Zu Frage 3: Beim Regierungspräsidium Chemnitz wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren für die Deponierung im Tagebau der Firma Kies- und Beton GmbH Hohenstein-Ernstthal durchgeführt, der von der Landesgrenze zweimal geschnitten und damit in drei Teilflächen geteilt wird. Die zwei Teilflächen des nördlichen und südlichen Teils befinden sich auf Thüringer Gebiet und nur der Mittelteil des Tagebaus befindet sich auf sächsischem Territorium. Die südliche thüringische Teilfläche ist derzeit
noch unversetzt, d.h., es erfolgt noch keine Reststoffgewinnung. Eine Änderung des Betriebsplans hinsichtlich des nördlichen, auch thüringischen Teils, ist nicht beantragt. Dort befinden sich Absetzbecken für Feinschlämme der Kieswäsche. Diese Absetzbecken entwickeln sich teilweise schon jetzt und sollen später vollständig Biotopfunktion übernehmen, d.h., es sind weder technische, touristische noch sonstige wirtschaftliche Nachnutzungen beabsichtigt. Auf thüringischen Teilflächen existieren keine zu verfüllenden Tagebauflächen. Die Frage, ob den Unternehmen eine kostenintensive Verfüllung erspart werden kann, stellt sich damit im Rahmen der Zuständigkeit des Thüringer Landesbergamts nicht.
Zu Frage 4: Für eine Erlaubnis zur Einleitung von Wässern von der sächsischen Deponie wäre das Thüringer Landesbergamt unzuständig, da eine wasserrechtliche Zuständigkeit nur vorläge, wenn ein bergrechtlicher Betriebsplan die Gewässernutzung vorsieht. Vorliegend handelt es sich um eine abfallrechtlich zu beurteilende Deponie und nicht um einen betriebsplanpflichtigen Bergbaubetrieb. Möglicherweise sollen aber die Oberflächenwässer von der Deponie gemeinsam mit den Oberflächenwässern des Tagebaus eingeleitet werden. Dann wäre das Thüringer Landesbergamt zuständig.
Zunächst eine Nachfrage. Herr Minister bei der Antwort zu Frage 1, vielen Dank für die möglichen Varianten. Gehe ich recht in der Annahme, dass auch hier das Verwertungsgebot vor dem Deponierungsgebot liegt, dass also zuvörderst die Verwertungsmöglichkeiten auszuschöpfen wären?
Herr Abgeordneter, genau so ist es. Es ist aber zu prüfen und nachzuschauen, ob das mit dem jeweiligen Verwendungszweck auch übereinstimmt.
Eine Frage noch zur Antwort auf die Frage 4. Sie drückten das in der Vermutung aus, dass diese gemeinsame Einleitung der Deponieabwässer und der berglichen Abwässer erfolgen würde. Wann werden Sie über diese Vermutung Genaueres sagen können?
In dem Moment, Herr Abgeordneter Sonntag, wenn uns das Staatliche Umweltamt in Chemnitz mitteilen würde, dass dies hier in dieser Form auch beabsichtigt ist.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, welche Thüringer Behörden bisher in das Genehmigungsverfahren einbezogen sind, also zur Stellungnahme aufgefordert worden sind?
Damit kommen wir zur nächsten Anfrage, gleichzeitig zur letzten für die heutige Fragestunde, und zwar Herr Abgeordneter Dr. Müller mit der Drucksache 3/2896.
In seiner Antwort auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 3/2816 teilte Wirtschaftsminister Schuster mit, dass unter anderem zur Vorbereitung der Gründung des Instituts der Wirtschaft bereits Haushaltsmittel im Rahmen entsprechender Vorbereitungen für das Jahr 2001 ausgereicht worden sind.
1. Welche Leistungen im Einzelnen wurden im Rahmen der Vorbereitung der Gründung des Instituts der Wirtschaft durch das Land finanziert?
3. Wann, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe wurden Finanzmittel an den Zuwendungsempfänger im Jahr 2001 ausgereicht?
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Müller wie folgt:
Zu Frage 1: Durch das Land Thüringen, hier vertreten durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, wurden zur Vorbereitung der Gründung des Instituts der Wirtschaft keine öffentlichen Mittel verwendet.
Zu Frage 3: Dem IWT wurde mit Zuwendungsbescheid vom 6. Dezember 2001 eine Anschubfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung für die Jahre 2001 bis 2004 gewährt. Die Zuwendungen aus dem Haushaltsjahr 2001 in Höhe von rund 255.000 ! )rufantrag vom 12. Dezember 2001 für Personalaufwendungen, Anschaffungen, Betriebskosten und Sachkosten abgerufen und verwendet. Wegen der erforderlichen Erstausstattung des Instituts stellten dabei im ersten Förderjahr die Anschaffungskosten den größten Ausgabenblock dar.
So, Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist auch diese Frage beantwortet und ich kann die Fragestunde schließen.
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Rechtsextremistische Aktivitäten und Treffpunkte in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2916
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 4. Dezember 2002 berichtete die "Südthüringer Zeitung" über regelmäßige Zusammenkünfte der NPD und anderer rechter Organisationen in Mosbach im Wartburgkreis. Wohl bemerkt, es geht hier um regelmäßige Treffen, ja,
es wird sogar bereits von einem Schulungszentrum gesprochen. Bemerkenswert dabei ist, dass es sich hierbei offenbar zunehmend um den Kreis ideologischer Vordenker handelt, also sozusagen um die intellektuellen Brandstifter. Ich darf weiterhin in Erinnerung rufen, dass wir ausgerechnet am 9. November 2002 einen Aufmarsch der rechten Szene in Weimar hatten und ich darf in Erinnerung rufen, dass der vom Ministerpräsidenten in der letzten Plenarsitzung vorgestellte Thüringen-Monitor keinerlei Anlass zur Entwarnung gegeben hat, was die Situation von Rechtsextremismus in diesem Lande angeht.
Die Verfasser des Thüringen-Monitors beschrieben den Sachverhalt sehr vorsichtig, mit "die Demokratie bekommt feine Risse". Es sind genau diese Risse, meine Damen und Herren, in die diese Brandstifter aus dem rechten Spektrum versuchen einzudringen. Die Zeitung hat den Bericht mit einer Karikatur versehen, nach der die in diesem Landtag vertretenen Parteien Augen, Mund und Ohren verschließen würden, um derartige Entwicklungen zu übersehen. Dies, meine Damen und Herren, trifft nach meiner Einschätzung zum Glück nicht zu und insbesondere seit dem Anschlag auf die Erfurter Synagoge, denke ich, hat sich der Landtag hier deutlich positioniert. Wenn in der Eisenacher Region der dortige SPD-Vorsitzende die Geschehnisse an das Licht der Öffentlichkeit zerrt, dann kann auch in diesem Fall von einem Nicht-Sehen-Wollen keine Rede sein. Aber, ich habe den Eindruck, dass seitens der Landesregierung und auch in der Bevölkerung allgemein schleichende Nachlässigkeit eintritt und dass mit Vorlage des durchaus zu beachtenden Thüringen-Monitors von diesem Sachverhalt der Nachlässigkeit in der Öffentlichkeit abgelenkt werden soll.
Beides, das Ereignis in Mosbach oder besser die Ereignisse in Mosbach und auch in Weimar und die Wahrnehmungen, die ich eben beschrieben habe, waren für uns Anlass, die heutige Aktuelle Stunde zu beantragen. Denn eines ist bemerkenswert und sollte für uns Anlass sowohl zu größerer Nachdenklichkeit als auch zum Handeln sein. Während es in Weimar gelungen ist, eine breite Bürgerbewegung gegen rechtsextreme Aktivitäten in Gang zu setzen, während nicht nur in Weimar, sondern im ganzen Land und auch darüber hinaus der Blick auf Weimar gerichtet ist, wenn dort etwas geschieht, wenn dort die rechte Szene mobil machen will, scheint dies im Lande ansonsten bei weitem nur, wenn überhaupt, annähernd gelungen zu sein. Wenn man sich den Zeitungsbericht ansieht, dann kann es einem wirklich schauern. Da wird betont, dass sich die rechtsextremistische Elite in Mosbach aufhält, weil sie dort ungestört ist. Da wird durch die Gastwirtin der touristische Vorteil hervorgehoben und gelobt, wie ordentlich und diszipliniert und sogar intelligent diese ach so netten Besucher sind.
Seitens des Innenministeriums wird erklärt, dass man nur etwas unternehmen könne, wenn es zu Ausschreitungen kommt. Das, meine Damen und Herren, ist genau unsere Befürchtung, dass es wieder dazu kommt, dass erst etwas passiert und dann gehandelt wird. Also, es wird erst dann
gehandelt, wenn es bereits zu Ausschreitungen gekommen ist, zu Anschlägen oder zu schweren Straftaten. Das, so denke ich, kann und darf nicht sein.
Rechtsextremismus in unserem Lande, ich meine ausdrücklich nicht nur Thüringen, sondern in dem Lande insgesamt, konzentriert sich eben nicht auf nur einige wenige Städte. Es gärt überall und es gibt viele dieser feinen Risse in der Demokratie. Deshalb geben die Ereignisse des Thüringen-Monitors, die hier nur beispielhaft aufgelistet sind und beispielhaft für Mosbach und Weimar stehen, keinerlei Signale dafür, dass zivilgesellschaftliches Engagement in diesem Lande so etabliert ist, dass derartige Auftritte und Ereignisse zu ähnlich empörtem Handeln der Bürger führen, wie es dankenswerterweise in Weimar geschehen ist.
Daher möchten wir gern wissen, was z.B. das Innenministerium für entsprechende Maßnahmen, so wurde es in der Presse genannt, getroffen hat. Ich möchte auch wissen, welche Orte es in Thüringen noch gibt, in denen ähnliche Entwicklungen wie in Mosbach zu beobachten sind.
Meine Damen und Herren, ich will endlich ein Konzept dieser Landesregierung sehen, wie wir gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Kräften gegen rechtsextreme Aktivitäten und gegen rechtsextremistisches Gedankengut in diesem Lande vorgehen oder vorgehen wollen. Die große Gefahr nämlich ist, ich habe es bereits gesagt, der schleichende Prozess des Hinnehmens und damit auch des Nachlassens von Wachsamkeit. Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist Grund genug, dass wir uns heute dieser Thematik widmen, herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, "Rechtsextremistische Aktivitäten und Treffpunkte in Thüringen", so das Thema der Aktuellen Stunde, beantragt von der SPD-Fraktion. Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 22.11.2002, also in der letzten Plenarsitzung, wurde zum Thema Extremismus bekämpfen hier im hohen Hause gegeben. Hier wurde unter anderem hervorgehoben, wie wichtig dieses Thema ist und dass wir, auch die Landesregierung, wir in den Fraktionen, uns ständig damit beschäftigen. Ich darf zitieren, Frau Präsidentin, der Ministerpräsident sagte: "Jede extremistische Tat ist ein Grund zur Sorge." Ich glaube, dem wird jeder hier im Hause zustimmen. Aus dieser Sorge heraus sah ich auch den Antrag der SPD-Fraktion und habe mir gedacht, dass es aufgrund der Pressemitteilung - der Ort heißt übrigens Mosbach, Frau Pelke, wird "Moosbach" gesprochen aber es geht um das Gleiche, nicht
kann sein, es geht hier um Mosbach im Wartburgkreis. Von der Nachlässigkeit, die hier einzieht im Umgang mit rechtsextremistischen Aktivitäten, diese Nachlässigkeit kann ich nicht sehen. Ich denke, es ist schon vielfach hier im Haus auch darüber diskutiert worden. Ich möchte auch auf die Studie hinweisen, der Ministerpräsident hat es in seiner Regierungserklärung angesprochen, und zwar die Studie der Uni Jena. Es ist eindeutig festgestellt worden, dass wir bei extremistischen Straftaten in Thüringen einen Rückgang haben. Ich glaube, darüber können wir alle froh sein und dies ist mit Sicherheit kein Zufall. Sie sprachen von Mosbach und sprachen von Weimar, es sind im Gespräch noch mehrere Orte, aber die Behauptung, Frau Pelke, die Sie hier aufgestellt haben, es gärt überall, ich glaube, die kann man für Thüringen nicht stehen lassen. Bei den Aktivitäten der NPD oder auch der ihr nahe stehenden Gruppen, die wir in Thüringen vereinzelt haben, ist - und da gebe ich Ihnen Recht - jede Aktivität in der Richtung zu viel in unserem Land. Das zeigt auch die Richtigkeit und die Wichtigkeit, dass beim Bundesverfassungsgericht beantragt wurde, die NPD verbieten zu lassen. Dieses Verbot ist richtig, aber dieses Verbot allein ist noch keine Lösung aller Probleme. Rechtlich haben wir es mit einer schwierigen Lage zu tun, da diese Treffen, so wie das in Mosbach passiert ist, als private Treffen deklariert werden und das Versammlungsgesetz gilt für öffentliche Versammlungen. Heute Vormittag in der Debatte hat Kollege Schemmel gesagt: "Wir sind im Rechtsstaat angekommen". Ich denke, wir waren eigentlich schon dort. Aber man muss dann natürlich auch die Gesetze beachten. Deshalb ist es manchmal mit Sicherheit eine Gratwanderung. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass auch von Seiten unserer Landesregierung mehrfach darauf hingewiesen worden ist, das Versammlungsrecht zu reformieren. Es ist auch schon hier angesprochen worden, aber der Spielraum ist abzuwägen, der Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes steht meines Erachtens hier an vorderster Stelle.
Welche Maßnahmen werden nun hier von Seiten der Landesregierung unternommen? Im März 2000 wurde die Extremismuskonzeption verabschiedet. Hier ist konkreter Verfolgungsdruck für die rechtsextremistische Szene verankert. Die Polizeibehörden unseres Landes und auch der Thüringer Verfassungsschutz leisten eine gute und kontinuierliche Arbeit und, ich denke, dafür gilt ihnen auch an dieser Stelle unser Dank.
Wir haben die Koordinierungsstelle für Gewaltprävention und, ich denke, gerade an der Stelle ist es auch wichtig zu sagen, dass Prävention wichtig ist, dass wir die Jugendlichen auch in den Schulen aufklären. Denn es gehört auch
dazu, dass wir unseren Jugendlichen zu diesen Tätigkeiten rechtsextremistischer Gruppen das entsprechende Geschichtsbewusstsein geben.