Auf einem ganz anderem Blatt steht, dass ich Herrn Brychcy am Rande der Jahrestagung des Gemeinde- und Städtebundes am 26. September auf seine Fragen nach den Plänen des Innenministeriums für den Bereich der PI Gotha Überlegungen meines Hauses mitgeteilt habe. Das war kein offizielles Gespräch im vorgenannten Sinne, Herr Brychcy war auch nicht entsprechend ermächtigt, mit der Presse darüber Gespräche zu führen. Wenn er es getan hat, ist das seine Sache. Im Übrigen bringen diese offiziellen Gespräche mit den Verantwortlichen vor Ort immer noch einmal wieder neue Gedanken, die auch zu neuen Überlegungen führen können, so im Bereich der Polizeiinspektion Arnstadt/Ilmenau und auch anderswo. Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass zunächst vor allem der zuständige Landrat bei den offiziellen Gesprächen über die Neustrukturierung von Polizeiinspektionen informiert wird. Das habe ich Ihnen mit dem Hinweis auf den § 9 des Polizeiorganisationsgesetzes oben mitgeteilt. Ergänzend kann ich noch sagen, dass der Innenausschuss in seiner Sitzung am 25. Oktober umfassend informiert worden ist.
Herr Minister, wenn Sie den Bürgermeister vor Ort informieren und er Ihr Konzept in der Öffentlichkeit ausbreitet, verstehen sie dann die Verbissenheit, die Sie mir vorwerfen, wenn ich 14 Tage später frage und Sie geben mir eine Antwort, die praktisch einen Informationsgehalt von null hat? Das als erste Frage. Zweitens: Wenn die Antworten der Landesregierung immer so aussehen würden, wird dann das Fragerecht der Abgeordneten nicht mit Füßen getreten?
Sehen Sie, Ihre weiteren Anfragen zeugen nur von der fortdauernden Verbissenheit. Denn erstens hätten Sie ja in Ihrer Anfrage in der Oktoberlandtagssitzung selbst schon auf diese Zeitungsveröffentlichung, die ich nicht kannte, weil sie im Lokalteil Waltershausen erschienen ist, hinweisen können, dann hätten wir schon damals dieses Problem klären können, was da entstanden ist.
Zweitens, und nun führe ich es noch einmal aus, das endgültige Ergebnis, wie die Umstrukturierung stattfindet, ergibt sich erst nach den Gesprächen mit dem zuständigen Landrat; vor allen Dingen, nicht mit dem zuständigen
Bürgermeister, der nach Polizeiorganisationsgesetz nicht zuständig ist. Deshalb konnte ich Ihnen abschließend da überhaupt keine Mitteilung machen. Über vorläufige Planungen des Innenministeriums hier im Landtag zu berichten, erscheint mir in dem Falle als nicht sinnvoll, wenn die Dinge noch nicht abgeschlossen sind, deshalb habe ich deutlich darauf hingewiesen, dass ich erst diese Gespräche mit den dafür mit Einzubeziehenden - dazu gehört der Bürgermeister Brychcy an sich gar nicht führen möchte; das ist Landrat Liebezeit. Das ist erfolgt, deshalb kann ich Ihnen heute das Ergebnis sagen, was Sie nun gar nicht mehr wissen wollen, denn Sie kennen es.
Danke. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1924. Bitte, Frau Abgeordnete Arenhövel.
Inzwischen sind in Thüringen zwei BSE-Fälle aufgetreten. Aufgrund der großen Tierbestände führt auch die so genannte Kohortenlösung zur Tötung größerer Bestandsanteile. Nach der Durchführung von Schnelltests wurde bei den getöteten Tieren keine Zweiterkrankung festgestellt. Diese Tötungsstrategie beruht auf Mutmaßungen, weil die Verbreitung der Krankheit wissenschaftlich nicht sicher belegt werden kann.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Tötungen weiter einzuschränken und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu berücksichtigen?
3. Sind Aktivitäten auf Bundes- bzw. Europaebene bekannt, die der Koordinierung von Forschungsleistungen dienen, die Infektionsmechanismen am Einzeltier, Verbreitung des Erregers in verschiedenen Geweben, Infektionsdynamik im Tierbestand aufklären und die epidemiologisch verlässliche Aussagen bieten, damit Tötungsmaßnahmen minimiert werden können?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Sie wissen, der erste BSE-Fall wurde am 26. November 2000 in Deutschland festgestellt. Das ist übrigens fast genau ein Jahr her. Man muss sich einmal vergegenwärtigen, welche Aufregung es da gegeben hat und heute redet schon wieder keiner mehr von BSE. Es ist manchmal doch schon eine merkwürdige Dynamik mit den heißen Themen. Zu diesem Zeitpunkt war für die ganze Bundesrepublik Deutschland die Bestandstötung verbindlich. Sie können sich vielleicht auch noch erinnern, dass ich hier vor diesem hohen Hause erklärt habe, dass Thüringen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen wird. Wir haben am 7. Februar 2001 dem Bundesrat den Entwurf eines BSE-Bekämpfungsgesetzes zugeleitet. Kernpunkte darin waren die Kohortentötung und nicht mehr die Bestandstötung, dann eine Entschädigungsregelung für den betroffenen Landwirt und die Kostenübernahme durch den Bund. Dieses Gesetz ist leider vom Bundesrat nicht unterstützt worden, daher galt auch im 1. Halbjahr 2001 weiterhin die Bestandstötung als verbindliche Regelung, allerdings auch, und das ist entscheidender, aufgrund des EU-Rechts. Erst die am 1. Juli 2001 in Kraft getretene Verordnung der EU Nr. 999/2001 hat die Möglichkeit einer Ausnahme von der Bestandstötung, also die Kohortentötung, geschaffen. Sie wissen, dass in beiden Fällen, die in Thüringen aufgetreten sind, Thüringen von seinem Recht, die Kohortentötung anzuwenden, Gebrauch gemacht hat.
Zu Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Tötung weiter einzuschränken und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu berücksichtigen? Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass mit der Verordnung der EU gegenüber allen Mitgliedstaaten verbindliches Recht zu Maßnahmen infolge eines BSEFalles geschaffen worden ist. Das heißt, dass der minimale Eingriff die Kohortentötung ist. Eine Änderung der Rechtslage kann somit nur durch die EU-Kommission vorgenommen werden. Daher sehe ich zurzeit keine rechtlichen Möglichkeiten für die Landesregierung, die Tötung weiter einzuschränken. Ich denke, dass bundesaber auch europaweit die BSE-Forschung intensiviert werden muss, damit wir von dieser Regelung der EU wegkommen.
Zu Frage 3: Aktivität auf Bundes- und Europaebene Die Mitgliedstaaten der EU - hier insbesondere Großbritannien, dort sind ja auch die meisten Fälle angefallen unternehmen große Anstrengungen, um die Ursachen und die Verbreitungsmöglichkeit des BSE-Erregers aufzuklären. In vielen nationalen Forschungsinstituten, in vielen Universitäten aber auch privaten Forschungslabors findet diese Forschung statt. In Deutschland erfolgt die For
schung insbesondere in der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere und im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin hier bei uns in Thüringen und an verschiedenen Universitäten. Sicher wäre eine weitere Konzentration der Forschungskapazitäten wünschenswert.
Zu Frage 4: Welche Anstrengungen sind notwendig? Der endgültige Nachweis von BSE ist gegenwärtig leider nur durch Gehirnproben möglich, das heißt also mit anderen Worten, die Diagnostik am lebenden Tier ist nicht möglich, da der Erreger an dieses Gehirnmaterial, an dieses Gehirngewebe gebunden ist und nicht im Blut oder im Muskelgewebe nachweisbar ist. Bisher konnte der Erreger weder im Blut- noch im Muskelgewebe nachgewiesen werden, so dass nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand auch vorläufig nicht mit schnellen Ergebnissen hinsichtlich eines zuverlässigen Testverfahrens am lebenden Tier zu rechnen ist.
Ich sehe keine Nachfragen. Doch, Herr Minister, bleiben Sie bitte noch vorn. Herr Abgeordneter Kummer, bitte schön.
Herr Minister, eine Nachfrage von mir. Auf welcher Rechtsbasis wird in Großbritanien die Einzeltiertötung durchgeführt? Sie haben uns ja die Rechtslage eben geschildert, da wäre das ja eigentlich nicht möglich.
Es gibt dort auch keine Einzeltiertötung, soweit ich weiß. Einzeltiertötung ist sowieso immer der falsche Ausdruck, denn Sie können entweder ein Tier nur untersuchen, wenn es ein Schlachttier war, dann ist es bereits tot, oder, wenn es ein gefallenes Tier ist, ein verstorbenes Tier, dann wird es auch untersucht. Also, der Begriff der Einzeltiertötung ist schon mal falsch.
War das jetzt eine Frage, Frau Abgeordnete Thierbach? Ach, es war eine Anmerkung, Entschuldigung. Wollen Sie noch mal fragen?
Herr Minister, Sie haben die Frage ja eben nicht beantwortet, auch wenn Sie sachlich etwas richtig gestellt haben. Wie ist es aber dann zu erklären, dass Kohortenkeulung in England nicht ausschließlich angewandt wird?
Auf welcher Rechtsgrundlage dieses möglich wäre, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß bisher nur, dass in der Schweiz die Kohortentötung nicht durchgeführt wird, sondern nur die Einzeltiertötung, weil sich die Schweiz nicht an EU-Regelungen halten muss.
Ich sehe keine weiteren Fragen, vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1931, Herr Abgeordneter Kummer, bitte schön.
Im Rahmen der Notwendigkeit des Klimaschutzes hat auch in Thüringen die Nutzung regenerativer Energien besondere Bedeutung. Dabei bieten sich Talsperren durch die Möglichkeit der Stromerzeugung mit Hilfe der Wasserkraft besonders an. Die im Bau befindliche Talsperre Leibis ist durch die geplante Höhe der Staumauer und die abzugebende Wassermenge gut zur Stromerzeugung geeignet.
1. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, mit der Nutzung von Wasserkraftanlagen am Talsperrensystem Leibis zur Verbesserung der Kostenstruktur des Betriebs beizutragen, und wenn ja, welche?
2. Mit welcher möglichen Stromerzeugung ist mit und ohne Rohwasserentnahme bei welcher Turbinenleistung zu rechnen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 1. Juli 1998 wird die Wasserkraft am Talsperrensystem Leibis/Lichte zur Energiegewinnung genutzt. Die Erlöse aus dem Verkauf von Strom werden zu einer Verbesserung der Kostenstruktur der Thüringer
Zu Frage 2: Die Ausführungsplanung für die Trinkwassertalsperre Leibis/Lichte sieht im Zusammenhang mit der Mindestabgabe von Wasser an den Unterlauf eine der Turbinen mit einer Nennleistung von 280 kW vor. Die Rohwasserentnahme ist mit einer Turbine von 510 kW gekoppelt. Damit kann insgesamt eine Jahresarbeit von 5.000 Megawattstunden erreicht werden.
Zu Frage 3: Die Wasserkraftanlage wird von der Thüringer Talsperrenverwaltung entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag betrieben.
Herr Minister, Sie sehen also mit dieser Wasserkraftnutzung Möglichkeiten, den Rohwasserpreis zu senken?
Herr Kummer, Herr Schuster hat vollkommen Recht, im Prinzip kann man es ganz einfach machen, im Prinzip, ja.
Zunächst muss ich noch zwei Anmerkungen zu den beiden nächsten Mündlichen Anfragen machen. Es betrifft die Fragen 3/1936 des Abgeordneten Gerstenberger und 3/1937 des Abgeordneten Huster. Die Landesregierung hat gebeten, dass diese beiden Fragen morgen behandelt werden. Die Fragesteller sind einverstanden, so dass wir jetzt zur Frage 3/1940 kommen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Müller.
Laut Presseartikel "Antragsstau bei EU-Mitteln" in der "Thüringer Allgemeinen" vom 29. Oktober 2001 seien mehrere Arbeitsmarktprojekte in ihrer pünktlichen Fortsetzung gefährdet.