neues SGB IX, wir plädieren aber auch dafür, notwendige inhaltliche Änderungen in den nächsten Wochen im Interesse der behinderten Menschen in Thüringen einzubringen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Huster, Sie haben ja für die PDS-Fraktion den Antrag begründet. Ich kann in manchen Punkten dem nur ausdrücklich zustimmen. Allerdings weise ich darauf hin - und dieses zum wiederholten Male -, dass die Landesregierung sich in ihrem Handeln im Bundesrat nicht vom Landtag festlegen lassen kann, sondern dass wir Offenheit haben müssen in den weiteren Verhandlungen und Offenheit haben müssen auch in der Frage der Abstimmung, je nachdem, wie die Beratungen im Bundesrat laufen. Deshalb auch nur ein sehr allgemeiner Bericht und keine abschließende Position zu den einzelnen Punkten von Seiten der Thüringer Landesregierung.
Die Landesregierung begrüßt generell, dass in einem Sozialgesetzbuch, SGB IX, Dinge des Behindertenrechts und der Rehabilitation zusammengefasst werden sollen. So kommt der vorliegende Antrag zu einem Zeitpunkt, wo wir noch in den Verhandlungen sind. Zu dem Gesetzentwurf - um es mal deutlich zu machen, Sie haben es ja so etwa angedeutet - der Bundesregierung lagen im Unterausschuss des Bundesrates über 90 Änderungsanträge vor. Sie werden nicht erwarten, dass ich im Rahmen dieses Berichts über diese 90 Änderungsanträge referieren kann. Von diesen 90 Änderungsanträgen ist 61 im Bundesrat in seiner 760. Sitzung am 09.03. zugestimmt worden. In einer Stellungnahme ist die Zielrichtung des Entwurfs, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern, generell positiv bewertet worden. Dieser generell positiven Bewertung hat sich Thüringen angeschlossen.
Der Bundesrat hat jedoch auch darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Regelungen zu weiteren Belastungen der Sozialhilfeträger und damit der Länder und Kommunen führen. Es ist übrigens eine kritische Anmerkung aller Bundesländer gewesen und, Herr Huster, Sie haben dieses ausdrücklich ja hier genannt. Aber in diesem Zusammenhang erwarten Sie bitte nicht von mir, dass ich jetzt schon definitiv sagen kann, wie groß die Auswirkungen sein werden, denn zu der Beschlussempfehlung oder zu dem Beschluss des Bundesrates gehört ja gerade, dass daran Änderungen vorzunehmen sind. Wie weit Änderungen vorgenommen werden können, das kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen und danach richtet es sich. Darüber hinaus ergeben sich aus den erweiterten Leistungsansprüchen Mehraufwendungen insgesamt von mindestens 244 Mio. DM bei den gesetzlichen Krankenkassen, die den Bemühungen, den Anstieg der Lohnnebenkosten zu bremsen, entgegenstehen. Das ist ein Problem, was gelöst werden muss und was weiter beraten werden muss. Man kann nicht auf der einen Seite einfach neue Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufdrücken und gleichzeitig sagen, die Lohnnebenkosten sollen stabil bleiben. Der Bundesrat hat daher
die Bundesregierung gebeten, den Entwurf mit dem Ziel zu überarbeiten, diese Kosten so weit als möglich zu reduzieren und klarzulegen, auf welchen Ebenen sie stehen. Ich darf um Verständnis bitten, wenn ich nicht zu all diesen Punkten Aussagen machen kann. Die thüringische Landesregierung hat sich gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Sachsen eine grundsätzliche Auffassung zu dem seitens der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf gebildet und gemeinsam mit diesen Bundesländern hat Thüringen im Bundesrat eine Stellungnahme eingebracht. Ich darf vielleicht Kernpunkte aus dieser Stellungnahme zitieren, und zwar: "Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Bundesregierung nicht beabsichtigt, Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in einem eigenständigen Leistungsgesetz zu regeln." Das wäre nämlich nach unserer Meinung der richtige Weg gewesen.
"Der Bundesrat tritt hierfür mit Nachdruck ein.", so haben wir formuliert. Und weiter heißt es in unserer Formulierung - wenn sie angenommen worden wäre, das sage ich gleich: "Der Bundesrat ist davon überzeugt," also wir, die dieses eingebracht haben, sind davon überzeugt - "dass eine umfassende Lösung mit Verbesserungen für behinderte Menschen nur in einem eigenständigen und einheitlichen Leistungsgesetz erreicht werden kann und dies der richtige Weg zur Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts wäre." Und der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einbeziehung insbesondere der Sozialhilfeträger als Rehabilitationsträger in einem Sozialgesetzbuch zahlreiche Grundsatzfragen aufwirft, nicht Fragen löst, sondern zahlreiche Fragen aufwirft. So weit das, was in unserem Entschließungsantrag stand, der allerdings nicht die Mehrheit im Bundesrat gefunden hat.
Meine Damen und Herren, die Einbeziehung der Sozialhilfe in das SGB IX ist problematisch, auch weil sie nicht dem Prinzip des Nachrangs der Sozialhilfe entspricht. Nur ein Leistungsgesetz und eine eindeutige Abgrenzung zu anderen Leistungsgesetzen würde eine Lösung darstellen. Ziel muss es grundsätzlich sein, das gesamte Leistungsspektrum im Bereich der sozialen Rehabilitation für behinderte Menschen unabhängig von Einkommen und Vermögen zu gewährleisten, um die Gleichbehandlung aller Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Das Gesetz muss sich dann allerdings auch dazu bekennen, die durch den Wegfall der bisherigen Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes entstehenden Mehrkosten zu regeln. Dieses ist nämlich unklar. Gleiches gilt für die Kosten, die den verschiedenen Rehabilitationsträgern, den Krankenversicherungsträgern, den Unfallversicherungsträgern und den Ren
tenversicherungsträgern durch Leistungsausweitung entstehen werden. Ich hatte diese schon am Anfang genannt. Zu regeln ist auch, dass diese Leistungserweiterungen, soweit die Sozialversicherungsträger betroffen sind, diese Kosten nicht von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Sozialversicherten - das würde einen Sprung in der Systematik bedeuten -, sondern dass dieses von der Allgemeinheit zu tragen ist. Das heißt also, es müsste steuerfinanziert sein
und es müsste steuerfinanzierte Zuführungen an die Sozialversicherungsträger geben. Deshalb muss zumindest eine Kostenerstattung des Bundes an die betroffenen Rehabilitationsträger vorgesehen werden. Die Divergenz und Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechts wird durch die im Entwurf des Sozialgesetzbuchs IX enthaltenen Regelungen nicht in dem erforderlichen Umfang beseitigt werden, es wird eher unübersichtlich, einer der großen Problempunkte dieses Neunten Buches. Das Ziel, eine weit bessere Koordination und Kooperation mit dem Ziel einer größeren Dienstleistungsorientierung und Betroffenennähe zu erreichen, kann durch den Gesetzentwurf nicht hinreichend verwirklicht werden.
Meine Damen und Herren, die Diskussion des Gesetzes im Bundestag ist noch nicht abgeschlossen. Thüringen wird im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin seinen Beitrag dazu leisten, dass sich die Situation Schritt für Schritt und möglicherweise langfristig verbessern lässt. Ich habe die wesentlichen Knackpunkte genannt. Ich befürchte, dass mit dem Neunten Buch eine Regelung getroffen wird, wo zwar zusätzliche Leistungen geschaffen werden, aber diese Leistungen - beispielsweise Sozialhilfe, Jugendhilfe werden mit einbezogen - damit in erheblichem Umfang auf die Kommunen und auf die Länder zukommen werden. Deswegen sind sich eigentlich alle Länder einig, dass in diesem Bereich eine Nachbesserung notwendig ist. So weit zum gegenwärtigen Stand, mehr kann von Seiten der Landesregierung im Augenblick nicht ausgesagt werden, da die Vielzahl der Änderungsanträge erst beraten werden muss. Danke.