Herr Kollege, ich habe mit Aufmerksamkeit Ihren Diskurs über die Kleinwasserkraftwerke jetzt eben gehört. Aber würden Sie mir Recht geben, bevor wir uns über die Dinge streiten, dass es dann eigentlich viel wichtiger wäre, die in dem, wenn Sie so wollen, Sammelbecken fast aller Thüringer Flüsse, über 80 Prozent sind es, die in Richtung Saale/Elbe in Sachsen-Anhalt entwässern, dort liegenden
großen Wehranlagen zu beseitigen? Solange die nicht beseitigt sind, kommen wir in dem Wanderfischprogramm in 80 Prozent aller Thüringer Flüsse nicht weiter.
Herr Sonntag, wesentliches Anliegen des Thüringer Wanderfischprogramms ist es nicht, die Langdistanzwanderfische aus dem Elbegebiet oder aus dem Wesergebiet hereinzuholen, sondern erst einmal für unsere Kurzdistanzwanderer, die wir hier haben, vernünftige Bedingungen zu schaffen. Die Langdistanzwanderer sind uns natürlich herzlich willkommen, wenn sie dann irgendwann einmal kommen. Aber vernünftige Bedingungen für unsere heimischen Fische, das ist das oberste Gebot gewesen für das Thüringer Wanderfischprogramm. Da zählt eben alles mit hinein, was auch bei uns wandert, das ist die Forelle, das ist die Äsche, das ist die Barbe, die Quappe, eigentlich kann man sagen, es sind alle Fischarten, weil es gibt eigentlich keinen Fisch, der immer nur an einer Stelle bleibt. Von der Warte her, denke ich, sollte uns das Problem in SachsenAnhalt natürlich interessieren. Ich weiß auch, dass Sachsen-Anhalt dort auf einem guten Weg ist. Letzten Endes haben wir aber in Thüringen für unsere Gewässer Verantwortung und die sollten wir schon übernehmen.
Ich wollte jetzt aber konkret auf die Frage der Gewässerstruktur in Thüringen eingehen. Hier ist einiges getan worden in letzter Zeit. Vom Minister ist darauf auch schon eingegangen worden. Wir haben seit Juli 2001 eine Gewässerstrukturkarte, die ist in Jena vorgestellt worden. Diese Gewässerstrukturkarte wurde nach dem Übersichtsverfahren erstellt und ist ein Beitrag zur Bundesgewässerstrukturkarte.
Ich sehe bei der Erstellung dieser Gewässerstrukturkarte jedoch zwei Probleme. Das eine Problem: aus nachvollziehbaren haushalterischen Gründen konnte nur dieses Übersichtsverfahren angewendet werden. Es ist jedoch mit einer Einschränkung verbunden. Wir haben weniger Kriterien, die entsprechend ausgewertet werden können, als bei dem Vor-Ort-Verfahren, das es noch gibt. Und es hat das Problem, dass man natürlich auch andere Bundesländer hat, wir brauchen ja auch eine bundesweite Vergleichbarkeit. In anderen Bundesländern ist u.a. das Vor-Ort-Verfahren präferiert worden, so dass jetzt die Vergleichbarkeit beider Verfahren fragwürdig ist. Optimal wäre gewesen, wenn beide Verfahren zusammen durchgeführt worden wären, weil die Reproduzierbarkeit beim Übersichtsverfahren nun wieder ein positiver Aspekt ist. Ein weiteres Problem bei der Gewässerstrukturkarte ist, dass nur große Fließgewässer bewertet werden konnten. Es sind nur ca. 10 Prozent der Thüringer Fließgewässer entsprechend bewertet worden. Wir haben also immer noch keine Übersicht oder eine relativ schlechte Übersicht über den Zustand der Gewässer zweiter Ordnung. Hier muss meiner Ansicht nach noch sehr viel getan werden, um diesen Überblick zu schaffen.
Wie stellt sich nun die Situation bei den Fließgewässern von der Struktur her dar? Ich möchte aus dem Begleitheft zur Gewässerstrukturkarte von der TLUG zitieren: "Nachdem in den Fließgewässern über weitere Strecken eine mäßige Belastung der Gewässerqualität nicht mehr überschritten wird, kommt nun der Verbesserung der Gewässerstrukturen eine besondere Bedeutung zu. Zu Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur gehören z.B. der Rückbau oder die Umgestaltung von Wehren im Interesse der Durchgängigkeit der Fließgewässer. Dies ermöglicht unter anderem den Geschiebetransport und die Wanderung der Tiere zu ihren Reproduktions- und Nahrungsplätzen oder einen Austausch zwischen den Populationen im Verlauf der Gewässer." Die Schwerpunkte sind hier also sehr deutlich genannt und wir sollten uns ihrer annehmen. 27 Prozent der Gewässer in Thüringen, die untersucht wurden, entsprechen schon dem Leitbild. Die Hälfte der Gewässer ist mäßig beeinträchtigt und 21 Prozent sind merklich geschädigt. Die Frage der Durchgängigkeit stellt sich jedoch viel dramatischer dar. In rund einem Viertel der 1.500 einen Kilometer langen Abschnitte ist die Durchgängigkeit noch durch hohe Abstürze unterbrochen. Zusätzlich sind noch die Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken aufzuführen.
Meine Damen und Herren, hier ist es dringend notwendig, etwas zu tun. Die Konzepte sind bereits vorhanden. Die Anhörung im Landwirtschaftsausschuss zum Wanderfischprogramm hat Kosten in Höhe von etwa 40 Mio. DM ergeben. Wir haben nur noch 13 Jahre Zeit, bis 2015, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzusetzen und die Durchgängigkeit unserer Fließgewässer zu erfüllen. Das bedeutet, dass wir bereits im kommenden Doppelhaushalt, wenn wir das Problem langfristig angehen wollten, etwa anderthalb Millionen Euro pro Jahr einstellen müssten, um die Fließgewässer Thüringens passierbar zu gestalten. Ich denke, das sind wir uns, dem Wanderfischprogramm und auch allen, die die Thüringer Fließgewässer nutzen, schuldig.
Meine Damen und Herren, es ist aber auch nicht nur allein unsere Aufgabe, das Wanderfischprogramm umzusetzen, deshalb möchte ich noch kurz etwas zu der Frage der Gewässernutzung sagen. Wir hatten erfreulicherweise die Bildung einer sogar länderübergreifenden Hegegemeinschaft an der Ulster zu verzeichnen, die zwischen verschiedenen Angelverbänden zu Stande gekommen ist. Diese Hegegemeinschaft an einem der ersten auch für Langdistanzwanderfische erreichbaren Flussgebiet, das noch in einem sehr guten Zustand ist, sollte Beispiel sein, dass an allen Thüringer Fließgewässern Hegegemeinschaften gebildet werden, die fließgewässersystemübergreifend funktionieren. Nur dann können wir auch mit Maßnahmen des Besatzes und der Pflege der Gewässer einen Einklang mit den anderen Anforderungen an das Wanderfischprogramm erzielen. Wir sollten die Verbände also dringend auffordern, die Hegegemeinschaften zu bilden. Es gibt da noch ein großes Defizit und wir sollten darüber nachdenken, ob
eine solche Forderung von Hegegemeinschaften in Thüringer Flussgebieten nicht auch in der Fischereiverordnung verankert werden kann. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir danken auch dem Minister für den Sofortbericht. Ich möchte dazu sagen, dass wir uns auch gewundert hätten, wenn er einen derartigen Bericht nicht gegeben hätte, weil uns allen gut in Erinnerung ist, dass wir vor ca. 15 Monaten dieses so genannte Wanderfischprogramm sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum in einer großen Übereinstimmung beschlossen haben. Sie haben sich damals, Herr Minister, aus gutem Grund auch bei uns als Abgeordnete für die konstruktive Zusammenarbeit und diesen Beschluss bedankt und auch zugesagt, dass Sie so schnell wie möglich an die Umsetzung gehen. Nun war es aber so, dass die Drucksache 3/717, um die es hier geht, eben kein Gesetz, sondern ein Beschluss war und naturgemäß mit wenig konkreten Vorgaben aber einer Reihe von Empfehlungen, die das Parlament übereinstimmend gegeben hat, verbunden war. Ich kann mich erinnern, Frau Wackernagel war damals Berichterstatterin und ich kann - wer das möchte, es war nicht sehr lang, aber sehr sehr inhaltsreich -, das, was Sie im Auftrag des Ausschusses hier in den so genannten begleitenden Empfehlungen damals mitgeteilt haben, Frau Kollegin, nur empfehlen. Ich möchte eigentlich nichts weiter tun, als nochmals darauf hinweisen und dann mit dem vergleichen, was uns der Herr Minister als Sofortbericht bisher dazu sagen konnte. Uns schien es nach 15 Monaten einfach an der Zeit, hier einmal nachzufragen - ich betone -, wie weit schwerpunktmäßig die konzeptionelle Arbeit, Herr Minister - nicht anders kann das gemeint sein -, und nicht, das liegt in der Natur der Sache, schon die Masse der technischen Umsetzung geschehen sein kann.
Weder wir als Abgeordnete noch die betroffenen Fachverbände im Lande waren allerdings bis heute informiert, wie es mit einigen dieser Punkte, die wir im Wanderfischprogramm vorgeschlagen hatten, weitergeht. Aus dieser begleitenden Empfehlung, wie wir das genannt haben, gibt es einige Eckpunkte. Die Herstellung der Passierbarkeit der Fließgewässer und die in diesem Rahmen notwendige Renaturierung derselben ist angesprochen worden. Das heißt, im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - das hat der Herr Minister angesprochen soll die Durchgängigkeit der thüringischen Fließgewässer gesichert werden. Das Wanderfischprogramm ist naturgemäß, und so haben Sie das hier auch aufgezählt, als eins der vier Teilprogramme aufgenommen worden. So
Nun hatten wir in dieser begleitenden Empfehlung allerdings auch die Basis der Strukturgütekartierung angesprochen. Hier sollte - und da kommt meine erste Nachfrage, Herr Minister - ein ressortübergreifendes Konzept zum Fließgewässerschutz erarbeitet werden. Die Betonung liegt jetzt auf ressortübergreifend, weil hier das, was die Arbeit einer Landesregierung auch auszeichnen muss, dieses ressortübergreifend, sich nach 15 Monaten in einem Zwischenbericht natürlich auch irgendwo niederschlagen muss.
Die weitere Frage ist, wann könnte man damit rechnen, Herr Minister, dass die Einzugsgebiete - und zu jedem Einzugsgebiet sollte ein Gewässerentwicklungskonzept geschaffen werden - mit diesem Gewässerentwicklungskonzept ausgestattet sein werden? Sie sind darauf nicht eingegangen, aber wir wissen das auch aus anderen Berichterstattungen, dass für das Werra-Weser-Fließsystem mit der Umsetzung begonnen wurde mit einem Vorrang, wofür großes Verständnis auch bei uns vorliegt, nicht zuletzt, weil es dort auch eine ganze Reihe von vernünftiger, auch grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Akteure vor Ort schon gegeben hat. Wichtig sind aber für uns als Abgeordnete, weil wir als Legislative sehr stark von den Interessenverbänden kontaktiert werden, weitere Anliegen, wo wir aber in diesem Konzept als Ausschuss Vorschläge gemacht hatten. Es sollten fischereibiologische Stellungnahmen für neu zu errichtende und zu genehmigende Wasserbauwerke gegeben werden, und zwar unter Zuhilfenahme eines zu schaffenden Landesfischereibeirats, in den natürlich die Verbände mit einbezogen werden sollten. Falls Sie jetzt etwas stutzen, ich kann wirklich nur noch mal bitten, den damaligen Redebeitrag von Frau Wackernagel im Auftrag des Ausschusses noch einmal nachzulesen, den Sie nachher auch ausdrücklich begrüßt haben. Wo bleibt dieser Landesfischereibeirat und gibt es schon erste Fälle, dass fischereibiologische Stellungnahmen zu Einzelbauwerken geleistet werden konnten, also zur Passierbarkeit zum Hochwasserschutz bzw. zur Sicherung ökologisch notwendiger Mindestabflüsse etc.? Ich will das hier nicht weiter vertiefen.
Zur Finanzierung haben Sie kurz etwas gesagt, Herr Minister, dass dies schwierig wird, das ist vollkommen klar. Ich schließe mich den Wünschen des Kollegen Kummer hier natürlich an, der mal kurz eine Hochrechnung gemacht hat, was wir hoffentlich in den nächsten Jahren haushaltsmäßig erübrigen können. Aber es gab auch den Vorschlag, auf den möchte ich hier noch einmal zurückkommen, verbunden mit einer Frage, eventuell Mittel aus der Landesstiftung Naturschutz hier mit einzusetzen und abschließend noch mal, auch wenn es im Werra-WeserSystem wahrscheinlich praktisch zu Gange gekommen ist, wie sieht es mit den anderen grenzüberschreitenden Abstimmungen mit Anreinerländern aus, denn das müsste ja eigentlich einfacher zu realisieren sein, als zwischen EUMitgliedstaaten? Ich glaube, auf der Ebene zwischen den
Bundesländern müsste es bei all den Kontakten, die es ohnehin immer zwischen den Landesregierungen gibt, inzwischen angedachte Konzepte geben.
Ich habe mir also erlaubt und möchte damit zum Abschluss kommen, hier noch einmal auf diese begleitende Empfehlung freundschaftlich hinzuweisen und Sie zu bitten, entweder können Sie das unmittelbar tun oder aber auch zu einer anderen Gelegenheit, uns, dem Ausschuss und hoffentlich auch diejenigen draußen, denen wir mit diesem Wanderfischprogramm sehr große Hoffnungen gemacht haben, den Verbänden und auch den betroffenen Unternehmen noch klarer zu sagen, wann welcher Teil welcher konzeptionellen Arbeit abgeschlossen werden kann und nicht nur bei den Aussagen zu bleiben, die die EU-Wasserrahmenrichtlinie uns selbstverständlich ohnehin gesetzt hat. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen die Debatte um das Wanderfischprogramm jetzt nicht besonders zu erweitern. Der Minister hat den Standpunkt der Landesregierung klar und eindeutig dargelegt und zu den Inhalten ist sowohl von Kollegen Kummer als auch vom Kollegen Dr. Botz etwas gesagt worden. Herr Kummer, Sie haben vollkommen Recht. Ich glaube, das Wanderfischprogramm ist nach unserer Ansicht ein ganz herausragendes, hervorragendes Naturschutzprogramm. Ich sage das auch so und weil das für uns so ernst ist, deswegen hat die CDU-Fraktion im Mai 2000 das Wanderfischprogramm auf den Weg und in den Landtag eingebracht. Das waren die Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Anglern und den Fischereiverbänden. Die Ernsthaftigkeit lag schon darin und ich bin auch dankbar, dass die Abgeordneten aller Fraktionen das Programm dann mit der Ernsthaftigkeit fortgeführt haben. Wir haben damals wirklich darüber nachgedacht, sollen wir es Lachsprogramm oder Wanderfischprogramm nennen? Wir haben ausdrücklich das Wanderfischprogramm gemacht, weil wir die gesamte Breite der Wanderfische einbeziehen wollten. Das Lachsprogramm hätte zwar etwas elitärer ausgesehen, wie es die Niedersachsen und, ich glaube, die Hessen noch gemacht haben, nein, wir sind ausdrücklich beim Wanderfischprogramm geblieben und, ich glaube, das war auch richtig so.
Wir saßen zuletzt am 13. März mit den Fischerei- und Anglerverbänden zusammen und haben dieses Programm durchdiskutiert, da war der Gemeinde- und Städtebund dabei. Es gibt bei den Gewässern zweiter Ordnung Schwierigkeiten hinsichtlich der Finanzierung, weil die Gemeinden dafür verantwortlich sind. Aber der Gemeinde- und
Städtebund hat sowohl gegenüber der Fraktion, als auch gegenüber der Landesregierung noch einmal eindeutig das Abwasserförderprogramm des Freistaats gewürdigt als eigentliche Grundvoraussetzung dafür, dass sich die Flora und Fauna dementsprechend entwickelt hat, aber die 13.800 km Gewässer zweiter Ordnung sind für die Kommunen ein Problem. Das ist noch einmal gesagt worden und sie waren uns auch dankbar dafür, dass bei den Gewässern zweiter Ordnung trotz angespannter Haushaltslage nicht gekürzt worden ist. Das sollten wir doch auch in der Frage erwähnen.
Hinsichtlich der Finanzierung müssen wir neben den EU-Mitteln auch ernsthaft über die Zahlungen aus den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen diskutieren, die sollten doch mit einbezogen werden. Vom Kollegen Sonntag ist die Saale angesprochen worden. Das ist in den Gesprächen mit den Anglerverbänden auch dargelegt worden, dass wir Prioritäten setzen mussten und die Priorität liegt eindeutig zurzeit im Flussgebiet der Werra mit Ulster, Felda und Schleuse. Ich glaube, das ist auch richtig so, dass wir hier wirklich schrittweise das Programm abarbeiten. Das beste Fließgewässerschutzprogramm bzw. das Wanderfischprogramm wird bedeutungslos, wenn die Kormorane nicht entsprechend bekämpft werden; der Minister hat es angesprochen. Wir von der Fraktion unterstützen ausdrücklich - und das möchte ich hier noch einmal betonen - jetzt die kurzfristigen Maßnahmen, die von Seiten des Ministeriums in Verbindung mit den Angler- und Fischereiverbänden eingeleitet worden sind. Wir hoffen auch, dass sie so konsequent und konkret umgesetzt werden. Wenn das nicht greift, dann sollten wir uns im Frühjahr oder mittelfristig einmal Gedanken machen, was könnte weiter angegangen werden, vielleicht auch über die Novellierung der Kormoranverordnung. Wir wissen, wie schwierig das ist, das hätte jetzt sowieso nichts geholfen, weil wir wissen, wie die Rechtslage ist. Das braucht dann seine Zeit. Wie gesagt, wir unterstützen die kurzfristigen Maßnahmen durch die Landesregierung und durch das Ministerium.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kummer, wir werden das Wanderfischprogramm weiterhin mit aller Ernsthaftigkeit begleiten und, ich glaube, wir werden nicht zum letzten Mal hier in diesem Kreise zu diesem Problem sprechen. Vielen Dank.
Schönen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, erst einmal herzlichen Dank Herrn Kummer, Herrn Botz und auch Herrn Wun
Dr. Botz, ich bin gern bereit, am Rande der nächsten Ausschuss-Sitzung noch einmal auf die Fragen, die Sie jetzt hier im Einzelnen aufgeworfen haben und nachdem ich mir den Redebeitrag von Frau Wackernagel noch mal exakt angeschaut habe, konkret zu antworten. Der Landesfischereibeirat existiert doch schon länger, wenn ich mich recht erinnere, denn ich weiß, dass ich immer einmal Urkunden oder Schreiben bekomme, dass wieder jemand neues berufen worden ist oder dass jemand zurückgetreten ist oder darum gebeten hat, ausscheiden zu dürfen, um jemand anderem Platz zu machen. Aber ich bin gern bereit, Ihnen einmal eine aktuelle Liste der Mitglieder zukommen zu lassen.
Ich hatte bereits erwähnt, dass wir noch in diesem Jahr vorhaben, 14 Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung durchzuführen. Das geht natürlich nicht, ohne dass vorweg genau geschaut wird, welche Aufstiegsmöglichkeit gibt es dort. Ich habe mich belehren lassen müssen, dass das gar nicht so einfach ist, eine Fischaufstiegstreppe den Gegebenheiten an die natürlichen Bedingungen, vor allen Dingen auch den Fischen, die darin sind, dementsprechend anzupassen, dass sie tatsächlich auch aufsteigen. Man kann da auch sehr viele Fehler machen und sehr viel Geld im wahrsten Sinne des Wortes nicht in den Sand, sondern ins Wasser setzen, so dass hier schon von vornherein in enger Zusammenarbeit mit den Fachleuten, mit den Fischern und den Anglern, vor Ort überlegt wird, welche Treppe ist richtig, welche Treppe ist notwendig, damit die Fische auch aufsteigen.
Ich denke, was die Gutachten betrifft, sind wir in der ganzen Geschichte auf einem guten Weg. Was aber ein bisschen Probleme, und das haben auch alle drei gesagt, ich sage es hier noch einmal, macht, betrifft die finanziellen Mittel. Es ist richtig, wir haben nicht mehr allzu viel Zeit, Herr Kummer, und 40 oder 20 Mio. 13 Jahre, das wird schwierig, vor allen Dingen bei der Haushaltslage, bei den Steuereinnahmen, die wir gegenwärtig nicht haben. Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Projekten, die wir auch nebenbei noch mit angehen müssen, und wir haben nicht nur dieses Programm. Wobei uns natürlich sehr daran liegt, hier die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dr. Botz, Mittel aus der Stiftung Naturschutz - liebend gern, muss ich Ihnen sagen -, und wir werden jedenfalls versuchen, den Stiftungsfonds beim Naturschutz aufzustocken. Ich möchte so viel dazu sagen: Der Rechnungshof hat gerade diesen Stiftungsfonds überprüft und uns ein paar Hinweise gegeben, was wir machen sollen und was wir nicht machen sollen, auch was die Aufstockung der Mittel betrifft. Aber, ich denke, wir werden uns da noch einigen und einen vernünftigen Weg in dieser Richtung finden. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was Herr Wunderlich gesagt hat. Wir sind schon daran interessiert, eine Durchgängigkeit der Gewässer zu erlan
gen. Wir sind auch daran interessiert, eine Renaturierung unserer Gewässer durchzuführen, das ist ganz einfach notwendig, alles im großen Rahmen natürlich unter der großen Überschrift "Europäische Wasserrahmenrichtlinie", alles, was da zu tun ist. Sie kennen auch unsere Bemühungen, die Überschwemmungsräume an den einzelnen Flussläufen dementsprechend zu gestalten, dass uns da nichts passiert. Meine Bitte wäre nur an Sie alle eigentlich, in dieser Hinsicht mit dafür Sorge zu tragen, dass man nun nicht gerade in ein Überschwemmungsgebiet, ein Gewerbegebiet errichten will oder Wohnbebauung hinbringen will, weil es ja so schön ist und weil dort in den letzten zehn, fünfzehn Jahren keine Überschwemmung gewesen ist, aber wir doch aus unseren Berechnungen und aus den Erkenntnissen wissen, dass es in den nächsten Jahren passieren kann. Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Aussprache. Weiterführende Anträge wurden auch nicht gestellt. Damit kann ich das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 als erfüllt betrachten - Widerspruch dagegen erhebt sich nicht - und den Tagesordnungspunkt schließen.
Maßnahmen gegen die Abwanderung junger Menschen aus Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2350
Die SPD-Fraktion hat signalisiert, dass Frau Abgeordnete Pelke für die einreichende Fraktion die Begründung gibt. Bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPDFraktion hat einen Antrag zum Thema "Maßnahmen gegen die Abwanderung junger Menschen aus Thüringen" vorgelegt, nicht, weil wir uns jetzt des Themas bewusst geworden sind oder weil wir meinten, es wäre einmal wieder an der Zeit darüber zu reden, nein, meine Damen und Herren, die Abwanderung insbesondere leistungsstarker junger Menschen aus Thüringen nimmt mittlerweile dramatische Ausmaße an. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat Zahlen vorgelegt und festgestellt, dass im Jahre 2001 über 10.000 Personen Thüringen verlassen haben, insbesondere und ungefähr die Hälfte davon sind junge Menschen. Damit wird das wesentliche Zukunftspotenzial an Fachkräften - und hier gerade im Bereich der strukturschwachen Regionen Thüringens - entzogen. Die Abwanderung wiederum, meine Damen und Herren, erfolgt in die ohnehin prosperierenden Wirtschaftsräume des
Westens. Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht nicht weiter hinzunehmen, da kaum davon auszugehen ist, dass die jungen Menschen nach erfolgter Ausbildung oder Berufstätigkeit in nennenswerten Größenordnungen wieder zurückkehren.
Das besondere Problem, meine Damen und Herren, sind auch gerade die jungen Frauen, die Thüringen verlassen. Deswegen ist aus unserer Sicht Handlungsbedarf angesagt. Wir haben in unserem Antrag eine Reihe von Maßnahmen beschrieben, über die wir gern mit Ihnen diskutieren wollten. Wir würden gern diesen Antrag weiter verweisen und die einzelnen Maßnahmen diskutieren. Wir wollen auf keinen Fall vermitteln, dass wir hier einen Anspruch auf Vollständigkeit vorlegen wollten, sondern wir wollen dieses als Grundlage für eine Diskussion nehmen, die möglicherweise zu einem Programm gegen die Abwanderung junger Menschen in Thüringen verhilft. Man muss diesem Trend entgegenwirken. Dabei ist zu beachten, meine Damen und Herren, dass vorliegende Untersuchungen auch deutlich zum Ausdruck bringen, dass Jugendliche bzw. junge Menschen sehr gern hier in der Region verbleiben wollen, sehr heimatgebunden sind, ihnen aber die notwendige berufliche Perspektive - und das gerade in einer Lebensphase von Verselbständigung und Familiengründung fehlt. Sie gehen nicht, weil sie Erfahrungen sammeln wollen und mit diesen Erfahrungen wieder zurückkehren wollen, sie gehen deshalb, weil es hier an Ausbildungsund Arbeitsplätzen mangelt. Insofern bitten wir um eine sachliche Diskussion dieses Antrags. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ergebnisse des Thüringer Monitors 2001 "Jugend und Politik" besagen, dass die Beurteilungen über die Perspektive Thüringens und die persönlichen beruflichen Chancen im Freistaat auseinander fallen. Thüringen - ein Land mit Zukunft, das befürworten 2001 ca. 60 Prozent der Befragten, 33 Prozent sind unentschieden, lediglich 8 Prozent gehören bei dieser Fragestellung zu den Pessimisten. Ähnliche Werte gab es ein Jahr zuvor bei der Frage nach der Identifizierung mit Thüringen. Wird die Fragestellung aber auf die persönlichen beruflichen Chancen im Freistaat verengt, teilen sich die Befragten in 39 Prozent Optimisten, 26 Prozent Unentschiedene und 18 Prozent Pessimisten auf. Auffällig ist, dass bei Jugendlichen diese Gruppen etwa gleich groß sind: 30 Prozent Befürworter, 35 Prozent Unentschiedene und 35 Prozent Ablehner. Damit zeigen sich die Jugendlichen, die diese Frage im besonderen Maße betrifft, als sehr viel skeptischer im Vergleich zu den Erwachsenen. Dieser Unterschied dürfte
jedoch ebenso ein Effekt der Bewertung der aktuellen beruflichen Stellung wie auch der geschlechtsspezifischen Schlechterstellung von Frauen sein. Gerade weibliche Jugendliche - meine Vorrednerin hat das ja bereits schon erwähnt - bewerten die Frage nach der persönlichen beruflichen Chance im Freistaat skeptischer als die Jungen.
Für eine bessere Arbeitsstelle aus Thüringen fortzuziehen, können sich knapp zwei Drittel der unter 30-Jährigen vorstellen. Das sind doppelt so viele wie bei den Erwachsenen. Natürlich muss man in Rechnung stellen, dass dieser Zusammenhang mit dem Alter signalisiert, dass die Jüngeren, die noch keine Familie, keine gefestigte Beziehung zu einer Arbeitsstelle bzw. sogar noch keine feste Arbeitsstelle haben, bzw. auch eine geringe regionale Verwurzelung besitzen, deutlich mobiler sind. Diese Feststellung darf aber nicht die Tatsache verdecken, dass unter den Jugendlichen die Anzahl derer, die aus Thüringen für eine bessere Arbeitsstelle fortziehen würden, vom Jahr 2000 zum Jahr 2001 zugenommen hat. Im Jahr 2000 brachten in der Monitorbefragung 62 Prozent der 18- bis 24-Jährigen zum Ausdruck, für einen besseren Arbeitsplatz aus Thüringen fortzuziehen. Im Jahr 2001 waren dies 68 Prozent.