Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

Zu Frage 1: Die angesprochene Radwegkarte der TDG wirbt für Radwanderwege in Thüringen und wurde erstmalig aufgelegt. In der Erstauflage sind nur Radwege berücksichtigt, die durchgängig befahrbar sind und als Ganzes vermarktet werden können. Je nach Fertigstellung werden bei Nachauflagen weitere Radwegeangebote berücksichtigt. Dies ist auch Ansporn, bestehende Lücken so schnell als möglich zu schließen.

Zu Frage 2: Der Fernradweg "Thüringer Städtekette" könnte bei entsprechender Ausstattung einer der touristisch interessantesten Radverbindungen Thüringens werden, insbesondere für den Kultur- und Städtetourismus. Im Abschnitt Posterstein und Hörsel ist er identisch mit der "Mittellandroute", die von Zittau bis nach Aachen führen soll und Teil des "Fernradwegenetzes Deutschlands" ist.

Zu Frage 3: Der Radweg "Thüringer Städtekette" ist zwischen Altenburg und Jena-Maua sowie zwischen Mechterstädt und Hörschel befahrbar und ausgeschildert. Für den dazwischen liegenden Abschnitt sind die Planungen abgeschlossen, die Route liegt fest. Neben der Nutzung vorhandener Wege und schwach belasteter Straßen ist auch abschnittsweise der Neubau des Radwegs vorgesehen. Im Westen schließt er an den Werraradweg und im Osten an den Fernradweg "Sächsische Städtekette" an. Darüber hinaus ist er mit folgenden Fernradwegen vernetzt: ab Gera mit dem Elsterradweg in Richtung Greiz, ab Hartmannsdorf mit dem Elsterradweg in Richtung Halle, ab Jena-Maua mit dem Saaleradweg in Richtung Saalfeld und Halle, ab Mellingen mit dem Ilmradweg in Richtung Ilmenau/Rennsteig und ab Weimar mit dem Ilmradweg in Richtung Bad Sulza/Saale.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Pidde.

Herr Minister, Sie haben gesagt, die Planungen für die "Thüringer Städtekette" sind abgeschlossen. Können Sie

Aussagen machen oder mir vielleicht auch nachreichen, welche konkreten Vorhaben zum Schließen der Verbindungslücken in der nächsten Zeit realisiert werden?

Generell kann man sagen, dass das von den finanziellen Mitteln, die meinem Haus in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehen, abhängig ist. Eine detaillierte Ausweisung, wann welcher Abschnitt geplant ist, würde ich Ihnen gern nachreichen.

Vielen Dank. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in der Drucksache 3/3697. Bitte, Frau Abgeordnete Künast.

Stellenbesetzungssperre bei Inanspruchnahme von Erziehungszeiten

Die Landesregierung hat innerhalb der Landesbehörden die durch Inanspruchnahme von Erziehungszeiten vorübergehend frei werdenden Stellen in die Wiederbesetzungssperre einbezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bei der Anwendung der Stellenbesetzungssperre auch während der Erziehungszeiten ist zu befürchten, dass bei der Besetzung wichtiger Personalstellen im tatsächlichen Verwaltungshandeln Personal bevorzugt wird, bei dem eine Schwangerschaft auszuschließen ist. Was wurde veranlasst, um bei der Personalentwicklung innerhalb der Landesverwaltung einschließlich etwaiger Neueinstellungen auszuschließen, dass aufgrund der oben genannten Regelung Frauen mit Kinderwunsch benachteiligt werden?

2. Gefördert durch die Hertie-Stiftung haben auch Thüringer Betriebe eine Familienverträglichkeitsprüfung durchgeführt, um als "familienfreundlicher Betrieb" zu gelten. Dies betrifft unter anderem das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Ist aus Sicht der Landesregierung ein Betrieb auch dann "familienfreundlich", wenn er eine Stellenbesetzungssperre während der Erziehungszeiten anwendet? Wenn ja, warum?

3. Wie vereinbart sich diese Regelung mit den Intentionen des von der Landesregierung initiierten "Familienbündnisses"?

4. Beabsichtigt die Landesregierung anlässlich des 2004 vorgesehenen "Thüringer Familientages" die oben genannte Regelung als nachahmenswertes Beispiel für Thüringer Betriebe vorzustellen?

Herr Staatssekretär Illert, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Künast beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Grundlagen der Personalauswahl im öffentlichen Dienst sind durch ein umfangreiches Regelwerk aus landes-, bundes- und europarechtlichen Vorschriften bestimmt. Dabei kommt insbesondere dem Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Verfassungsrang zu. Die personalverantwortlichen Stellen der Landesverwaltung stellen durch ihr rechtskonformes Verhalten sicher, dass eine Diskriminierung von Bewerbern, etwa aufgrund ihres Alters oder Geschlechts, ausgeschlossen ist. Davon können sich nicht zuletzt die regelmäßig zu beteiligenden Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen überzeugen. Zusätzlicher Maßnahmen bedarf es daher nicht. Ergänzend ist anzumerken, dass die auf der Grundlage des § 41 Thüringer Landeshaushaltsordnung am 14. Januar 2003 erlassene Wiederbesetzungs- und Einstellungssperre zeitlich befristet ist und von daher keine strukturellen Veränderungen im Personalkörper bewirken kann. In jedem Einzelfall kann überdies die Zulassung einer Ausnahme beim Finanzministerium beantragt werden. Seit Erlass der Besetzungssperre sind außerhalb des gesondert behandelten Einstellungskorridors im Lehrerbereich 230 Ausnahmeanträge gestellt worden. Nur 13 davon betrafen eine Elternzeitvertretung. Dies zeigt, dass es den personalverantwortlichen Stellen in der Landesverwaltung trotz der besonderen Anforderungen, die diese aufgrund der schwierigen Haushaltssituation unabweisbare Sparmaßnahme mit sich bringt, gelingt, die Auswirkungen der Besetzungssperre gerade auf die Inanspruchnahme von Elternzeit durch ein flexibles Personalmanagement äußerst gering zu halten.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. dem Thüringer Beamtengesetz wird durch die Besetzungssperre nicht eingeschränkt. Daraus und aus der Antwort zu Frage 1 ergibt sich, dass die allgemeinen Sparmaßnahmen der Landesverwaltung sich nicht negativ auf das Kriterium der Familienverträglichkeit auswirken. Diese Beurteilung gilt für alle entsprechend angewandten Sparmaßnahmen. Demzufolge steht die Regelung den Intentionen des von der Landesregierung initiierten Familienbündnisses nicht entgegen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht keinen Bezug zwischen diesen beiden Sachverhalten.

Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist die Frage beantwortet und wir kommen zur nächsten Frage, nämlich der Anfrage von Frau Dr. Kaschuba in Drucksache 3/3726. Entschuldigung, erst Frau Thierbach mit der Drucksache 3/3719.

Landwirtschaftlichen Familienunternehmen drohen soziale Nöte

Laut Pressemitteilung der Landesgeschäftsstelle des Thüringer Bauernverbandes e.V. vom 27. Oktober 2003 drohen aufgrund von Beitragssteigerungen von bis zu über 26 Prozent für landwirtschaftliche Familienbetriebe und freiwillige Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Berlin soziale Nöte. 40 Prozent der betroffenen Thüringer landwirtschaftlichen Betriebe sollen die Beitragserhöhung nicht aufbringen können.

Dr. Klaus Kliem, Präsident des Thüringer Bauernverbandes, bat den Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus "sich dieser, für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe sehr ernsten Problematik anzunehmen".

Ich frage die Landesregierung:

1. Konnte sich der Ministerpräsident den Nöten annehmen?

2. Welche Maßnahmen wurden zur Verhinderung der Nöte eingeleitet?

3. Welche Hilfeleistungen ist die Landesregierung bereit und in der Lage, den ab 2004 gefährdeten landwirtschaftlichen Familienbetrieben zu gewähren?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thierbach wie folgt. Dazu eine Vorbemerkung: Auslöser für den kalkulierten Anstieg der Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse Berlin ist der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 der Bundesregierung. Dort sind Kürzungen des Bundeszuschusses für die Krankenversicherung der Landwirte in Höhe von insgesamt 192 Mio.  vorgesehen. Davon entfallen auf die Landwirtschaftliche Krankenkasse Berlin 7 Mio. 

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Die Landesregierung wird im Zuge der Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat die vorgenannten Kürzungen ablehnen und sich dafür einsetzen, dass im Zuge des zu erwartenden Verfahrens im Vermittlungsausschuss diese Kürzungen gestrichen werden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass im Zuge der Behandlung des vorgenannten Gesetzentwurfs im Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss die vorgesehenen Kürzungen für die Krankenversicherung der Landwirte nicht wirksam werden. Im Übrigen wird die Landesregierung nicht für eklatante Fehler der Bundesregierung einstehen.

Nachfragen? Frau Thierbach, bitte.

Eine Nachfrage zu Ihrer letzten Aussage zu Frage 3 ist notwendig. Sie gehen davon aus, es ist zu verhindern, aber Sie sollen, Sie können auch nicht die Fehler der Bundesregierung auswetzen. Ich frage Sie trotzdem: Welche Hilfeleistungen, weil nicht alle zurückzuführen sind auf das Gesetz, ist die Landesregierung bereit für Insolvenzunterstützung von ländlichen Betrieben vorzubereiten? Weil, die kommen nicht erst dann über Nacht zum 15.01., sondern manche sind jetzt schon erkennbar.

Frau Thierbach, bei Fragen, die im Zusammenhang mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse stehen, da kann die Landesregierung nichts tun. Das ist Sache der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Berlin und das wird dort entschieden zusammen mit dem Bund bei den Mitteln, die der Bund dafür bereitstellt.

Es kommt noch eine weitere Nachfrage, und zwar von Herrn Kollegen Dr. Botz.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Abge- ordneter Gentzel, machen Sie mal nicht so ein Theater daraus, das ist doch bitterer Ernst!)

Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass die Landwirtschaftliche Krankenkasse Berlin nicht unbedingt die von ihr prognostizierte 26-prozentige Beitragserhöhung vornehmen müsste, wenn sie stärker, als sie das bisher in ihren Planungen vorhat, den Rückbau eigener Rücklagen, die nachweislich vorhanden sind, vornehmen würde?

Herr Dr. Botz, das ist eine Frage, die die Landwirtschaftliche Krankenkasse Berlin für sich entscheiden muss, und das ist ihre Sache und die werden wahrscheinlich nicht drumherumkommen. Wobei wir sicher noch einen ganzen Schritt weiter wären, wenn alle Länder des Ostens in dieser Krankenkasse vereint wären. Sie wissen ja, dass die Sachsen ihre eigene haben, und das kostet ja auch einiges mehr. Aber ich denke schon, dass den Berlinern vielleicht noch was einfallen wird. Aber Fakt ist eines, dass die Kürzungen 192 Mio.   !    %  bereitgestellt werden für die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, für alle Krankenkassen der Landwirtschaft.

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Damit schließe ich diese Frage und komme zum nächsten Aufruf, nämlich jetzt Frau Dr. Kaschuba mit der Frage in Drucksache 3/3726.

Initiative zur Rettung des Landesfilmdienstes Thüringen e.V.

Presseberichten und einem Informationsschreiben ist zu entnehmen, dass der amtierende Vorstand des Landesfilmdienstes Thüringen e.V. am 15. Oktober 2003 beim Amtsgericht Erfurt den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen musste. Der Landesfilmdienst Thüringen e.V. versteht sich als soziokulturelle Einrichtung für Jugend- und Erwachsenenbildung und erhielt aufgrund seiner gemeinnützigen Aufgaben in der Vergangenheit umfangreiche Unterstützung durch die Ministerien und großzügige Fördergelder.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Fördergelder wurden in den letzten fünf Jahren (bitte in Jahresscheiben) an den Landesfilmdienst Thüringen e.V. ausgereicht?

2. Wie wurde die Verwendung der ausgereichten Mittel nachgewiesen und geprüft?

3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung bezüglich der Tätigkeit der Geschäftsführung des Landesfilmdienstes Thüringen e.V.?

4. In welcher Form werden die Ministerien die Initiative zur Rettung des Landesfilmdienstes Thüringen e.V. unterstützen?

Das beantwortet Herr Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Kaschuba, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.